Sind Gurtwarner gesetzlich vorgeschrieben ?

Hallo,

an meinem Golf V zickt immer wieder die Warnleuchte des Gurtschloßes, nicht angeschnallt meldet die Multifunktionsanzeige.
Bislang bestand immer die Möglichkeit dass dieser Warnton auscodiert wurde, oder man braucht eine neues, natürlich sehr teures Gurtschloß.

Nun hat mit meine VW-Werkstatt erklärt dass man nicht mehr auscodieren dürfe, gesetzlich vorgegeben.
Letztes Jahr war noch die Zusage da. Dies sei bei allen Herstellern so, zudem sei mittlerweile bei allen Pkw´s gesetzlich ein Gurtwarner vorgeschrieben. Beim Baujahr 2013 kenne ich Marken da zeigt es nichts an, angeschnallt oder nicht. Wie es bei den 14er Baujahren aussieht weiß ich nicht.

Stimmen diese Aussagen und wo kann man diese gesetzliche Vorschrift explizit einsehen. Kann jemand weiterhelfen ?

Grüße

v. Albfan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Finde aber bei Volljährigen eine Strafe für "nicht anschnallen" schwachsinnig. Ist ja ausschließlich das Problem des nicht Angeschnallten wenn er sich bei einem Unfall unangeschnallt unnötige Verletzungen zuzieht.

Wenn es so wäre, hätte ich mit einem Freistellen des Anschnallens auch keine Probleme. Das hieße aber:

- sämtliche Krankenhauskosten müssen selbst bezahlt werden, Leistungspflicht der KV entfällt komplett
- dito Lebensversicherung
- dito Schmerzensgeldansprüche
- dito Rentenansprüche.

Dann wäre es ausschließlich das Problem des Gurtmuffels. Da es aber nicht so ist, geht Nichtanschnallen im Falle des Unfalles auch zu Lasten der Allgemeinheit.

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Zitat:

Original geschrieben von Nosports


ch persönlich glaube, dass ist wieder so ein Quatsch, den wir dem US Markt verdanken.

EuroNCAP. Kein Piepsen/Warnen = Weniger Punkte. 😉

Mal ernsthaft: WER kauft sich ein Auto ausschließlich nach dem abschneiden eines Tests? Demnach hätte ich ein derzeitiges Auto gar nicht kaufen dürfen. Beim Kauf spielen doch meist andere Kriterien ein Rolle und ob da ein Gutwarnerpiepser im Auto ist oder eine Eieruhr ... PENG! 😛

Nachtrag: es wird nicht viel nützen auf die Nachteile hinzuweisen, die ein abstellen eines Warners mit sich bringt. Wem die Folgen egal sind, wird sich auch hier nicht durch entsprechende Hinweise und Mahnung und Horroszenarien davon abhalten lassen.
JEDER weiß was zu schnelles fahren für Folgen haben kann ... Und? Wird deshalb langsamer gefahren?

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Finde aber bei Volljährigen eine Strafe für "nicht anschnallen" schwachsinnig. Ist ja ausschließlich das Problem des nicht Angeschnallten wenn er sich bei einem Unfall unangeschnallt unnötige Verletzungen zuzieht.

Wenn es so wäre, hätte ich mit einem Freistellen des Anschnallens auch keine Probleme. Das hieße aber:

- sämtliche Krankenhauskosten müssen selbst bezahlt werden, Leistungspflicht der KV entfällt komplett
- dito Lebensversicherung
- dito Schmerzensgeldansprüche
- dito Rentenansprüche.

Dann wäre es ausschließlich das Problem des Gurtmuffels. Da es aber nicht so ist, geht Nichtanschnallen im Falle des Unfalles auch zu Lasten der Allgemeinheit.

@Hannes:

Finde nicht unbedingt dass das passt. Wenn man daheim eine Leiter nicht Ordnungsgemäß sichert und deshalb fällt und danach im Rollstuhl sitzt (oder tot ist) greifen die Versicherungen ja auch.

Bin aber durchaus bei dir, dass man bei einem Unfall einen Teil der Zusatzkosten der Krankenversicherung beim nicht Angeschnallten abfragen könnte. Ist dies derzeit nicht möglich? Und wird das mit den 40€ Strafe gerechtfertigt?

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Vielleicht habt ihr DAS hier übersehen? Da wurde das Thema schon mal diskutiert offensichtlich mit den gleichen Argumenten. Da reicht doch kopieren, oder? 😉 Denn, geändert hat sich seid dem nicht viel ... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Finde nicht unbedingt dass das passt. Wenn man daheim eine Leiter nicht Ordnungsgemäß sichert und deshalb fällt und danach im Rollstuhl sitzt (oder tot ist) greifen die Versicherungen ja auch.

