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Schuldfrage bei Kollision auf schmaler Straße

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 21:06

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren wie in folgendem Fall die Schuldfrage geklärt werden könnte:

Angenommen, auf einer schmalen Straße ohne Fahrbahnmarkierung fahren zwei engegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei.

Ein Fahrzeug ist aber zu weit links und die Fahrzeuge streifen sich / Spiegel werden abgerissen.

Woher kann man jetzt wissen wer zu weit links war? Solch Situationen gibt es ja ziemlich oft, in engen, zugeparkten Straßen. Wo man denkt "das war knapp".

Wenn sich beide Fahrer nicht einigen können, wird die Schuld dann einfach geteilt? Auch wenn einer offensichtlich zu weit links war? Man könnte es meistens gar nicht beweisen.

Sowas ist mir noch nicht passiert, aber es interessiert mich, weil ich nicht wüsste wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.

Was meint ihr dazu?

Gruß

kryptos92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:05:04 Uhr:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:50:18 Uhr:

Daher werden sich beide die Haftung in irgendeiner Form teilen müssen.

Beide müssen sich überzeugen, dass es passt. Im Zweifel erstmal anhalten und dann fährt einer langsam weiter.

Der Audi hätte langsam rückwärts fahrend, die abgeschrägte Kante hochfahren und somit noch einige Zentimeter gewinnen können.

Beide haben den Fehler gemacht weiterzufahren. Wer mit welcher Geschwindigkeit kann keiner sagen, außer der Traktor hat einen Fahrtenschreiber an Board (was ich bezweifle).

Der Traktorfahrer muss eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er ein überbreites Gerät angehängt hat und nicht darauf vertrauen, dass es schon passen wird. Ebenso hätte der Fahrer vom Audi durchaus noch einige cm nach rechts gekonnt. Eine Linie auf der Straße ist keine 3m hoher Mauer, an der das Auto zerschellt.

Zunächst anhalten wäre hier wohl besser gewesen.

Wäre der Traktor ordentlich rechts gefahren, bei seiner Seite über der Straßenbegrenzung auf dem Seitenstreifen so wie es sein soll und vor der Kurve in Schrittgeschwindigkeit wäre NICHTS passiert. Wenn ich im Gegenverkehr dem entgegen komme muss ich erstmal davon ausgehen er fährt so ... genau wie bei einer Ampel die für mich grün zeigt, dass die anderen bei rot stehen bleiben. Da mach ich ja auch keine Vollbremsung und schaue ob tatsächlich keiner bei rot fährt. Die Kollision mit dem dem Ausleger ist zu diesem Zeitpunkt wo man den Traktor sieht, ja noch gar nicht erahnbar. Man kann m.E. aus dem Fehler des Traktorfahrers (nicht weit genug rechts gefahren) meinem Sohn nicht den Vorwurf machen ER hätte noch weiter rechts gekonnt - die Fahrbahn ist 5m, 2,50 für jeden erstmal. Das Teil war so oder so in der Fahrspur meines Sohnes, das muss dem Traktorfahrer bewusst sein und dafür trägt er primär die Verantwortung. Der Einschlag am Spiegel war 10cm von der Außenkante des Spiegels weg. d.h. selbst wenn mein Sohn größtenteils auf der Linie gewesen wäre hätte er 1-2cm tuschiert. So auf den cm genau am rechten Fahrbahnrad kann doch kein Menschen fahren, das ist doch auf einer Straße außerorts völlig unrealistisch.

