Sind die fies
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Hab letztens davon gehört. Wo ist die verbaut?
Wenn das tatsächlich ein Radargerät zur Geschwindigkeitsmessung ist, dürften die darauf basierenden tickets ohne weiteres mit Erfolg anfechtbar sein. Denn die Messung von Geschwindigkeitsübertretungen ist, so habe ich es mal gelernt, ausschließlich im Rahmen der den Ordnungsbehörden (z.B. Polizei) obliegenden Gefahrenabwehr, nicht aber zur Verfolgung begangener Ordnungswidrigkeiten, zulässig. Das bedeutet: Eine Radarfalle, die als solche nicht erkannt werden kann, darf zwar messen (z.B. zu statistischen Zwecken, o.ä.). Auf Basis der Messungen dürfen aber keine Bußgeldbescheide erlassen werden.
Ich lasse mich ja gerne von einem ausgewiesenen Verwaltungsrechtler korrigieren, aber nach meinem Wissen ist das noch aktuelle Rechtslage.
koinzident
In Deutschland SO nicht rechtmäßig.
ich würde bei der Vegetation eher auf Nordeuropa tippenund keineswegs auf Deutschland
frech ists schon ...
vg
Kann zu meinem Bedauern auch nicht sagen, wo die herkommen, habe die Bilder heute bekommen. Ob die so als getarnt oder versteckt gelten, mag ich aber auch bezweifeln. Die sind doch recht offensichtlich und das mit der Gefahrenabwehr, weiss nicht, warum gibt es dann soviele Starenkästen an völlig ungefährlichen Stellen?
Zitat:
Original geschrieben von koinzident
Wenn das tatsächlich ein Radargerät zur Geschwindigkeitsmessung ist, dürften die darauf basierenden tickets ohne weiteres mit Erfolg anfechtbar sein. Denn die Messung von Geschwindigkeitsübertretungen ist, so habe ich es mal gelernt, ausschließlich im Rahmen der den Ordnungsbehörden (z.B. Polizei) obliegenden Gefahrenabwehr, nicht aber zur Verfolgung begangener Ordnungswidrigkeiten, zulässig. Das bedeutet: Eine Radarfalle, die als solche nicht erkannt werden kann, darf zwar messen (z.B. zu statistischen Zwecken, o.ä.). Auf Basis der Messungen dürfen aber keine Bußgeldbescheide erlassen werden.
koinzident
Diese Rechtslage im Zusammenhang mit stationären oder mobilen Radaranlagen zur Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen ist sicher nicht aktuell und war es auch nie; sie hatte insbesondere für den Straßenverkehr niemals irgend eine Relevanz. Versteckte Kameras an Unfallschwerpunkten sind selbstverständlich (leider) zulässig, und selbst mit den sg. Radarpistolen darf die Polizei (natürlich gut getarnt hinter Büschen) Messungen vornehmen und zur Grundlage eines Bußgeldbescheides machen. Begründung ist ja immer die Gefahrenabwehr, und dies ist (erneut leider) von den Gerichten auch sanktioniert.
Sorry.
Die Dinger dürften in der Schweiz im Einsatz sein.
http://blog.smile4us.ch/post/index/39/Radarksten-in-Leitplanken
Zitat:
Original geschrieben von Preprivat
Diese Rechtslage im Zusammenhang mit stationären oder mobilen Radaranlagen zur Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen ist sicher nicht aktuell und war es auch nie; sie hatte insbesondere für den Straßenverkehr niemals irgend eine Relevanz. Versteckte Kameras an Unfallschwerpunkten sind selbstverständlich (leider) zulässig, und selbst mit den sg. Radarpistolen darf die Polizei (natürlich gut getarnt hinter Büschen) Messungen vornehmen und zur Grundlage eines Bußgeldbescheides machen. Begründung ist ja immer die Gefahrenabwehr, und dies ist (erneut leider) von den Gerichten auch sanktioniert.
Sorry.
Quelle?
Muß Dir i.ü. widersprechen, was die - meinetwegen veraltete - Rechtslage zu Zeiten meines Studiums angeht. Damals wurden ganz frisch jede Menge Bußgeldbescheide in Stuttgart, Frankfurt und Hamburg von den Verwaltungsgerichten kassiert, die auf Messungen basierten, die die Ordnungsbehörden mit Radargeräten vorgenommen hatten, welche für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar in am Straßenrand aufgestellten Mülltonnen montiert waren. Argument war gerade, daß dies nicht mehr dem Begriff der Gefahrenabwehr unterfällt. Das mag nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen, war aber damals so. Das sorry gebe ich hiermit zurück.
koinzident
Wurde im Dezember im Österreich in einer Ortschaft von hinten geblitzt.
Mein Hintermann auch, ansonsten hätte ich es gar nicht gemerkt, dass es im Rückspiegel rot aufblitzte.
Einspruch zwecklos, schreibt die Bezirkshauptmannschaft Landeck.
mfg
Quattrotramer
Hallo,
schweizer Radaranlagen (eigentlich funktionieren sie mit Laser). Ohne den Starenkasten dahinter allerdings nicht nützlich. Den kann man dann wieder sehen.
Grüße
Kai
Dann ist das ja eine Plug&Play Radaranlage.
Starren Kasten anschließen, hochbooten und losblitzen. :D :D
Hallo
hier bei uns im Kreis Gütersloh haben die soragr Bilitzende Mülltonnen und das ist auch rechtens.
@ propermr
Gruß in die alte Heimat (Bielefeld und Werther)
Christian
Zitat:
Original geschrieben von koinzident
Quelle?
Muß Dir i.ü. widersprechen, was die - meinetwegen veraltete - Rechtslage zu Zeiten meines Studiums angeht. Damals wurden ganz frisch jede Menge Bußgeldbescheide in Stuttgart, Frankfurt und Hamburg von den Verwaltungsgerichten kassiert, die auf Messungen basierten, die die Ordnungsbehörden mit Radargeräten vorgenommen hatten, welche für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar in am Straßenrand aufgestellten Mülltonnen montiert waren. Argument war gerade, daß dies nicht mehr dem Begriff der Gefahrenabwehr unterfällt. Das mag nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen, war aber damals so. Das sorry gebe ich hiermit zurück.
koinzident
Bußgeldbescheide, die von der für die Verfolgung von Verkehrsornungswidrigkeiten zuständigen Behörde erlassen worden sind, sind jedenfalls seit Beginn meiner Karriere im Jahr 1974 allenfalls von den Strafgerichten "kassiert" worden, wenn der Betroffene Einspruch eingelegt hatte. Eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für diesen Bereich gibt es (jedenfalls seit dem) nicht. Ich weiß aber, daß vor diesen u.U. die die Geschwindigkeit reduzierenden Verkehrsschilder als Allgemeinverfügungen und damit als Verwaltungsakt angefochenten werden können; so geschehen für die A1 kurz vor Hamburg.
Jedoch sollten wir nicht darübr streiten. Leider sind die versteckten Kontrollen die Regel und anerkannt, und leider wird ein Unfallschwerpunkt und damit eine Gefahrenquelle immer dort angenommen, wo es der Polizei gefällt eine Messung vorzunehmen. Das ist die Praxis in diesem unseren Lande. Hier hält man es nicht für erforderlich den Bürger - wie z.B. in Schweden - auf stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen durch entsprechende Verkehrsschilder hinzuweisen.