Frontscheibe Lila tönen bzw. bedampfen bzw. fluten lassen?
Hallo,
Ich möchte bald meine Frontscheibe tönen lassen und zwar lila, wie bei den ganz fetten S-Klassen, 7er ,A8!
Ich glaub das sind die Wärmeschutzverglasung 😁
Wer weiß wo ich das machen lassen kann in Hessen?
Und mit welchen kosten habe ich zu rechnen?
Wer hat so was ähnliches machen lassen?
Danke
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Corleone-166
Freunde was ist mit diesen Wärmeschutzverglasung? Die sind ja massivst getönt und man kann bzw. kein Polizist kann da von vorne reinschauen!
Wärmeschutzverglasung ist die normale Standardtönung.
Was Du meinst sind Wärme reflektierende Scheiben. Und auch bei diesen Scheiben liegt die Lichtdurchlässigkeit über der geforderten Mindestlichtdurchlässigkeit für Frontscheiben von 75% und sind daher auch nicht massiv getönt.
Zitat:
Original geschrieben von Corleone-166
Ich möchte bald meine Frontscheibe tönen lassen und zwar lila, wie bei den ganz fetten S-Klassen, 7er ,A8!
Das haben auch z.B. Renault Clio und Twingo und viele andere "Kleinwagen".
Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
Wenn ich jetzt schreibe, daß eine nachträgliche Tönung der Frontscheibe
nicht zulässig ist, kommen vielleicht wieder die bekannten Texte...
Zuerst einmal die gute Nachricht:
Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.
Aber:
und dies ist die schlecht Nachricht...
Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.
Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.
Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.
Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.
Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.
Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.
Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.
Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.
Bei der Splitterschutzfolie Securlux von Foliatec handelt es sich um eine transparente Folie, welche eine Zulassung auch für die vorderen Seitenscheiben besitzt. Trotz der Transparenz muss nach dem Aufbringen der Folie die Gesamt-Lichtduchlässigkeit gemessen werden, denn diese darf an den vorderen Seitenscheiben 70% nicht unterschreiten. Auch eine transparente Folie mindert die Lichtdurchlässigkeit. Diese Folie muss dann aber auch noch im die Papiere eingetragen werden.
15 Antworten
Ich glaube das könnte ein Problem mit dem TÜV geben.
Stichwort Lichtdurchlässigkeit
Die 211er sind ja vom Werk aus schon getönt.
am einfachsten wäre es eine Scheibe mit Wärmeschutz einzubauen.
Wenn ich jetzt schreibe, daß eine nachträgliche Tönung der Frontscheibe
nicht zulässig ist, kommen vielleicht wieder die bekannten Texte...
Gibt es original aber auch für den 211er:
596
Wärmedämmendes und Infrarot reflektierendes Verbundglas, einbruchhemmend; bei Limousine rundum; bei T-Modell bis 2007 für Windschutz-
scheibe und Türscheiben vorne, ab 2008 rundum
Eben machs über deine TK wenn du den nächsten GLasbruch erleidest, denke deine Selbstbeteiligung dürfte günstiger sein als das Fluten oder bekleben lassen mit Folie und zu dem ist es dann STVZO konform.
Aber ist dein auto, denke Google hilft, gibt ja firmen die sowas anbieten, denke aber frontscheibe wird die keiner mit ner Rechnung machen denke wird schwarz sein müßen wegen späteren problemen die auftreten können.
Ist aber wie mit schwarzen seitenscheiben VORNE, ist nicht erlaubt und trotzdem haben es genug und einige sogar mit ganz sauberer eintragung
Fuck for TüV und DEKRA!
KBA ist hier Gott. Auch wenn Du die Eintragung bekommst - die Polizei hält Dich an und ein findiger Beamter legt den Ofen still!
Soweit ich weiss sind Seitenscheiben mit 17 % Tönung erlaubt.
Kein Lack - keine Folie.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von corrosion
Soweit ich weiss sind Seitenscheiben mit 17 % Tönung erlaubt.
Kein Lack - keine Folie.
Das scheint nicht ganz richtig zu sein.
http://www.foliatec.com/de/service/zulassungen-und-rechtliches/
Wie sicher ist diese Aussage?
Und wen würde man belangen können, wenn da nur Mist steht?
AutoglasFolien sind nach der ECE Regelung R 43 geprüft <- schon mal nachgelesen? Da steht sehr wenig zur Lichtdurchlässigkeit.
Ich wünschte es wäre so, ich hätte wohl als einer der Ersten rundrum getönte Scheiben!
