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Gesetzliche Lage bei optischen Mängeln/Macken an Gebrauchtwägen

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 8:37

Hallo zusammen,

ich habe mich heute hier registriert, da mich seit gestern eine Frage beschäftigt, für die ich allein durch die Internetrecherche keine zufriedenstellende Antwort finde und ich mir nun Hilfe durch ein paar Autoexperten erhoffe.

Im Groben geht es darum, in wie weit ein Händler bei gebrauchten Fahrzeugen nachträglich in die Sachmangelhaftung genommen werden kann, wenn nach der Auslieferung optische Macken zum Vorschein kommen.

Der Hintergrund ist folgender: Vor gut drei Wochen habe ich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen (3 Jahre alt, ca. 80tkm) erstanden, bei dem nun beim Reinigen eine Delle zum Vorschein getreten ist. Diese Delle ist mir weder bei der Erstbesichtigung und der Probefahrt, noch bei der anschließenden Auslieferung in einer gut beleuchteten Halle aufgefallen. Auch im Mängelprotokoll, welches bei der Inzahlungnahme erstellt worden ist, und welches mir vom Verkäufer vorgelegt wurde, taucht diese Delle nicht auf.

Da ich mir absolut sicher bin, diesen Schaden nicht selbst verursacht zu haben, bin ich vergangenen Mittwoch nochmal zum Händler und habe dem Verkäufer die Delle gezeigt. Dieser holte einen Meister aus der Werkstatt hinzu, der angesprochen auf das Thema Sachmangelhaftung sofort abwiegelte und mir zu verstehen gab, dass hier kein Mangel vorliege.

Zum einen habe ich eine Gebrauchtwagen erstanden, der bei dem Fahrzeugalter und der Laufleistung durchaus Gebrauchsspuren aufweisen kann und zum anderen würde das Risiko für optische Schäden auf mich übergehen, sobald ich das Fahrzeug entgegennehme. Bei Rost und Co. würde es anders aussehen, da man dabei davon ausgehen kann, dass dieser schon bei Übergabe vorlag, aber bei kleineren optischen Macken kann ich mich nicht auf die Sachmangelhaftung berufen.

Zum Schluss machte er mir das Angebot, dass er das Fahrzeug bei seinem Dellendrücker vorstellen könnte und wenn dieser die Delle ohne größere Zerlegearbeiten im Innenraum entfernen kann, dann würde er kulanterweise die Entfernung übernehmen, andernfalls müsste ich mich an den Kosten für die Ab- und Aufrüstarbeiten beteiligen.

Nun habe ich Ende Januar einen Termin und erst einmal nur das Entfernen ohne Demontagearbeiten in Auftrag gegeben. Sollte dies nicht funktionieren, so müsste der Dachhimmel abgesenkt werden, was einige Kosten verursachen dürfte. Eine genaue Summe konnte mir der Meister aus dem Stegreif leider nicht nennen.

Ich wüsste von euch nun gerne, wie ich im Falle des Falls verfahren soll, wenn sich die Delle nicht auf einfachem Weg entfernen lässt. Kann der Händler hier wirklich so leicht die Sachmangelhaftung ausschließen oder sollte ich auf ein kostenloses Entfernen in jedem Fall bestehen?

Leider finden sich im Netz auch nur widersprüchliche Aussagen zu dieser Thematik, so dass ich nicht genau weiß, wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2017 um 9:22

Du bist Dir schon klar darüber das Du einen Gebrauchtwagen gekauft hast.

Ohne die wirkliche Grösse der Delle zu kennen, finde ich das Angebot des Gebrauchtwagenhändlers äusserst fair.

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19 Antworten
am 30. Dezember 2017 um 9:22

Du bist Dir schon klar darüber das Du einen Gebrauchtwagen gekauft hast.

Ohne die wirkliche Grösse der Delle zu kennen, finde ich das Angebot des Gebrauchtwagenhändlers äusserst fair.

