ForumGolf 7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Schwerer Hagelschlag über Autostadt

Schwerer Hagelschlag über Autostadt

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 28. Juli 2013 um 8:19

Am gestrigen Samstag ist zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr ein schweresUnwetter mit Hagel

> 3 cm über Wolfsburg gezogen. Anscheinend sind die Schäden enorm. Vor allem an den Autos. Muß ich ein von Hagelschaden betroffens Auto abnehmen ?

Wie ist die Rechtslage?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von funky-bln

Das ist ganz einfach! für den Kunden ist immer der Verkäufer zuständig, er muss alles Regeln mit WOB. WOB hat nix mit den Kunden zu tun, dafür gibt es den Verkäufer.

Wie gesagt mir ist das jetzt auch sowas passiert, mein Golf 7 ist seit dem 26.7 fertig und sollte am 28.8 ausgeliefert werden. Ich habe zu meine Verkäufer gesagt ok alles klar da mein Fahrzeug fertig gebaut ist und in WOB rum steht habe Sie jetzt die Wahl entweder Sie rufen bei der Terminierung an und machen mal Rabatz oder Sie stellen mir solange ein gleichwertiges Fahrzeug als Leihwagen zur Verfügung.

1 Stunde später habe ich aus WOB ein Anruf bekommen, Sie können ihren Golf 7 am 13.08 um 9:00 Uhr abholen.

Es ist leider so das man öfters sein Verkäufer auf die Füsse treten muss.

Also Leute mit allem Respekt; aber diese Gequake mit: "der Verkäufer muss dies regeln", "der Verkäufer hat sich darum zu kümmern", "es ist die Aufgabe des Verkäufers, das zu tun" ist der größte Mist, den ich seit meinem ersten Login hier im mt gelesen habe.

@funky: Du musst Deiner eigenen Redensweise mal den Spiegel vorhalten. Es sagt wohl sehr viel über Dein Menschenbild aus. "seinem Verkäufer" -> wir reden hier über einen Menschen im Angestelltenverhältnis, der Weisungen seiner Marke oder Geschäftsleitung ausführt und nicht 'frei' entscheidet und nicht über den Leibeigenen des Käufers.

Ferner ist es auch nicht die Aufgabe des Autohauses oder des Verkäufers, einen Abholtermin zu vereinbaren. Der Ablauf ist der, dass die Autostadt bei Planbarkeit auf das Autohaus zukommt. Würden alle Käufer 'Rabatz' machen, würde dies gar nichts bringen. Es bringt nur dem Einzelnen was; der seinen Willen durchdrückt.

Zur Situation im Speziellen:

VW in WOB hat noch nicht mal einen Überblick über die Anzahl und das Ausmaß der einzelnen Schäden. Gehen wir mal von 10.000 betroffenen Fahrzeugen aus. Was passiert jetzt wohl, wenn jeder für die 10.000 Autos zuständige Verkäufer anruft und fragt: "Was ist mit dem Wagen, kann er ausgeliefert werden?"

-> richtig, gar nichts. Weil es der aktuellen Situation entsprechend gar nicht auf die Schnelle zu regeln ist und der Verkäufer ebenso wie der Kunde keinen Einfluss darauf nehmen kann.

Zum vorliegenden Fall:

Wenn man natürlich beim Großhändler in Nürnberg mit ordentlichem Rabatt bestellt, braucht man sich natürlich nicht wundern, als 'Nummer' und nicht als Kunde behandelt zu werden.

Vielleicht wäre der Kauf beim kleinen, ortsansässigen Händler mit Kunden-naher Betreuung und Lösungen die Alternative gewesen. Sind wir doch mal ehrlich: den Händler in Nürnberg interessiert der Kunde aus Hamburg oder Berlin gar nicht. Und wenn es die Vorgabe des Herstellers ist, den Mietwagen zur Summe x zur Verfügung zu stellen, wird er das tun; nicht mehr und nicht weniger. Und Druck auf den Verkäufer auszuüben ist unter Umständen noch kontraproduktiv.

Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?

