Seat Leon 5F 2.0 TDI CUPRA 280 AGA eintragen
Moin,
Hab oft in Foren gelesen, dachte aber nie das ich mich selber mal anmelden werde. Demnach ein Hallo an alle.
Ich bin in folgender Situation:
Aktuell fahre ich einen Seat Leon 5f FR 2.0 TDI mit 237PS. Vor ein paar Wochen ist mir jemand in die heckstoßfänger rein gefahren und hat natürlich fahrerflucht begangen.. Nun habe ich die Möglichkeit mir eine fertig Lackierte Cupra 280 Stoßstange und AGA für einen guten preis zu kaufen. (kommt mir sogar billiger als das neu lackieren der Stoßstange). Jetzt hab ich aber nur ein Problem. Bekommt man sowas eingetragen? Welche Schwierigkeiten kann dies bereiten?
LG
Mex
Beste Antwort im Thema
"Sollte sich nicht verändern" reicht nicht für eine Eintragung.
Wenn keine Bestätigung vom Hersteller vorliegt, dass sich Abgas- und Geräuschwerte nicht ändern würde ich für beides Gutachten verlangen.
(mir ist nicht ganz klar, was das für eine Motorisierung ist: ein 5F mit 2 Liter Diesel und 237 PS?)
18 Antworten
Ich würd einfach direkt beim TÜV anfragen, dort kannst du auch darauf vertrauen, ob man sowas eintragen muss und ob die das dann auch eintragen.
Wenn dir hier jetzt Leute sagen "ja", der TÜV sagt aber "nein", wäre natürlich blöd...
Die Frage ist wohl eher, passt die AGA überhaupt unter den Diesel? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ne komplette AGA vom Cupra unter den Diesel passt, geschweige denn erlaubt ist...
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 27. Dezember 2019 um 17:02:04 Uhr:
Ich würd einfach direkt beim TÜV anfragen, dort kannst du auch darauf vertrauen, ob man sowas eintragen muss und ob die das dann auch eintragen.Wenn dir hier jetzt Leute sagen "ja", der TÜV sagt aber "nein", wäre natürlich blöd...
Die Frage ist wohl eher, passt die AGA überhaupt unter den Diesel? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ne komplette AGA vom Cupra unter den Diesel passt, geschweige denn erlaubt ist...
Die aga müsste mit einem Adapter am kat angepasst werden. An sonsten passt die. Abgaswerte und lautstärke sollten sich in der Regel nicht verändern. Da müsst ich mich aber auch erkundigen..
"Sollte sich nicht verändern" reicht nicht für eine Eintragung.
Wenn keine Bestätigung vom Hersteller vorliegt, dass sich Abgas- und Geräuschwerte nicht ändern würde ich für beides Gutachten verlangen.
(mir ist nicht ganz klar, was das für eine Motorisierung ist: ein 5F mit 2 Liter Diesel und 237 PS?)
Gechippter 184PS Diesel
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Also eine Mehrfachänderung, für die wohl kaum jemand schonmal ein Gutachten oder ähnliches gemacht hat.
Das wird dann entweder illegal oder ziemlich teuer...
Es gibt nichts schlimmeres für die Eintragung als Originalteile von andren Modellen.
Das gleiche Drama gibt es wieder im OEM-Felgenbereich, die zwar eigentlich vom selben Hersteller sind und mechanisch passen, aber von anderem Modell oder Ausstattunglinie sind und somit keine eigene ABE, Gutachten oder sonstiges mitbringen, weil die halt im Rahmen der EG-Bertriebserlaubnis den Weg zum Fahrzeug gefunden haben.
SEAT und Opel z.B. ist da vorbildlich und hat Umrüstkatalog Räder und Reifen bei TÜV Hessen, bei Audi sieht es düster aus.
Hier wird nochmals ne Ecke schärfer, denn AGA ist an Umweltnormen und Geräuschemissionen gebunden. Es gibt keine ABE, keine Zulassung und kein Gutachten für das Verwendungsbereich beim Dieselmotor, d.h. selbst §21er ivB mit 19,2 StVZo Eintragung wäre nichtig, der PrüfIng müsste mindestens ne Lärmemissionsmessung durchführen (Stand/Fahrt/Prüfstand), es mit Serienwerten vergleichen, usw.
Es lohnt sich nicht wirklich, finde mal eine PrüfOrg, die das macht ( §21er darf nur TÜV in den alten und DEKRA in den neuen Bundesländern machen) und daran interessierten PrüfIng, der auch die Infrastruktur und technische Mittel dazu hat, dazu den enormen Aufwand und damit verbundenen finanziellen Aufwand.
Die stillgelegten Autos aus der Tuningszene, die nach der Erlöschen BE zum TÜV geschleppt werden, um die §21er durchzuführen werden mit dem Gutachtungskosten um die 1500 € belangt.
