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Service bei BMW

BMW 3er F34 GT, BMW 3er F31, BMW 3er F30
Themenstarteram 25. Januar 2014 um 20:10

ACHTUNG!

prinzipiell baut BMW ziemlich schicke Autos. Allerdings ist man hoffnungslos verloren wenn es um Service geht. Der ist gelinde gesagt ein absolutes Desaster. Mein brandneuer BMW ist nun (heute ist der 25.1.2014) seit dem 7.11.2013 bei BMW in der Werkstatt.

Die Werkstatt ist komplett unfähig und war nicht einmal in der Lage einen Kostenvoranschlag zu machen. Am Ende hat die Versicherung eingewilligt ohne Kostenabschätzung mit der Reparatur zu starten. Aber auch dazu ist BMW nicht in der Lage. Nach langem hin und her und einer kaum zu verschlechternden und bodenlos unverfrorenen Kommunikation seitens BMW ist klar das auf ein Ersatzteil gewartet wird. Ein Enddatum ist weiterhin nicht in Sicht und auch mehrmalige Versprechen seitens BMW sich zu melden und mehr Infos zu geben bleiben leere Versprechen. Auch die Einbindung der vollkommen inkompetenten zentralen Servicestelle bleiben ohne Ergebnis. Ich habe noch soviel Inkompetenz und Arroganz erledigt.

Die Deutsche Telekom ist dagegen ein wahres Service Wunderland!!

Also meine Empfehlung: MEIDET UNBEDINGT BMW!

Beste Antwort im Thema
am 25. Januar 2014 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von HD-Moos

Und für diesen Schwachsinn hast Du dich extra angemeldet. Du tust mir echt leid, aber nicht wegen dem imaginären BMW. :D

Dem ist nix hinzuzufügen! Der TS hat sich vor etwa 40 Minuten hier angemeldet, offenbar nur, um BMW allgemein mies zu reden. Hast es leider ein bissl zu auffällig gemacht!

44 weitere Antworten
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44 Antworten
am 26. Januar 2014 um 17:09

Völlig sinnfreier Thread. Es gibt keine BMW Ersatzteilgarantie in der Form, dass in innerhalb einer Frist jedes beliebige Ersatzerteil weltweit lieferbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von gilu4

Völlig sinnfreier Thread. Es gibt keine BMW Ersatzteilgarantie in der Form, dass in innerhalb einer Frist jedes beliebige Ersatzerteil weltweit lieferbar ist.

Das tut hier garnicht zur Sache, ob BMW dies kann oder nicht kann liefern, innerhalb einer Frist.

Consumerrights! Wieso solten die in Deutschland nicht gelten? :eek:

Dies zum Schutz von Konsumenten. Suche mal auf Internet (Deutsche und Europaischen Consumerrights = Gesetzlich festgelegt)

Auch der Hersteller hat neben Rechte, Pflichten! Genau wie der Konsument

 

am 26. Januar 2014 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von hansNL1

Zitat:

Original geschrieben von gilu4

Völlig sinnfreier Thread. Es gibt keine BMW Ersatzteilgarantie in der Form, dass in innerhalb einer Frist jedes beliebige Ersatzerteil weltweit lieferbar ist.

Das tut hier garnicht zur Sache, ob BMW dies kann oder nicht kann liefern, innerhalb einer Frist.

Consumerrights! Wieso solten die in Deutschland nicht gelten? :eek:

Dies zum Schutz von Konsumenten. Suche mal auf Internet (Deutsche und Europaischen Consumerrights = Gesetzlich festgelegt)

Auch der Hersteller hat neben Rechte, Pflichten! Genau wie der Konsument

Verkauft BMW Sachgüter oder Mobilitätsservices?

Die Lieferung von Ersatzteilen ist ja auch gesetzlich geregelt. Schwierig ist das Thema, innerhalb welcher Zeit der Hersteller liefern muss. Wahrscheinlich wird man im schlimmsten Fall ein paar Wochen hinnehmen müssen. :(

Zitat:

Original geschrieben von gilu4

Zitat:

Original geschrieben von hansNL1

 

Das tut hier garnicht zur Sache, ob BMW dies kann oder nicht kann liefern, innerhalb einer Frist.

