Seit wann ist das Tönen von Fahrerscheibe erlaubt?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

dieses Bild ist in Deutschland geschossen worden

Schaut selbst, ich bin selbst etwas verwirrt

Image
Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

 

Bei der Splitterschutzfolie Securlux von Foliatec handelt es sich um eine transparente Folie, welche eine Zulassung auch für die vorderen Seitenscheiben besitzt. Trotz der Transparenz muss nach dem Aufbringen der Folie die Gesamt-Lichtduchlässigkeit gemessen werden, denn diese darf an den vorderen Seitenscheiben 70% nicht unterschreiten. Auch eine transparente Folie mindert die Lichtdurchlässigkeit. Diese Folie muss dann aber auch noch im die Papiere eingetragen werden.

43 weitere Antworten
43 Antworten

gehabt hatte ich das auch mal- ist aber immer noch verboten, vorne zu folieren.

Zitat:

Original geschrieben von corrosion


Penlane kannst Du mir Deine Werte mal irgendwie amtlich "beweisen"?
Das wäre mir neu aber ich würds sofort machen lassen.

Hi wie du von dem anderen Typ gesehen hast...aber unsere Colorverglasung (zumindest bei Avantgarde?!) lässt dir wenig Spielraum...

2 Links:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=401148

http://www.stylingteam.foliatec.de/de/products/961/.276.958.959.961./

Bittschön ich hoffe ich konnt helfen ^^

Das Verfahren nennt sich übrigens bedampfen.

Au, zum Bedampfen und Fluten muss die Scheibe ja raus.

Also was foliatec schreibt ist mir herrlich einerleich, denn das KBA hat zu den Scheiben ja ne bestimmte Richtlinie. Die ist entscheidend.
Mir nützt ja auch keine teure Bedampfung was, die dann von DEKRA TüV oder so durchgewunken wird und ein findiger Beamter legt mir dann doch die Bude still. 😛
Na mal sehen, ich beschäftige mich mal mit Deinem ersten link.
Vielen Dank fürs raussuchen.

Hey,

der legt dir sicherlich nicht die Bude still...wenn der Beamte wirklich so spitzfindig ist wird er dir maximal nen Mängelschein ausstellen, den du dann anfechtest...oder du trägst halt immer den Wisch von der Dekra/Tüv oder sonstwas rum..wie eine ABE praktisch 😁

Ich mach das an meinem nicht, weil mir das blaue gefällt, aber ich unterstütz dich natürlich in deinem Vorhaben.

Ein bisschen Individualität ist immer schön 😉

Nur soll man es nicht übertreiben à la

http://www.autoextrem.de/.../...egra-type-r-vs-peugeot-207-rc-rofl.jpg

MfG und nen schönen Abend noch 😁

Ähnliche Themen

Hier mal meiner

Sieht dunkler aus als es ist
alles Scheiben sind getönt mit Folie

looks pretty cool.
Wieviel Prozent haste vorne insgesamt?

Hallo zusammen,

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

Aber:

und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

 

Bei der Splitterschutzfolie Securlux von Foliatec handelt es sich um eine transparente Folie, welche eine Zulassung auch für die vorderen Seitenscheiben besitzt. Trotz der Transparenz muss nach dem Aufbringen der Folie die Gesamt-Lichtduchlässigkeit gemessen werden, denn diese darf an den vorderen Seitenscheiben 70% nicht unterschreiten. Auch eine transparente Folie mindert die Lichtdurchlässigkeit. Diese Folie muss dann aber auch noch im die Papiere eingetragen werden.

bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Fein das Du Dich meldest, hab Dich schon lange erwartet.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von corrosion


Fein das Du Dich meldest

Immer wieder gerne.

Zitat:

Original geschrieben von corrosion


hab Dich schon lange erwartet.

Kann es sein, dass der Thread nun erst ca. 8 Stunden alt ist? 😉

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von corrosion


looks pretty cool.
Wieviel Prozent haste vorne insgesamt?

