Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver
Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:
Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können 😠 (Ích habe gebremst!!!)
Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?
2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?
3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?
Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.
Liebe Grüße,
Lena
Beste Antwort im Thema
Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.
Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (😁). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Bist du Versicherungsvertreter?
Nein,ich bin zum Krüppel gefahren worden und für mich ist
meine VERKEHRSrechtsschutzversicherung ein Segen.
Hier wurde vor deinem Beitrag glaube keine RSV erwähnt,bzw.
sich darauf bezogen.
Ich denke,der VT im allgemeinen ist sich dessen bewußt das
eine RSV für Schadenssituationen im Straßenverkehr nicht
zuständig ist und besitzt eine Verkehrsrechtsschutzpolice.
Ich würde vorschlagen beim Problem der TS zu bleiben und
keine MT-typische Abgleitung zu betreiben.Danke!
Eine Rechtschutzversicherung, die Verkehrsrechtsachen nicht ausschließt, ist also keine Rechtschutzversicherung?
Der Fall der TE ist doch weitestgehend geklärt: ihr Anwalt hat den Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags geltend gemacht und die Versicherung prüft gerade. Da es ein Kostenvoranschlag und kein Gutachten war, dürfte es sich um einen offensichtlichen Bagatellschaden handeln. Sowas wird idR ohne Aufheben reguliert, speziell wenn ein Anwalt eingeschaltet war.
Da kann man empfehlen was man will, es würde nichts mehr ändern. Also darf hier jetzt jeder abschweifen wie er will.
Auch bei deinem Unfall dürfte es sich um Ansprüche gegen eine HPV gehandelt haben. Bei Körperverletzung gab es höchstwahrscheinlich strafrechtliche Ermittlungen gegen den Verursacher und ein Strafverfahren mit entsprechender Beweisermittlung auf Staatskosten. Wozu brauchst du dann im Zivilverfahren eine (Verkehrs)RSV ? Gutachten brauchen nicht mehr erstellt zu werden, da wird Bezug auf das Strafverfahren genommen. Restliche Kosten des Zivilverfahrens trägt der Gegner - die HPV des Verursachers. Wenn du natürlich ungerechtfertigt hohe Forderungen stellst - oder dein Anwalt, damit der Streitwert und sein Honorar entsprechend hoch werden - dann darfst du selbstverständlich am Ende einen Teil der Prozesskosten tragen.
Hallöchen meine Lieben!
Ich wollte euch nur darüber informieren, dass der Fall abgeschlossen ist!
Die Gutachter- und Anwaltskosten wurden von der gegnerischen Versicherung komplett übernommen und ich krieg das Restgeld für mein Auto, weil die Versicherung es auf Totalschaden kalkuliert hat. Und zusätzlich habe ich einen Käufer gefunden, der mir das Auto für das Doppelte der Abfindung abkauft! 🙂 Aber egal. Alles in allem ist das alles also ziemlich gut für mich ausgegangen.
Außerdem möchte ich mich bei euch allen von Herzen bedanken, dass ihr mir so gute Ratschläge gegeben habt! 🙂 Ihr habt mir wirklich sehr geholfen! Danke!
LG eure Lenny :*