Servicemaßnahme 45E3
Heute habe ich den defekten Basslautsprecher der Beifahrertür vorne tauschen lassen. (B&O-System)
Dabei wurde auch die Servicemaßnahme 45E3 durchgeführt.
Sporatisch löst die Airbag-Warnlampe grundlos aus, das soll mit dem Update behoben werden.
Das Update wird im Rahmen des regulären Werkstattbesuchs (Service, Winterreifenwechsel, etc.) durchgeführt.
Das Connect Gateway wurde aufgrund meiner Beschwerde (kein Abruf der Warnmeldungen und kein Einschalten der Heizung via APP möglich) vom Softwarestand 0079 auf den Softwarestand 4079 "upgedated".
28 Antworten
Dann erscheint da wohl nur der "normale" Service...
Zitat:
@DJBreezer schrieb am 19. September 2016 um 10:23:52 Uhr:
Dann erscheint da wohl nur der "normale" Service...
Somit ist es ja garnicht nachvollziehbar ? ob es gemacht worden ist. Denn das inspektionsheft gibt es ja so nicht mehr.
Gruss
Zitat:
@houseboy07 schrieb am 19. September 2016 um 16:55:07 Uhr:
Zitat:
@DJBreezer schrieb am 19. September 2016 um 10:23:52 Uhr:
Dann erscheint da wohl nur der "normale" Service...Somit ist es ja garnicht nachvollziehbar ? ob es gemacht worden ist. Denn das inspektionsheft gibt es ja so nicht mehr.
Gruss
Doch ist es. Im Serviceheft MUSS es eingetragen sein, ebenfalls die Inspektionen stehen dort drin.
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 19. September 2016 um 17:00:28 Uhr:
Zitat:
@houseboy07 schrieb am 19. September 2016 um 16:55:07 Uhr:
Somit ist es ja garnicht nachvollziehbar ? ob es gemacht worden ist. Denn das inspektionsheft gibt es ja so nicht mehr.
Gruss
Doch ist es. Im Serviceheft MUSS es eingetragen sein, ebenfalls die Inspektionen stehen dort drin.
Bei mir gibt es im Serviceheft keine möglickeiten mehr etwas einzutragen.
Das einzigste ist ein Ausdruck von dem Übergabe Check der auch im my Audi ersichtlich ist.
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Zitat:
@houseboy07 schrieb am 19. September 2016 um 18:35:21 Uhr:
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 19. September 2016 um 17:00:28 Uhr:
Doch ist es. Im Serviceheft MUSS es eingetragen sein, ebenfalls die Inspektionen stehen dort drin.Bei mir gibt es im Serviceheft keine möglickeiten mehr etwas einzutragen.
Das einzigste ist ein Ausdruck von dem Übergabe Check der auch im my Audi ersichtlich ist.
Für Servicemaßnahmen gibt es hinten (hinter den Inspektionen) noch Seiten, wo es eingetragen.
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 19. September 2016 um 18:40:18 Uhr:
Zitat:
@houseboy07 schrieb am 19. September 2016 um 18:35:21 Uhr:
Bei mir gibt es im Serviceheft keine möglickeiten mehr etwas einzutragen.
Das einzigste ist ein Ausdruck von dem Übergabe Check der auch im my Audi ersichtlich ist.
Für Servicemaßnahmen gibt es hinten (hinter den Inspektionen) noch Seiten, wo es eingetragen.
Bei mir nicht! Aber ich lebe auch im Ausland (Schweiz) vielleicht ist das anders als in Deutschland.
Habe gerade mal in mein Servicebuch geschaut (das echte nicht Online) und da steht "Aktion 9035 am 27.0416" drin... aber die neue Maßnahme 45E3 nicht.. da scheint das Autohaus, wo ich ihn gekauft habe ordentlicher zu arbeiten als der 🙂 wo die Maßnahme durchgeführt wurde...
Weiß jemand was 9035 war? Habe dazu nichts gefunden ...
Ich glaube es soll 90J5 heißen ... ist eine ziemliche Saukralle... aber die 3 könnte ein J sein. Das wäre dann wohl hier
Wäre auch möglich, sogar noch wahrscheinlicher (da auch von April) 😉
Ist aber anscheinend eine gute Methode vernünftig arbeitende Werkstätten zu finden 😁
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 19. Sep. 2016 um 17:0:28 Uhr:
Doch ist es. Im Serviceheft MUSS es eingetragen sein, ebenfalls die Inspektionen stehen dort drin.
Macht es einen Unterschied, ob der B9 geleast oder in Privatbesitz ist bzgl. des Eintrags der Maßnahme im Serviceheft? So nach dem Motto "der Wagen kommt ja sowieso zu uns zurück, dann tragen wir die elektronische Historie nach..."
Oder gibt es eine Verpflichtung für einen sofortigen Eintrag? (Quelle?)
Letztens hatte mein Händler bei unserem A3 nix eingetragen, erst nach Aufforderung. Ich habe mich jetzt noch mal für den gleichen Serviceberater entschieden, "jeder hat eine zweite Chance verdient", denn der bloße Eintrag war nicht das einzige, was er verbockt hatte.
Es macht keinen Unterschied ob geleast oder nicht.
Zum zweiten Teil deiner Frage zitiere ich mal sinngemäß aus der Werkstattanweisung:
Zitat:
Fahrzeuge mit Digital-Serviceplan:
Nach erfolgter Durchführung aller erforderlichen Arbeiten (alle Kriterien) ist im Digitalen Serviceplan unter <Eintragung der Werkstatt> im Textfeld „xxxx durchgeführt“ einzutragen.
Anschließend ist der Komplettnachweis der Serviceereignisse auszudrucken und dem Serviceplan beizulegen.Fahrzeuge ohne Digital-Serviceplan:
Nach erfolgter Durchführung aller erforderlichen Arbeiten (alle Kriterien) ist im nächsten freien Feld für Service-Nachweise bzw. im Raum für Eintragungen der Werkstatt „xxxx durchgeführt“ einzutragen und mit Datum/Stempel der Werkstatt zu quittieren.
Dein Händler braucht wohl noch eine dritte Chance 😉
Ein ausdrückliches "Danke" an Dietmar F., nicht nur per Button.
Die zweite Chance kommt am Mittwoch, aber ich bin jetzt bestens präpariert. 🙂