Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver

Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:

Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können 😠 (Ích habe gebremst!!!)

Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?
2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?
3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?

Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.

Liebe Grüße,

Lena

Beste Antwort im Thema

Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.
Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (😁). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.

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Zitat:

Original geschrieben von Skeletto


Ich würde gerne auch mal auf deine dritte Frage eingehen.

Wie ist das gemeint? Warst du mit einem Firmenfahrzeug unterwegs?

Wenn du Privat unterwegs warst mit deinem Privatfahrzeug dann gibt es sowas nicht.

😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕

Wo hast du denn die Erkenntnis her?!?

Ich widerleg mal deine Auffassung mit einem Zitat aus § 7 StVG:

Zitat:

Abs. 1: Wird bei dem Betrieb eines Kfz. ... oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fzg. verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Abs. 2: Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird... Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Verletzten ... zurückzuführen ist und sowohl der Halter aus auch der Führer des Fzg. (hier TE Anm. von mir) jede nach den Umständen des Falles gebotene SORGFALT beobachtet hat.

Somit ist der TE / Halter des Fzg. schadenersatzpflichtig, da er hier eben nicht alle gebotenen Schritte eingeleitet hat: er hätte anhalten müssen!

Und im Gesetzestext (auch in dem vollständigen) sehe ich keinen Ausschluss der Schadenersatzpflicht bei Privatfahrzeugen!

Zitat:

Wo es sowas gibt ist z.B. bei LKW's. Bei einem Unfall bekommt der LKW Führer bzw. die Firma eine Mindestteilschuld von 25%, selbst wenn man wohl zu 100% unschuldig ist. (Hat mir heute ein LKW Fahrer erzählt)
Ob es sowas auch bei Firmenfahrzeuge gibt weiß ich nicht.

Dann schreib doch erst garnicht darüber!!!

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto


Andersrum, wenn du guten Grund gehabt hattest davon auszugehen, dass dich der andere Verkehrsteilnehmer vor lassen will und du deswegen gefahren bist, könntest du sogar mit 0% Teilschuld aus den Fall gehen.
M.

Und wie willst du den "guten Grund" für die wahnwitzige Annahme begründen?

Servus!

Wenn ich z.B. durch die Seitenscheibe bzw. Frontscheibe erkennen kann, dass mich der Fahrzeugführer die ganze Zeit ansieht und nicht reagiert und vielleicht sogar noch gewunken hat, was auch immer, kann man davon ausgehen das dieser die Absicht hatte mich durch zu lassen. Natürlich nur bei entsprechender Gestik. Ich weiß nicht wie es war und ob man überhaupt was erkennen konnte.

Es gab schon oft Verhandlungen wo jemand durch gewunken wurde und diese Person doch angefahren ist, um z.B. eine Versicherungssumme zu kassieren.

Es entscheidet eh der Richter und bis dahin heißt es beweisen und überzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Wo es sowas gibt ist z.B. bei LKW's. Bei einem Unfall bekommt der LKW Führer bzw. die Firma eine Mindestteilschuld von 25%, selbst wenn man wohl zu 100% unschuldig ist. (Hat mir heute ein LKW Fahrer erzählt)
Ob es sowas auch bei Firmenfahrzeuge gibt weiß ich nicht.

Dann schreib doch erst garnicht darüber!!!

Ich weiß nicht wie es bei "PKW" Firmenfahrzeuge ist.

Sollte als Denkansatz für andere dienen, dass vielleicht jemand sich dazu äußert der es zu 100% weiß, weil er z.B. selbst solche Fahrzeuge führt und darüber informiert ist.

Denn zuvor ist noch keiner auf diese Frage eingegangen.

M.

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto


Wie ist das gemeint? Warst du mit einem Firmenfahrzeug unterwegs?
Wenn du Privat unterwegs warst mit deinem Privatfahrzeug dann gibt es sowas nicht.

Wenn man keine Ahnung hat,..... 🙄

Betriebsgefahr kommt nicht von dem Betrieb (Unternehmen), sondern von betreiben (hier: fahren).