Zum Hagel selbst:

Natürlich ist das eine beschissene Situation. Aber hier wird niemand auf dem Schaden an sich sitzen bleiben. Vor Wochen haben einige Familien ihr Haus das 2. Mal durch Hochwasser verloren. Oder heute hat der ein oder andere in Dtld. die Nachricht über seine tödliche Krankheit erhalten; diese Menschen haben ein PROBLEM. Ein Auto mit 3 Beulen lässt sich reparieren oder neu bestellen, so ärgerlich das Ganze auch ist!

Ich habe fertig...

1391 weitere Antworten
Ähnliche Themen
1391 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von micha0211

ich möchte mich auch nioch einmal in die diskussion einmischen...

ich bin zutiefst davon überzeugt, dass hier viel mit "gefährlichem halbwissen" gearbeitet wird. mal abgesehen von den fahrzeugen, die schon zugelassen worden sind, glaube ich nicht, dass seitens vw die verpflichtung besteht, leihwagen, oder sonst was zu stellen. (unverbindlicher liefertermin)

auch glaube ich nicht, dass vw angeben muss, dass das fahrzeug einen hagelschaden erlitten hat. der käufer hat anspruch auf mängelfreiheit. sollten mängel vorhanden sein, muss man dem verkäufer die möglichkeit geben, dwn mangel zu beseitigen.

unfallschäden muss der verkäufer angeben. hagelschaden ist kein unfall, insbesondere weil wenn repariert, keinen wertverlust darstellt!

beste beispiel ist: bei der endkontrolle wird festgestellt, dass die tür ne beule hat. der schaden wird behoben! es glaubt doch hier keiner, dass vw angeben muss: ihr fahrzeug ist ein unfallwagen, wir geben ihnen 15% rabatt.

man kann sich über die informationspolitik streiten, aber alles im allem, machen die das meiste freiwillig!

wenn mir VW einen Golf mit Hagelschaden als als FABRIKSNEU verkaufen würde, wäre das für mich Betrug. Pasta.

Und dass man die Dellen so rausbekommt dass nie irgendjemand was feststellen kann dass das Auto nen Hagelschaden hatte glaube ich sicher nicht.

Gruss

Robert

am 21. August 2013 um 12:10

Hallöchen!

Falls es auch Polo Besteller unter euch gibt,

Der pauschale Betrag bei einem bestellten Polo wenn

Er einen Schaden erlitten hat liegt bei 600€.

Habe ich heute von meinem Händler gehört, der nun

Die ersten Infos zu Fahrzeugen aus seinem Autohaus hat.

Zu meinem gibt's noch keine Info. Ob es bei Neubestellung

weiterhin nen Leihwagen gibt konnte er mir nicht sagen.

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

wenn mir VW einen Golf mit Hagelschaden als als FABRIKSNEU verkaufen würde, wäre das für mich Betrug. Pasta.

Das ist aber egal und dazu gibt es Gesetze und auch Präzedenzfälle. Es ist den Herstellern definitiv gestattet kleinere Reparaturen vor der Auslieferung durchzuführen und das Auto als neu zu verkaufen. Ab einer gewissen Grenze (die ich aber nicht kenne) muss der Schaden dann ausgewiesen werden und es gibt einen Abschlag.

Das muss einem nicht unbedingt gefallen, aber ändern werden wir das ganz sicher nicht.

Ein Bekanter von mir hat heute auch Bescheid bekommen...900.-€ Nachlass und nen Regenschirm vom Freundlichen...er bestellt neu:)

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

Zitat:

Und dass man die Dellen so rausbekommt dass nie irgendjemand was feststellen kann dass das Auto nen Hagelschaden hatte glaube ich sicher nicht.

Gruss

Robert

VW wird nur Autos ausliefern, bei denen nie irgendjemand etwas wie Hagelschaden feststellen können wird.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Beetle

sorry, aber dein Beitrag ist noch nicht mal Halbwissen sondern gar kein Wissen!

