Sind Gurtwarner gesetzlich vorgeschrieben ?
Hallo,
an meinem Golf V zickt immer wieder die Warnleuchte des Gurtschloßes, nicht angeschnallt meldet die Multifunktionsanzeige.
Bislang bestand immer die Möglichkeit dass dieser Warnton auscodiert wurde, oder man braucht eine neues, natürlich sehr teures Gurtschloß.
Nun hat mit meine VW-Werkstatt erklärt dass man nicht mehr auscodieren dürfe, gesetzlich vorgegeben.
Letztes Jahr war noch die Zusage da. Dies sei bei allen Herstellern so, zudem sei mittlerweile bei allen Pkw´s gesetzlich ein Gurtwarner vorgeschrieben. Beim Baujahr 2013 kenne ich Marken da zeigt es nichts an, angeschnallt oder nicht. Wie es bei den 14er Baujahren aussieht weiß ich nicht.
Stimmen diese Aussagen und wo kann man diese gesetzliche Vorschrift explizit einsehen. Kann jemand weiterhelfen ?
Grüße
v. Albfan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Finde aber bei Volljährigen eine Strafe für "nicht anschnallen" schwachsinnig. Ist ja ausschließlich das Problem des nicht Angeschnallten wenn er sich bei einem Unfall unangeschnallt unnötige Verletzungen zuzieht.
Wenn es so wäre, hätte ich mit einem Freistellen des Anschnallens auch keine Probleme. Das hieße aber:
- sämtliche Krankenhauskosten müssen selbst bezahlt werden, Leistungspflicht der KV entfällt komplett
- dito Lebensversicherung
- dito Schmerzensgeldansprüche
- dito Rentenansprüche.
Dann wäre es ausschließlich das Problem des Gurtmuffels. Da es aber nicht so ist, geht Nichtanschnallen im Falle des Unfalles auch zu Lasten der Allgemeinheit.
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Wenn es so wäre, hätte ich mit einem Freistellen des Anschnallens auch keine Probleme. Das hieße aber:Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Finde aber bei Volljährigen eine Strafe für "nicht anschnallen" schwachsinnig. Ist ja ausschließlich das Problem des nicht Angeschnallten wenn er sich bei einem Unfall unangeschnallt unnötige Verletzungen zuzieht.- sämtliche Krankenhauskosten müssen selbst bezahlt werden, Leistungspflicht der KV entfällt komplett
- dito Lebensversicherung
- dito Schmerzensgeldansprüche
- dito Rentenansprüche.Dann wäre es ausschließlich das Problem des Gurtmuffels. Da es aber nicht so ist, geht Nichtanschnallen im Falle des Unfalles auch zu Lasten der Allgemeinheit.
Die eigenen Schäden die man erleidet sind Strafe genug, alles weitere muss die KV übernehmen.
Biker und Radfahrer fahren ohne Gurt, Bus und Taxifahrer ebenso. Erstere haben ein deutlich höheres Risko, letztere ein vergleichbares.
ich sehe das als freie Entscheidung eines jeden einzelnen. Ab und an fahre ich kurze Strecken auch mal ohne Gurt, so schlimm ist das nun nicht. Aber einen Gurtwarner habe ich zum Glück auch nicht verbaut 😁
Hätte ich einen wäre das das erste was deaktiviert wird. Einfach nur nervig die Teile selbst wenn man auf einem Parkplatz legal ohne Gurt fährt.
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
Bus und Taxifahrer ebenso.
Moin.
Jaein, dies gilt nur bei Fahrgastbeförderung bei Taxifahrern, Busfahrer müssen den Gurt anlegen.