Vielleiht sollte man das hier ins Versicherungsforum verschieben, damit nicht noch mehr Halbwissen hier verbreitet wird. Spätestens jetzt wo die Anhörungsbögen ausgefüllt werden müssen, kann ein falscher Tipp hinterher bares Geld wert sein.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

denn man darf halt nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug immer rechtzeitig zum Stehen bringen kann.

Das gilt nicht bei überraschenden unvorhersehbaren Ereignissen. Eine Vorfahrtsverletzung ist eine solche Situation.
Würde dieser Grundsatz immer bestehen wäre es schon strafbar das Auto in Bewegung zu setzen.

Teilschuld maximal wenn nachgewiesen werden kann das der Unfall abwendbar gewesen wäre.
Hauptschuld nie und nimmer, das wäre Rechtverdrehung vom feinsten.

Hallo,

ich erinnere da nur an das plötzlich zwischen parkenden Autos herausspringende Kind.

Als Kraftfahrer muss man damit rechnen, dass jederzeit und überall jemand zwischen parkenden Autos losspringt und seine Geschwindigkeit so anpassen, dass man immer vorher zum Stehen kommt.

Beispiel Vorfahrtsverletzung:
Ein Auto fährt aus einer Nebenstraße in eine Vorfahrtstraße ein und fährt einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden PKW in die Seite rein. Schuld ist der, der aus der Nebenstraße kam.

Gleicher Fall wie vorher, nur dass dieses Mal der PKW aus der Nebenstraße sehr knapp reinfährt, schon auf der Vorfahrtstraße ist und der nachfolgende PKW ihm hintenreindonnert. --> Teilschuld.

Grüße,

diezge

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Also da sich keine andere meiner Annahmen(Geschwindigkeit, Nässe usw) als nicht wahr erwiesen haben bleibt nun nur noch die Bürokratie:

Meine Erfahrung aus dem letzten Unfall:

Versicherung nimmt nur Anwaltsschreiben ernst.
Einige Anwälte sind Volldeppen, die nicht für deinen Wohl sorgen. Also immer Druck machen, die Schritte klar definieren und für dein Recht kämpfen... Verlaß dich nicht auf den Anwalt alleine!

Die Versicherung wird alles probieren. Gib nicht zu schnell auf. Bei einem Angebot von über 90% würde ich zusagen. Ist halt wie bei Poker...

Von allen Unterlagen Kopien anfertigen!

Regelmäßig hier melden, Meinung und Erfahrungen anderer einholen.

Viel Glück!

HTC

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Beispiel Vorfahrtsverletzung:
Ein Auto fährt aus einer Nebenstraße in eine Vorfahrtstraße ein und fährt einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden PKW in die Seite rein. Schuld ist der, der aus der Nebenstraße kam.

Gleicher Fall wie vorher, nur dass dieses Mal der PKW aus der Nebenstraße sehr knapp reinfährt, schon auf der Vorfahrtstraße ist und der nachfolgende PKW ihm hintenreindonnert. --> Teilschuld.

Grüße,

diezge

Nein !

Wenn ich auf der Hauptstraße bin, Du stehst an der Einmündung, musst mir die Vorfahrt gewähren, ich fahre zb. 60, 70 ist erlaubt, und Du fährst einfach, 15 Meter bevor ich die Einmündung passiere, los, kann ich den Unfall nicht abwenden fahre Dir in die Seite. Auf Grund der Unabwendbarkeit trifft mich keine Schuld.(Sage jetzt bitte nicht ich hätte in diesem Fall auf der Bundesstraße auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen!) Wenn Du 35 Meter vor mir losfährst habe ich die Chance meine Geschwindigkeit ab zu bauen und den Unfall zu verhindern, mache ich dies ist alle chic, mache ich dies nicht fahre ich Dir rein, auf Grund der Vermeidbarkeit des Unfalls bekomme ich eine Teilschuld.

Es kommt immer auf die Vermeidbarkeit/Abwendbarkeit an.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Sage jetzt bitte nicht ich hätte in diesem Fall auf der Bundesstraße auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen.Oh je, da sind die Gerichte aber anderer Meinung. Zwar nicht Schrittgeschwindigkeit, aber auf jeden Fall langsamer...

