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Selbstdrehende Parkscheibe? Nutzen?

Themenstarteram 4. April 2005 um 8:20

Hi All und schonmal danke für die Hilfe,

Ich habe mir letzte Woche eine Parkscheibe bei Ebay gekauft, die sih selbst weiterdreht, mit einem kleinen Uhrwerk hinten drin. Nun ist es so, dass ich mir nicht so die größten Sorgen gemacht habe. Ich parke jeden Tag für einige Stunden in einer Seitenstrße meiner Uniwo ansich immer viel Platz ist, allerdings man dort nur 3 Stunde lang parken darf. Normalerweise ist es kein Problem in der Pause dort hin zu gehen, die Parkscheibe eben weiter zu drehen und fertig. Nun dachte ich mir allerdings, spar ich mir den weg und verwende eben diese Parkscheibe, ohne sie auf Stop zu stellen. Ich hab eben mal im Netzt geschaut, was mir passieren könnte. Ich las nur etwas von dennoch ein Köllchen bekommen... aber auch etwas gelsen von abgeschleppt... Was haltet ihr von den Dinger, ist das Risiko zu groß? Gibt es jemadnen von Euch, der so ein Teildennoch benutzt...?

Vielen dank nochmal für die Infos und einen schönen Montag noch!

Hab gerade folgendes entdeckt:

http://www.motor-talk.de/t144766/s/thread.html

dennoch meine Frage: Benutzt jemand von euch das ding? Oder lieber Finger weg lassen von

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18 Antworten
am 4. April 2005 um 8:27

Ich denke, dass eine solche Scheibe bei der ein oder anderen Politesse durchaus den Effekt haben könnte, dass sie dein Auto abschleppt. Es ist zwar auch nicht erlaubt, die Scheibe nach 3 Stunden weiterzudrehen aber eine solche Scheibe ist ja schon faktisch Betrug.

Ich würde es damit lassen und lieber die alte weiterdrehen. Aber letztendlich ist es wohl eine Sache, die man probieren müsste.

// Joscha

selbst wenn du die scheibe manuell weiterdrehst kannst du abgeschleppt werden....

habe mal gesehen wie ein kontrolleur kreide-striche auf den teer gezeichnet hat - in und zwar da - wo das ventil war - somit die radstellung kontrolliert, so sah er ob das auto da die ganze zeit stand oder bewegt wurde :)

Themenstarteram 4. April 2005 um 9:07

Vielleicht sollte ich dich bus fahren =(

so ne scheibe mit batterie ist 2-3cm dick, da sieht jede politese sofort, du musst wissen die machen sowas doch täglich!

Ausserdem die Kreide gibts ja auch noch

Themenstarteram 4. April 2005 um 9:27

Klar kan man sowas sehen, allerdings sieht man ja nicht, dass sich das Teil dreht und wenn man es auf stop stehen hat ist es ja legal, aber ihr habt recht man sollte glaub ich die Jungs nicht bescheiße, das gibt nur Stress und ich habe ja andere Optionen.

Sind die Dinger eigentlich verboten oder nicht?

Die einen sagen so, die anderen So....man weiss ja nimmer was stimmt?

Themenstarteram 5. April 2005 um 14:13

Naja ansich ganz einfach, grunsätzluch sind sie erlaubt und u darfst sie auch nach der StVo benutzen. Allerdings nur dann, wenn du sie in der zeit, wo du parkst auf Stop stellst. Eine solche Parkuhr muss also die Möglichkeit bieten, angehalten zu werden.

Dann ist sie legal. Illegal ist das Ganze, wenn du sie mitlaufen läßt, wenn du parkst.

am 5. April 2005 um 19:53

Völlig legal ist es übrigens, das Auto z.B. 20cm zu bewegen und dann die Parkscheibe neu einzustellen. Wenn man das jetzt noch automatisieren könnte...

Nein, ist es nicht!

Ich hab den Satz in der StVO jetzt nicht parat - kann jemand anders suchen...

Aber tatsächlich muss man den Parkplatz wieder freigeben (z.B. ne Runde um den Block)

und erst dann darf man sich wieder hinstellen.

20 cm fahren reicht da nicht aus...

*nurmalsoanmerk*

Diese selbstdrehenden Parkscheiben haben meistens noch einen weiteren Nachteil, der die Einhaltung der Stvo schwierig macht: Die Scheibe muß bei Ankunft genau auf die nächste volle halbe Stunde eingestellt werden, alles dazwischen ist nicht zulässig und kann sogart bei einer normalen Papierscheibe zum Knöllchen führen.

Und die elktrischen Scheiben werden teilweise sogar mit sekundengenaur Anzeige beworben... :-)

martin

am 8. April 2005 um 14:20

servus,

wenn du nach ablauf der parkzeit das auto auch nur ein paar zentimeter bewegst, kann dich keiner bestrafen, wenn er die räder gekennzeichnet hat.

so kann keiner beweisen, ob du nicht vorher weggefahren bist. diese scheiben kannst du vergessen, da, wenn sie erkannt werden, du sicher bestraft wirst.

gruß willi

am 8. April 2005 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von one o

wenn du nach ablauf der parkzeit das auto auch nur ein paar zentimeter bewegst, kann dich keiner bestrafen, wenn er die räder gekennzeichnet hat.

Du vergisst, dass es Menschen mit Augen im Kopf gibt :-)

Meines Wissens gibt es ganz genaue Vorschriften wie eine Parkscheibe zu beschaffen sein hat.

Legt man z. B. einen Zettel mit der Aufschrift "Ankunftszeit XX Uhr" in den Wagen, ist dies natürlich unzulässig.

Das Problem, woran die automatische Parkscheibe diesbezüglich auf alle Fälle scheitert, ist die durch die Batterie(n) bedingte Dicke. Auch diese ist irgendwo festgelegt.

Grüße,

Eure Oma

Zitat:

Original geschrieben von steve-pa

selbst wenn du die scheibe manuell weiterdrehst kannst du abgeschleppt werden....

habe mal gesehen wie ein kontrolleur kreide-striche auf den teer gezeichnet hat - in und zwar da - wo das ventil war - somit die radstellung kontrolliert, so sah er ob das auto da die ganze zeit stand oder bewegt wurde :)

Um das ganze mal auf die Spitze zu treiben...

Wenn die Politesse mit nem Kreidestrich die Stellung der Reifen makiert, dann stellt das eine unerlaubte Datenerhebung dar, die die gegen das Datenschutzgesetz verstößt ! Leider habe ich das passende Urteil gerade nicht zur Hand, aber immerhin hat man was gegen die Politesse in der Hand ! :D

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