Consumerrights! Wieso solten die in Deutschland nicht gelten? :eek:

Dies zum Schutz von Konsumenten. Suche mal auf Internet (Deutsche und Europaischen Consumerrights = Gesetzlich festgelegt)

Auch der Hersteller hat neben Rechte, Pflichten! Genau wie der Konsument

Verkauft BMW Sachgüter oder Mobilitätsservices?

Kannst ja dies in alle Ruhe in Deutsch uebersetzen. Viel Erfolg.

Europaische Richtlinie: Fuer die Durchfuehrung von Gueter (Wasmaschine, Fahrrad, Autos, Fernsehen u.s.w.)

Verplichtingen van de handelaren bij verkoopovereenkomsten voor roerende goederen

Handelaren zijn verplicht de goederen te leveren binnen de dertig dagen na het sluiten van de overeenkomst. Indien dat niet gebeurt, kan de consument terugbetaling van de betaalde bedragen eisen, binnen de zeven dagen na de voorziene leveringsdatum.

De verantwoordelijkheid voor verlies of beschadiging van goederen wordt op het moment van de in ontvangstname of de levering van het goed overgedragen van de handelaar op de consument of op een daartoe aangewezen derde partij, die niet de vervoerder is.

De handelaren zijn verplicht de goederen te leveren overeenkomstig de bepalingen van de overeenkomst. De goederen moeten dus overeenstemmen met de door de handelaar gegeven beschrijving, geschikt zijn voor de gangbare gebruiksdoeleinden van deze goederen alsook voor het specifieke gebruiksdoeleinde dat de consument voor ogen had indien hierover een akkoord werd bereikt en de kwaliteit en prestaties bieden die voor goederen van dezelfde soort normaal zijn. Bij een ernstig gebrek aan overeenstemming kan de consument in eerste instantie eisen dat de goederen worden hersteld of vervangen; in een tweede fase kan hij een korting op de prijs of de ontbinding van de overeenkomst eisen. Handelaren moeten gedurende twee jaar, te rekenen vanaf de dag waarop het risico aan de consument wordt overgedragen, garanderen dat het goed overeenstemt met de overeenkomst.

Aha! Toll! Kann man Niederländisch in Google übersetzen?

:D

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Aha! Toll! Kann man Niederländisch in Google übersetzen?

:D

Wunderbar das dies moeglich ist.

Selbst Woerter einzeln ;)

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Aha! Toll! Kann man Niederländisch in Google übersetzen?

:D

Bing Translator ist noch ein Stück besser.

Wobei ich "vervoerder" nicht mit "Luftfahrunternehmen" übersetzt hätte :D

Hier mal die Übersetzung mit Bing Translator

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

"Pflichten der Händler für Kaufverträge an beweglichen Sachen

Händler sind verpflichtet, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Abkommens zu liefern. Wenn das nicht geschieht, Anspruch der Verbraucher auf Rückzahlung des geleisteten binnen sieben Tagen nach dem voraussichtlichen Liefertermin.

Die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von waren ist zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Lieferung der Ware vom Händler an den Verbraucher oder einer dritten Partei nicht die Luftfahrtunternehmen, die für diesen Zweck bezeichneten übertragen.

Die Händler sind verpflichtet, die Ware gemäß den Bestimmungen des Abkommens zu liefern. Die Ware müssen daher entsprechen der Beschreibung durch den Gewerbetreibenden, geeignet für die gemeinsame Nutzung von diese Güter als auch für den speziellen Zweck, den der Verbraucher im Sinn hatte, wenn eine Einigung erzielt wurde und die Qualität und Leistung, die waren der gleichen Art sind normal. Im Falle einer schwerwiegenden Mangel kann der Verbraucher zunächst verlangen die Ware repariert oder ersetzt werden; in einer zweiten Phase kann er einen Rabatt auf den Preis oder Rückgängigmachung des Vertragsanforderungen haben. Händler sollte für zwei Jahre ab dem Tag, an dem das Risiko für den Verbraucher zu gewährleisten, dass den Brunnen gemäß dem Abkommen übergeht."

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Zitat:

Original geschrieben von RalphM

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Aha! Toll! Kann man Niederländisch in Google übersetzen?

:D

Bing Translator ist noch ein Stück besser.