Siehe Auszug aus der Schwäbischen Zeitung vom 10.09.2008:

Vor mehr als zwei Jahren hatte ein Amtsrichter die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von knapp 5000 Euro verurteilt, weil sie mit etwa 100 km/h in eine Kreuzung eingefahren war, in die weder sie noch das rechts aus einem Feldweg kommende Unfallopfer auf dem Fahrrad wegen eines hochgewachsenen Maisfeldes Einblick hatten. Gegen das Urteil war die damals 48-jährige Management-Assistentin in Berufung gegangen. Vergeblich hat gestern ihr Verteidiger darauf verwiesen, dass die Beschilderung des Feldweges eindeutig zu erkennen gegeben habe, dass sich auf ihm lediglich landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer bewegen durften und beim Ausfahren aus diesem Weg die Vorfahrt zu beachten sei. Eine solche Eingruppierung von Straßen und Wegen müsse jeder Verkehrsteilnehmer kennen. Erst recht das ortsvertraute Opfer hätte wissen sollen, an dieser Kreuzung halten zu müssen. Und weiter: Da sich das Auto seiner Mandantin eindeutig auf der bevorrechtigten Straße befand, habe die Angeklagte auf ihr Vorfahrtsrecht vertrauen können, zumal sie nicht schneller als die zulässigen 100 km/h gefahren sei. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, ihre Geschwindigkeit so weit zu verringern, dass sie hätte halten und den Unfall verhindern können. Das sei nicht zumutbar, plädierte er auf Freispruch.

„Kann man bedenkenlos drauf zu fahren?“, fragte der Staatsanwalt und erinnerte an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit der Rücksichtnahme im Straßenverkehr befasst und Konsequenzen für den fordert, der an unübersichtlichen Stellen zu schnell fährt. Obwohl die Kreuzung durch das hohe Maisfeld völlig uneinsehbar sei, habe die Angeklagte die Geschwindigkeit nicht verringert, sei „drauflos gefahren“, habe keinerlei Sorgfaltspflicht walten lassen, warf er ihr vor. Dabei wäre angebracht gewesen, die Geschwindigkeit anzupassen und mit einfahrendem Verkehr zu rechnen, denn die Unterordnung des Feldweges sieht der Staatsanwalt „nirgendwo erkennbar“. „Die Angeklagte fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit“, stellte er fest, 100 km/h waren in diesem Bereich „unangepasst“, 68 km/h wären dort in Ordnung gewesen, weshalb er am Urteil des Amtsgerichts festhielt.

Zwar erkannte die Strafkammer in ihrem Urteil an, dass sich die Frau tatsächlich auf der Vorfahrtsstraße befunden hat. Was aber nicht rechtfertigt, ungebremst in einen solch' unübersichtlichen Bereich hineinzufahren. Die Angeklagte hätte langsamer in die Kreuzung fahren müssen, beklagte der Vorsitzende, dass sie offensichtlich der Ansicht war, auf das Vorfahrtsrecht vertrauen zu können. Dabei sei die Frage an solchen Stellen immer, ob auch der andere wisse, dass man Vorfahrt habe.

Das Gericht verwarf die Berufung. Die Strafe von 80 mal 60 Tagessätzen plus der Prozesskosten sei tat- und schuldangemessen, sagte der Vorsitzende. Gegen das Urteil besteht jetzt die Möglichkeit der Revision.

Ich kenne die Stelle, es ist keine wirkliche Kreuzung, sondern außerorts, wo 100 km/h erlaubt sind mündet von rechts ein Feldweg in die Straße und die Straße ist bolzengerade.
Ich wollte das nur gesagt haben. Als ich diesen Artikel damals las, fragte ich mich auch, für was wir dann noch Vorfahrtstraßen brauchen, wenn einem im Fall der Fälle ein Strick draus gedreht wird.

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Sage jetzt bitte nicht ich hätte in diesem Fall auf der Bundesstraße auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen.
[/quote

Oh je, da sind die Gerichte aber anderer Meinung. Zwar nicht Schrittgeschwindigkeit, aber auf jeden Fall langsamer...

