Service
Was zeigt den eure Anzeige so? Bei mir steht seit paar Tagen groß in der MFA Service in ... "jetzt 800 km oder 102 Tagen". 🙄
Naja, irgendwann trifft es halt jeden! Aktueller Km Stand ist 22650.
War schon einer zum Ölwechsel (Longlife) ... was hat es gekostet, bzw. machen die da noch andere Arbeiten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von postmann110
nein kostenlos net,aber die 17€ sind ja net die welt wenn man überlegt was ne inspektion kostet oder?
Wären für 4 Jahre rund 800 €.
Der Service Intervall mit 30.000 km hat mich incl. angeliefertem Öl 103 € gekostet.
Die Service Insektion mit 60.000 km kostete mit angeliefertem Öl und Bremsflüssigkeutswechsel 206 €
Den 3. Service habe ich nicht mehr machen lassen, sondern selbst durchgeführt.
Ich würde so ein Sorgenpaket niemals nehmen.
Gruß
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von operator784
Wenn du nach durchgeführter Arbeit zu deinem 🙂 fährst und alles abnehmen und den Interval zurücksetzten lässt, ist doch alles i.O.
Dann kannst du aber echt gut mit deinem Betrieb und dem Servicemeister. Wenn ich so etwas mache, mache ich auch die Inspektion selber, die ich bestätigen soll. Wäre ich ja schön blöd, wenn ich auf das Geld verzichte...
Zitat:
Original geschrieben von operator784
Von wem du dir die Servicearbeiten durchführen lässt, ist doch föllig boogy, hauptsache es ist im Serviceheft vermerkt und nach VW Norm durchgeführt. Alles andere ist geschwollen dahergeredet, damit man das gefühl hat, verpflichtet zu sein.
Nein, einfach mal das Kleingedruckte lesen. Mit jedem Service
bei einem VW Partnerverlängert sich der Garantieanspruch (Mobilitätsgarantie). Und das kann VW machen, und macht es auch. Alles, was die gesetzliche Gewährleistung einschließt kannste dir nach 6 Monaten getrost durch die Kimme ziehen. Denn nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Und dann mal viel Spass, deinen Ansprüche durchsetzen zu wollen...
Eine "übliche" Herstellergarantie bleibt uneingeschränkt bestehen, wenn die Inspektionen nach Herstellervorschrift gemacht werden. Ist ein EU-Urteil und auch BGH-Urteil.
Wenn eine "Fremd"-Werkstatt die Inspektion ausführt und sowohl im Wartungs-/Inspektionsheft und auf der Rechnung vermerkt, dass dies nach Herstellervorschrift erfolgt ist, dann muss der Hersteller uneingeschränkt für seine Garantie einstehen.
Ist die Inspektion tatsächlich doch nicht so gelaufen, wie sie nach Herstellervorschrift hätte laufen müssen, dann haftet die Werkstatt gegenüber dem Hersteller- direkt, als Kunde kann das einem völlig egal sein - wenn man den entsprechenden Vermerk hat.
Das gilt ausschließlich nur für "übliche" Garantien und das ist nur die "Grundgarantie" von 2 bzw. 3 Jahre (je nach Hersteller).
"Erweiterte" Garantien verliert man damit.
Für "erweiterte" Garantien gelten die Vorgaben des Herstellers/Garantiegebers uneingeschränkt. Sind dort Inspektionen in einer Vertragswerkstatt vorgeschrieben, dann muss die auch dort ausgeführt sein.
Einfache Sache, die jeder für sich selber entscheiden muss - entscheidet man sich für das Geldsparen, dann darf man sich mit Ablauf der "Basisgarantie" allerdings auch nicht beschweren.
Aber wie gesagt, Kulanz ist bei VW eh nur vorhanden, wenns viele Kunden betrifft.
PS: Wer sparen will, machts. Wer nicht und sich auf die Imaginäre Toleranz des vertragshändlers verlässt, der macht es so, wie es sich sein Händler wünscht.
Der Threaderöffner hat gefragt, ich habe geantwortet.
Das, auf was du dich berufst, ist in der GVO 1400/2002 nicht verankert, nur in dem "Leitfaden zur GVO" von der EU so beschrieben worden. Die meisten Hersteller haben dies zwar anerkannt, allerdings gibt das der Wortlaut nicht explizit her. Also auch wieder Auslegungssache.
Mal als Anhalt, was das BGH dazu gesagt hat: http://www.tagesspiegel.de/.../1120086.html
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Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Wären für 4 Jahre rund 800 €.
....