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Beetle

Zitat:

Original geschrieben von micha0211

ich möchte mich auch nioch einmal in die diskussion einmischen...

ich bin zutiefst davon überzeugt, dass hier viel mit "gefährlichem halbwissen" gearbeitet wird. mal abgesehen von den fahrzeugen, die schon zugelassen worden sind, glaube ich nicht, dass seitens vw die verpflichtung besteht, leihwagen, oder sonst was zu stellen. (unverbindlicher liefertermin)

auch glaube ich nicht, dass vw angeben muss, dass das fahrzeug einen hagelschaden erlitten hat. der käufer hat anspruch auf mängelfreiheit. sollten mängel vorhanden sein, muss man dem verkäufer die möglichkeit geben, dwn mangel zu beseitigen.

unfallschäden muss der verkäufer angeben. hagelschaden ist kein unfall, insbesondere weil wenn repariert, keinen wertverlust darstellt!

beste beispiel ist: bei der endkontrolle wird festgestellt, dass die tür ne beule hat. der schaden wird behoben! es glaubt doch hier keiner, dass vw angeben muss: ihr fahrzeug ist ein unfallwagen, wir geben ihnen 15% rabatt.

man kann sich über die informationspolitik streiten, aber alles im allem, machen die das meiste freiwillig!

ich gehe mal davon aus, dass sie dr. jur. sind?

...es geht im deutschen recht nicht darum, dass derjenige derbam lautesten schreit, recht bekommt!

http://www.t-online.de/.../...neuwagen-zum-unfallfahrzeug-machen-.html

wenn also nichts gespachtelt wird, dann bleibt es ein neuwagen! was die sichtbarkeit einer solchen repararatur angeht, kann ich aus eigener erfahrung sagen: man sieht nichts!

Zitat:

Original geschrieben von Dr. Shiwago

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

 

VW wird nur Autos ausliefern, bei denen nie irgendjemand etwas wie Hagelschaden feststellen können wird.

...das denke ich auch!!!

am 21. August 2013 um 14:21

Zitat:

Original geschrieben von roller-tom

Zitat:

Original geschrieben von Dr. Shiwago

 

...das denke ich auch!!!

Aus dem Jahre 2008 ist ja bekannt das man die Einschläge selbst mit einem guten Lacktester nicht feststellen kann, da gibt es ja extra eine Ausbildung/Fortbildung für. Auch bekannt ist allerdings das die Isolierung unter den Dachhimmeln nicht erneuert wurde und man dort alle Einschläge erkennen konnte...

am 21. August 2013 um 15:26

Liebe Leute,

ich versuch mal ohne Anspruch einer juristischen Beratung zu vermitteln, da ich auf Erfahrungen aus einem anderen Bereich zurückgreifen kann.

1.AGB´s kann jeder schreiben, wie er lustig ist, aber ob diese vor dem Gesetzgeber gültig sind, ist eine zweite Frage. Sehr oft werden bei Gericht Klauseln als ungültig erklärt, da Sie Kundenrechte unverhältnismäßig einschränken. Höhere Gewalt ist normalerweise okay, aber es muß auch das Handeln des Unternehmens berücksichtigt werden und da sieht es im Moment nach meiner Meinung eher nach Chaos aus. Die VW-Klauseln sind auch definitiv nicht 100% gerichtsfest.

2. 900 Euro Nachlass auf den Golf und 600 für den Polo sieht stark nach einem so genannten „Abwehrangebot“ aus. Industrieversicherungen haben Klauseln, wo der betroffene Hersteller zur Schadensminderung durch diverse „geeignete Maßnahmen„ verpflichtet ist. Das könnte also so sein, dass VW zeigen will, daß Sie danach handeln, aber den Nachlass so niedrig setzen, das keiner den freiwillig annimmt. Okay, ein paar Dumme gibt’s ja immer, aber das ist eine andere Geschichte ;-) Hier sieht es so aus, als wenn gerade mal die Arbeit des Beulendocs bezahlt wird, aber in keinster Weise der Wertverlust.

So ganz nebenbei verdient durch die Neubestellung VW nun mal mehr, ein Schelm, wer da Böses denkt :-)

3.Wenn euer gutes Auto zerbeult ist und VW die Kosten für ein Leihfahrzeug übernimmt, bis das neue Fertig ist, finde ich das okay und halte ich auch für rechtens. Nebenkosten sollten auch erstattet werden in einem angemessenen Rahmen wie z.B. bereits gebuchte Fahrkarten, Hotel etc. Ersatz für einen verlorenen Urlaubstag wird es nicht geben. Da schraubt die Frau Justitia gerade zum Nachteil der Arbeitnehmer kräftig dran, wie ich am eignen Leib erfahren durfte.