Siehe Auszug aus der Schwäbischen Zeitung vom 10.09.2008:

Vor mehr als zwei Jahren hatte ein Amtsrichter die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von knapp 5000 Euro verurteilt, weil sie mit etwa 100 km/h in eine Kreuzung eingefahren war, in die weder sie noch das rechts aus einem Feldweg kommende Unfallopfer auf dem Fahrrad wegen eines hochgewachsenen Maisfeldes Einblick hatten. Gegen das Urteil war die damals 48-jährige Management-Assistentin in Berufung gegangen. Vergeblich hat gestern ihr Verteidiger darauf verwiesen, dass die Beschilderung des Feldweges eindeutig zu erkennen gegeben habe, dass sich auf ihm lediglich landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer bewegen durften und beim Ausfahren aus diesem Weg die Vorfahrt zu beachten sei. Eine solche Eingruppierung von Straßen und Wegen müsse jeder Verkehrsteilnehmer kennen. Erst recht das ortsvertraute Opfer hätte wissen sollen, an dieser Kreuzung halten zu müssen. Und weiter: Da sich das Auto seiner Mandantin eindeutig auf der bevorrechtigten Straße befand, habe die Angeklagte auf ihr Vorfahrtsrecht vertrauen können, zumal sie nicht schneller als die zulässigen 100 km/h gefahren sei. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, ihre Geschwindigkeit so weit zu verringern, dass sie hätte halten und den Unfall verhindern können. Das sei nicht zumutbar, plädierte er auf Freispruch.

„Kann man bedenkenlos drauf zu fahren?“, fragte der Staatsanwalt und erinnerte an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit der Rücksichtnahme im Straßenverkehr befasst und Konsequenzen für den fordert, der an unübersichtlichen Stellen zu schnell fährt. Obwohl die Kreuzung durch das hohe Maisfeld völlig uneinsehbar sei, habe die Angeklagte die Geschwindigkeit nicht verringert, sei „drauflos gefahren“, habe keinerlei Sorgfaltspflicht walten lassen, warf er ihr vor. Dabei wäre angebracht gewesen, die Geschwindigkeit anzupassen und mit einfahrendem Verkehr zu rechnen, denn die Unterordnung des Feldweges sieht der Staatsanwalt „nirgendwo erkennbar“. „Die Angeklagte fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit“, stellte er fest, 100 km/h waren in diesem Bereich „unangepasst“, 68 km/h wären dort in Ordnung gewesen, weshalb er am Urteil des Amtsgerichts festhielt.

Zwar erkannte die Strafkammer in ihrem Urteil an, dass sich die Frau tatsächlich auf der Vorfahrtsstraße befunden hat. Was aber nicht rechtfertigt, ungebremst in einen solch' unübersichtlichen Bereich hineinzufahren. Die Angeklagte hätte langsamer in die Kreuzung fahren müssen, beklagte der Vorsitzende, dass sie offensichtlich der Ansicht war, auf das Vorfahrtsrecht vertrauen zu können. Dabei sei die Frage an solchen Stellen immer, ob auch der andere wisse, dass man Vorfahrt habe.

Das Gericht verwarf die Berufung. Die Strafe von 80 mal 60 Tagessätzen plus der Prozesskosten sei tat- und schuldangemessen, sagte der Vorsitzende. Gegen das Urteil besteht jetzt die Möglichkeit der Revision.

Ich kenne die Stelle, es ist keine wirkliche Kreuzung, sondern außerorts, wo 100 km/h erlaubt sind mündet von rechts ein Feldweg in die Straße und die Straße ist bolzengerade.
Ich wollte das nur gesagt haben. Als ich diesen Artikel damals las, fragte ich mich auch, für was wir dann noch Vorfahrtstraßen brauchen, wenn einem im Fall der Fälle ein Strick draus gedreht wird.

Grüße,

diezge

Dieser Artikel gibt mir in der Tat zu denken.

In meinen Augen hat das nichts mehr mit Rechtssprechung zu tun.