Der Service Intervall mit 30.000 km hat mich incl. angeliefertem Öl 103 € gekostet.
Die Service Insektion mit 60.000 km kostete mit angeliefertem Öl und Bremsflüssigkeutswechsel 206 €
Den 3. Service habe ich nicht mehr machen lassen, sondern selbst durchgeführt.
Ich würde so ein Sorgenpaket niemals nehmen.
muss jeder ganz individuell ausrechnen, auch abhängig wie das Auto bezahlt wurde.
Beispiel: bei Finanzierung AutoCredit mit Versicherung und Servicepaket kostet das Servicepaket in einem Beispiel auf 4 Jahre knapp 860,- Euro. Nimmt man nun die Bausteine Versicherung und Servicepaket aus "All-Inclusive" raus, also die nackte Finanzierung, reduziert sich die Rabattierung (in diesem Beispiel) um 350,- Euro. Das ganze Auto wird also 350,- Euro teurer. Jetzt kann man durchaus rechnen 860,- Euro minus 350,- Euro = gut 500,- Euro, was das Servicepaket dann quasi als "Aufpreis" kostet. Das ist dann wiederum - wenn man mit den Konditionen und Bedingungen der VVD-Versicherung einverstanden ist - in Ordnung, da auch ein Ersatzfahrzeug gestellt wird usw. Wie gesagt, da muss jeder individuell nachrechnen, was er zu welchen Konditionen angeboten bekommt. Ich überleg da ja auch noch ;-)
Chefdackel
wieso reden hier alle von 30000 km serviceintervall und meiner mault jetzt schon rum ich hab noch 9800 km obwohl ich erst gerade die 5000er Marke durch habe???
mfg
Die 30000 sind nicht fest, sondern sind nur der Maximalwert, d.h. wer möglichst schonend fährt, wahrscheinlich immer nur Landstraße und nie Kurzstrecke, der schafft die 30000. Ansonsten wirds zum Teil deutlich weniger.
Und du willst uns jetzt erzählen, dass du nach 15000km schon zum Service sollst? Wie fährst du denn? 😁
Zitat:
Original geschrieben von operator784
Eben solche Texte meinte ich, als ich sagte, dass so etwas den Kunden immer wieder eingetrichtert wird.Dein beschrieben Motorschäden, fallen ja eher in den Bereich einer Rückrufaktion. Kulanz bei vereinzelten Schäden, da ist VW wirklich sehr schwer zu überzeugen. Meine Erfahrung.! Sobald ein und der selbe Schaden viele Kunden betrifft, werden Sie dich nicht ausschließen, weil du dein Ölwechsel woanders hast machen lassen. Wenn du nach durchgeführter Arbeit zu deinem 🙂 fährst und alles abnehmen und den Interval zurücksetzten lässt, ist doch alles i.O.
Von wem du dir die Servicearbeiten durchführen lässt, ist doch föllig boogy, hauptsache es ist im Serviceheft vermerkt und nach VW Norm durchgeführt. Alles andere ist geschwollen dahergeredet, damit man das gefühl hat, verpflichtet zu sein.
Nochmals, es ist völlig egal, ob Du die Sachen abnimmst oder nicht. Es muss ein Eintrag im VW Servicesystem vorhanden sein, dass die Arbeiten von einem VW Autohaus durchgeführt wurden. Ist das nicht der Fall, kriegst Du bei jeder Kulanzanfrage eine Absage!!! ATU oder sonstwer kann gern in das Serviceheft reinschreiben, ins VW-System kommen sie aber nicht und diese Einträge zählen ersteinmal. Das Bordbuch ist nur noch eine zweite Ebene der Rückversicherung, falls die Daten abhanden kommen.
Rückrufaktionen sind etwas anderes, bei dem Motor war dies übrigens keine. Es war reines Entgegenkommen von VW.
VG
Kai
P.S.: Du wirst nie im Leben ein Autohaus finden, was andere, externe Leistungen als i.O. absegnet. Es hat doch kein Mensch eine Ahnung, was die da genau mit dem Fhzg gemacht haben, was für Teile verbaut wurden....
Zitat:
Original geschrieben von crysel
Die 30000 sind nicht fest, sondern sind nur der Maximalwert, d.h. wer möglichst schonend fährt, wahrscheinlich immer nur Landstraße und nie Kurzstrecke, der schafft die 30000. Ansonsten wirds zum Teil deutlich weniger.
Und du willst uns jetzt erzählen, dass du nach 15000km schon zum Service sollst? Wie fährst du denn? 😁
Also bei meinem GTI stand am ersten Tag nach Abholung Inspektion in knapp 15.000 km oder 365 Tagen.