Nagut ... da es nicht anders geht: Du bist persönlich schuld an diesem Unfall und zwar ganz alleine. Dein Sohn konnte tatsächlich nichts dafür. Er wurde in seinem Leben von dir in Sachen Straßenverkehr so dominant konditioniert, dass er weiße Linien nicht ohne Verlust der Lebensfunktionen überfahren kann. Da führt kein Weg zurück wenn er erstmal drüber wäre. Diese Barriere hast du ihm in den Kopf gepflanzt. Wie fühlst Du dich damit? Der Traktorist konnte auch nicht weiter nach rechts. Er konnte auch nicht über den Gegenverkehr drüber hüpfen, durfte aber 3m breit sein. Hätte er angehalten, wäre dein unschuldiger Sohn trotzdem dort unschuldig reingefahren, denn es war ja kein Platz für eine Passage innerhalb der weißen Linien. Rückwärts wäre es auch nicht gegangen, denn das würde ein Nachgeben im Recht bedeuten, dessen man sich doch so sehr gewiss ist. Das geht schon aus Prinzip nicht. Auch das ist Folge der Erziehung zur strikten Durchsetzung des eigenen Rechtes. Darin liegt also der "Pfähler". Ich hoffe es hilft dir, dass nicht dein Sohn sondern Du allein schuld bist. ;)

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Zitat:

@remix schrieb am 13. Oktober 2020 um 10:00:35 Uhr:

sehr ärgerlich das ganze - dem Bußgeldbescheid würde ich widersprechen, trotz Zeugen wird der Schaden aber wohl 50/50 geteilt....

Vielleicht wird ja die Betriebsgefahr vom Traktor auch höher gewertet (weiß das evtl. jemand?)

Gruß Metalhead

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 11:17:45 Uhr:

2) Die 50/50 wird hier relativ sicher Richtung 75/25 gehen, weil der Traktor mit 3m ein deutlich höheres Betriebsrisiko mit sich bringt (als ein anderer normaler PKW)

Würde ich auch denken.

Zitat:

Die weise Begreunzungslinien sind NICHT Teil der Fahrbahn und dürfen auch erstmal nicht überfahren werden (siehe Straßenverkehrsordnung !!)

Das stimmt nicht, die dürfen überfahren werden (sonst kommst auch in keine Feldweg).

Ich würde die Schuld aber auch beim Traktor sehen, dem Bußgelbescheid würde ich widersprechen und dann bei der Versicherung 100% fordern. Sofern da Widersprüche kommen --> Anwalt.

Gruß Metalhad

Ich war nicht dabei .. aber meine Frau als Zeugin auf dem Beifahrersitz. Daher meine Darstellungen. Mein Sohn fährt seit 2 Jahren A6 (hat schon begleitendes Fahren mit mir auf diesem Auto gemacht, ca. 10.000km damit gefahren). Bei uns ist eine Weingegend. Ich wohne 10 Jahre hier und so ein Teil kam mir / uns noch NIE entegegen, das ist hier nicht üblich. Das war 1km vor unserem Haus. Mein Sohn hat ja angehalten, der Traktor fuhr aber OHNE Geschwindikeitsverringerung an ihm vorbei und auch weiter. Aufgrund der Fahr-Geschwindigkeit des Traktors war ein Anhalten selbst mit Vollbremsung bevor der Traktor passierte gar nicht möglich, das war ja kein stehendes Hinderniss. Wie gesagt, es ist eine Kreisstrasse außerorts. An dem Grubber war hinten ein Schild 25km/h.

Durchgezogene Linie: Was ist erlaubt und was verboten?

Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert VerboteDie durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert Verbote

Wie bereits erwähnt, ist die durchgezogene Linie in der StVO beschrieben. Hier befinden sich auch Verbote.

Die durchgehende oder auch durchgezogene Linie beschreibt zum einen die Fahrstreifenbegrenzung, kann zum anderen aber auch als Fahrbahnbegrenzung definiert sein.

Was die Verbote angeht, sind die beiden größtenteils gleichgestellt und als „durchgezogene Linie“ zusammengefasst.

Ein Verbot stellt der Tatbestand „Überfahren durchgezogene Linie“ in der StVO dar.

Hier wird geregelt:

Die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden – auch nicht teilweise.

