Sharan mit TSI Motor nicht mehr mit Anhängerkupplung bestellbar
Hallo zusammen,
ich hatte mir im Dezember 2018 einen Sharan Join mit TSI Motor und schwenkbarer Anhängerkupplung konfiguriert und angefragt.
Dieser wurde dann aber von VW abgelehnt, weil der Sharan mit TSI Motor nicht mehr mit AHK gefertigt wird.
Ich bekam allerdings bisher von VW und dem Händler noch keine Auskunft warum der Benziner nicht mehr so gebaut wird.
Hat jemand eine Ahnung warum das so ist und dürfte ich nachträglich noch eine abnehmbare AHK montieren?
Danke
55 Antworten
bei dem Alhambra gab es aber damals einige Ausstattungen nicht wie z.B. ACC, Schlüsselloser Zugang, Dynamisches Fahrwerk.
Wie es heute ist weiß ich nicht.
Aufgrund des ACC kam für mich nur ein Sharan in Frage.
Das sind dann Feinheiten und halt auch die Frage, ob man es benötigt. Beim Sharan hat man wohl schon etwas mehr in der Grundausstattung drin. Für mich waren beim Kauf Xenon, 7-Sitze, Leder, großes Navi und möglichst Standheizung entscheidend. Kostet neu Geld, was man bei Verkauf nicht wieder rausbekommen kann. Man bekommt ihn lediglich besser für einen Bruchteil mehr verkauft, was die Ausstattung damals gekostet hat. Hätte ich einen günstigen Alhambra gefunden, der ausreichend Ausstattung hat und preislich gegenüber einem vergleichbaren Sharan interessant gewesen wäre, dann hätte ich einen Alhambra genommen. Leider ist es nur Theorie, dass der Alhambra günstiger ist.
Als echte Unterschiede fallen mir DCC, TFL in LED und das dynamische Fernlicht ein.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 10. Januar 2019 um 12:54:53 Uhr:
... Leider ist es nur Theorie, dass der Alhambra günstiger ist.
Wieso?
- Beim Leasing-Angebot waren es bei mir 200 € Unterschied im Monat!
- Auch konnte ich keine super günstigen gebrauchten Alhambras finden
Der Alhambra wird umso günstiger umsomehr Ausstattung man haben will. Bei einem nackten Sharan Trendline mit kleinem Motor macht es nicht viel aus.
Was hat das ganze mit der nicht bestellbaren Anhängerkupplung zutun?
Angeblich soll die wltp Zertifizierung für Modelle mit Anhängerkupplung fehlen.
Zitat:
@Klaus_ist_Raus schrieb am 10. Jan. 2019 um 14:57:52 Uhr:
Was hat das ganze mit der nicht bestellbaren Anhängerkupplung zutun?
Anhängerkupplung sollte mein gebrauchter auch haben. Dadurch hat man einen geringeren Wiederverkaufswert. So genug OT ;-)
Aber wenn die Zertifizierung fehlt, dann bekommt das Fahrzeug vielleicht als Auflage, dass gar keine AHK montiert werden darf und dann? Das würde ich vorher klären, auch ob es vielleicht tatsächlich am Platz liegt.
Etwas anderes Beispiel hatte ich bei einer E-Klasse, für die ich Felgen bestellen wollte. In dem Gutachten wurden explizit Motoren aufgeführt, für die die Felgen nicht zulässig sind, da die Schadstoffnorm nicht mehr eingehalten werden kann. Ähnliches könnte ich mir für die AHK vorstellen.
Am Platz liegt es wohl nicht, zumindest wenn ich die abnehmbare AHK nachrüsten würde
(Das hat der Seathändler schon geprüft)
Aber wo könnte ich klären ob es auch zulässig wäre?
Beim TÜV?
Über den VW-Händler, bzw. bei der VW-Servicehotline anrufen. Frage ist nur, ob die verstehen, was du willst?
Zitat:
@sabifrit schrieb am 10. Januar 2019 um 21:49:28 Uhr:
Am Platz liegt es wohl nicht, zumindest wenn ich die abnehmbare AHK nachrüsten würde
(Das hat der Seathändler schon geprüft)
Aber wo könnte ich klären ob es auch zulässig wäre?
Beim TÜV?
Die Zulassung für den entsprechenden Typ wird immer mit der nachgerüsteten AHK mitgeliefert.
Die haben die Zertifizierung. AHK´s sind schon lange nicht mehr eintragungspflichtig, zumindest dann nicht wenn sie eine erteilte Betriebserlaubnis haben (Prüfnummer und Kennzeichnung vorhanden).
Wenn z.B. Rameder die AHK genau für diese Modell anbietet bezieht sich die Zertifizierung auch auf dieses Modell. Bei der Nachrüstung spielt dann auch die Schadstoffklasse keine Rolle mehr, da sich Homologation nur auf das rein technische bezieht. Wobei immer noch offen steht warum genau für dieses Modell die AHK nicht angeboten wird, das kann unterschiedliche Gründe haben. Die Konfigurationspolitik war bei VW schon immer undurchsichtig.
Der Hersteller der AHK gewährleistet die Zulässigkeit (Westfalia, Oris etc.)
Zitat:
@sabifrit schrieb am 10. Januar 2019 um 21:49:28 Uhr:
Am Platz liegt es wohl nicht, zumindest wenn ich die abnehmbare AHK nachrüsten würde
(Das hat der Seathändler schon geprüft)
Aber wo könnte ich klären ob es auch zulässig wäre?
Beim TÜV?
Meine Vermutung ist, dass das ganze gar nichts mit Bauraum oder Konstruktion zu tun hat.
Ich gehe davon aus, dass nach dem WLTP Zyklus Fahrzeuge mit Anhängelast separat zertifiziert werden müssen, und VW / Seat sich diesen Aufwand derzeit eben spart.
Spielt auch gar keine Rolle, der Anbau ist spielend leicht und das Ergebnis fast das gleiche. Einzig der Bedienkomfort ist schlechter. Die elektr. Entriegelung und das Umschwenken ohne schwarze Finger zu bekommen ist schon ganz nett aber ein Luxusproblem. Wie oft macht man die dran und wieder weg?!?
@didarenni Das stimmt soweit, nur vermute ich, dass der Sharan, der nur noch ohne AHK bestellbar ist, eine ander EG-Typengenehmigung erhält als die Vorgänger. Somit stimmt diese Nummer nicht mehr mit denen in den Papieren der AHK überein und ein findiger Prüfer könnte darüber stolpern. Bei einem Unfall ist ggf. der Schaden des Hintermannes höher und falls dann geprüft werden sollte, ob die AHK zulässig ist, könnte es ebenfalls Probleme geben.
Aber die Hersteller, wie Westfalia und Osis, sind da vielleicht auch gute Ansprechpartner. Die müssten ja wissen, ob deren Produkte für das aktuelle Modell zulässig sind. Aber weise darauf hin, dass die werksmäßige Bestellung erst seit kurzem nicht mehr möglich ist. Die bekommen ja auch nicht notgedrungen solche Änderungen mit.
Nichts anderes meine ich. Die werden mit Sicherheit auch diese Fahrzeuge in die Homologation aufnehmen. Entspannung.
Meine letzten 5 VW waren alle mit AHK und nie hat die technische Prüfstelle die AHK gecheckt oder gar die ABE mit der Zulassungsnummer verglichen. Das geht auch viel zu weit.