Seit wann ist das Tönen von Fahrerscheibe erlaubt?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

dieses Bild ist in Deutschland geschossen worden

Schaut selbst, ich bin selbst etwas verwirrt

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Hallo zusammen,

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

 

Bei der Splitterschutzfolie Securlux von Foliatec handelt es sich um eine transparente Folie, welche eine Zulassung auch für die vorderen Seitenscheiben besitzt. Trotz der Transparenz muss nach dem Aufbringen der Folie die Gesamt-Lichtduchlässigkeit gemessen werden, denn diese darf an den vorderen Seitenscheiben 70% nicht unterschreiten. Auch eine transparente Folie mindert die Lichtdurchlässigkeit. Diese Folie muss dann aber auch noch im die Papiere eingetragen werden.

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Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser


Es gibt noch eine Möglichkeit die Seitenscheiben legal abzudunkeln.
Denn das Gesetz besagt, dass für die Tönungsfolie eine ABE notwendig ist, weil sie fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (!!). Wäre die Folie beweglich (analog einer Sonnenblende), wäre es erlaubt, weil ich zB bei Nacht die Folie entfernen könnte.
Ergo: Man baue sich (zB. aus PMMA) eine "zusätzliche Seitenscheibe bzw teiltransparente Sonnenblende in Grösse einer Seitenscheibe" und beklebe sie mit Folie. Die klemmt man dann ans Seitenfenster dran und hat ne getönte Seitenscheibe. 😁

Es ist weder abnahmepflichtig noch illegal!!
Funktioniert aber nur bei geschlossener Seitenscheibe. Im Parkhaus und im McDrive ist das eher hinderlich.

Du darfst Dir die vorderen Scheiben nicht durch Ladung verstellen.

StVO §23, Abs. 1: Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Was? Wie? Von wo hast du die Folien und warum sind die bei dir erlaubt?

Zitat:

Original geschrieben von holzmanne39


Sieht dunkler aus als es ist
alles Scheiben sind getönt mit Folie

Zitat:

Original geschrieben von chess77



Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser


Es gibt noch eine Möglichkeit die Seitenscheiben legal abzudunkeln.
Denn das Gesetz besagt, dass für die Tönungsfolie eine ABE notwendig ist, weil sie fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (!!). Wäre die Folie beweglich (analog einer Sonnenblende), wäre es erlaubt, weil ich zB bei Nacht die Folie entfernen könnte.
Ergo: Man baue sich (zB. aus PMMA) eine "zusätzliche Seitenscheibe bzw teiltransparente Sonnenblende in Grösse einer Seitenscheibe" und beklebe sie mit Folie. Die klemmt man dann ans Seitenfenster dran und hat ne getönte Seitenscheibe. 😁

Es ist weder abnahmepflichtig noch illegal!!
Funktioniert aber nur bei geschlossener Seitenscheibe. Im Parkhaus und im McDrive ist das eher hinderlich.

Du darfst Dir die vorderen Scheiben nicht durch Ladung verstellen.

StVO §23, Abs. 1: Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Es ist aber keine Ladung, sondern eine reversible Sonnenblende!

Und genau das macht den Unterschied!

Sonst dürftest du auch keine Sonnbrille tragen, weil sie deine Sicht auch beeinträchtigt.

😉

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI


Was? Wie? Von wo hast du die Folien und warum sind die bei dir erlaubt?

Zitat:

Original geschrieben von holzmanne39


Sieht dunkler aus als es ist
alles Scheiben sind getönt mit Folie

Wie kommst Du jetzt auf erlaubt???

Er hat halt Folie dran und muss mit den rechtlichen Konsequenzen leben, wenn er in eine Kontrolle kommt, oder einen Fahrradfahrer zu Tode fährt.

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Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI


Was? Wie? Von wo hast du die Folien und warum sind die bei dir erlaubt?
Wie kommst Du jetzt auf erlaubt???

Er hat halt Folie dran und muss mit den rechtlichen Konsequenzen leben, wenn er in eine Kontrolle kommt, oder einen Fahrradfahrer zu Tode fährt.

Hayoooo weil die scheiben getönt sind fahre ich gleich einen fahrad

Fahrer zu Tode. 🙂🙄

Viele andere brauchen keine getönte Scheiben um fahrad Fahrer zu Tode

Zu fahren.

Und die sonnen Brille müßte man auch nicht erleben beim fahren

Und mit den Konsequenzen bin ich mir auch im klaren, und werde es auch akzeptieren 😁😁😁😁😁

Ja das frage ich mich auch
Wo ist der Unterschied wenn man eine dunkele Sonnenbrille an hat oder die Scheibe getönt hat

Ich meine habt ihr mal Fahrzeuge in Monaco und Frankreich gesehen?
Rundum schwarz und wie viele Radfahrer sind sie schon zu Tode gefahren? Glaube nicht mehr als in Deutschland
Und das ist unser Nachbarland 😕 Wo ist der Unterschied

Zitat:

Original geschrieben von holzmanne39



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von holzmanne39



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Wie kommst Du jetzt auf erlaubt???