4. Wenn euch ein Händler nur Storno anbietet und ihr das unterschreibt, habt ihr schlechte Karten. Denn dann wurde der Vertrag von eurer Seite her freiwillig aufgehoben und sowohl bei Neubestellung als auch bei Ersatzbeschaffung gibt es dann keine Kostenerstattung für das Leihfahrzeug oder bereits angefallene Reisekosten etc.

5.Umfang der Schäden

Da scheiden sich die Geister und eine einheitliche Rechtsprechung gibt´s so nicht. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird ein beschädigter & reparierter Kotflügel ohne Ausbau und Nachlackierung keine Wertminderung darstellen und der Neuwagenstaus erhalten bleiben - eine geborstene Scheibe definitiv ja, da Glasscherben kaum aus einem Auto zu 100% zu entfernen sind und es keine Richtwerte gibt, inwieweit elektronische Komponenten kurz- oder langfristig durch Feuchtigkeit in Mitleidenschaft gezogen sind. Alles dazwischen ist leider schwer zu definieren. Und ob wir die Wahrheit erfahren, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Und wenn ihr glaubt, euer Händler will nichts sagen – als ich meinen letzte Woche kontaktiert habe und wegen dem Hagelschaden Info´s zu meinem Fahrzeug erbeten haben, wollte dieser gar kein Informationen über einen Hagelschaden haben und tat so, als hätte er von mir das erste Mal davon gehört …

Ja, nee is klar. Großer VW-Eigener Händlerbetrieb und von nix wissen…

Ich würde mir, um später böse Überraschungen zu vermeiden,

bei unbeschädigten Fahrzeugen eine sogenannte “ Unversehrheitsbestätigung“ bzw. „Schadenfreiheitsbestätigung“ geben zu lassen. Ist gut für den Widerverkaufswert und mindert Probleme bei evtuellen Kasko-/Haftpflichtschäden. Das Thema wird meinen VW-Händler nächste Woche Montag erfreuen ;-)

So, und nun darf ich am 29.08. meinen Polo in WOB abholen und hoffe, das ich zur keiner Zeit einen „bösen Rückruf“ erleide…

Ich drück euch allen die Daumen, das alles gut wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von micha0211

ich möchte mich auch nioch einmal in die diskussion einmischen...

ich bin zutiefst davon überzeugt, dass hier viel mit "gefährlichem halbwissen" gearbeitet wird. mal abgesehen von den fahrzeugen, die schon zugelassen worden sind, glaube ich nicht, dass seitens vw die verpflichtung besteht, leihwagen, oder sonst was zu stellen. (unverbindlicher liefertermin)

auch glaube ich nicht, dass vw angeben muss, dass das fahrzeug einen hagelschaden erlitten hat. der käufer hat anspruch auf mängelfreiheit. sollten mängel vorhanden sein, muss man dem verkäufer die möglichkeit geben, dwn mangel zu beseitigen.

unfallschäden muss der verkäufer angeben. hagelschaden ist kein unfall, insbesondere weil wenn repariert, keinen wertverlust darstellt!

beste beispiel ist: bei der endkontrolle wird festgestellt, dass die tür ne beule hat. der schaden wird behoben! es glaubt doch hier keiner, dass vw angeben muss: ihr fahrzeug ist ein unfallwagen, wir geben ihnen 15% rabatt.

man kann sich über die informationspolitik streiten, aber alles im allem, machen die das meiste freiwillig!

Ein Hagelschaden ist zwar kein Unfall, aber ein offenbarungspflichtiger Vorschaden. Beim Verkauf ist das genauso schlecht. Das hat der BGH 2011 ziemlich unmissverständlich dargestellt.

Nach dem Ausbeulen als fabrikneu hinstellen wäre tatsächlich Betrug.

