schwarze Rückleuchten und andere Sorgen!!
Hy,
hat jemand schon Erfahrungen mit den schwarz lasierten Rückleuchten gemacht? Da gibt es doch besimmt Probleme beim TÜV oder??? Ich überlege auch schon auf die Klarglas zu warten, aber das dauert.....
Außerdem habe ich vor mir neue Felgen zu kaufen, da ich mich aber noch nie mit diesem Thema beschäftigt habe, weiß ich nicht welchen Lochkreis ich benötige? Ich kann ja auch bestimmt nicht auf jede Felge 225er raufziehn oder??
Gruß Daniel
21 Antworten
Also die kasko MUSS nicht zahlen. da du keine BE des Fahrzeuges hast! kanst genausogut ohne rückleuchten fahren. kommt auf das gleiche raus. ruf di vers. mal an und frag! die bestätigen dir das ! Und wenn sie zahlen sollten musst du es evtl. wieder rückzahlen. das sind wie gesagt nur die ,,im schlimmsten falle" sachen. wie gesagt und hier auch gepostet kommt man im tüv durch und auch bei kontrollen. ich will ja nur dalegen, was passieren kann. sie zu schwärzen ist und bleibt illegal. da kann man nichts dran rütteln. Das der Tüv das so durchgehen lässt wundert mich, ist dann wohl so nen W&W Tüv und hat ein wenig seinen job verfehlt, wenn er verkehrs gefährdende PKW`s so durchlässt. Zudem, seit wann bitte ist ein 3. Bremslicht in jedem auto pflicht? was das denn für ein unfug? Das stimmt so leider nicht!!! wie gesagt bin mit dn schw. leuchten auch seit 4 jahren unterwegs und bei ca. 20 kontrollen nie probs gehabt auch immer bei meinem tüv durch gekommen. es ist wie gesagt nur im fall der fälle was passieren kann! Es ist und bleibt halt baumarkt tuning ,,mit dose ansprühen". Das das scheiße aussehen muss stimmt nat. nicht. ich meine ich finde die optik auch top und fahre auch damit rum, da ich zu obigen verbastelten opel fahrern gehöre / hörte. Das wie immer eine strittige meinungsfrage wie man es findet, die nie geklärt wird, da alle ne andere meinung dazu haben. Aber um es noch mal zu betonen, zu sagen ich komme auch so durch tüv und kontrollen legalisiert die sache nicht weiter. es ist und bleibt illegal. das sollte nur jedem bewußt sein, auch die eventuelle folgen, die passiere KÖNNTEN. nicht MÜSSEN! Das wollte ich nur dalegen. ich will es keinem ausreden. Nur solle es menschen, die hinsichtlich dessen evtl. nicht so nen peil haben auf die eventuellen risiken hingewiesen werden. und nicht gesagt werden ist alles scheiß egal mach was du willst und nachher ist das gebrülle groß. ist dann klar nicht euer prob, aber manche leute verlassen sich eben auf aussagen aus foren, da sie es nicht besser wissen!
Grüße Fabian
Lol sorry das ist Blödsinn.
Erstmal brauchst du Versicherungen nicht fragen die sagen eh nur "natürlich haben wir recht sie nicht".
Im Zweifel entscheidet das ein Gericht, bzw. es wird vorher durch einen Anwalt geklärt. Erstmall zahlen immer alle nicht, das kenne ich zu gut und bin deshalb relativ Rechtssicher in dem Gebiet 😉
Und wenn man selber nichtmal Unfallverursacher ist dann zahlt die andere Kasko natürlich, überleg mal wie währe denn das sonst zu erklären.