Trennt die durchgezogene Linie die Fahrbahn zum Gegenverkehr ab, handelt es sich also um eine Fahrstreifenbegrenzung und es ist rechts von ihr zu fahren. Der Unterschied hierbei liegt bei einer Autobahn. Hier trennt die Fahrstreifenbegrenzung nicht zum Gegenverkehr, sondern zum gleichgerichteten Verkehr, ab, sodass auch links von ihr gefahren werden darf.

Befindet sich neben der Fahrbahn noch ein befestigter Seitenstreifen*, müssen landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke sowie gleichermaßen langsame Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften auf diesem fahren – also weit rechts von den Fahrbahnbegrenzungen.

} Weiterhin: Ich habe meinem Sohn immer gesagt, egal was ist, Du darfst beim Fahren NIEMALS diesen Asphalt/Betonwulst berühren .. nicht unbedingt wegen den Felgen sondern weil dann man Gefahr läuft die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren bzw. man die Spur nicht mehr sauber gerade halten kann!

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 12:29:04 Uhr:

Ich war nicht dabei .. aber meine Frau als Zeugin auf dem Beifahrersitz. Daher meine Darstellungen. Mein Sohn fährt seit 2 Jahren A6 (hat schon begleitendes Fahren mit mir auf diesem Auto gemacht, ca. 10.000km damit gefahren). Bei uns ist eine Weingegend. Ich wohne 10 Jahre hier und so ein Teil kam mir / uns noch NIE entegegen, das ist hier nicht üblich. Das war 1km vor unserem Haus. Mein Sohn hat ja angehalten, der Traktor fuhr aber OHNE Geschwindikeitsverringerung an ihm vorbei und auch weiter. Aufgrund der Fahr-Geschwindigkeit des Traktors war ein Anhalten selbst mit Vollbremsung bevor der Traktor passierte gar nicht möglich, das war ja kein stehendes Hinderniss. Wie gesagt, es ist eine Kreisstrasse außerorts. An dem Grubber war hinten ein Schild 25km/h.

Den Umständen nach zu urteilen, war dem Traktorfahrer offenbar nicht (mehr) bewusst, dass der Grubber so weit übersteht, dass er den A6 streifen wird.

Es ist aber müßig, das jetzt hier zu diskutieren. Dass der Traktorfahrer sich grob falsch verhalten hat, dürfte offensichtlich sein. Inwieweit dein Sohn hätte vorsichtiger fahren können oder müssen und ob dann der Unfall hätte vermieden werden können, können wir hier nicht klären. Notfalls muss das ein Gericht tun. Deshalb würde ich hier gleich einen Anwalt beauftragen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 12:29:04 Uhr:

Mein Sohn hat ja angehalten, der Traktor fuhr aber OHNE Geschwindikeitsverringerung an ihm vorbei und auch weiter. Aufgrund der Fahr-Geschwindigkeit des Traktors war ein Anhalten selbst mit Vollbremsung bevor der Traktor passierte gar nicht möglich, das war ja kein stehendes Hinderniss. Wie gesagt, es ist eine Kreisstrasse außerorts. An dem Grubber war hinten ein Schild 25km/h.

Anhand deiner Beschreibung hat dein Sohn ja eben nicht angehalten.

Die Aussage, eine Vollbremsung bringe aufgrund der Geschwindigkeit des Entgegenkommenden nichts...naja...die eigene Fahrgeschwindigkeit ist da irrelevant oder wie?

Die erhöhte Betriebsgefahr des Traktors wird sicher eine Rolle spielen.

Dennoch finde ich die "wir haben alles richtig gemacht, der andere ist Schuld"-Einstellung schwierig. Man sollte sich (oder in diesem Fall dein Sohn) auch immer selbst fragen, was man hätte anders machen können. Vielleicht wäre eine Vollbremsung ja auch der richtige Weg gewesen? Oder eben weiter nach rechts fahren... Auf diesem Weg sammelt man Erfahrung im Straßenverkehr und kann solche Situationen zukünftig vielleicht besser regeln. Auf die anderen VT hat man keinen Einfluss, auf sich selbst aber eben schon...