Ich finde wiederum, dass

dieser

Vergleich nicht passt. Eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Leiter ist eher Schusseligkeit, nicht Anschnallen ist Vorsatz. Da sehe ich schon einen Unterschied. Allerdings gebe ich zu, dass die Grenze schwer zu ziehen ist.

Beispiel:
Schlecht gesicherte Leiter: Schusseligkeit (bzw. Fahrlässigkeit)
Zum Fenster putzen auf den Drehstuhl gestiegen: Blödheit
Zum Fenster putzen auf einen "normalen" Stuhl gestiegen: irgendwo dazwischen.

Andere Beispiele:
Raucher? Alkoholiker? Risikosportler? Wo fängt Risikosport an? Gemessen an den Kosten für die Allgemeinheit wäre Fußball die Risikosportart Nr. 1. Fallschirmspringen hingegen dürfte im Falle des Unfalls recht selten Folgekosten für die Allgemeinheit nach sich ziehen...

Wie angedeutet, das Thema wurde schon behandelt.

Im Endeffekt kann jedoch keiner explizit mitteilen wo eine Gesetztestext bzgl. Gurtwarner steht, Vorschrift oder nicht.

Am Besten ich erkundige mich mal beim TÜV, Polizei oder ADAC Rechtsberatung. Melde dann das Ergebnis.

Zitat:

Original geschrieben von Albfan


Im Endeffekt kann jedoch keiner explizit mitteilen wo eine Gesetztestext bzgl. Gurtwarner steht, Vorschrift oder nicht.

Moin.

Nein, kann keiner, da er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Finde aber bei Volljährigen eine Strafe für "nicht anschnallen" schwachsinnig. Ist ja ausschließlich das Problem des nicht Angeschnallten wenn er sich bei einem Unfall unangeschnallt unnötige Verletzungen zuzieht.

Dies kannst du vergessen! Wer soll dann die ganzen Verkehrskontrollen finanzieren. Es werden meistens nur die raus gewunken, wo direkt mal 30 € auf dem Ticket stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Vielleicht habt ihr DAS hier übersehen? Da wurde das Thema schon mal diskutiert offensichtlich mit den gleichen Argumenten. Da reicht doch kopieren, oder? 😉 Denn, geändert hat sich seid dem nicht viel ... 🙄

Dann lies es nicht!

Sorry, aber dafür habe ich in meiner 22-jährigen Feuerwehrtätigkeit schon zu viel gesehen, als das mich dieses Thema kalt lässt. Das ist ein Paradebeispiel wie viel Eigenverantwortung die "Gralshüter der Freiheit" wirklich zu übernehmen bereit sind, wenn es (potentiell) an den eigenen Geldbeutel geht (nämlich dass sie dann bitteschön auch die finanziellen Folgen ihrer Freiheitsliebe selbst tragen sollen).

Motz mich doch nicht gleich an *grummel* Mit meiner Meinung halte ich mich bewusst zurück, weil es eh nichts nützt vor den Folgen zu warnen. Es gibt genug Leute, denen das am Popo vorbei geht. Wenn dann aber etwas passiert sind sie die ersten die jammern ... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von Albfan


Im Endeffekt kann jedoch keiner explizit mitteilen wo eine Gesetztestext bzgl. Gurtwarner steht, Vorschrift oder nicht.

Moin.
Nein, kann keiner, da er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Gruss TAlFUN

DANKE!!!

Das ist doch die entscheidende Aussage.

Moin.

Ausnahmen zur Gurtbefeiung gibt es ja auch noch:

Zitat:

Befreiung von der Gurtpflicht

Von der Gurtanlegepflicht können Personen im Ausnahmefall befreit werden, wenn entweder

a) das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist

oder

b) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt (Vorlage Personalausweis).

Quelle

Da macht dann ein Gurtwarner wirklich keinen Sinn, ansonsten schon.

Gruss TAlFUN

p.s.
Früher war dies mal mit einer zHG verbunden, scheint weggefallen zu sein 🙄

Bei meinem neuen hab ich mir das auch auscodieren lassen. Mein händler sagte auch das es nicht vorgeschrieben ist. Geht einem nur auf den Sack.😁

Mein Händler wollte erst auch nicht. Also habe ich einen Garantiefall draus gemacht 😁

Meister auf den Beifahrersitz platziert, Rückwärtsgang rein und Gas. Die "magischen" 15 km/h wurden überschritten und das gepiepe ging los.
Da man nun beim rückwärts fahren keinen Gurt braucht ist das wöhl eindeutig ein Defekt.

Auf einmal ging das Ausprogramieren.

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