Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver
Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:
Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können 😠 (Ích habe gebremst!!!)
Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?
2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?
3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?
Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.
Liebe Grüße,
Lena
Beste Antwort im Thema
Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.
Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (😁). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.
107 Antworten
Aber der Einser ist vor Gericht der Beste und man sollte den als Fahrzeugführer
immer im Kopf haben.
Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.
Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (😁). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Also der Kreis schließt sich und wir sind wieder beim §1Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Unter Beobachtung der Gesamtverkehrssituation wäre es sicher hilfreicher gewesen anzuhalten.
der STVO gelandet.
Glückwunsch,aber deswegen 4 Seiten zu verbrauchen?
Der §1 StVO hat aber mehr als nur 1 Abschnitt. Abschitt (2) sagt: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Da stellt sich für mich doch die Frage, wer hier von wem gefährdet, behindert und belästigt wurde? Wer mitten auf der Straße wendet hat eine erhöhte Sorgsamkeitspflicht seinen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Niemand kann erwarten, dass alle anderen auf einen einzelnen Acht geben, der meint, nicht bis zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz warten zu müssen, um zu wenden.
Zitat:
Original geschrieben von Lenny.A
Da stellt sich für mich doch die Frage, wer hier von wem gefährdet, behindert und belästigt wurde? Wer mitten auf der Straße wendet hat eine erhöhte Sorgsamkeitspflicht seinen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Niemand kann erwarten, dass alle anderen auf einen einzelnen Acht geben, der meint, nicht bis zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz warten zu müssen, um zu wenden.
Um mit deinen Worten zu antworten.
Da stellt sich für
dich die Frage.
Die Verkehrslage war wie?
Auf Grund welcher Umstände auch immer NICHT EINEUTIG.
Du hast ja schon erkannt, dass ein
Wendemanöverstattfindet, das im momentanen Stillstand des Wendenden erstmal eine unklare Situation geschaffen hat.
Auf Grund Deines Erkennens wird auch von dir in diesem Moment das gefordert was du forderst.
Eine erhöhte Sorgsamkeitspflicht seinen Verkehrsteilnehmern gegenüber.Ähnliche Themen
Sagt mal, wieso wird hier eigentlich die StVO so vergewaltigt?
Wenn die sehr begabte Fahrerin wendet und vom Gegenverkehr kommt jemand, dann hat diese gefälligst zu warten. Vorfahrt rechts vor links!
Das gleiche kann man nun auf eine Kreuzung beziehen:
Linksabbieger haben so lange zu warten, bis der Gegenverkehr freie Fahrt gewährt. Da biegt auch niemand einfach ab und mosert nachher rum, daß er nicht die Volle Schuld tragen will, weil der Gegenverkehr nicht mehr rechtzeitig gebremst hat.
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Sagt mal, wieso wird hier eigentlich die StVO so vergewaltigt?Wenn die sehr begabte Fahrerin wendet und vom Gegenverkehr kommt jemand, dann hat diese gefälligst zu warten. Vorfahrt rechts vor links!
Das gleiche kann man nun auf eine Kreuzung beziehen:
Linksabbieger haben so lange zu warten, bis der Gegenverkehr freie Fahrt gewährt. Da biegt auch niemand einfach ab und mosert nachher rum, daß er nicht die Volle Schuld tragen will, weil der Gegenverkehr nicht mehr rechtzeitig gebremst hat.
HTC
Ich bin zwar grundsätzlich Deiner Meinung, aber das "rechts vor links" würde ich mir an Deiner Stelle noch mal überlegen. Das gilt an Kreuzungen und Einmündungen, aber hier ???😕
Rechts vor links gilt hier sehr wohl:
Auto1 90° zur Fahrbahn, also am wenden, Auto 2 kommt von rechts. Beide befinden sich auf eine Vorfahrtsberechtigte Straße. Würde zB Auto 1 aus einer kreuzenden Straße mit gleicher Berechtigung kommen, hätten wir die gleiche Konstellation. Bis zur Mittellinie ist Auto 1 mit Vorfahrtsrecht, ab der Mittellinie Auto 2.