Wie soll ich mich auf einen Ackerweg einstellen den ich nicht mal sehe ?😕

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von diezge



....dass die Beschilderung des Feldweges eindeutig zu erkennen gegeben habe, dass sich auf ihm lediglich landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer bewegen durften und beim Ausfahren aus diesem Weg die Vorfahrt zu beachten sei....
Grüße,

diezge

Dieser Artikel gibt mir in der Tat zu denken.
In meinen Augen hat das nichts mehr mit Rechtssprechung zu tun.
Wie soll ich mich auf einen Ackerweg einstellen den ich nicht mal sehe ?😕

Wo siehst du einen Unterschied zu parkenden Autos mit plötzlich auftauchenden Kindern?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von reox



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Dieser Artikel gibt mir in der Tat zu denken.
In meinen Augen hat das nichts mehr mit Rechtssprechung zu tun.
Wie soll ich mich auf einen Ackerweg einstellen den ich nicht mal sehe ?😕

Wo siehst du einen Unterschied zu parkenden Autos mit plötzlich auftauchenden Kindern?

mfg

Auf welchen meiner Posts beziehst Du Deine Frage ?

Oder anders, ich verstehe deine Frage nicht, zumindestens nicht an mich.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von diezge



Sage jetzt bitte nicht ich hätte in diesem Fall auf der Bundesstraße auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen müssen.
[/quote

Oh je, da sind die Gerichte aber anderer Meinung. Zwar nicht Schrittgeschwindigkeit, aber auf jeden Fall langsamer...

Siehe Auszug aus der Schwäbischen Zeitung vom 10.09.2008:

Vor mehr als zwei Jahren hatte ein Amtsrichter die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von knapp 5000 Euro verurteilt, weil sie mit etwa 100 km/h in eine Kreuzung eingefahren war, in die weder sie noch das rechts aus einem Feldweg kommende Unfallopfer auf dem Fahrrad wegen eines hochgewachsenen Maisfeldes Einblick hatten. Gegen das Urteil war die damals 48-jährige Management-Assistentin in Berufung gegangen. Vergeblich hat gestern ihr Verteidiger darauf verwiesen, dass die Beschilderung des Feldweges eindeutig zu erkennen gegeben habe, dass sich auf ihm lediglich landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer bewegen durften und beim Ausfahren aus diesem Weg die Vorfahrt zu beachten sei. Eine solche Eingruppierung von Straßen und Wegen müsse jeder Verkehrsteilnehmer kennen. Erst recht das ortsvertraute Opfer hätte wissen sollen, an dieser Kreuzung halten zu müssen. Und weiter: Da sich das Auto seiner Mandantin eindeutig auf der bevorrechtigten Straße befand, habe die Angeklagte auf ihr Vorfahrtsrecht vertrauen können, zumal sie nicht schneller als die zulässigen 100 km/h gefahren sei. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, ihre Geschwindigkeit so weit zu verringern, dass sie hätte halten und den Unfall verhindern können. Das sei nicht zumutbar, plädierte er auf Freispruch.

„Kann man bedenkenlos drauf zu fahren?“, fragte der Staatsanwalt und erinnerte an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit der Rücksichtnahme im Straßenverkehr befasst und Konsequenzen für den fordert, der an unübersichtlichen Stellen zu schnell fährt. Obwohl die Kreuzung durch das hohe Maisfeld völlig uneinsehbar sei, habe die Angeklagte die Geschwindigkeit nicht verringert, sei „drauflos gefahren“, habe keinerlei Sorgfaltspflicht walten lassen, warf er ihr vor. Dabei wäre angebracht gewesen, die Geschwindigkeit anzupassen und mit einfahrendem Verkehr zu rechnen, denn die Unterordnung des Feldweges sieht der Staatsanwalt „nirgendwo erkennbar“. „Die Angeklagte fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit“, stellte er fest, 100 km/h waren in diesem Bereich „unangepasst“, 68 km/h wären dort in Ordnung gewesen, weshalb er am Urteil des Amtsgerichts festhielt.

Zwar erkannte die Strafkammer in ihrem Urteil an, dass sich die Frau tatsächlich auf der Vorfahrtsstraße befunden hat. Was aber nicht rechtfertigt, ungebremst in einen solch' unübersichtlichen Bereich hineinzufahren. Die Angeklagte hätte langsamer in die Kreuzung fahren müssen, beklagte der Vorsitzende, dass sie offensichtlich der Ansicht war, auf das Vorfahrtsrecht vertrauen zu können. Dabei sei die Frage an solchen Stellen immer, ob auch der andere wisse, dass man Vorfahrt habe.