Hier geht es nur um die AGA, aber der Aufwand was Emissionsfesteststellung und Lärmemissionen angeht ist auf Papier derselbe, also ich würde mit mind. 500 € für die Eintragung rechnen, Tendenz eher steigend.
Tipp: kaufe dir eine schöne Aftermarktanlage und brutzle die Endrohre, die dir zusagen, dran.
Zitat:
@steel234 schrieb am 28. Dezember 2019 um 12:19:56 Uhr:
Es gibt nichts schlimmeres für die Eintragung als Originalteile von andren Modellen.
Jein.
Diese Teile haben immerhin den Vorteil, schonmal im Rahmen der Typgenehmigung geprüft worden zu sein. Ganz im Gegensatz zu irgendwelchen Tuningteilen (möglichst noch aus Fernost) die überhaupt keine Prüfungen haben.
Zitat:
Das gleiche Drama gibt es wieder im OEM-Felgenbereich, die zwar eigentlich vom selben Hersteller sind und mechanisch passen, aber von anderem Modell oder Ausstattunglinie sind und somit keine eigene ABE, Gutachten oder sonstiges mitbringen, weil die halt im Rahmen der EG-Bertriebserlaubnis den Weg zum Fahrzeug gefunden haben.
Gerade bei denen ist es eigentlich relativ einfach. Für die Räder sind über die Typgenehmigung des "Spendermodells" die Eckdaten wie Tragfähigkeit und verwendbare Reifengrößen bekannt, für das gewünschte Modell kennt man die Achslasten und mögliche Abrollumfänge (Tacho-Genauigkeit!). Etwaige Spurweitenveränderungen sind häufig schon über die Gutachten irgendwelcher Spurplatten abgeprüft worden. Mechanische Fragestellungen wie der Radanschluss, Freigängigkeit und Radabdeckung lassen sich mit überschaubarem Aufwand selbst prüfen. Damit ist die "Eintragung" solcher Räder zwar aufwändiger und damit teurer als die Änderungsabnahme von Zubehörrädern (wenn die überhaupt notwendig ist), aber immer noch vergleichsweise harmlos.
Das hier vorliegende Beispiel einer anderen Abgasanlage ist dagegen eine ganz andere Hausnummer.
Zitat:
selbst §21er ivB mit 19,2 StVZo Eintragung wäre nichtig,
nein, wenn sie ordnungsgemäß durchgeführt wird ist das kein Problem!
Wer natürlich zum guten alten "Halbgott in blau" fährt, der die Vorschriftsmäßigkeit auch heute noch per Handauflegen feststellt, dann ist dessen Gutachten jederzeit angreifbar, ja. Aber das ist ohnehin eine aussterbende Spezies 😁
Zitat:
der PrüfIng müsste mindestens ne Lärmemissionsmessung durchführen (Stand/Fahrt/Prüfstand), es mit Serienwerten vergleichen, usw.
Für das Geräusch muss eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden (bei aktuellen Fahrzeugen geht das auch nicht mal eben auf 'nem Feldweg...), dabei wird dann die Einhaltung der Grenzwerte kontrolliert. Dazu wird dann für die Nachprüfung bei der periodischen- und Unterwegskontrolle noch der Standgeräuschwert festgestellt.
Auf den Prüfstand muss das Auto für die Abgasmessung (und man könnte nochmal drüber nachdenken, ob auch eine Nachmessung der Motorleistung notwendig ist).
Zitat:
finde mal eine PrüfOrg, die das macht ( §21er darf nur TÜV in den alten und DEKRA in den neuen Bundesländern machen)
Dieses Monopol ist im April gefallen.
Die 21er dürfen inzwischen auch die technischen Dienste, die Gesamtfahrzeugbegutachtungen machen dürfen. Damit gibt es heute auch außerhalb der vormaligen Monopolisten ein dichtes Netz an Unterschriftsberechtigten, die Einzelabnahmen durchführen können und dürfen.
Zitat:
und daran interessierten PrüfIng, der auch die Infrastruktur und technische Mittel dazu hat, dazu den enormen Aufwand und damit verbundenen finanziellen Aufwand.
Genau das ist das Problem:
Ich könnte und dürfte zwar so ein Gutachten machen. Aber für die eigentlichen Prüfungen müsste das Fahrzeug zu einem kooperierenden Labor ins Allgäu. Damit beträgt der benötigte Zeitaufwand einige Wochen, und der Kostenrahmen einige tausend Euro. Die auch dann fällig werden, wenn das Ergebnis "nicht eintragungsfähig" lautet.
In der Regel ist es dann der Kunde, der kein Interesse mehr an der Sache hat 😉
Zitat:
Hier geht es nur um die AGA, aber der Aufwand was Emissionsfesteststellung und Lärmemissionen angeht ist auf Papier derselbe, also ich würde mit mind. 500 € für die Eintragung rechnen, Tendenz eher steigend.
Für 500 Euro würde das selbst bei einem Euro-3-Auto nichts werden, wenn das Labor direkt nebenan wäre...
Bei den Felgen ist es so, dass Audi z.B. gar keine Traglastbescheinigungen mehr ausstellt und die Prüfer weigern sich denn ohne irgendwas einzutragen.
Ok, das mit Monopol auf 21er ist mir neu, interessant.
Und als Tuningteile habe ich natürlich die Teile mit KBA GA /ABE gemeint.
Alles in einem: macht keinen Sinn das ganze 😁
Zitat:
@steel234 schrieb am 28. Dezember 2019 um 12:19:56 Uhr:
Tipp: kaufe dir eine schöne Aftermarktanlage und brutzle die Endrohre, die dir zusagen, dran.
Als Nachtrag zu diesem Aspekt:
Auch das ist in Verbindung mit dem leistungsgesteigerten Motor nicht unbedingt die Lösung!
Es müsste eine Zubehöranlage sein, die auch die erhöhte Motorleistung abdeckt...
In wiefern?
Von dem Chip weiß bestimmt sowieso keiner.
Und Strömungstechnisch sind Zubehöranlagen eigentlich so gut wie immer besser ausgestattet wie Serie.
Wenn ich an den kleinen Rohrdurchmesser bei meinem Cupra denke, dort der als Serie verbaut war... Da hat das billigste Zubehörding was man bei ebay findet mehr Fläche.
naja, 2,5" als kleiner Rohrdurchmesser zu bezeichnen ??, eher nicht. In der Regel bewegen sich Zubehöranlagen auch im Bereich zw. 2,5 und 3", die ein oder andere auch 3,5" aber meistens mit hoher Dröhngefahr.
Zitat:
@Balrock91 schrieb am 28. Dezember 2019 um 19:48:57 Uhr:
Von dem Chip weiß bestimmt sowieso keiner.
Es war ja von Anfang an klar, dass die Variante "illegal" existiert und die Gefahr der Aufdeckung nicht sonderlich groß ist 😉
(wenn da ein Seat-Auspuff unter einem Seat ist, weckt das nicht unbedingt Verdacht. So lange der Anschluss nicht gleich nach Bastelarbeit aussieht)
Zitat:
eigentlich so gut wie immer
wie schon gesagt:
Wenn man es legal haben will reicht das nicht, für eine Einzel-BE muss man die Einhaltung der Vorschriften nachweisen und nicht nur vermuten!
Zitat:
@zwei0 schrieb am 28. Dezember 2019 um 20:17:47 Uhr:
naja, 2,5" als kleiner Rohrdurchmesser zu bezeichnen ??, eher nicht. In der Regel bewegen sich Zubehöranlagen auch im Bereich zw. 2,5 und 3", die ein oder andere auch 3,5" aber meistens mit hoher Dröhngefahr.
Nur mal so als Ergänzung:
Der Cupra (ab 290er) hat bis zum VSD 63mm Durchmesser (2,5"😉, nach dem VSD verjüngt es sich auf niedliche 55mm Außendurchmesser (innen wahrscheinlich dann 2"😉. Das reicht zwar für die Serienleistung aus, aber bei gechippten Motoren macht sich die kleine Anlage deutlich bemerkbar bzw. erreicht man mit mehr Durchmesser durchaus 10-20PS an Mehrleistung, je nach Leistungsstufe. Gibt da von OK-Chiptuning ein Video zu, wo ein 290er mit LM440-Lader mit originaler Abgasanlage (ab Kat) knapp 20PS weniger Leistung hat, als komplett ohne Abgasanlage.
Was das Dröhnen von 3,5" Anlagen angeht, kann ich nur sagen, dass es mittlerweile immer mehr Hersteller gibt, die Anlagen verkaufen, die nicht dröhnen. Ist zumindest bei mir so 😁
nur mal so zur Info; hier geht es um die 280er Anlage die durchweg 2,5" hat, dafür hat diese 3 Dämpfer und der 290er nur noch 2, somit kann man auch mit dem Durchmesser etwas zurück gehen.
Die Ammenmärchen mit deutlich mehr "PS" werden nie weniger. Alleine schon Aussagen mit einer anderen Downpipe bis zu 20 PS zu erreichen, bringt mich eher zum schmunzeln. Downpipe in Verbindung mit einer kplt. Anlage sind vielleicht bestenfalls bis zu 15 PS möglich.
Wer ohne AGA misst, misst Mist😁 Technisch völlig daneben !! Was soll der Blödsinn ??
Wenn es angebl. immer mehr Hersteller geben sollte, die das Dröhnen in den Griff bekommen, ist das natürlich löblich, aber bisher kaum erkennbar. Die Liste der Betroffenen ohne wirkliche Lösung ist nach wie vor lang.