"ey guck mal der da vorne ey der fährt ohne Eingetrgenen Bierdosenhalter dem fahre ich mal drauf da muss meine Versicherung eh nicht zahlen"
lol, son quatsch
ist das nun wiklich dein errnst oder willst du nur ,,dagegen" sein ? Damit sagst du nun quasi, du kannst deine leuchten grün gelb blau anmalen oder in wagenfarbe lacken und die vers. zahlt immer munter. egal was passiert. das stimmt so nicht und fertig. denke doch bitte nur mal kurz logisch darüber nach. tu mir den kleinen gefallen. BITTE
eine teilschuld wirst du mindestens bekommen, wenn nicht sogar mehr. es ist auch schon zu stillegungen wegen schw. heckleuchten durch die grün weißen gekommen. (in meinem forum und auch im ,,bekannten kreis" anderer clubs) das ist kein kinderspaß mehr mit solchen ,,wichtigen" sicherheitstechnisch relevanten elementen!
ach so,,nichtmal Unfallverursacher" du bist dann ja verursacher, wenn dein hintermann deine bremslichter nicht mehr sehen konnte weil sie so schwarz sind, das man nichts mehr erkennt! es ist nat. nicht so wenn dir vorne einer drauffährt oder in die seite. es geht um ,,hinten" drauf.
Also es sieht hammer aus, man kann wenn´s ganz dumm läuft auch der dumme sein, muss aber nicht!! Also jeder soll für sich entscheiden was er macht! Das hab ich auch! Tüv und Kontrollen sind kein Problem, was beim Unfall passiert werden wir hoffentlich nie erfahren! N8 all! 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Da muss ich dir zustimmen!
Wer von uns kann es sich eigentlich das Recht nehmen und vorschreiben was hier "seriöses" tunen is und was nicht?
Es schreibt hier keiner vor... Es ist nur meine Meinung... Ich halte einfach nichts von sogenanntem Tuning, das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt...
Also bitte, die die vorher so laute Töne von sich gegeben haben sollen sich jetzt bitte mal rechtfertigen!
Grosse Töne??? Rechtfertigen??? Für was???
Falls es an lasierten Leuchten doch Beanstandungen geben sollte kann man das auch normal ausdrücken und nicht mit solch schwachen Ausdrücken wie "Tankstellentuning"! Ich möcht bloß mal eure Autos sehen wie die ausschaun!
Bitte sehr: http://www.motor-talk.de/t281915/f163/s/thread.html
Hier kannst du deinem Unmut über mein Auto freien Lauf lassen... 😉
Nur mal als knappe Klarstellung:
Die KASKO-Versicherung zahlt immer nur den "EIGENSCHADEN" am versicherten FZG. Zu deutsch: Die Kasko eines anderen Verkehrsteilnehmers zahlt in keinem Fall einen Schaden an einen Dritten (Unfallgegner).
Für Schäden gegenüber Dritten tritt nur die Haftpflichtversicherung ein. Diese muss zunächst immer den Schaden, der einem Dritten durch das versicherte Fzg. zugefügt wurde, zahlen. Der Versicherer hat jedoch die Möglichkeit bei Vorsatz und Grober Fahrlässigkeit den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen. Sprich: die zahlen erstmal den Schaden an den Geschädigten und holen sich anschließend das Geld ggf. beim Versicherungsnehmer zurück.
Geht man mal davon aus, dass die einem nachweisen können, dass man Schuld am Unfall ist, weil man seine Rücklichter getönt hat - bedeutet dass noch lange nicht, dass sie damit auch gleich Vorsatz (völlig auszuschließen) bzw. grobe Fahrlässigkeit geltend machen können.
Ich habe 2 Jahre lang einen vollkommen schwarzen A3 inkl. schwarzer Seitenscheiben (vorne) gefahren - dafür hat sich weder Polizei (haben mich noch nie kontrolliert) noch TÜV (da musste ich wg. Ablauf hin) interessiert...
Allerdings kann ich das bei Nacht wirkl. nicht empfehlen, die Sicht wird doch erheblich eingeschränkt und das Unfallrisiko steigt - auch wenn ich mit dem A3 nie einen hatte.
@das-koni: mein reden , danke 😉