Das Gericht verwarf die Berufung. Die Strafe von 80 mal 60 Tagessätzen plus der Prozesskosten sei tat- und schuldangemessen, sagte der Vorsitzende. Gegen das Urteil besteht jetzt die Möglichkeit der Revision.

Ich kenne die Stelle, es ist keine wirkliche Kreuzung, sondern außerorts, wo 100 km/h erlaubt sind mündet von rechts ein Feldweg in die Straße und die Straße ist bolzengerade.
Ich wollte das nur gesagt haben. Als ich diesen Artikel damals las, fragte ich mich auch, für was wir dann noch Vorfahrtstraßen brauchen, wenn einem im Fall der Fälle ein Strick draus gedreht wird.

Grüße,

diezge

Dieser Artikel gibt mir in der Tat zu denken.
In meinen Augen hat das nichts mehr mit Rechtssprechung zu tun.
Wie soll ich mich auf einen Ackerweg einstellen den ich nicht mal sehe ?😕

Die Berufung wurde verworfen. Bleibt immer noch die Revision.

Es ist erst vorbei wenn die dicke Dame gesungen hat.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von reox


Wo siehst du einen Unterschied zu parkenden Autos mit plötzlich auftauchenden Kindern?

mfg

Auf welchen meiner Posts beziehst Du Deine Frage ?
Oder anders, ich verstehe deine Frage nicht, zumindestens nicht an mich.

na das zwischen zwei parkenden Autos wartende Kind könntest du doch auch nicht sehen...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von reox



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Auf welchen meiner Posts beziehst Du Deine Frage ?
Oder anders, ich verstehe deine Frage nicht, zumindestens nicht an mich.

na das zwischen zwei parkenden Autos wartende Kind könntest du doch auch nicht sehen...

mfg

Ja deshalb bin ich ja auch einer der wenigen die der Meinung sind das es zig Gründe gibt die zHG nicht zu fahren, auch wegen der Kinderleins in der Stadt.

Meiner bescheidenen Meinung nach ist dem TE hier eine Teilschuld relativ sicher.
Das Wendemanöver hat die Dame ja schon lange vorher eingeleitet und der TE wusste was sie da in etwa vorhat...

Man muss seine Fahrweise immer der gegebenen Situation anpassen.
Richtig wäre hier gewesen einfach anzuhalten und die Dame eben fertig machen lassen...

Klingt vieleicht blöd... aber so oder so ähnlich wird die Versicherung das vermutlich sehen und den Schaden teilen wollen.

Solche Sachen mit wenden über 2 Fahrstreifen ist immer ziemlich blöd... hatte ich selbst schonmal... Nachts auf einer langen geraden... weit vorne ein Taxi am rechten Fahrbahnrand... zwar mit Licht aber ohne Blinker... ohne alles...stand halt da...

Ich dachte mir nichts böses und will normal vorbeifahren...genau da als ich fast bei ihm bin fährt er komplett quer über meine Fahrspur um auf die Gegenspur zu gelanden... Vollbremsung... es haben gut 10-20cm gefehlt...dann hätte es gekracht...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Meiner bescheidenen Meinung nach ist dem TE hier eine Teilschuld relativ sicher.
Das Wendemanöver hat die Dame ja schon lange vorher eingeleitet und der TE wusste was sie da in etwa vorhat...

Man muss seine Fahrweise immer der gegebenen Situation anpassen.
Richtig wäre hier gewesen einfach anzuhalten und die Dame eben fertig machen lassen...

Du magst , Recht haben, zeigt sich ja wohl auch in unserer "Rechtssprechung", passt mir aber nicht.

Ok, ich will wenden, stelle mich quer und schon hat alles um mich herum auf mich acht zu geben, wehe es kracht, die anderen sind Schuld.

Ne, mein Rechtsverständnis sieht da anders aus.

Sowie ich jemanden behindere oder gar gefährde kann ich nicht wenden, so mache ich das, und werde es auch weiter machen.

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