Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver
Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:
Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können 😠 (Ích habe gebremst!!!)
Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?
2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?
3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?
Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.
Liebe Grüße,
Lena
Beste Antwort im Thema
Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.
Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (😁). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.
107 Antworten
Da hast du schon Recht, so sehe ich das ja auch. Aber mal so rein rechtlich ist man da eben leider schnell mit einer Teilschuld dabei.
Und um ehrlich zu sein ich würde in so einem Fall ausrasten wenn man mir dann auch noch eine Teilschuld gibt...
Ich mein kein Autofahrer ist perfekt, und erst recht nicht ich... aber ich versteh das Verhalten der Dame nicht... ganz ehrlich? Ich hab in all den 3 Jahren wo ich mein Schein nun habe nicht einmal über 2 oder gar mehr Spuren gewendet... wenn ich mich mal verfahre oder was verpasse dann gibts doch in der Regel möglichkeiten abzubiegen und dann auf einem Parkplatz, Hofeinfahrt oder whatever zu wenden ohne andere zu stören.
Naja... soweit die Theorie... solange Menschen im Spiel sind wird es immer Unfälle geben... ich seh schon... in 20 Jahren fahren die Autos die vorgegebene Route ganz automatisch... man setzt sich nur rein und macht... nichts... oder vieleicht Frühstücken... oder Lesen. 😁
Naja.... Wenn man gaaanz tief in sich hineinhört und mal ganz ehrlich zu sich selbst ist, dann erkennt man doch, dass es Situationen gibt, die nicht mehr zum "normalen" Verkehrsfluss gehören und daher ein Reagieren erfordern.
Sprich: Wenn ich auf einer "ganz normalen" Straße, mit "ganz normalem" Verkehrsfluss unterwegs bin, dann darf ich darauf vertrauen, dass alle um mich herum einen Führerschein haben und zwei Augen im Kopf: ich muss nicht an jeder grünen Ampel damit rechnen, dass einer bei rot die Kreuzung quert. --> Vertrauensgrundsatz.
Wenn ich aber mit einer Situation konfrontiert werde, die erkennbar nicht dem "ganz normalen" Verkehrsfluss entspricht, dann muss ich eben reagieren, ob ich Vorfahrt habe oder nicht.
Egal, ob Kinder zwischen parkenden Autos stehen, ein Taxi hält oder eben jemand wendet.
Korrekt wäre es gewesen, langsam auf die Stelle zu zu fahren und erst wenn die "Wenderin" erkennbar Blickkontakt o.ä. aufgenommen hat, an ihr vorbei zu fahren.
Tut man das nicht, hat man zwar Vorfahrt gehabt aber auch garantiert eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr an der Backe, weil dieser Unfall spielend vermeidbar gewesen wäre.
Wird das eigentlich nicht mehr in der Fahrschule gelehrt, dass bei unklarer Verkehrslage wie im vorliegenden Fall sofort die Geschwindigkeit so zu drosseln ist, dass man rechtzeitig anhalten kann?
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Treffen 2 Frauen in einer unklaren Verkehrslage aufeinander, gibt es zu 90% einen Unfall. 🙂
Die Einlassungen des TE hier sind einfach köstlich.
( kulanterweise Unfall vermeiden)
Es gilt ja nun mal der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. Die TE muss sich einfach auf den Standpunkt stellen, dass der Zusammenprall für sie unvermeidlich war und gut ist, etwa so: "bin die Straße langegefahren mit ca. 30 - 40 km/h, vor mir wendete ein PKW, dem ich nicht ausweichen konnte. Den Zusammenprall konnte ich nicht verhindern." Alles andere muss der Unfallgegner gerichtsfest beweisen. Das dürfte bei der Sachlage schwer werden.
Eine Teilschuld gibt es nur vor Gericht, fraglich ob sich die Versicherung angesichts der Sachlage darauf einlassen würde. Den Anwalt der TE muss die gegnerische Versicherung zahlen, höchstwahrscheinlich 100%. Leider reagieren Versicherungen nur auf Anwaltschreiben, daher sollte einer eingeschaltet werden.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hat ein Rechtsanwalt (Thomas Schwieren aus Haltern) rückwärts aus einer Parkbox ausgeparkt und hat mich übersehen. Der Typ ist durch alle Instanzen mit mehreren eigenen Gutachtern, hat es geschafft, dass gegen mich ein Strafverfahren wegen 315 StGB (schwerer Eingriff in den Straßenverkehr) eröffnet (!) wird. Das hat alles nix genutzt. Der Typ dürfte ca. Eur 10.000 verbrannt haben und hat nachher doch den Schaden zu 100% gezahlt. Der letzte Richter hat den dermaßen abgewatscht, dass eine reine Freude war: gegen sein Verhalten würde meine Betriebsgefahr vollständig zurückstehen. Eigentlich müsste der seine Zulassung abgeben, denn das Vertrauen in das Rechtssystem müsste er verloren haben, denn er meinte ja im Recht zu sein - ich hätte ihn vorsätzlich gerammt. Dazu kommt, dass er noch nicht einmal in der Lage ist seine eigenen Interessen vor Gericht durchzusetzen, wie soll er das dann bei seinen Mandaten schaffen? Aktenzeichen der ca. 5 oder 6 Verfahren vor dem AG Dorsten bzw LG Essen teile ich auf Wunsch gerne mit. Leider ist meine Anzeige wegen falscher Verdächtigung im Sande verlaufen, natürlich kein Krähenproblem, sondern weil der Mann sich geirrt hatte oder kein öffentliches Interesse besteht oder sonstwas.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wird das eigentlich nicht mehr in der Fahrschule gelehrt, dass bei unklarer Verkehrslage wie im vorliegenden Fall sofort die Geschwindigkeit so zu drosseln ist, dass man rechtzeitig anhalten kann?