Kann ich dir nicht sagen 😁😁

Aber es sind alle gleich

Hier in der Gegend fahren sehr viele mit verdunkelten Scheiben, die richtig auffällig sind

(noch dunkler wie meine)

Habe fast alle angesprochen, ob sie wegen den Scheiben oft angehalten werden

Und da sie nicht ein einziges mal abgehalten wurden, haben ich mich auch

Entschlossen die scheiben zu verdunkeln,

Seit Sommer keine Probleme

<rant on>
Damit kann man ja richtig gut mit anderen Verkehrsteilnehmern kommunizieren. Mal einem winken zum Reinlassen, auch sieht man nie, ob der Fahrer einen gerade wahrnimmt. Und durchs Fahrzeug hindurchschauen geht überhaupt nicht mehr. Wie sind im Dunkeln die unbeleuchteten Radfahrer und Fußgänger zu sehen? Das wird durch die getönte Heckscheibe schon schwer.

Vom optischen Offenbarungseid mal abgesehen finde ich das sehr bedenklich.

Und ich sehe die anderen Verkehrsteilnehmer gerne - denn ihr Verhalten lässt viele Rückschlüsse darauf zu, was gleich passiert.

Man fährt doch nicht mit Sonnenbrille durch den Tunnel oder geht mit der Skimaske einkaufen. 😉
</rant off>

Bitte keine Grundsatzdiskussionen über das Tunen oder rumfahren mit Folien eröffnen.
Gott sei Dank leben wir nicht im Kommunismus wo Einheit und Gleichheit gilt. Jeder hat die Freiheit das zu tun, was er will, wenn er die Konsequenzen (z.b Mängelkarte von der Polizei) eingehen will.
Individualismus ist etwas gutes!
@holzmanne39:
Dass du nicht angehalten wurdest zeigt eines: Hier im Forum treiben sich immer möchtegern Gutmenschen rum (in diesem Thread noch keine gesehn, aber ihr wisst, welchen ich meine!), die immer hier alle möglichen Paragraphe und Gesetze zitieren. Im richtigen Leben sieht das anders aus. In Hamburg hält dich vielleicht ein Bulle an wegen so einem Kinderkram. Auf dem Dorf vielleicht nicht. Im Beispiel des Users ein paar Posts über mir scheint seine Ortschaft wohl Polizeisicher zu sein. Schön für ihn.

Bei uns würde sowas der Polizei auffallen und deswegen mach ich das nicht. Ich hab schon "illegale" LED Stand- und Kennzeichenlichter, das langt 😁 (und das is nun wirklich kein Proll-Tuning 😁 )

Also Leute tuning is fein und jeder soll machen was er will....aber dann nich meckern wenn die Polente kommt und was sagt ^^

in diesem Sinne denke ich ist alles geklärt in dem Thread, daher schönen Tag noch und MFG

So bin ich damals drei Jahre herum gefahren.
W210 Avantgarde, pro Jahr einen Punkt kassiert, 115,- €uro aufgebrummt.😁

Frontscheibe hatte ich aber nicht getönt, sehe das auch nicht auf dem Bild bei Posting #1.

210er

es ist möglich, wenn
- eine entsprechende ABE der Folie vorliegt (was aber für die vorderen Seitenscheiben unrealistisch ist aufgrund der "Standard-Transmissionswerte" von Fahrzeugverglasungen)
- oder eine entsprechende Transmissionsmessung den Einbau legalisiert, was zB nach einem Fluten der Scheiben notwendig wäre

Es gibt noch eine Möglichkeit die Seitenscheiben legal abzudunkeln.
Denn das Gesetz besagt, dass für die Tönungsfolie eine ABE notwendig ist, weil sie fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (!!). Wäre die Folie beweglich (analog einer Sonnenblende), wäre es erlaubt, weil ich zB bei Nacht die Folie entfernen könnte.
Ergo: Man baue sich (zB. aus PMMA) eine "zusätzliche Seitenscheibe bzw teiltransparente Sonnenblende in Grösse einer Seitenscheibe" und beklebe sie mit Folie. Die klemmt man dann ans Seitenfenster dran und hat ne getönte Seitenscheibe. 😁

Es ist weder abnahmepflichtig noch illegal!!
Funktioniert aber nur bei geschlossener Seitenscheibe. Im Parkhaus und im McDrive ist das eher hinderlich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen