Schwerer M3 Raserunfall, nähe Zürich
Hallo Forum,
bei uns hier in der Schweiz löste ein schwerer Raserunfall in der nähe von Zürich ziemlich viele Diskussionen betreffend Neulenker und PS-Boliden aus. Der Unfall ereignete sich bereits im Januar dieses Jahres. Die beiden portugiesischen Fahrzeuginsassen 18- und 25-jährig verstarben noch auf der Unfallstelle. Anscheinend waren sie mit über 150km/h auf einer 60km/h Strecke unterwegs und verloren die Kontrolle über das Auto. Die polizeilichen Untersuchungen sind bis heute noch im Gange.
Mich hat der Unfall ziemlich lange beschäftigt, vor allem wenn man sieht was von dem Auto übrig geblieben ist. Dann sieht man wieder die physikalischen Relationen und Kräfte welche bei einem Aufprall zum Einsatz kommen.
http://www.feuerwehrschlieren.ch/einsaetze/2007/008/einsatz_008.htm
http://www.verkehrstot.ch/unfall/218
Wir haben in der Schweiz bei Neulenker eine Probezeit von 3 Jahren (heisst "Führerausweis auf Probe"😉 inkl. obligatorischer Weiterbildung, Theorie 16 Stunden + zusätzlich nochmals 8 Fahrstunden zu den offiziellen obligatorischen Fahrstunden obendrauf.
Nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit erhalten die Lenker ihren definitiven Ausweis. Bei ZWEI Zuwiderhandlungen während dieser Probezeit wird der Probeausweis annuliert. Ein neuer Probeausweis kann dann erst wieder nach mind. einem Jahr Wartefrist sowie dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt.
Nur beschränkt ein solcher Probeausweis nicht die PS-Zahl des Fahrzeugs.
Was haltet ihr von diesem Thema ?
Würdet ihr eine PS-Einschränkung bei Neulenker begrüssen?
Wäre dies juristisch zulässig ? (darum hier in der CH nicht umgesetzt?)
Danke für's Mitmachen auch wenns ein wenig Schweiz-lastig ist, aber ich bin neugierig wie es in Deutschland aussieht.
Gruss
Nick
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von benprettig
Ich bin definitiv für eine MPU und Abfrage Führungszeugnis und für Sicherheitstraining (2 Mal) und eine Blackbox für ALLE Autos, ohne Altersbeschränkung. Volkswirtschaftlich sehr sinnvoll, wie hoch die Ermittlungskosten, Versicherungskosten, Krankheitskosten sind, wurde schon genannt. Und: Bigbrother is watching you - egal in welchem Alter, fährt mit der Box mit 99% vorsichtiger, weil das Vergehen ja nachweisbar ist! Nicht mal eben 140 auf der Landstrasse, nicht mal eben über rot, nicht mal eben überholen.
Versicherungsbeiträge hoch für Fhzg. ohne Blackbox. Diese sollte bei der Tüvuntersuchung gleich ausgelesen werden, bezgl. ESP Einsätze, driften, Vollbremsungen und Tempo vorher. Sollen doch mal die Politiker grübeln, wie man was statistisch prüfen kann.
Wer vernünftig fährt hat doch nichts zu befürchten.
So duck und Tschüß und weg....
Blackbox: Rechtlich absolut unzulässig und mit dem Grundgesetz nie und nimmer vereinbar. Außerdem: Wo ziehst du die Grenze, wozu die Daten aus der Box genutzt werden dürfen? Auch bei kleineren Straftaten oder nur bei größeren? Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei Verkehrsüberwachungskameras.
Und wenn man sich mit Geld freikaufen kann, würde das ganze auch wieder keinen Sinn machen. Die Leute, die Kohle haben, dürfen dann wie die Irren durch die Gegend fahren.
Ist schon richtig, dass die meisten Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit passieren. Bergab schaffen aber alle Autos eine viel zu hohe Geschwindigkeit. Und auf der Geraden brauch man nur bisschen Anlauf. Dann passiert es halt nicht in der ersten, sondern in der nächsten Kurve.
Zumindest für mich kann ich sagen, dass mich Leistung nicht zum rasen verleitet. Zum flotten Beschleunigen ja. Aber schneller als mit nem weniger gut motorisierten Fahrzeug fahr ich dann auch nicht - schließlich gelten für alle Fahrzeuge dieselben physikalischen Gesetze. Und wer das nicht einsieht, der ist schlicht und einfach nicht zum fahren geeignet.
Gruß, Carlo.
da gibts noch eine Sache die noch keiner beachtet.
Ein e46 mit 45PS ist ungefährlich.
Ein 89er Polo mit 45PS ist ein anderes Kaliber. Mit 155er Reifchen werden schon kleine Kurven bei Nässe zur Fahrt auf Schnee.
Ich hatte in letzter Zeit häufig die Gelegenheit Autos einer gemeinnützigen Organisation zu fahren (C Corsa, D Corsa, Peugeot Partner etc).
Die Autos sind in Kurven nur halb so schnell wie ein Mittelklasse Wagen mit 225er 17" Bereifung.
Und alle Wagen dieser Einrichtung fahren Markenreifen, will nicht wissen wie sich so ein Auto mit Billig Reifen fährt.
Wer hier nicht angewiesen ist auf das Auto hat leichter reden, wie jemand der 50.000km oder mehr im Jahr fahren muss.
Leute mit solch hohen Kilometer Belastungen sind im Straßenverkehr anderen Situationen ausgesetzt wie jemand der 15.000 im Jahr fährt.
Zum Thema Blackbox im Auto, guck dir noch mal "das 5. Element" an. Dann überleg dir noch mal ob du so was willst.
@Drahkke
Was heißt Zacken aus der Krone brechen...
Mit einer solchen Reglung dürfte ich also die Autos meiner Eltern nicht fahren. Geht ja nicht ums besitzen. Das wäre doch Käse, dann hätte ich nur die hälfte an Fahrerfahrung.
Ich hab immer noch mein erstes Auto, ein A4 1,8.
Keine Rakete, aber mit 125PS und 1,3 Tonnen so motorisiert, das man wenns sein muss überholen kann und auf der AB mit 180-200 problemlos durchfahren kann.
Wenn man natürlich von einer Begrenzung oder Reglung nicht betroffen ist, kann man leicht darüber reden.
Siehe Rauchverbot, in allen öffentlichen Gebäuden gibts ein Rauchverbot, nur in den Landtagen und im Bundestag nicht.
Zum Thema Motorräder und Stufenführerschein (34PS-Begrenzung): Ich habe es oft genug erlebt, daß die Leute mit Begrenzung am tiefsten in der Kurve lagen. Warum ist das wohl so? Ziel verfehlt, würd ich sagen.
Und zum schnellen Fahren (Rasen) verleiten nicht nur viel PS, sondern auch das Fahrgefühl. Fahranfänger haben in einem großen Auto bei hohen Geschwindigkeiten eher das Gefühl, Herr der Lage zu sein, als in einem Kleinwagen. Da wird die Logik ganz schnell verdrängt. Ohne nötige Reife hilft die durchdachtetste Gesetzgebung nichts.
Ich denke, daß mit Reglementierungen, egal welcher Art, nur große Massen in den Griff zu bekommen sind, aber keine kleinen 2%-Anteile. Wer es drauf anlegt, wird sich über alles hinwegsetzen, wenn er die Möglichkeit dazu bekommt. Und solange uns nicht gleich nach der Geburt ein Benimm-Chip eingepflanzt wird, wird es auch immer wieder unvernünftige Menschen geben, die aus der Reihe tanzen.
ich glaube schon daß für viele Fahranfänger ein leitungsstarkes Auto das Unfallrisiko fördert.
Aber ob da eine PS-Beschränkung sein sollte? -da sind dann wieder die Vernünftigen die viel PS haben möchten die Ausgeschmierten.
Ich schätze ein Fahrsicherheitstraining bringt speziell für solche Adrynalin-Raser auch nicht viel weil es da ja eigendlich an der Psyche fehlt.
Was kann man da machen ???
alex
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Thema "Halbstarke" und ne PS Begrenzung.
Also, sowas können nur halbstarke Möchtegerne sein, die solche Mannöver auf einer vielbefahrenen Strasse machen. Und irgenwann landen sie hat gegen einen Baum, wegen Selbstüberschätzung.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Bei einem Bekannten wäre es der Fall gewesen das der Sohn als Anfänger nicht hätte fahren können.Das Auto ist ein Omega mit Sechszylinder das wegen dem Wohnwagen benötigt wird.Für ein zweites Auto fehlt das Geld da relativ neu gebaut und der Sohnemann geht zur Schule,hat also auch kein Einkommen.
Okay, das wäre jetzt natürlich ein Grenzfall. Hier würde eine Regelung mit dem sogenannten "begleitenden Fahren" Abhilfe schaffen. Daß man die Stufenführeschein-Regelung nicht 1:1 vom Motorrad übernehmen kann, ist mir im Grunde genommen auch klar. Etwas Phantasie sollten die verantwortlichen Entscheidungsträger dabei schon aufbringen.
Zitat:
Original geschrieben von BlackRavN
Und irgenwann landen sie hat gegen einen Baum, wegen Selbstüberschätzung.
Und das ist leider noch der günstigste Fall... Schlimmer ist es ja, wenn sie dabei noch jemand anderen schädigen. Darüber machen sich viele überhaupt keine Gedanken.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Blackbox: Rechtlich absolut unzulässig und mit dem Grundgesetz nie und nimmer vereinbar.
???
Damit suggerierst du im Prinzip, daß sich der kommerzielle Luftverkehr in Deutschland ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren läßt, da dort ebenfalls Blackboxes im Einsatz sind.
Kannst du evtl. erläutern, wo die verbindliche Einführung einer Blaxbox beim PKW rechtlich angreifbar sein soll?
In seinem Fall hätte begleitendes Fahren nichts gebracht.Sein Vater ist von geht Montags früh aus dem haus und ist froh wenn er am Freitag Abend zuhause ist und seine Mutter hat keinen Führerschein.Wer also sollte sollte ihn begleiten?Der Junior nutzt das Auto in der Regel auch nur tagsüber,also in Zeiten in denen ihn keiner begleiten hätte können.
Aber solche,wie du es nennst ,Grenzfälle dürften mehr die Regel als die Ausnahme sein.
Solche Vollspaken wie der im von BlackRavN verlinkten Video hälst du auch mit einem Stufenführerschein nicht ab.Für solchen Blödsinn leihen die sich gerne Autos aus.
Eher sollte die Unsitte abgeschafft werden 18-21jährige grünsätzlich nach dem Jugendstrafrecht abzuurteilen wenn sie Mist bauen.Oder wenn Jugendstrafrecht dann mit aller Konsequenz.Wenn einer zu unreif ist für seine Missetaten wie ein Erwachsener bestraft zu werden ist er auch nicht reif ein Auto oder Motorrad zu führen.Also Jugendstrafrecht = Gleichstellung mit Jugendlichen unter 18 = Führerschein weg.
Wenn dann noch die Eltern konsequenterweise die Unterhaltskosten nicht über Gebühr subventionieren bremst das auch noch ein. 😉 Seit ein Kollege den Sprit für den Zweitwagen nicht mehr auf seine Rechnung laufen lässt hat sich die Spritrechnung für dieses Auto mehr als halbiert.Junior kann den Twingo plötzlich mit 7l fahren statt wie vorher zeitweise mit 10L und man hat das Fahrrad wiederendeckt.Somit können auch die Eltern erheblichen Einfluß auf das Fahrverhalten des Spröslings nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Eher sollte die Unsitte abgeschafft werden 18-21jährige grünsätzlich nach dem Jugendstrafrecht abzuurteilen wenn sie Mist bauen.Oder wenn Jugendstrafrecht dann mit aller Konsequenz.Wenn einer zu unreif ist für seine Missetaten wie ein Erwachsener bestraft zu werden ist er auch nicht reif ein Auto oder Motorrad zu führen.Also Jugendstrafrecht = Gleichstellung mit Jugendlichen unter 18 = Führerschein weg.
Ja, das wäre IMHO auch ein guter Ansatz, die Probleme in den Griff zu bekommen.
Vor allem würden nur die getroffen die Dummheiten machen und nicht diejenigen die sich auch mit Papas 150PS Möhre anständig aufführen,was so ziemlich die Regel sein dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
???
Damit suggerierst du im Prinzip, daß sich der kommerzielle Luftverkehr in Deutschland ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren läßt, da dort ebenfalls Blackboxes im Einsatz sind.
Kannst du evtl. erläutern, wo die verbindliche Einführung einer Blaxbox beim PKW rechtlich angreifbar sein soll?
Blackbox im Flugzeug ist doch was völlig anderes. Das wird und kann nicht benutzt werden, um irgendwelche Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Das wird dafür benutzt, um Fehler in der Elektronik bzw. eventuelle Pilotenfehler und somit die Absturzursache festzustellen.
Durch eine Blackbox wird die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art.2 I GG ganz extrem eingeschränkt. Ich kann nicht mehr fahren ohne befürchten zu müssen, für irgendetwas belangt zu werden.
Außerdem geht es gegen die Menschenwürde nach Art. 1 GG - wenn man mit Hilfe der Blackbox die genaue Strecke, die der Wagen gefahren ist, nachvollziehen könnte. Dann hätten wir einen totalen Überwachungsstaat, bei dem der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns wird. Und sowas geht - Gott sei Dank - in Deutschland nicht.
EDIT: Hab das RIS noch vergessen - Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
Grundsätzlich darf ich selber entscheiden, welche Informationen der Staat von mir bekommt und welche nicht. Bei der Blackbox im Auto könnte sich der Staat einfach alle Informationen nehmen, die er braucht.
So einfach darf das auch nicht möglich sein.
Gruß, Carlo.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Durch eine Blackbox wird die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art.2 I GG ganz extrem eingeschränkt. Ich kann nicht mehr fahren ohne befürchten zu müssen, für irgendetwas belangt zu werden.
Außerdem geht es gegen die Menschenwürde nach Art. 1 GG - wenn man mit Hilfe der Blackbox die genaue Strecke, die der Wagen gefahren ist, nachvollziehen könnte.
Was die Blackbox aufzeichnet und unter welchen Umständen staatliche Behörden auf die Daten zugreifen können, würde im Fall einer Einführung mit Sicherheit so geregelt, daß das Ganze mit den genannten Artikeln des GG zu vereinbaren wäre. Andernfalls wäre die Regelung ja rechtlich angreifbar, und das kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers liegen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was die Blackbox aufzeichnet und unter welchen Umständen staatliche Behörden auf die Daten zugreifen können, würde im Fall einer Einführung mit Sicherheit so geregelt, daß das Ganze mit den genannten Artikeln des GG zu vereinbaren wäre. Andernfalls wäre die Regelung ja rechtlich angreifbar, und das kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers liegen.
Wenn es so einfach wäre, dann hätte der Gesetzgeber es bei den Verkehrsüberwachungskameras genauso gemacht. Ging allerdings nicht.
Es gab da mal einen Fall, da ging es sogar um einen getöteten Menschen. Die Kameradaten dürften aber nicht dafür genutzt werden, um den Täter zu fassen.
Wenn sowas kommt, dann dürfte das nur bei sehr extremen Fällen genutzt werden - und damit wäre es für die Disziplinierung der Autofahrer ungeeignet, weil es bei unbedeutenden Owis nicht eingesetzt werden könnte.