Edit: Eine (Teil-)Schuld des Traktorfahrers möchte ich nicht in Frage stellen. Etwas Selbstreflexion würde aber sicher gut tun, besonders als junger unerfahrener Autofahrer. Und das sage ich als jemand, bei dem das Ganze auch noch nicht so lange her ist ;-)

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 13. Oktober 2020 um 12:40:54 Uhr:

 

Anhand deiner Beschreibung hat dein Sohn ja eben nicht angehalten.

Die Aussage, eine Vollbremsung bringe aufgrund der Geschwindigkeit des Entgegenkommenden nichts, finde ich auch sehr fragwürdig. Die eigene Fahrgeschwindigkeit ist da irrelevant oder wie?

Die erhöhte Betriebsgefahr des Traktors wird sicher eine Rolle spielen.

Darum halte ich prinzipiell wenn ich mir nicht sicher bin an oder verzögere stärker als nur auf 30-40km/h

Beispiel.

https://www.youtube.com/watch?v=m3n46cvhYYM&feature=youtu.be

Nötig wars in dem Fall wohl nicht. Aber besser 1x zu viel als 1x zu wenig.

Die Konstellation muss schon echt arg ungünstig sein, wenn selbst eine Vollbremsung nicht ausreichen würde.

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 12:37:29 Uhr:

Durchgezogene Linie: Was ist erlaubt und was verboten?

Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert VerboteDie durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert Verbote

Wie bereits erwähnt, ist die durchgezogene Linie in der StVO beschrieben. Hier befinden sich auch Verbote.

Die durchgehende oder auch durchgezogene Linie beschreibt zum einen die Fahrstreifenbegrenzung, kann zum anderen aber auch als Fahrbahnbegrenzung definiert sein.

Was die Verbote angeht, sind die beiden größtenteils gleichgestellt und als „durchgezogene Linie“ zusammengefasst.

Ein Verbot stellt der Tatbestand „Überfahren durchgezogene Linie“ in der StVO dar.

In der StVO ist nur von Fahrstreifenbegrenzungen die Rede, die Fahrbahnbegrenzung (das Ding 10cm vor dem Straßengraben) darfst du überfahren. Das hab ich auch in der Fahrschule so gelernt, macht anders ja auch keinen Sinn, weil die Linie vor jedem Feldweg durchgeht.

Für was sollte man da für teueres Geld Wege hinbauen wenn da niemand drauf fahren dürft.

Zitat:

Die Fahrstreifenbegrenzung begrenzt den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleich gerichteten Verkehr. Die Fahrbahnbegrenzung macht den Fahrbahnrand deutlich erkennbar. Fahrzeuge dürfen nicht die Fahrstreifenbegrenzung überqueren oder über ihr fahren.

Gruß Metalhead

Das Thema mit dem "nicht überfahren dürfen der weissen Linie" klingt für mich eher wie ein Strohhalm.

Es bleibt dabei, der A6 fuhr zu weit auf der Fahrbahn.

Die Felgen waren wichtiger.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:12:51 Uhr:

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 12:37:29 Uhr:

Durchgezogene Linie: Was ist erlaubt und was verboten?

Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert VerboteDie durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert Verbote

Wie bereits erwähnt, ist die durchgezogene Linie in der StVO beschrieben. Hier befinden sich auch Verbote.

Die durchgehende oder auch durchgezogene Linie beschreibt zum einen die Fahrstreifenbegrenzung, kann zum anderen aber auch als Fahrbahnbegrenzung definiert sein.

Was die Verbote angeht, sind die beiden größtenteils gleichgestellt und als „durchgezogene Linie“ zusammengefasst.

Ein Verbot stellt der Tatbestand „Überfahren durchgezogene Linie“ in der StVO dar.