Auffallen würde das bei einem späteren weiteren Schaden (weil die Versicherung deswegen eine niedrigere Wertminderung ansetzt). Ein Sachverständiger kann das auch feststellen. Nur die "Beulendoc"-Branche wirbt damit, dass es nicht offenbarungspflichtig wäre. Tatsächlich wäre ein Weiterverkauf ohne Hinweis auf den Hagelschaden arglistiges Verschweigen.

Soviel zum Thema Halbwissen;)

Mein Glaube an VW ist zwar völlig dahin, aber für so abgefahren halte ich die Wolfsburger dann doch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von speedmans-world

 

Und wenn ihr glaubt, euer Händler will nichts sagen – als ich meinen letzte Woche kontaktiert habe und wegen dem Hagelschaden Info´s zu meinem Fahrzeug erbeten haben, wollte dieser gar kein Informationen über einen Hagelschaden haben und tat so, als hätte er von mir das erste Mal davon gehört …

Ja, nee is klar. Großer VW-Eigener Händlerbetrieb und von nix wissen…

ha- Haben wir den gleichen Händler ? :eek:

Meiner tat auch so als würde ich ihm das als erster sagen.

An dem ist echt ein Schauspieler verloren gegangen.

Gruss

Robert

am 21. August 2013 um 17:15

kann den Hipe hier nicht verstehen....

denkt ihr ihr bekommt ne zerbeulte Karre oder was??

Früher oder später tanzt ihr alle mit dem Golf...

und dann 900 Oiro oben drauf - freut euch doch... :-)

auch über nen schicken Leihwagen ;-) das spart KM :-)

 

.... UND .... der Hagel kommt vom Klimawandel ....

das CO2 haben wir alle in die Luft gepustet - also....

haldetmaldeballflach..... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Derwatt

Zitat:

Original geschrieben von micha0211

 

Ein Hagelschaden ist zwar kein Unfall, aber ein offenbarungspflichtiger Vorschaden. Beim Verkauf ist das genauso schlecht. Das hat der BGH 2011 ziemlich unmissverständlich dargestellt.

wenn es so ist, dann hat das bgh ja recht gesprochen!

wäre schön wenn sie ein az dazu hätten!

Zitat:

Original geschrieben von micha0211

Zitat:

Original geschrieben von Derwatt

 

Ein Hagelschaden ist zwar kein Unfall, aber ein offenbarungspflichtiger Vorschaden. Beim Verkauf ist das genauso schlecht. Das hat der BGH 2011 ziemlich unmissverständlich dargestellt.

wenn es so ist, dann hat das bgh ja recht gesprochen!

wäre schön wenn sie ein az dazu hätten!

Klar, hab ich. Muss mich allerdings entschuldigen: Urteil ist aus 2007 (wer weiß schon immer alles auswendig?)

BGH vom 10.10.2007 – VIII ZR 330/06

In diesem Urteil steht u.a.:

" Der Revision ist darin beizupflichten, dass zur Abgrenzung zwischen einem „Bagatellschaden“ und einem Sachmangel i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB auf die ständige Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen werden kann. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden“ ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden“ hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961: 332,55 DM) war (Senat, Urt. v. 03.12.1986 – VIII ZR 345/85, WM 1987, 137 [unter II 2b]; Urt. v. 03.03.1982 – VIII ZR 78/81, WM 1982, 511 [unter II 2a und b], jeweils m. w. Nachw.; vgl. Senat, Urt. v. 20.03.1967 – VIII ZR 288/64, NJW 1967, 1222). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senat, Urt. v. 22.06.1983 – VIII ZR 92/82, WM 1983, 934 [unter II 2]). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist."

Und noch was vom OLG Köln 5 U 175/10:

" Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann"

Also kurz:

"Blech" immer offenbarungspflichtig

"Hagel" dürfte wohl Kaufentscheidung beeinflussen

Diese Rechtsprechung ist in den letzten Jahren auch immer wieder bestätigt worden. Diejenigen, die hier behaupten, Hagelschäden wären kein Vorschaden, dürften definitiv daneben liegen.

Bitte auch beachten: Ist zwar kein "Unfallschaden", die Rechtsprechung spricht aber von "Schaden oder Unfall", ist insofern das Gleiche.