Eben!
Noch Fragen?
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Eben!Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wird das eigentlich nicht mehr in der Fahrschule gelehrt, dass bei unklarer Verkehrslage wie im vorliegenden Fall sofort die Geschwindigkeit so zu drosseln ist, dass man rechtzeitig anhalten kann?
Noch Fragen?
Rechtzeitig anhalten zu können ist relativ.
Sich auch auf die letzte Eventualität vorzubereiten, heißt eigendlich nur den Verkehr zusammen brechen zu lassen.
Rechtzeitig angehalten hat man eigendlich nur absolut wenn man steht.
Noch Fragen ?
Wobei sich die Frage stellen lassen muss, ob ein verquer stehendes Fahrzeug, dass sich seit einigen Sekunden nicht bewegt, zwangsläufig eine unklare Verkehrslage ergibt.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wobei sich die Frage stellen lassen muss, ob ein verquer stehendes Fahrzeug, dass sich seit einigen Sekunden nicht bewegt, zwangsläufig eine unklare Verkehrslage ergibt.
Sie ist nicht unklarer als ein Fußgänger der am Straßenrand steht. Er könnte auch jeden Moment loslaufen. KEINER hält deswegen an !
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Rechtzeitig anhalten zu können ist relativ.
Richtig,alles im Leben ist relativ.
Und der Fred artet zur Trollwiese aus,Mod's
macht was.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wobei sich die Frage stellen lassen muss, ob ein verquer stehendes Fahrzeug, dass sich seit einigen Sekunden nicht bewegt, zwangsläufig eine unklare Verkehrslage ergibt.
Etwas unklar aus folgendem Grund
Eigentlich sollte sich das Fahrzeug aus der "Gefahrenzone" bewegen.
Fahranfänger.
Mit der momentanen Situation überfordert.
Sonstige Probleme welcher art auch immer.
Von einen provozierten Unfall, kann zwar sein geh ich mal nicht aus.
Unter Beobachtung der Gesamtverkehrssituation wäre es sicher hilfreicher gewesen anzuhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Sie ist nicht unklarer als ein Fußgänger der am Straßenrand steht. Er könnte auch jeden Moment loslaufen. KEINER hält deswegen an !Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wobei sich die Frage stellen lassen muss, ob ein verquer stehendes Fahrzeug, dass sich seit einigen Sekunden nicht bewegt, zwangsläufig eine unklare Verkehrslage ergibt.
Doch der Quersteher ist unklarer (geile Wortfindung übrigens😎) als der Fußgänger am Straßenrand:
Fußgänger stehen stets und ständig am Straßenrand= klare Verkehrslage, ABER= klar ist sie könnten jeden Moment loslaufen = ich muss bremsbereit sein = wenn ich den querenden Fußgänger auflade bin ich erstmal mit im Boot (Betriebsgefahr)!
Quersteher sind eher sehr selten zu sehen= unklare Verkehrslage= ich muss bremsbereits sein ggf. anhalten (können)= wenn etwas passiert bin ich mit im Boot (Betriebsgefahr)!
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Unter Beobachtung der Gesamtverkehrssituation wäre es sicher hilfreicher gewesen anzuhalten.
Also der Kreis schließt sich und wir sind wieder beim §1
der STVO gelandet.
Glückwunsch,aber deswegen 4 Seiten zu verbrauchen?
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Also der Kreis schließt sich und wir sind wieder beim §1Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Unter Beobachtung der Gesamtverkehrssituation wäre es sicher hilfreicher gewesen anzuhalten.
der STVO gelandet.
Glückwunsch,aber deswegen 4 Seiten zu verbrauchen?
Da war doch auch schon eine seitenweise Diskusion was man an der STVO ändern sollte.
Die STVO hat nur mehr den § 1
Die mit Vernunft halten sich an § 1
Die andern interessien die restlichen § eh nicht.🙂🙂