Sicherung von der Scheinwerferreinigungsanlage

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,kann mir jemand von euch sagen welche die Sicherung von der Scheinwerferreinigungsanlage beim Xenon ist?
Will die rausnehmen weil die Dinger mir immer die ganze Karre vollsauen und weil der Tank megaschnell leer ist...

Beste Antwort im Thema

Sicherung der Scheinwerferreinigungsanlage Golf V: Es ist Sicherung 36 im Sicherungskasten des Innenraumes. Ich denke, damit ist die Frage des TE nach 5 Seiten Geschwätz endlich vollumfänglich beantwortet. Der nächste Leser der hier per Suchmaschine landet, hat dann wenigstens etwas von dem Thread.

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Zitat:

Original geschrieben von thommen


Sehr bedenkliche Enstellung! Für dich ist allso illegalität OK,

Lieber Thommen!

Etwas übertrieben dein Umkehrschluss. Maß halten, nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen... 🙂

@marco 1912
hmmm,das ist ja irgendwie merkwürdig.
Bei allen die ich kenne gehen die "schubladen" auch bei jedem 5. mal raus.Dann muss der Tank von dir im Winter ja an einem Tag leer sein...!?
Ob da was bei dir nich stimmt?

Zitat:

Original geschrieben von Golfer82


@thommen:
Lass mal die Kirche im Dorf!
Da zum Glück jeder für sich und seine "schlimmen taten" verantwortlich ist finde ich Deine Bemerkung mehr als unnötig.

Dem gesetz nach hast du die Betriebserlaubnis deines Autos verloren!

Die Sicherung zu zeihen kann unter umständen sehr teuer kommen, wenn du Pech hast! Denn jetzt wirst du selbst bei einem nicht verschuldeten Unfall als Schuldiger herangezogen, da du keine BE mehr hast!

So etwas kann im ungünstigsten Fall mal schnell über 1.000.000€ kosten!

Ausserdem kann dir ein vorsätzlicher Verstoss gegen §21 STVZO zur last gelegt werden und dir somit die Fahrerlaubnis auf dauer entzogen werden!

Selbst wenn der Tank mit Wischwasser schon nach einem Tag leer sein sollte, du bist dazu verpflichtet die SRA in technisch einwandfreiem und funktionstüchtigen Zustanmd zu halten, ansonsten heisst es Auto stehen lassen!

Und noch etwas, die Diskussion ist noch nicht beendet...

Zitat:

Original geschrieben von Golfer82


@marco 1912
Dann muss der Tank von dir im Winter ja an einem Tag leer sein...!?

So isses! Frankfurt - Hamburg im Winter und das Ding ist leer.

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Amen!!!
BrummDiesel hat wohl als einziger hier den Durchblick.
Wenn das so weitergeht hier im Forum könnt ihrs bald dicht machen.
Die Einstellung mancher hier ist einfach nur noch erbärmlich.

Ich wollte lediglich einen technischen rat,wozu dieses Forum ja eigentlich dienen sollte.Den habe ich auch dankenderweise erhalten.Was ich nun draus mache musst du mir schon überlassen.

Tip von mir: Tagfahrlicht programieren lassen und dann beim Sprühen den Lichtschalter auf "aus" drehen. Es geht dann zwar die Instrumentenbeleuchtung aus, aber die SRA wird nicht aktiviert.
Ansonsten locker bleiben

Zitat:

Original geschrieben von Golfer82


Amen!!!
BrummDiesel hat wohl als einziger hier den Durchblick.

Aus deiner Sicht ja, aus der Sicht des Gesetzes aber nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Golfer82


Was ich nun draus mache musst du mir schon überlassen.

Nur insoweit, wie du mit deinem Handeln nicht gegen bestehende Gesetze verstösst! Verstösst du allerdings vorsätzlich gegen die STVZO bist du im Sinne des Gesetzes nicht fähig ein KFZ zu führen...