Hoffe, diese Info hilft einigen weiter.

Halt, noch was: Im Urteil heißt es "bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet" heißt für uns Betroffene unter Umständen, dass wir auch Probleme bekommen können, wenn der Händler uns verspricht, "alles ist ok". Ein "Zertifikat" von VW sollte auf jeden Fall dabei sein. so etwas habe ich von einem anderen Hersteller auch schon mal bekommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Derwatt

Zitat:

Original geschrieben von micha0211

 

wenn es so ist, dann hat das bgh ja recht gesprochen!

wäre schön wenn sie ein az dazu hätten!

Klar, hab ich. Muss mich allerdings entschuldigen: Urteil ist aus 2007 (wer weiß schon immer alles auswendig?)

BGH vom 10.10.2007 – VIII ZR 330/06

In diesem Urteil steht u.a.:

" Der Revision ist darin beizupflichten, dass zur Abgrenzung zwischen einem „Bagatellschaden“ und einem Sachmangel i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB auf die ständige Rechtsprechung des BGH zur Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen werden kann. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden“ ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden“ hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961: 332,55 DM) war (Senat, Urt. v. 03.12.1986 – VIII ZR 345/85, WM 1987, 137 [unter II 2b]; Urt. v. 03.03.1982 – VIII ZR 78/81, WM 1982, 511 [unter II 2a und b], jeweils m. w. Nachw.; vgl. Senat, Urt. v. 20.03.1967 – VIII ZR 288/64, NJW 1967, 1222). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senat, Urt. v. 22.06.1983 – VIII ZR 92/82, WM 1983, 934 [unter II 2]). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist."

Und noch was vom OLG Köln 5 U 175/10:

" Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann"

Also kurz:

"Blech" immer offenbarungspflichtig

"Hagel" dürfte wohl Kaufentscheidung beeinflussen

Diese Rechtsprechung ist in den letzten Jahren auch immer wieder bestätigt worden. Diejenigen, die hier behaupten, Hagelschäden wären kein Vorschaden, dürften definitiv daneben liegen.

Bitte auch beachten: Ist zwar kein "Unfallschaden", die Rechtsprechung spricht aber von "Schaden oder Unfall", ist insofern das Gleiche.

Hoffe, diese Info hilft einigen weiter.

Halt, noch was: Im Urteil heißt es "bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet" heißt für uns Betroffene unter Umständen, dass wir auch Probleme bekommen können, wenn der Händler uns verspricht, "alles ist ok". Ein "Zertifikat" von VW sollte auf jeden Fall dabei sein. so etwas habe ich von einem anderen Hersteller auch schon mal bekommen.

wenn da mal nicht äpfel mit birnen verglichen werden!

ein hagelschaden wird mit sicherheit die kaufentscheidung beeinflussen,

aber das bgh urteil bezieht sich auf einen gebrauchtwagen und auf vorhandene schäden!

wenn an dem fahrzeug kein schaden vorhanden ist und das wäre es wenn da keine lack, oder spachtelarbeiten durchzuführen sind, dann ist das fahrzeug mängelfrei. ich bleibe da bei meiner meinung!

und auch wenn ich mich wiederhole - es entstehen ständig schäden im werk, die sofort wieder ausgebessert werden und die nach der hier vorherrschenden meinung offenbarungspflichtig wären.

ich habe noch nie jemanden getroffen, der mir gesagt hat: ich habe einen neuen unfallwagen im werk abgeholt, weil da vor der auslieferung die tür ausgetauscht worden ist.

ich weiß, dass ich mit meiner meinung da ziemlich alleine stehe. alles hier rum diskutiere macht eh keinen sinn, denn im zweifel werden sich die juristen damit beschäftigen. aber eins ist doch mal sicher; vw wird wohl kein verbeultes auto zur auslieferung bringen.

....und wenn ihr eurem händler mit irgendwelchen zertifikaten kommt, dann wird der euch wohl sehr sparsam anschauen...

in diesem sinne, wünsche ich allen, dass ich unrecht habe und ihr recht bekommt (das meine ich durchaus ehrlich)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Schwerer Hagelschlag über Autostadt