Lt. 🙂 wird der GTI mit Longlife ausgeliefert aber das hört sich für mich ehr nach festen Terminen an.
Ich glaub ich muss mal zum 🙂 und nachhaken ob da was falsch gelaufen ist!
Lg Dennis
Zitat:
Original geschrieben von operator784
Eine "übliche" Herstellergarantie bleibt uneingeschränkt bestehen, wenn die Inspektionen nach Herstellervorschrift gemacht werden. Ist ein EU-Urteil und auch BGH-Urteil.Wenn eine "Fremd"-Werkstatt die Inspektion ausführt und sowohl im Wartungs-/Inspektionsheft und auf der Rechnung vermerkt, dass dies nach Herstellervorschrift erfolgt ist, dann muss der Hersteller uneingeschränkt für seine Garantie einstehen.
Ist die Inspektion tatsächlich doch nicht so gelaufen, wie sie nach Herstellervorschrift hätte laufen müssen, dann haftet die Werkstatt gegenüber dem Hersteller- direkt, als Kunde kann das einem völlig egal sein - wenn man den entsprechenden Vermerk hat.
Das gilt ausschließlich nur für "übliche" Garantien und das ist nur die "Grundgarantie" von 2 bzw. 3 Jahre (je nach Hersteller).
"Erweiterte" Garantien verliert man damit.
Für "erweiterte" Garantien gelten die Vorgaben des Herstellers/Garantiegebers uneingeschränkt. Sind dort Inspektionen in einer Vertragswerkstatt vorgeschrieben, dann muss die auch dort ausgeführt sein.
Einfache Sache, die jeder für sich selber entscheiden muss - entscheidet man sich für das Geldsparen, dann darf man sich mit Ablauf der "Basisgarantie" allerdings auch nicht beschweren.
Aber wie gesagt, Kulanz ist bei VW eh nur vorhanden, wenns viele Kunden betrifft.
Das ist wieder absoluter Kickie, den Du da schreibst.
Einfach mal hier lesen:
Wegfall Garantie bei Insepktion in Fremdwerkstatt
Eine EU-Ansicht muss also nicht zwangsläufig so ausgelegt werden, dass es das BGH auch entscheidet. Die können auch anders, siehe den oben genannten Fall.
Ebenso wird man es vergessen können, ein entsprechendes Autohaus zu finden, welches die Arbeiten abnimmt und auch so einträgt. Selbst wenn, dürfte es spätestens bei einem Garantiefall Streit geben und dann darf man schön klagen, wenn man unbedingt recht haben möchte (übrigens gibt es nur anders lautende BGH-Urteile).
Fakt ist, dass der Hersteller Garantieleistungen an gewisse Vorgaben knüpfen darf. Wer sicher sein will, geht zur Vertragswerkstatt. Das Öl kann man ruhig selbst mitbringen (aber Achtung, Castrol Öl-Flaschen mit dem entsprechenden VW-Code).
VG
Kai
Zitat:
Original geschrieben von KK2404
Das Öl kann man ruhig selbst mitbringen (aber Achtung, Castrol Öl-Flaschen mit dem entsprechenden VW-Code).
Hallo zusammen,
meiner Meinung nach ist diese Aussage absoluter Schwachsinn? Es kann jedes Motoröl, dass von VW nach der Werksnorm 504.00 /507.00 freigegebenen ist, verwendet werden. Liste im Anhang
Ich verstehe auch nicht den Hype, der um Castrol gemacht wird. Ich bin davon überzeugt, dass die Motorenöle, die in Deutschland produziert werden, dem Tommy nichts nachstehen. Die Anforderungen aus der Werksnorm 504.00 / 507.00 sind schon mit das Höchste was zurzeit auf den Ölflaschen zu finden ist. Insbesondere wenn noch Freigaben v. BMW n. LL 04 u. MB 229.51 erfüllt werden.
Meine Hausmarke ist Meguin. Seit dem ersten Ölwechsel verwende ich das Megol Compatible 5W/30. Mache einmal im Jahr den Wechsel nach 15.000 - 20.000 km, so wie es gerade passt. Das Produkt ist preisgünstig (5 ltr. / 25 € incl. Versandkosten. Meguin ist der Vorlieferant von Liqi Moly und seit kurzem deren Tochtergesellschaft.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von crysel
Die 30000 sind nicht fest, sondern sind nur der Maximalwert, d.h. wer möglichst schonend fährt, wahrscheinlich immer nur Landstraße und nie Kurzstrecke, der schafft die 30000. Ansonsten wirds zum Teil deutlich weniger.