Wobei ich "vervoerder" nicht mit "Luftfahrunternehmen" übersetzt hätte :D

Hier mal die Übersetzung mit Bing Translator

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

"Pflichten der Händler für Kaufverträge an beweglichen Sachen

Händler sind verpflichtet, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Abkommens zu liefern. Wenn das nicht geschieht, Anspruch der Verbraucher auf Rückzahlung des geleisteten binnen sieben Tagen nach dem voraussichtlichen Liefertermin.

Die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von waren ist zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Lieferung der Ware vom Händler an den Verbraucher oder einer dritten Partei nicht die Luftfahrtunternehmen, die für diesen Zweck bezeichneten übertragen.

Die Händler sind verpflichtet, die Ware gemäß den Bestimmungen des Abkommens zu liefern. Die Ware müssen daher entsprechen der Beschreibung durch den Gewerbetreibenden, geeignet für die gemeinsame Nutzung von diese Güter als auch für den speziellen Zweck, den der Verbraucher im Sinn hatte, wenn eine Einigung erzielt wurde und die Qualität und Leistung, die waren der gleichen Art sind normal. Im Falle einer schwerwiegenden Mangel kann der Verbraucher zunächst verlangen die Ware repariert oder ersetzt werden; in einer zweiten Phase kann er einen Rabatt auf den Preis oder Rückgängigmachung des Vertragsanforderungen haben. Händler sollte für zwei Jahre ab dem Tag, an dem das Risiko für den Verbraucher zu gewährleisten, dass den Brunnen gemäß dem Abkommen übergeht."

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Ralph,

Danke. Auf jeden Fall fuer gilu4. Hoffe das er dein Beitrag liest! :D:D:D

Hans

 

 

am 26. Januar 2014 um 18:02

Der TE spricht nicht von einem Gewährleistungsfall.

Zitat:

Original geschrieben von gilu4

Zitat:

Original geschrieben von hansNL1

 

Das tut hier garnicht zur Sache, ob BMW dies kann oder nicht kann liefern, innerhalb einer Frist.

Consumerrights! Wieso solten die in Deutschland nicht gelten? :eek:

Dies zum Schutz von Konsumenten. Suche mal auf Internet (Deutsche und Europaischen Consumerrights = Gesetzlich festgelegt)

Auch der Hersteller hat neben Rechte, Pflichten! Genau wie der Konsument

Verkauft BMW Sachgüter oder Mobilitätsservices?

Eigentlich beides. Aber ich glaube im Falle des TE geht es um einen Unfall, weswegen ich die Gewährleistungsdiskussion auch nicht verstehe...

Zitat:

Original geschrieben von gilu4

Der TE spricht nicht von einem Gewährleistungsfall.

Um was denn sonst? - Wenn der TE schon im Eingangspost (sinngemaess) schreibt:

"Mein brandneuer BMW steht seit 07. Nov. 2013 in einer BMW-Werkstatt und ist bis heute (25. Jan. 2014) immer noch nicht repariert ..."

IMHO eindeutig eine Sachlage bei der die BMW AG mit ihrem Haendler- und Niederlassungs-Service-Netz durchaus in der Pflicht ggue. dem Kunden steht!

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Zitat:

Original geschrieben von gilu4

Der TE spricht nicht von einem Gewährleistungsfall.

Um was denn sonst? - Wenn der TE schon im Eingangspost (sinngemaess) schreibt:

"Mein brandneuer BMW steht seit 07. Nov. 2013 in einer BMW-Werkstatt und ist bis heute (25. Jan. 2014) immer noch nicht repariert ..."

Er schreibt aber auch was von der Versicherung, welche die Kosten ohne Kostenvoranschlag übernimmt, weil die Werkstatt diesen nicht liefert. Das deutet nicht auf einen Gewährleistungsfall hin. Etwas mehr Info vom TE wäre schön.

Dann wird es Zeit das der TE uns erklaert ob es hier ein Garantie-fall oder um einen Unfall betrifft.

Gilu4: Dank sei Motortalk has Du wieder dazu gelernt, wenn es um Deine Rechte im Garantie-fall geht.;)

am 27. Januar 2014 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von SikoT

 

...Ich habe noch soviel Inkompetenz und Arroganz erledigt...

Wen hast du erledigt? Wahrscheinlich den Werkstattmeister, deswegen dauert das alles auch so lange... :p

Grüße, Philipp

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