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Service Erdgas

VW up! 1 (AA)

Hallo,

wie man am Titel bereits erkennen mag, möchte ich gerne wissen, ob man bei einem Erdgasfahrzeug zusätzliche Serviceaktionen berücksichtigen muss, welche bei einem Benzinfahrzeug nicht anfallen.
Gibt es da besonderes wie vielleicht öfteres Motorölwechsel, Zündkerzenwechsel, Filter oder allgemein was die Erdgasanlage betrifft.

Beste Antwort im Thema

Die Schäden bei den TSIs hängen mit Konstruktions- bzw. Materialfehlern zusammen und haben absolut nix mit der Wartung zu tun.
Die Ketten wären auch übersprungen wenn man alle 5.000km das Öl wechselt. Bei den gebrochenen Kolbenringen dasselbe. VW konstruiert einfach mit zu spitzem Rotstift. Dann fliegts auseinander und erst danach wird reagiert. Das war schon bei den Ketten der VR6 so, bei den 1.2L Dreizylinder wieder und - oh Wunder - bei den TSI haben sies wieder nicht hingekriegt.
Mal sehen ob es bei den EA211ern mit Zahnriemen und gekühltem Krümmer anders wird. Ehrlich gesagt glaub ich nicht dran. Irgendwas werden sie auch bei denen verbockt haben.

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Habe gestern mal in die Servicedaten beim Mii Ecofuel geschaut. Keine Besonderheiten für Erdgas erforderlich, Zündkerzen alle 60000km, Kein Gasfilter,Zahnriemen erste Überprüfung nach 240000km oder 10 (oder warens 7?) Jahre, dann alle 30000km. Alle anderen Wartungspunkte sind ebenfalls identisch.Bis auf die wohl etwas teureren Zünkerzen und GAP zum Tüv zusätzlich also kein Unterschied zum Benziner.
1 Gastank kostet 800€ , Gasdruckregelr 900€. Also aufjedenfall Garantieverlängerung mit einplanen...

Zitat:

Original geschrieben von elscher


Habe gestern mal in die Servicedaten beim Mii Ecofuel geschaut. Keine Besonderheiten für Erdgas erforderlich, Zündkerzen alle 60000km, Kein Gasfilter,Zahnriemen erste Überprüfung nach 240000km oder 10 (oder warens 7?) Jahre, dann alle 30000km. Alle anderen Wartungspunkte sind ebenfalls identisch.Bis auf die wohl etwas teureren Zünkerzen und GAP zum Tüv zusätzlich also kein Unterschied zum Benziner.
1 Gastank kostet 800€ , Gasdruckregelr 900€. Also aufjedenfall Garantieverlängerung mit einplanen...

Dann alle 30.000km oder hast dich verschrieben und meinst 300.000km?

Wird schon richtig sein...nach 240.000 km erste Prüfung, dann alle 30.000 erneute Prüfung.
Nach 240.000 die nächste Prüfung erst nach weiteren 300.000 km durchzuführen wäre wohl grob fahrlässig...nach insg. 540.000km kann man den Riemen wohl zusammenkehren 😁.

Wobei ich 240.000 kmschon extreeem lang finde. Da hätte ich den schon freiwillig gewechselt.

Da der Zahnriemen ja durch Kapselung auf Lebdendsdauer des Motors ausgelegt ist, stimmen die Kilometerangaben schon. Stellt sich nur die Frage was die unter Lebendsdauer verstehen:-)

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Zitat:

Original geschrieben von Wingcomander


Wobei ich 240.000 km schon extreeem lang finde.

Bei der 1.6L Diesel von PSA / Ford wird der Zahnriem auch nur bei 240.000 km getauscht.

Zitat:

Original geschrieben von V50D


Bei der 1.6L Diesel von PSA / Ford wird der Zahnriem auch nur bei 240.000 km getauscht.

Den 1.6 HDi gibt es jetzt seit knapp 9 Jahren und es hat sich gezeigt, dass diese Werte realistisch sind.

Service Erdgas: Da ist das erste nach 3 Jahren, Kilometerleistung egal? Liege ich da richtig? lg

Zitat:

@wettertaft schrieb am 20. November 2014 um 22:15:40 Uhr:


Service Erdgas: Da ist das erste nach 3 Jahren, Kilometerleistung egal? Liege ich da richtig? lg

Was willst Du da zum Service bringen? Der einzige Servicepunkt, der von VW da vermerkt ist, ist der Tausch der Gastanks nach spätestens 20 Jahren, da dann die Zulassung abgelaufen ist.

Oder meinst Du die Prüfung der Gasanlage für die HU? Die muss in Zusammenhang mit der HU vorgelegt werden, sonst gibt es keine Plakette. (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii_133.html - Punkt 3.1.1.2) Im Fall der Neuzulassung also das erste mal nach drei Jahren - Kilometerleistung ist für die HU natürlich irrelevant und damit ebenso für die Prüfung der Gasanlage.

thx, das war es, die Prüfung der Gasanlage, alle 3 Jahre. Coole Geschichte mit den CNG-Autos, da braucht es quasi keine Überprüfung.

Zitat:

@wettertaft schrieb am 22. November 2014 um 01:26:06 Uhr:


thx, das war es, die Prüfung der Gasanlage, alle 3 Jahre.

Halt, Stopp - die Prüfung muss im Rahmen der HU vorliegen und darf zu dem Zeitpunkt maximal 12 Monate alt sein. Bei der nächsten HU (Fahrzeugalter 5 Jahre) muss also eine neue Prüfung erfolgen (auf Grund des Rythmus der HU dann entsprechend im 2-Jahres Rythmus).

ok, danke Dir, das erste Mal ist für mich eh erst im März 2016.

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