Ich würde die Kulanz des Verkäufers annehmen.

Wegen einer Delle, würde ich nie einen Rechtsstreit, mit ziemlich sicherem negativen Ausgang, anstreben.

 

Gruß

Finde ich auch, kannst ja mal ein Bild hochladen. Vielleicht ist dir die Delle bei der Übergabe gar nicht aufgefallen und sie war schon da? Oder Sie ist erst im Nachhinein entstanden wo du das Auto schon hattest...

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 9:54

Danke für die bisherigen Antworten.

Mir ist durchaus bewusst, dass ich einen gebrauchten Gegenstand erworben habe, aber mich ärgert es, dass nun eine Beschädigung vorhanden ist, die mir niemand gezeigt hat und die ich mit Sicherheit nicht selbst verursacht habe.

Die Delle befindet sich über der hinteren linken Tür in der Dachkante (Bilder kann ich bei Bedarf nachreichen, wenn meine Frau mit dem Wagen wieder daheim ist) und da kann ich mir schwer vorstellen, dass ich diese selbst dort hineingeschlagen habe. Die Delle selbst ist ungefähr 3x3cm und laut Aussage des Meisters weich und sollte sich auch ohne Lackbeschädigung beheben lassen.

Allerdings ist er sich eben nicht sicher, ob die Entfernung von außen klappt und wenn dies nicht geht, dann muss der Dachhimmel abgesenkt oder sogar ausgebaut werden, was einen Arbeitsaufwand von 2-3 Stunden erfordert, da die Dachhimmelverkleidung laut Meister nicht einfach an dieser Stelle beschädigungsfrei nach unten gebogen werden kann, um Zugang zur Delle zu erhalten.

Trotz mehrmaligen Nachfragens wollte er sich nicht festlegen, sondern will die Entscheidung dem Dellendrücker überlassen.

Auch wenn sowohl Meister, als auch der Verkäufer äußerst nett und zuvorkommend waren, hatte ich einfach das Gefühl, dass man mir zwar nach außen hin Kulanz einräumt, sich hintenrum die Kosten aber wieder hereinholt, indem man mir die Demontagearbeiten in Rechnung stellt.

Das Übergabeprotokoll spricht hier für den Händler. Nimm die Kulanzlösung oder fahr mit der Delle durch die Gegend. Alles andere wäre Quatsch.

Es sagt ja keiner das du die Delle selber verursacht hast, du beobachtest dein Auto ja nicht 24h, da kann viel passieren wenn es blöd läuft.

Zitat:

@Hendre schrieb am 30. Dezember 2017 um 10:54:14 Uhr:

Mir ist durchaus bewusst, dass ich einen gebrauchten Gegenstand erworben habe, aber mich ärgert es, dass nun eine Beschädigung vorhanden ist, die mir niemand gezeigt hat und die ich mit Sicherheit nicht selbst verursacht habe.

Sorry, dann mußt du einfach nächstes mal bei der Besichtigung die Augen auf machen (der Händler schaut sich seine Autos sicher nicht derart Pingelig an, da hätte er viel zu tun, das ist doch sache des Käufers und hängt von seinen Anprüchen ab).

Sachmängelhaftung kannst du hier völlig knicken, Dellen erkennt auch jeder Laie.

Angebot des Händlers annehmen, das ist mehr als fair.

Gruß Metalhead

Ist doch ein klasse Angebot von deinem Händler. Und normalerweise sollte sich eine Delle, ohne Knick auch entfernen lassen. Ein Absenken des Dachhimmels sollte eigentlich nich nötig sein! Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Es gibt auch die Möglichkeit, die Delle raus zu ziehen. Wenn es ein fähiger Mann ist, dann bekommt er das schon hin.