Er hat halt Folie dran und muss mit den rechtlichen Konsequenzen leben, wenn er in eine Kontrolle kommt, oder einen Fahrradfahrer zu Tode fährt.

Hayoooo weil die scheiben getönt sind fahre ich gleich einen fahrad
Fahrer zu Tode. 🙂🙄
Viele andere brauchen keine getönte Scheiben um fahrad Fahrer zu Tode
Zu fahren.
Und die sonnen Brille müßte man auch nicht erleben beim fahren
Img-6184-1
Img-6139

Und wie kommt er dann alle 2 Jahre durch den TÜV

Ich glaube nicht das er alle 2 Jahren sich alles neu tönen lässt

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI


Was? Wie? Von wo hast du die Folien und warum sind die bei dir erlaubt?
Wie kommst Du jetzt auf erlaubt???

Er hat halt Folie dran und muss mit den rechtlichen Konsequenzen leben, wenn er in eine Kontrolle kommt, oder einen Fahrradfahrer zu Tode fährt.

http://www.motor-talk.de/.../scan0010-i206328818.html

" Scheiben tönen " war damals die Überschrift hier als ich dies einkopierte...

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI


Und wie kommt er dann alle 2 Jahre durch den TÜV
Ich glaube nicht das er alle 2 Jahren sich alles neu tönen lässt.

Mit entweder herunter gelassenem Fenster(n) oder dem Satz "Die Scheibentönung lasse ich erst morgen machen.".😎

TÜV Prüfer schätzen Offenheit.

Bin ich froh haben wir das Problem bei uns in Frankreich nicht.
Meine Frau fährt übrigens seit 5 Jahren mit dem Golf Plus und rundherum (!) folierten Scheiben unfallfrei durch die Gegend. Die Folien sind im Fall so Dunkel, man erkennt von aussen nicht wer am Steuer sitzt.
Es kommt halt immer auf die eigene Fahrweise an....
Unsere Controle Technique (Französischer TÜV) moniert die Sicht zwar immer wieder, aber er darf es nur in den Bericht schreiben, Konsequenzen hat das ganze nicht :-D

Übrigens: In der Nacht ist die Seitensicht und die Sicht nach Hinten wirklich himmeltraurig. Der nächste Wagen bekommt mit höchster Wahrscheinlichkeit dieses Feature nicht mehr verpasst.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ringe-TDI


Ja das frage ich mich auch
Wo ist der Unterschied wenn man eine dunkele Sonnenbrille an hat oder die Scheibe getönt hat

Wenn es dunkel wird, dann zieht man normalerweise die Sonnenbrille herunter.

Ich hab aber noch nie jemand gesehen, der vorne getönte Scheiben hat und dann nachts beim Aussteigen aus dem Fahrzeug die Sonnenbrille aufzieht.

Also wer der Ansicht ist, mit dunkler getönten vorderen Scheiben, nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen noch genügend zu sehen, der müsste doch eigentlich ausserhalb seines Fahrzeuges IMMER eine Sonnenbrille anhaben, vor allem beim nächlichen Spaziergang oder beim Fernsehen.

Zitat:

Original geschrieben von holzmanne39


Und mit den Konsequenzen bin ich mir auch im klaren, und werde es auch akzeptieren 😁😁😁😁😁

Um es deutlich zu machen:

Ich will Dich definitiv nicht belehren oder angreifen, weil Du die Tönung vorne hast.

Aber bist Du wirklich bereit alle möglichen Konsequenzen zu tragen???

Denn ich glaube nicht, dass Du die 200.000 Euro schon zur Seite gelegt hast, die Du benötigst, wenn Dir ein Fußgänger nachts von der Seite her ins Fahrzeug rennt und nachher querschnittsgelähmt ist.
Du musst nicht immer schuld sein, um nachher schuldig gesprochen zu werden.

Glaube mir, wenn es erlaubt wäre, dann wäre ich auch einer derjenigen, die dieses unbedingt haben müssten. Aber so ist es das Risiko einfach nicht wert. Einfach nur mal drüber nachdenken.

*Hust* mmmh was dagegen wenn ich das mache 😁
Ich steige nachts aus und zieh sofort meine Sonnenbrille auf, damit ich auch menschlich getunt bin 😁

Kleiner Scherz 😁

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Ich hab aber noch nie jemand gesehen, der vorne getönte Scheiben hat und dann nachts beim Aussteigen aus dem Fahrzeug die Sonnenbrille aufzieht.

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