Gruss TAlFUN
Hier die Aussage eines ADAC Juristen zum Thema Auscodieren der Gurtwarnfunktion:
In der Tat könnte das Auscodieren und sonstige Abschalten der Gurtwarnfunktion hinsichtlich der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs problematisch sein. Eine explizite Regelung zum Gurtwarner existiert insoweit nicht, allerdings gibt es eine allgemeine Vorschrift, wonach sicherheitsrelevante Veränderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Letztlich kommt es somit darauf an, ob das Auscodieren oder Abschalten der Gurtwarnfunktion als Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit einzuschätzen ist. Aus unserer Sicht lässt sich dies leider nicht eindeutig beurteilen, da unseres Erachtens beide Ansichten technisch und rechtlich begründbar sind. Explizite Rechtsprechung hierzu in Bezug auf die Gurtwarnfunktion gibt es nach unserer Kenntnis noch nicht.
Letztlich ist es jedoch durchaus denkbar, dass ein Gericht im Streitfalle zum dem Ergebnis kommt, dass durch das Auscodieren oder Abschalten der Gurtwarnfunktion die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigt und damit die Betriebserlaubnis erloschen ist. Somit könnte Ihnen dann der Vorwurf des Fahrens ohne Betriebserlaubnis gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht von einer solchen Vorgehensweise abzuraten.
Zitat:
Original geschrieben von Albfan
Hier die Aussage eines ADAC Juristen zum Thema Auscodieren der Gurtwarnfunktion:
Diese Einleitung sagt doch schon alles über Wert und Glaubwürdigkeit
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Ja gut, so die Aussage der Fachleute. D.h. man muss es drauf ankommen lassen.
Leg es mir besser dar.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Diese Einleitung sagt doch schon alles über Wert und GlaubwürdigkeitZitat:
Original geschrieben von Albfan
Hier die Aussage eines ADAC Juristen zum Thema Auscodieren der Gurtwarnfunktion:
Zitat:
Original geschrieben von Albfan
Ja gut, so die Aussage der Fachleute. D.h. man muss es drauf ankommen lassen.Leg es mir besser dar.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Albfan
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Diese Einleitung sagt doch schon alles über Wert und Glaubwürdigkeit
Dann lege ich es dir mal so dar:
Frage den ADAC wer ihn für diese Aussage bezahlt hat 😁
Und dann frage mal was es kosten würde, wenn du eine andere Antwort haben möchtest.
Hallo,
auch wenn es nicht jeder glauben kann, noch ist es in Deutschland nicht alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Der Gurtwarner hat keine gesetzliche Grundlage sondern ist eine alleinige Angelegenheit der Autohersteller. Das kann man vergleichen mit der Beleuchtung des Aschenbechers, die ist auch nicht vorgeschrieben und kann deshalb nach eigenem Gutdünken deaktiviert werden. Selbst wenn jetzt 'Experten' behaupten werden, durch das fehlende Licht im Aschenbecher würde die Sicherheit beeinträchtigt und die Betriebserlaubnis erlöschen ... 🙄
Grüsse,
Hulda
Zitat:
Original geschrieben von hulda1939
Das kann man vergleichen mit der Beleuchtung des Aschenbechers...
Auf welcher Basis? 😕
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Diese Einleitung sagt doch schon alles über Wert und GlaubwürdigkeitZitat:
Original geschrieben von Albfan
Hier die Aussage eines ADAC Juristen zum Thema Auscodieren der Gurtwarnfunktion:
Wer eine andere Antwort des ADAC erwartet hat, liest auch noch Märchenbücher 😁
Solche nichtssagenden Antworten sind Standard beim ADAC und typisch für Juristen. Würde der ADAC (und somit seine Mitarbeiter) die Anfragen von Mitgliedern ernst nehmen und im Sinne der Mitglieder klären, würde die Reaktion und somit die Antwort anders ausfallen. Es bestätigt meine Erfahrungen mit dem ADAC der nur mit nichtssagenden Antworten aufwartet an den man erkennen kann, das der Antworter die Frage überhaupt nicht interessiert und es fast schon eine Belästigung darstellt überhaupt eine Frage zu stellen.