Solange ich keine KBA Nummer zu diesem Thema lese, werd ich vorn garnix tönen...
Zitat:
Original geschrieben von corrosion
Solange ich keine KBA Nummer zu diesem Thema lese, werd ich vorn garnix tönen...
Tönen sowieso nicht. Wenn dann "Glasklare" Folien.
Und dann auch nur wenn ausdrücklich erlaubt an den Seitenscheiben.
Nicht an der Windschutzscheibe.
ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, §§ 35b, 40, KBA-Info
Freunde was ist mit diesen Wärmeschutzverglasung? Die sind ja massivst getönt und man kann bzw. kein Polizist kann da von vorne reinschauen! Werden diese Leute wegem der Wärmschutzverglasung eine art Lila Tönung haben nicht angehalten?
Ich meine ich könnte dem Tüv ja auch vorgauckeln das es schon ab Werk war und das eseine Wärmeschutzverglasung ist 😁
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Corleone-166
Freunde was ist mit diesen Wärmeschutzverglasung? Die sind ja massivst getönt und man kann bzw. kein Polizist kann da von vorne reinschauen!
Wärmeschutzverglasung ist die normale Standardtönung.
Was Du meinst sind Wärme reflektierende Scheiben. Und auch bei diesen Scheiben liegt die Lichtdurchlässigkeit über der geforderten Mindestlichtdurchlässigkeit für Frontscheiben von 75% und sind daher auch nicht massiv getönt.
Zitat:
Original geschrieben von Corleone-166
Ich möchte bald meine Frontscheibe tönen lassen und zwar lila, wie bei den ganz fetten S-Klassen, 7er ,A8!
Das haben auch z.B. Renault Clio und Twingo und viele andere "Kleinwagen".
Zitat:
Original geschrieben von fr348ts
Wenn ich jetzt schreibe, daß eine nachträgliche Tönung der Frontscheibe
nicht zulässig ist, kommen vielleicht wieder die bekannten Texte...
Zuerst einmal die gute Nachricht:
Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.
Aber:
und dies ist die schlecht Nachricht...
Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.
Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.
Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.
Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.
Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.
Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.
Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.
Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.
Bei der Splitterschutzfolie Securlux von Foliatec handelt es sich um eine transparente Folie, welche eine Zulassung auch für die vorderen Seitenscheiben besitzt. Trotz der Transparenz muss nach dem Aufbringen der Folie die Gesamt-Lichtduchlässigkeit gemessen werden, denn diese darf an den vorderen Seitenscheiben 70% nicht unterschreiten. Auch eine transparente Folie mindert die Lichtdurchlässigkeit. Diese Folie muss dann aber auch noch im die Papiere eingetragen werden.
Die frontscheiben die der TE meint sehen ja eben nur aus bestimmten blickwinkeln wie Lila verspiegelt aus, hat mein 211er auch ab werk so. aus bestimmten blickwinkeln könnte man meinen man steht vor einem Alibert schrank (für die jüngeren hier, dabei handelt sich um einen sehr beliebten spiegelschrank im badezimmer der bestimmt früher jeder hatte) aber selbst diese scheiben liegen im gesetzlichem rahmen.
Man sieht deutlich beim runterfahren der vorderemn seitenscheiben das eine folie im glas eingearbeitet ist und mehr Tönen wäre hier nicht erlaubt Nichtmal die Glasklare von Folia-Tec würde hier noch gehen.
was man machen könnte wären diese saugnapf teile die man normaler weise hinten gegen die sonne im fond benutzt an den vorderen scheiben anzubringen (so das man aber noch die aussenspiegel sieht) , das hätte dann schon bissl gangsta style finde ich,weil hab so noch keinen fahren sehen.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Siehe:
http://www.scheibentoenen.net/?site=own/own&nr=44
Leider stimmt das nicht, was bezüglich der Abnahme steht. Unrechtmäßige Abnahmen können und werden zurückgezogen. Und was die Lichtdurchlässigkeit und die rechtlichen Grundlagen betrifft hat @autoglasmeister
alles und richtigbeschrieben. Fazit: Jede Tönung an der Windschutzscheibe und den vorderen Seitenscheiben, die über die schon vorhandene serienmäßige Tönung hinausgeht, ist unzulässig. Davon ausgenommen sind Aufkleber, die 10% der Fläche der Scheibe nicht überschreiten dürfen.
dto
Der TE soll sich einfach die Frontscheibe mit Wärme- und Infrarotreflektierenden Glas holen....die gab es auch beim 211😉
Alles Andere zum Rechtlichen wurde ja schon gesagt😉