Seltsames Geräusch beim Anfahren 1./2./3.Gang hört sich an wie Luftblasen+ Frage zu Schaltempfehlun

VW up! 1 (AA)

Gebrauchtes Auto gekauft, VW up, 60 PS. Gestern beim Probefahren war alles ok. Aber heute, nachdem ich es abgeholt hatte (es kam gerade frisch vom TÜV) und damit gefahren bin, ist mir bei geöffnetem Seitenfenster ein komisches Geräusch aufgefallen, und zwar wenn man vom 1. in den 2. Gang und vom 2. in 3. Gang schaltet, in dem Moment, wo man die Kupplung loslässt und gleichzeitig normal, nicht mit Bleifuß, Gas gibt und das Auto vorwärts fährt. Das hört sich komisch an , wie wenn das Motorengeräusch mit Luftblasen durchsetzt ist, oder wie wenn die Kupplung nach dem Loslassen solche von sich gibt. Schwierig zu beschreiben. Wenn man dann anschließend viel mehr Gas gibt und das Auto dann schneller wird, hört es auf.

Dann gibt es so eine extra elektronische Anzeige für Gangschaltung, empfohlene Schaltung in den nächst höheren oder niedrigen Gang. Wenn man das , was angezeigt wird, befolgt, ist es irgendwie nicht passend, denn dann läuft das Auto etwas untertourig, und es gibt wieder dieses Luftblasengeräusch oder leicht röhriges Geräusch, wenn man vom ersten Gang in den zweiten und vom zweiten in den dritten Gang schaltet. Vom dritten zum vierten und fünften kein Problem. Die empfohlene Gangschaltungsanzeige ist daher bei dem Auto sinnlos, weil ich das Gefühl habe, das Auto fährt sich besser, wenn man erst um einiges später (ca 20km/h später) als in der Gangschaltungsempfehlung angezeigt wird, in den nächst höheren Gang schaltet.

Könnte es sein, dass zuvor das Auto vom Vorbesitzer so gefahren worden ist, dass die jeweiligen Gänge erst bei viel höheren Drehzahlen geschaltet worden sind und das Auto sich darauf im Lauf der Jahre eingestellt hat?
Liegt es vielleicht daran, wie das Auto die letzten Jahre vom Vorbesitzer gefahren worden ist, weil das Gangschalten nicht mit der Anzeige der empfohlenen Gangschaltung harmoniert?
Bei meinem alten Auto konnte ich viel früher in den nächst höheren Gang schalten als bei diesem.
Bei diesem Auto vermisse ich den Drehzahlmesser. An dem hab ich mich beim alten Auto gern orientiert.

Wer, der das hier liest , hat zufällig einen VW up mit 60 PS und erzählt mir mal, bei welcher Geschwindigkeit er gefühlsmäßig vom 1. in 2., vom 2. in 3. , vom 3. in 4. und vom 4. in 5. Gang schaltet?

vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht, wenn der Vertrag vor Ort gemacht wurde.

Wenn der Händler binnen 14 Tagen die Kiste zurücknimmt, ist das freiwillig und nett. Dann sollte man sich aber schriftlich vorher die Bedingungen bestätigen lassen, insbes., auf welchen Kosten man sitzen bleibt.
Tesla macht sowas ja auch bei Neuwagen. Deren Hasenfuss ist halt, dass man dann 1 Jahr das Modell nicht wieder bestellen darf.

Die Meinung der Fachkraft, die was vom Zweimassenschwungrad geredet hat, hat damit bewiesen, dass sie von Ups keine Ahnung hat. Somit ist die Meinung schon mal von vorneherein auszusortieren.

Nochmal zur Aufdröselung der Begrifflichkeiten, den Kraftschluss zwischen Motor und Getriebe-Achse machen 3 große Teile:
1. Schwungrad: Hängt am Motor, schwer, aus Metall.
2. Kupplungsscheibe: Da sind die Kupplungsbeläge drauf
3. Druckplatte: auch wieder schwer auch Metall mit einer Federkonstruktion, auf die die Kupplungsbetätigung via Ausrücklager drückt, um den Kraftschluss zu lösen. Das Ausrücklager braucht man, weil der Kupplungshebel steht, die Kupplung sich aber auf der Welle dreht. Sonst würde der Hebel ja irgendwo schleifen, wenn er drückt.

Zweimassenschwungräder werden bei vielen Autos eingesetzt, um den Geräusch und Einkuppelkomfort zu steigern und das Getriebe zu schonen. Das ist vor allem bei rauh laufenden langhubigen Dieseln ein Argument.
Beim Lupo 1.4 TDI (langhubiger 3-Zylinder Diesel mit Ausgleichswelle) sieht man gut, was passiert, wenn man es weglässt. Da rappelt der Motor regelmäßig Bauteile des Getriebes kaputt, wenn man so untertourig fährt, wie es sich eigentlich für den Motor gehört.
Andererseits ist das ZMS wieder ein teures Teil mehr, das auch nach um die 200000 km in der Regel sich zerlegt. Irgendwann wird durch die Hitze das Fett um die Federn flüssig, verflüchtigt sich und die Federn geben auf. Dann rasselt es laut, vor allem beim Abschalten des Motors.

Aber auch mit Einmassenschwungrad kuppelt man nicht ganz ungefedert ein, da es ja noch Torsionsfedern in der Kupplungsscheibe gibt. Aus dem Bereich und dem Getriebe rasselt und schabt es beim Up besonders gerne.

Bei den besonders sportlichen Porsche 911 wird erheblicher Aufpreis dafür gezahlt, dass kein ZMS verbaut ist, weil es halt weniger rotierende Masse ist und direkter anspricht. Die Rappeln dann schlimmer als nen Up an der Ampel.

Eigentlich ist es ganz einfach:
Rasselt und schabt es laut, wenn man die Kupplung drückt, ist sehr wahrscheinlich irgendwas nicht ganz i.O. und sei es nur das Ausrücklager.

Im eingekuppelten Zustand und beim Einkuppeln sind die Geräuschquellen serienmäßig so vielfältig, dass man ohne Zerlegen oder Funktionsproblem nie einen relevanten Mangel wird nachweisen können.

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Nein. Es gilt das, was zuerst eintritt. Einmal jährlich oder aller 15.000 km.

Nik

Hab ich doch geschrieben???!!!!!

Dann hätte der Händler die Inspektion machen sollen. So versteh ich das.
Zumal wenn es im Vertrag steht.
Punkt "Besondere Vereinbarungen: Inspektion neu, 1 Jahr Gewährleistung" steht da schwarz auf weiß

Richtig .

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dann wär das Argument vom Händler, dass sie "überflüssig" sei, nicht haltbar

Naja 20 Monate nach der letzten Inspektion wäre mM.nach nicht überflüßig .

Meine Mutter sagt gerade, der Händler hätte behauptet, zum Schluss noch einen Ölwechsel gemacht zu haben. Er hat es aber nicht im Serviceheft eingetragen. Das war nur mündlich. Er sah keine Notwendigkeit, es schriftlich festzuhalten. Woran erkennt man einen neuen Ölwechsel?

Zitat:

@kkup schrieb am 12. September 2020 um 13:11:26 Uhr:


Hab ich doch geschrieben???!!!!!

Nicht aufregen. Die Antwort haben wir gleichzeitig geschrieben.

Nik

Jetzt wirds peinlich. Alles ein großes Missverständnis, entschuldigung. Nun habe ich das Serviceheft vor mir. Das ist handschriftlich eingetragen. Das Datum der letzten Inspektion ist tatsächlich vom 09.12.2019. Dann hat der Händler doch recht. Trotzdem wäre es interessant zu wissen, woran man einen Ölwechsel erkennt.

Dennoch ist das verwirrend. Dann darf der Händler einfach das Fahrzeug nicht mit "Inspektion neu" anpreisen und dies auch nicht in den Kaufvertrag schreiben.

" Inspektion neu" hört sich immer gut an und dient als Lockmittel, das Auto besser verkaufen zu können. Ehrlicher wäre das gewesen: "letzte Inspektion 12/19"

Zitat:

@Nik1435 schrieb am 12. September 2020 um 13:38:10 Uhr:



Zitat:

@kkup schrieb am 12. September 2020 um 13:11:26 Uhr:


Hab ich doch geschrieben???!!!!!

Nicht aufregen. Die Antwort haben wir gleichzeitig geschrieben.

Nik

Ja hab es auch gesehen sorry.

9 monate später ist nicht neu sondern in 3 monaten ist die nächste fällig. Es geht ja nicht nur um das öl sondern Beispiel..zündkerzen....Bremsflüßigkeit sämtliche Filter usw.

Es kommt aber doch sicher darauf an, ob die letzte Inspektion vor 9 Monaten eine große oder eine kleinere war? Siehe Fotoanhang

Aufgrund den Eintragungen und Zeitvorgaben im Serviceheft dürfte die nächste Inspektion nur ein Ölwechsel sein. Oder?
Er hat behauptet, er hätte am Tag der KFZ-Übergabe an meine Mutter einen Ölwechsel gemacht. Er hat jedoch eine Eintragung darüber im Serviceheft auch für überflüssig gehalten.
Woran erkennt man, dass ein Ölwechsel gemacht worden ist bzw. frisch ist?

Ich denke es geht euch um das Prinzip und nicht ob oder wann oder was, das ist dann ein anderes Kapitel .

Man fahr die Karre einfach bis sie auseinander fällt das man da so einen aufriss von machen muss und sonst mach das Radio lauter

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