 

Grüße

Zitat:

@Hendre schrieb am 30. Dezember 2017 um 09:37:32 Uhr:

… Diese Delle ist mir weder bei der Erstbesichtigung und der Probefahrt, noch bei der anschließenden Auslieferung in einer gut beleuchteten Halle aufgefallen. …

Wieso bist du dir dann so sicher, dass sie beim Kauf schon vorhanden war und der Verkäufer sie deshalb auf seine Kosten entfernen muss?

Dass du die Delle nicht selbst verursacht hast, ist sicher glaubhaft, sonst würdest du dich ja daran erinnern. In den 3 Wochen seit Kauf kann aber viel passiert sein … ein Ast fiel drauf oder ein Einzapfen etc., daran hat der Verkäufer sicher keine Schuld.

Ich sehe sein Angebot auch als mehr als fair an, nimm das wahr oder lebe mit der Delle.

Zitat:

@Hendre schrieb am 30. Dezember 2017 um 10:54:14 Uhr:

....aber mich ärgert es, dass nun eine Beschädigung vorhanden ist, die mir niemand gezeigt hat und die ich mit Sicherheit nicht selbst verursacht habe.

Die Delle befindet sich über der hinteren linken Tür in der Dachkante (Bilder kann ich bei Bedarf nachreichen, wenn meine Frau mit dem Wagen wieder daheim ist) und da kann ich mir schwer vorstellen, dass ich diese selbst dort hineingeschlagen habe. .....

Au weia! Erst sagst Du, dass DU es mit Sicherheit nicht selbst verursacht haben kannst. Dann sagst Du , dass Du es Dir nur schwer vorstellen kannst....und dann sagst Du, dass Deine Frau mit dem Wagen unterwegs ist.

Wenn Dir der Schaden schon im Show-and-Shine-Room bei sauberem Fahrzeug nicht aufgefallen ist, bist Du jetzt aber der festen Überzeugung, dass Du nicht.....kann ja nicht sein.....Deine Frau war es auch nicht......:rolleyes:

Uns ist einer auf dem Kaufland-Parkplatz in der Tiefgarage hinten am 206er cc in den Beifahrerseite-Kotflügel gefahren. Haben wir erst Tage später bemerkt, weil wir immer rückwärts einparken und auf der Beifahrerseite keiner aussteigen kann (Mauer).

Man, hätte ich doch damals direkt mal nen Aufriss beim Händler gemacht.....

Aber klar, Schuld haben natürlich IMMER die anderen.

am 30. Dezember 2017 um 12:20

Beleuchten wir es doch auch mal etwas von der rechtlichen Seite.

Du hast vor 3 Wochen ein Fahrzeug abgeholt und bei Übergabe war gem. Protokoll keine Beschädigung in Form einer Delle vorhanden. Nach 3 Wochen (!!!) fällt dir nun eine Delle auf und du bringst hier die Sachmängelhaftung ins Spiel. Die Sachmängelhaftung kommt regelmäßig zum Tragen, wenn der Ist-Zustand der gelieferten Sache vom Soll-Zustand abweicht. Also wenn du z. B. ein rotes Auto bestellst und ein grünes geliefert bekommst. Oder wenn sich nachträglich Mängel herausstellen, die kein Verschleiß o. Ä. sind.

Da du bei Übergabe gem. Protokoll keine Delle hattest, scheidet hier die Sachmängelhaftung gänzlich aus, da du die nachträgliche Verschlechterung der Sache in diesem Fall ja keinesfalls dem Händler angedeihen lassen kannst. Genauso wenig kannst du nach 3 Monaten zum Händler fahren und ihn um neue Reifen bitten, weil die alten jetzt abgefahren sind.

Nimm den Ratschlag der anderen User hier an und gehe auf den Vorschlag des Händlers ein, den ich als überaus kulant bezeichnen würde.

Bisher verlief die Diskussion sehr sachbezogen und freundlich - friedlich. Ich bitte um Antworten zum Thema und Verzicht auf lustige Sprüche etc., damit dies auch so bleibt - ich habe dementsprechend mal aufgeräumt

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