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Sind Gurtwarner gesetzlich vorgeschrieben ?
Hallo,
an meinem Golf V zickt immer wieder die Warnleuchte des Gurtschloßes, nicht angeschnallt meldet die Multifunktionsanzeige.
Bislang bestand immer die Möglichkeit dass dieser Warnton auscodiert wurde, oder man braucht eine neues, natürlich sehr teures Gurtschloß.
Nun hat mit meine VW-Werkstatt erklärt dass man nicht mehr auscodieren dürfe, gesetzlich vorgegeben.
Letztes Jahr war noch die Zusage da. Dies sei bei allen Herstellern so, zudem sei mittlerweile bei allen Pkw´s gesetzlich ein Gurtwarner vorgeschrieben. Beim Baujahr 2013 kenne ich Marken da zeigt es nichts an, angeschnallt oder nicht. Wie es bei den 14er Baujahren aussieht weiß ich nicht.
Stimmen diese Aussagen und wo kann man diese gesetzliche Vorschrift explizit einsehen. Kann jemand weiterhelfen ?
Grüße
v. Albfan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Finde aber bei Volljährigen eine Strafe für "nicht anschnallen" schwachsinnig. Ist ja ausschließlich das Problem des nicht Angeschnallten wenn er sich bei einem Unfall unangeschnallt unnötige Verletzungen zuzieht.
Wenn es so wäre, hätte ich mit einem Freistellen des Anschnallens auch keine Probleme. Das hieße aber:
- sämtliche Krankenhauskosten müssen selbst bezahlt werden, Leistungspflicht der KV entfällt komplett
- dito Lebensversicherung
- dito Schmerzensgeldansprüche
- dito Rentenansprüche.
Dannwäre es ausschließlich das Problem des Gurtmuffels. Da es aber nicht so ist, geht Nichtanschnallen im Falle des Unfalles auch zu Lasten der Allgemeinheit.
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66 Antworten
Aber der Vorteil ist das man in der Regel nichts mehr davon merkt wenn der Airbag das Genick abschlägt und die Allgemeinheit hat mangels Behandlungsaufwand auch was davon. http://www.youtube.com/watch?v=HcbAjopKLOs Ein paar Deppen die vorführen welche Wucht ein Airbag entwickelt.
Moinsen!
Ja, der "uralt-Fred".
Aber ich möchte mir nicht nachsagen lassen die Sufu nicht bedienen zu können ;-)
Es gibt viele Mythen unf seit 2014 hat sich einiges getan.
Wie immer kam das ganze über die Consumer Tests auf. Bei EuroNCAP gab es zusätzliche Punkte, die dann zu den Sternen führten, wenn das eine oder andere Feature mit an Bord war.
Wie z.B. Schaltempfehlung und auch Gurtwarner.
Seit 2019 ist der Gurtwarner gesetzlichverpflichtend für neue Typen und seit 2022 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Das schreibt die EU-Verordnung 2019/2144 in Punkt 12 vor.
Ich denke, dass es für Fahrzeuge vor 2019 eine "Grauzone" ist.
Ja, die Anschnallpflicht" steht eh darüber.
Ich widerspreche allerdings der Aussage, dass die Unfallfolgen Strafe genug sind.
Leider sind Ersthelfer, Polizei und Rettungsdienst dazu verpflichtet zu helfen. Und die müssen dann damit auch klar kommen.
der "Stevie"
Zitat:
@Nosports schrieb am 25. Februar 2014 um 13:38:03 Uhr:
Ich persönlich will und brauche die nicht, da ich grundsätzlich als erstes im Fahrzeug zum Gurt greife und mich anschnalle.
Hier genauso. Aber daraus ergab sich kürzlich eine schmerzhafte Anekdote:
Ich verklemmte meinen rechten Mittelfinger in der Fahrertür. Wie das? Erst beim nächsten Start wurde mir klar: Ich greife gewohnheitsmäßig schon zum Gurt, während die Fahrertür zufliegt. Und das ist ein bisschen zu früh.
Zitat:
@steviewde schrieb am 6. Oktober 2024 um 12:37:23 Uhr:
Ich widerspreche allerdings der Aussage, dass die Unfallfolgen Strafe genug sind.
Leider sind Ersthelfer, Polizei und Rettungsdienst dazu verpflichtet zu helfen. Und die müssen dann damit auch klar kommen.
der "Stevie"
Wie soll denn deiner Meinung nach die Strafe sein? Sollen die Helfer ihre Hilfe verweigern? Ich bin der Meinung, dass die Unfallfolgen, sofern sie denn schwer sind, Strafe genug sind. Wer ein Mal einen schweren Unfall gerade so überlebt hat, ohne angeschnallt zu sein, ist geläutert und er oder sie wird sich in Zukunft mit Sicherheit anschnallen.
Denk noch mal nach. Vielleicht kommst du selber drauf.
Zitat:
@Compikub schrieb am 7. Oktober 2024 um 11:33:04 Uhr:
Wie soll denn deiner Meinung nach die Strafe sein? Sollen die Helfer ihre Hilfe verweigern? Ich bin der Meinung, dass die Unfallfolgen, sofern sie denn schwer sind, Strafe genug sind. Wer ein Mal einen schweren Unfall gerade so überlebt hat, ohne angeschnallt zu sein, ist geläutert und er oder sie wird sich in Zukunft mit Sicherheit anschnallen.
Vllt. fährt er auch nie mehr - vllt. kann er das nie mehr. Vllt. kommen wir dann für Jahrzehnte mit einem 4 bis 5-stelligen, monatlichen, Pflegekostenausgleich daher.
Wer 1x 500€ für nichtanschnallen gezahlt hat ist sicher auch geläuertert .... und sicher günstiger als bei der knapp überlebten Verunfallung.
Zitat:
@Compikub schrieb am 7. Oktober 2024 um 11:33:04 Uhr:
Wie soll denn deiner Meinung nach die Strafe sein? Sollen die Helfer ihre Hilfe verweigern? Ich bin der Meinung, dass die Unfallfolgen, sofern sie denn schwer sind, Strafe genug sind. Wer ein Mal einen schweren Unfall gerade so überlebt hat, ohne angeschnallt zu sein, ist geläutert und er oder sie wird sich in Zukunft mit Sicherheit anschnallen.
Du hast aus der Sicht des Unfallopfers geschrieben, aber nicht aus der Perspektive eines Ersthelfers. Es macht einen großen Unterschied, ob ein Ersthelfer auf einen Menschen mit Knochenbrüchen trifft oder auf eine Leiche. Ersthelfer haben in der Regel keine Erfahrung darin, wie sie mit Gefühlen der Hilflosigkeit und des Versagens umgehen sollen. Das Unfallopfer kann aus einem Helfer selbst einen 'Patienten' machen, der mit seinen inneren Bildern und Gedanken kämpfen muss. Ausgebildete Rettungskräfte sind zwar erfahrener, aber auch ihnen bleiben diese Bilder oft im Kopf.