Sitzplätze + Gurtpflicht

BMW 3er E36

wenn 5 personen im fahrzeugschein eingetragen sind dürfen doch auch nur 5 personen mit dem fahrzeug mitfahren oder?
egal wie alt,gewicht oder große oder seh ich da was falsch ?
auch wenn theoretisch 6 personen angeschnallt werden könnten!

danke für die antworten!"

37 Antworten

am besten einfach mal in der fahrschule nachfragen?

Zitat:

Original geschrieben von sompe


am besten einfach mal in der fahrschule nachfragen?

Die haben auch net mehr Ahnung.

Bullizei und sonst nix.

Wie gesagt, bei mir habense damals nix gesagt. Zeugen vorhanden 😉

kommt ja auch darauf an in welchen bereich die tätig waren....wenn se nicht von der verkehrsüberwachung sind, dann isses schließlich auch nicht deren zustädigkeitsgebiet.

im polizeiforum hab ich jetzt einerseits gelesen, dass ich leute mitnehmen darf wie ich will sofern ...

aber andererseits hat einer auch geschrieben dass der kofferraum tabu ist!

Wie sieht es jetzt beim touring aus?
da ist der kofferraum zur fahrgastzelle ja offen - darf ich da nun noch passagiere mitnehmen?
ich hab mich nämlich schon nach diversen festen erbarmt und bin mit 6 zusäztlichen fahrgästen gefahren (befahrer, 3x rückbank, 2x kofferraum)
das geht ohne probleme und ohne mich zu beeinträchtigen...

ist das jetzt "geduldet" oder nicht?
bzw. was kann mich im schlimmsten fall (ich mein jetzt keinen unfall) bei einer regulären polizeikontrolle erwarten?

Greez

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hab jetzt nur alles bisschen überflogen, aber:

soweit ich es weiß, konnt es selbst kaum glauben, dürfen auch mehr als 5 personen mitfahren, wenn nur 5 gurte vorhanden sind.
hauptsache die 5 sind dann angegurtet und die anderen mitfahrer überschreiten nicht das zulässige gesamtgewicht.
es scheint echt so zu sein, auch wenn man es kaum glauben kann!

zuletzt hatte ich es in der autobild gelesen, ist aber schon n paar monate her.

viele grüße, Jan

mal ganz erhlich: Polizisten haben auch nicht immer Recht.

Wenn es hart auf hart kommt, geht sowas ganz schnell mal vors gericht, und das hier ist eindeutig ne Gesetzeslücke!

Wenn einer trotz belegung der 5 Gurte mal dur die Scheibe fliegt und hops geht, prost Mahlzeit. Auf der einen Seite haste Gurtpflicht, aber dann darfste noch wen mitnehmen? Wieder mal der größte Schwachsinn, den man sich ausdenken konnte.

ICh bau mir hinten nen Käfig rein, fahr zum Tüv, lass mir die Sitzpläte austragen, bau die Gurte aus, schmeiß den Käfig wieder raus, und schon dürfen hinten Leute ohne Gurt mitfahren oder wie? Weil ist ja nur nen 2 Sitzer, aber ich hab ja dann doch die Möglichkeit, das da wer mitfährt...😁

Würde sagen, sowas ist was für das Verkehrsgericht 😁 😉

Würdest du's auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen ?

Das Gesetz ist ja eigentlich auf deiner Seite da nicht vorhanden 🙂

Was ist eigentlich mit deinem BMW passiert ? Habe garnichts gelesen... erzähl mal kurz oder gib den link zur story 🙂

wenn es hart auf hart kommt, klar, aber hier finde ich müßte mal gehandelt werden vom gesetzgeber, weil in meinen augen murks. ach, es wurde mal zeit für was anderes, das ist alles.

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