Tja,also bei meinem nächsten wagen nehme ich glaube ich auch kein Xenon mehr.Die sauerei muss echt nich sein.Und wenn man mal guckt was die modernen H7-Scheinwerfer schon können reicht mir das allemal....

Zitat:

Original geschrieben von Golfer82


Amen!!!
BrummDiesel hat wohl als einziger hier den Durchblick.
Wenn das so weitergeht hier im Forum könnt ihrs bald dicht machen.
Die Einstellung mancher hier ist einfach nur noch erbärmlich.

Ich wollte lediglich einen technischen rat,wozu dieses Forum ja eigentlich dienen sollte.Den habe ich auch dankenderweise erhalten.Was ich nun draus mache musst du mir schon überlassen.

Ein technischer Rat, eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zu deaktivieren.

Geblendet wirst ja nicht du sondern die anderen Verkehrsteilnehmer. Dann ist es ja egal.

PS: Ich hab seit 60000km eine SWR. Wo ist denn das Problem des TE ? Das Auto wird nass. Also wirklich. Unglaubliche Schikanen, die der Gesetzgeber sich ausdenkt.

@ thommen
Ok,Du hast recht,und ich meine ruhe.
Oh,ich habe gerade gesehen das in anderen threads "illegale sachen" laufen.Nix wie hin.

So,das wärs meinerseits.

Danke nochmal an all die Freundlichen helfer hier im forum.

Zitat:

Original geschrieben von Golfer82


Oh,ich habe gerade gesehen das in anderen threads "illegale sachen" laufen.Nix wie hin.

Komisch, keine einzige Alarmmeldung dienerseits ist bei uns eingegangen! Is aber ne typische Reaktion desjenigen, der auf illegalität hingewiesen wurde, dann aber meint, er muss sein illegales Handeln ums verderben durchbringen...

Nun ja, man muss auch über Sinn und Unsinn von Regeln nachdenken...

Wenn ich die SRA auf einer langen Strecke NICHT betätige - fahre ich sicher nicht wie ein VARTA-Volkssturm FLAK-Scheinwerfer durch die Gegend. Das Gefährdungspotential für andere dürfte unwesentlich sein, im Ergebnis aber das gleiche, wie mit gezogener SRA-Sicherung.

@Thommen
Mit derm Erlöschen der BE geht es auch nicht so schnell. Wer lust am juristischen hat kann sich hier schlau machen.

Zitat:

Original geschrieben von BrummDiesel


So isses! Frankfurt - Hamburg im Winter und das Ding ist leer.

Da würde ich gerne mal wissen ob du die Wischwaschwasseranlage für die Scheiben immer im dauer Betrieb hast, wenn sie bei der Strecke schon leer ist.

Also bei unsere Strecke von 870 Km zum Ski fahren, von Oldenburg (bei Bremen) bis nach Sölden,mitten im Dezember und Februar, ist der Wischwasserbehälter nie leer, nicht mal annähernd. Und ich benutze die Wischeranlage auch regelmäßig.

Vielleicht solltest du mal schauen ob du ein Loch im Behälter hast :-)

Achso man kann die Düsen aber auch einstellen, dann sprizen sie nicht mehr das ganze Auto voll (Motorhaube). Denn meist sind sie einfach nur falsch eingestellt

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von BrummDiesel


Nun ja, man muss auch über Sinn und Unsinn von Regeln nachdenken...

Richtig, nur ist nachdenken etwas anderes als gegen bestehende Gesetze zu verstossen!

Wenn man also beim nachdenken zu dem Schluss kommt, das eines oder mehrere bestehende Gesetze nicht sinvoll sind, hat man die Möglichkeit einen Petitionsausschuss zu gründen und gegen die Gesetze anzugehen! Ein gesetzesverstoss hingegen zu begehen ist nun mal die falsche Lösung! Sprich, ihr solltet eure Energie nicht ins rausziehen der Sicherung stecken, sondern in die Wandlung des Gesetzes!!!

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