Und du willst uns jetzt erzählen, dass du nach 15000km schon zum Service sollst? Wie fährst du denn? 😁
Ich habe EXAKT bei 30 T km (nach 6 Monaten und 2 Wochen) den Inspektionstermin gehabt.
Habe 2 l Öl in der Zeit zusätzlich verbraucht.
Fahre zu 80% AB.
Kosten: 220 Euro
Zitat:
Original geschrieben von KK2404
Nochmals, es ist völlig egal, ob Du die Sachen abnimmst oder nicht. Es muss ein Eintrag im VW Servicesystem vorhanden sein, dass die Arbeiten von einem VW Autohaus durchgeführt wurden. Ist das nicht der Fall, kriegst Du bei jeder Kulanzanfrage eine Absage!!! ATU oder sonstwer kann gern in das Serviceheft reinschreiben, ins VW-System kommen sie aber nicht und diese Einträge zählen ersteinmal. Das Bordbuch ist nur noch eine zweite Ebene der Rückversicherung, falls die Daten abhanden kommen.Zitat:
Original geschrieben von operator784
Eben solche Texte meinte ich, als ich sagte, dass so etwas den Kunden immer wieder eingetrichtert wird.Dein beschrieben Motorschäden, fallen ja eher in den Bereich einer Rückrufaktion. Kulanz bei vereinzelten Schäden, da ist VW wirklich sehr schwer zu überzeugen. Meine Erfahrung.! Sobald ein und der selbe Schaden viele Kunden betrifft, werden Sie dich nicht ausschließen, weil du dein Ölwechsel woanders hast machen lassen. Wenn du nach durchgeführter Arbeit zu deinem 🙂 fährst und alles abnehmen und den Interval zurücksetzten lässt, ist doch alles i.O.
Von wem du dir die Servicearbeiten durchführen lässt, ist doch föllig boogy, hauptsache es ist im Serviceheft vermerkt und nach VW Norm durchgeführt. Alles andere ist geschwollen dahergeredet, damit man das gefühl hat, verpflichtet zu sein.
Rückrufaktionen sind etwas anderes, bei dem Motor war dies übrigens keine. Es war reines Entgegenkommen von VW.VG
KaiP.S.: Du wirst nie im Leben ein Autohaus finden, was andere, externe Leistungen als i.O. absegnet. Es hat doch kein Mensch eine Ahnung, was die da genau mit dem Fhzg gemacht haben, was für Teile verbaut wurden....
Man man, ihr versteht es nicht. lass dein Öl, Zahnriemen, Filter und und und wechseln wo du willst, danach fährst du zu VW. Der Mensch sieht, : Normöl OK, Filter OK, Zahnriemen OK, sämtliche Flüssigkeiten OK.... so, dann schließt er vielleicht noch sein Diagnosegerät an um Fehler auszulesen und wenn alles in Ordnung ist, bekommst von VW deinen Stempel ins Heft und kannst glücklich losfahren. Und es gibt Händler die Das machen. Und das beste, deine 2 Jahre Herstellergarantie ist nicht erlosche.
Is ja auch egal, ist meine Meinung und Erfahrung.
Zitat:
Original geschrieben von operator784
....
Man man, ihr versteht es nicht. lass dein Öl, Zahnriemen, Filter und und und wechseln wo du willst, danach fährst du zu VW. Der Mensch sieht, : Normöl OK, Filter OK, Zahnriemen OK, sämtliche Flüssigkeiten OK.... so, dann schließt er vielleicht noch sein Diagnosegerät an um Fehler auszulesen und wenn alles in Ordnung ist, bekommst von VW deinen Stempel ins Heft und kannst glücklich losfahren. Und es gibt Händler die Das machen. Und das beste, deine 2 Jahre Herstellergarantie ist nicht erlosche.Is ja auch egal, ist meine Meinung und Erfahrung.
Sorry Operator,
aber ich glaube DU verstehst es einfach nicht...
Aber egal, mach was Du willst, aber heul dann nicht rum wenn VW eine Garantieleistung verweigert.
Die kannst Du ja dann eh von Deinen gesparten 50 EUR bezahlen...
Nur meine Meinung.
Viele Grüße, Sascha
Schlappe 5k auf dem Tacho, und Serviceanzeige "nervt".
Kann man da was umstellen, also fest auf Kilometer, und ist das Ratsam?
Wie lange darf man den eigentlich "überziehen"?