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Rechts vor links gilt hier sehr wohl:Auto1 90° zur Fahrbahn, also am wenden, Auto 2 kommt von rechts. Beide befinden sich auf eine Vorfahrtsberechtigte Straße. Würde zB Auto 1 aus einer kreuzenden Straße mit gleicher Berechtigung kommen, hätten wir die gleiche Konstellation. Bis zur Mittellinie ist Auto 1 mit Vorfahrtsrecht, ab der Mittellinie Auto 2.
HTC
Rechts vor links gilt nur, wenn eine vorfahrtsberechtigte Straße auch entlang ihres Straßenverlaufs befahren wird, nicht aber, wenn sie (verbotswidrig!) quer zum Straßenverlauf befahren wird. Dann ist man nicht vorfahrtsberechtigt, sondern ein Hindernis.
Aähm ich hab nichts von Verkehrswidrig gelesen (vielleicht überlesen). Ich gehe von einer nicht durchgezogenen Mittellinie aus.
Aber abgesehen davon mußte die "verkehrswidrig" handelnde trotzdem ab Überquerung der Mittellinie dem von rechts kommendem Verkehr Vorfahrt einräumen. Selbst wenn Sie nicht wenden, sondern zB in einer Seitenstraße abbiegen wollte...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von Lenny.A
Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran ..........Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?
Sorry
Die kritische Verkehrsituation wurde von der TE eideutig erkannt.
Der Unfall ist ausgegangen wie er ist, da eben doch mit "Ich hab Vorfahrt" gefahren wurde.
Kulanterweise 😕 doch anzuhalten war eben für sie nicht drin.
Daher könnte es durchaus sein, da der Unfall abwendbar gewesen wäre ein gewisses Mitverschulden treffen könnte.
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Rechts vor links gilt hier sehr wohl:
...
HTC
du weist aber schn, dass die Regel Rechts vor links nur an Straßenkreuzungen ohne vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen glt?!?
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
SorryZitat:
Original geschrieben von Lenny.A
Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran ..........Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?Die kritische Verkehrsituation wurde von der TE eideutig erkannt.
Der Unfall ist ausgegangen wie er ist, da eben doch mit "Ich hab Vorfahrt" gefahren wurde.
Kulanterweise 😕 doch anzuhalten war eben für sie nicht drin.
Daher könnte es durchaus sein, da der Unfall abwendbar gewesen wäre ein gewisses Mitverschulden treffen könnte.
Sorry, ich werde mich hüten auf mein Recht zu bestehen, das besagt schon die Bilanz von 0 Unfällen in 33 Jahren, aber wie immer kommt jetzt ein aber..........
.............nur aus KULANZ in jeder zweideutigen Verkehrslage "nachzugeben" sehe ich nicht ein.
Da würde ich nicht von der Stelle kommen, und wenn das jeder machen würde , würde der Verkehr zusammen brechen.. Ich stehe in der Parklücke, schiebe meinen Arsch 10 cm im Rückwärtsgang auf die Straße und schon erstarrt alles, schön wärs ist aber nicht so, zum Glück, das würde die Regeln umschreiben und dem Egoismus Vortrieb leisten.
Es gibt klare und leicht verständliche Regeln, an die hat sich jeder zu halten, in der Regel, außer in krassen Ausnahmen, vertraue ich da auch drauf.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
du weist aber schn, dass die Regel Rechts vor links nur an Straßenkreuzungen ohne vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen glt?!?Zitat:
Original geschrieben von HTC
Rechts vor links gilt hier sehr wohl:
...
HTC
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Einschränkend gilt, dass Linksabbieger (Absatz 4) bzw. allgemein abbiegende Fahrzeuge (Absatz 3) dem entgegenkommenden Verkehr und Schienenfahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern, die sich in der gleichen Richtung bewegen, Vorrang gewähren müssen.
Ohne Worte...
HTC
Ich befürchte auch dass da eine Teilschuld rauskommt.
Ist halt heute leider so.(Auch wenn ich anderer Meinung bin)
Ich denke heutzutage bringt nicht mal das Argument dass sie dort eigentlich gar nicht hätte wenden dürfen etwas.