Seit wann ist das Tönen von Fahrerscheibe erlaubt?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

dieses Bild ist in Deutschland geschossen worden

Schaut selbst, ich bin selbst etwas verwirrt

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Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

 

Bei der Splitterschutzfolie Securlux von Foliatec handelt es sich um eine transparente Folie, welche eine Zulassung auch für die vorderen Seitenscheiben besitzt. Trotz der Transparenz muss nach dem Aufbringen der Folie die Gesamt-Lichtduchlässigkeit gemessen werden, denn diese darf an den vorderen Seitenscheiben 70% nicht unterschreiten. Auch eine transparente Folie mindert die Lichtdurchlässigkeit. Diese Folie muss dann aber auch noch im die Papiere eingetragen werden.

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Ist der Wagen denn auch in Schland zugelassen? Ich kanns mir nicht vorstellen.

Grüße
Martin

Gar nicht in Deutschland erlaubt! Spreche aus Erfahrung ;-) hat mich in meinen "jüngeren" Jahren, drei Punkte und etwas über 100€ gekostet.

Nur das sogenannte "Fluten" der Scheiben ist in DE erlaubt (vorne).

Gruß
Rustam

Folieren der Front und vorderen Seitenscheiben ist verboten.

Es soll aber erlaubt sein die Scheiben zu "lackieren" - wobei dann aber der Nachweis zu erbringen ist, dass die Scheiben nicht mehr als x % dämpfen. Habe ich aber auch nur gelesen - daher nur unverbindlich.

H.

Habs hier gesehen

http://suchen.mobile.de/.../186278629.html?...

Zitat:

Original geschrieben von fido_SE


Ist der Wagen denn auch in Schland zugelassen? Ich kanns mir nicht vorstellen.

Grüße
Martin

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Bist Du sicher, dass der Wagen tatsächlich vorne getönt ist?

Der könnte auch nur hinten verklebte Scheiben haben und der Rest ist nur Reflexion durch den Blitz bei der Aufnahme. Weiterhin gab es IR-Schutzglas welches etwas bräunlicher war - das kann auf Fotos auch dunkler aussehen.

Und in der Frotscheibe sieht es so aus als wäre oben ein Graukeil drin - der Rest muss nicht zwingend dunkler sein.

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI


Habs hier gesehen

http://suchen.mobile.de/.../186278629.html?...

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI



Zitat:

Original geschrieben von fido_SE


Ist der Wagen denn auch in Schland zugelassen? Ich kanns mir nicht vorstellen.

Grüße
Martin

Interessant, auch auf dem zweiten Bild sieht der Wagen an der Fahrerscheibe foliert aus.

Ich würde aber trotzdem unterstellen, dass dieser Wagen so in Deutschland nicht zugelassen war. Ob das Bild in Deutschland geschossen wurde ist auch fraglich. Die Aufnahmen können doch vom klingonischen Vorbesitzer stammen.

Grüße
Martin

meines Wissens ist es erlaubt die Seitenscheiben vorne zu tönen aber nur bis zu 20% der stärker als eine normale Tönungsfolie. Aber welche normale Töungsfolie da man als Maßstab nimmt weiß ich auch nicht :-D.

Aber das auf deinem Bild ist zu stark und nicht erlaubt.

Ich habe vorne selber ab Werk rundrum Colorvergalsung drin. MB E 500

Zitat:

Original geschrieben von M.Matrix


meines Wissens ist es erlaubt die Seitenscheiben vorne zu tönen aber nur bis zu 20% der stärker als eine normale Tönungsfolie. Aber welche normale Töungsfolie da man als Maßstab nimmt weiß ich auch nicht :-D.

Aber das auf deinem Bild ist zu stark und nicht erlaubt.

Ich habe vorne selber ab Werk rundrum Colorvergalsung drin. MB E 500

Tönungsfolie ist generell vorne nicht erlaubt (DE)!

Hat einfach folgenden Hintergrund. Falls du einen Unfall baust (was ich nicht hoffe), dann kannst du die Scheibe Notfalls einschlagen, um aus dem Fahrzeug raus zu gelangen. Zumindest hat mich damals, so der Polizist belehrt 🙂

Fluten darfst du die vorderen Scheiben bis zu einem gewissen Prozentsatz (den ich leider nicht kenne).

Schau mal auf dem Bild die gelbe Plakette ^^

Zitat:

Original geschrieben von fido_SE



Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI


Habs hier gesehen

http://suchen.mobile.de/.../186278629.html?...

Zitat:

Original geschrieben von fido_SE



Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI

Interessant, auch auf dem zweiten Bild sieht der Wagen an der Fahrerscheibe foliert aus.

Ich würde aber trotzdem unterstellen, dass dieser Wagen so in Deutschland nicht zugelassen war. Ob das Bild in Deutschland geschossen wurde ist auch fraglich. Die Aufnahmen können doch vom klingonischen Vorbesitzer stammen.

Grüße
Martin

Wie schon einer hier gesagt hat: Frontscheibe bis zu 25%, Vorne Seitenscheiben bis zu 30% ist erlaubt, hinten ist es egal wie. KEINE FOLIEN! Fluten muss man die..aber grundsätzlich is das erlaubt, aber nicht in dem Maß wie auf dem Bild!

Davon abgesehen: in anderen Ländern gibts das privacy glas auch für vorne ab Werk.

Also Fotos von meinem Auto sehen identisch aus obwohl nur hinten getönt ist. Dadurch ist der Innenraum dunkler und der Effekt kommt so wie wenn vorn auch dunkel ist.

Penlane kannst Du mir Deine Werte mal irgendwie amtlich "beweisen"?
Das wäre mir neu aber ich würds sofort machen lassen.

Bei www.folia-tec.com steht es in den FAQs: https://www.foliatec.com/.../

Lichtdurchlässigkeit des Gesamtpakets (Scheibe + Folie!) vorne mindestens 70%, Windschutzscheibe 75%.

Und da die Scheiben vom Hersteller nicht gerade mit 100% kommen, wird das verdammt eng.

Irgendwo war zu lesen, dass eine Zeit lang praktisch nur eine durchsichtige Folie verklebt werden durfte.

PS: Der Polizist war wohl für einen Scherz gut oder wusste es nicht besser... schließlich gibt es auch Verbundglasscheiben vorne. 😉

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