Meine persönliche Meinung zum Thema wurde bereits mehrfach von anderen Usern beantwortet. Wer OHNE sich anzuschnallen fährt muss auch mit den Konsequenzen leben. Spätestens im Rollstuhl wird derjenige bedauern unangeschnallt gefahren zu sein. Wer mal ein Gefühl dafür bekommen möchte, wie es ist in einem Rollstuhl herum zu fahren, sollte das mal testen.
Mein Sohn lag nach einem (unverschuldeten) Mopedunfall 7 Wochen in der Klinik. Da sah er mal eine Rollifahrer und war total schockiert und gleichzeitig erleichtert, dass ihm DIESES Schicksal erspart geblieben war.
Denjenigen, die sich davon nicht schrecken lassen, sollen weiterhin unangeschnallt herum fahren. Die 40 Euro Portogeld sind doch ein nichts gegen ein Leben im Rollstuhl (wenn man Glück hatte!)! Schlimmstenfalls ist man nur noch ein Pflegefall, der auf fremde Hilfe angewiesen ist. Eine tolle Alternative ... Aber, jeder wie er mag. Aber, wir reden ja hier von Erwachsenen oder denen, die sich dafür halten ... 🙄 😛
Ein Jurist kann sich das wohl durchaus vorstellen - dass jemand ordnungsgemäß angeschnallt ist aber im Fall eines unverschuldeten Unfalls jeden Anspruch verliert, weil der Gurtwarner nicht in Betrieb war.
Der gesunde Menschenverstand kann das nicht. Problem: Urteile werden von Juristen gemacht ...
Für die Beantwortung der Frage muss ich nicht zwingend Jurist sein ... Was mich nur stört ist diese WischiWaschi Aussage eines - angeblichen - Juristen des ADAC. Letztendlich wird die Frage nur von einem Gericht beantwortet und weniger vom ADAC und irgendeinem - angeblichen - Juristen.
Das hatte Joschi bereits geschrieben ... 😛 und deckt sich mit dem, was ich beim ADAC erlebte: Antworten auf Fragen die ich nicht gestellt hatte, an denen du allerdings erkennen konntest wie ernst dich der Antworter nahm und man an der Antwort vom ADAC an Albfan erkennen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ein Jurist kann sich das wohl durchaus vorstellen - dass jemand ordnungsgemäß angeschnallt ist aber im Fall eines unverschuldeten Unfalls jeden Anspruch verliert, weil der Gurtwarner nicht in Betrieb war.
Der gesunde Menschenverstand kann das nicht. Problem: Urteile werden von Juristen gemacht ...
Das scheint schon etwas weit hergeholt.
Die Person ist ordnungsgemäß angeschnallt das ist das was zählt.
Die Gurtwarner beim Astra J für hinten wurden bei den weiteren Serien werksseitig nicht mehr verbaut.
Die Personen auf der Rückbank müssen sich dem Gesetz nach auch anschnallen. Auch wenn kein Gurtwarner piepst.
Es geht ja auch nur um den nervigen Pieper. Das blinkende Optische Signal bleibt ja dabei erhalten. Jedenfalls bei meinem Auto.
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Es geht ja auch nur um den nervigen Pieper. Das blinkende Optische Signal bleibt ja dabei erhalten. Jedenfalls bei meinem Auto.
Das soll ja der Sinn der Sache sein.
Sorry einfach anschnallen dann meckert der Piepser nicht🙂
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Das soll ja der Sinn der Sache sein.Zitat:
Original geschrieben von reom35
Es geht ja auch nur um den nervigen Pieper. Das blinkende Optische Signal bleibt ja dabei erhalten. Jedenfalls bei meinem Auto.
Sorry einfach anschnallen dann meckert der Piepser nicht🙂
Beim umsetzen des Autos brauch ich mich nicht anschnallen,was auch nicht nötig ist. Und dabei brauche ich auch kein getröte. Bin kein Ami.🙂