In der StVO ist nur von Fahrstreifenbegrenzungen die Rede, die Fahrbahnbegrenzung (das Ding 10cm vor dem Straßengraben) darfst du überfahren. Das hab ich auch in der Fahrschule so gelernt, macht anders ja auch keinen Sinn, weil die Linie vor jedem Feldweg durchgeht.

Für was sollte man da für teueres Geld Wege hinbauen wenn da niemand drauf fahren dürft.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:12:51 Uhr:

Zitat:

Die Fahrstreifenbegrenzung begrenzt den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleich gerichteten Verkehr. Die Fahrbahnbegrenzung macht den Fahrbahnrand deutlich erkennbar. Fahrzeuge dürfen nicht die Fahrstreifenbegrenzung überqueren oder über ihr fahren.

Gruß Metalhead

stimmt nicht ... siehe Bild hier .. die wenigen ausnahmen sind beschrieben... ein und ausfahrten zu feldwegen/Grundstücken und für den Traktor mit überbreite um auf den befahrbaren Seitenstreifen zu kommen - das wars!

Zeichen 295

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:20:38 Uhr:

 

stimmt nicht ... siehe Bild hier .. die wenigen ausnahmen sind beschrieben... ein und ausfahrten zu feldwegen/Grundstücken und für den Traktor mit überbreite um auf den befahrbaren Seitenstreifen zu kommen - das wars!

Die Vermeidung einer Kollision ist auch so eine Ausnahme. (Rechtfertigender Notstand, § 16 OWiG)

Grüße vom Ostelch

Gegen den Bußgeldbescheid würde ich Einspruch einlegen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man Deinem Sohn wirklich nachweisen kann, dass er noch weiter rechts hätte fahren können. Das Kostenrisiko einer Gerichtsverhandlung sind 28,50 € plus Zeugengelder.

Zivilrechtlich sieht die Sache anders aus. Wenn nicht klar feststeht, wer den Unfall verursacht hat, wird es auf eine Quote hinauslaufen, die aber sicher nicht 50% ist, da der Traktor aus der Betriebsgefahr den höheren Haftungsanteil zu tragen hat. Wenn Du für den Audi eine Vollkaskoversicherung hast, kann Dir das aber egal sein, da kannst Du auch Deine Versicherung zu 100% in Anspruch nehmen und die holen sich den Anteil beim Traktorfahrer wieder. Dein Rabatt wird ja eh zurückgestuft.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:29:52 Uhr:

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:20:38 Uhr:

 

stimmt nicht ... siehe Bild hier .. die wenigen ausnahmen sind beschrieben... ein und ausfahrten zu feldwegen/Grundstücken und für den Traktor mit überbreite um auf den befahrbaren Seitenstreifen zu kommen - das wars!

Die Vermeidung einer Kollision ist auch so eine Ausnahme. (Rechtfertigender Notstand, § 16 OWiG)

Grüße vom Ostelch

aber m.E. immer natürlich im Ermessenspielraum des Fahrers .. man kann ihn nicht pauschal dazu zwingen da die eigene Fahrsicherheit immer an oberster Stelle steht. Angenommen Du weichst mehr aus, gehst über die Linie, berührst den Wulst und wirst das Auto komt ins Schlingern und Du haust voll in den Ausleger ODER der Ausleger ist dann schon vorbei an Dir und haust das Auto dahinter in den Gegenverkehr hinter dem Traktor ? Dann bist Du zu 100% Schuld weil Du die Kontrolle verloren hast und man wird Dir einen Fahrfehler vorhalte und das überfahren der Linie ... Das würde ja im Extremfall bedeuten Du müsstest komplett von der Strasse in den Acker um einen Unfall zu vermeiden und erzeugst damit einen anderen (eigenen) Unfall. Das kann nicht sein. Mein Sohn hat in der Fahrschule das so explizit gelernt und auch ich habe es ihm so gesagt ... in solchen Fällen immer sofort Geschwindikeit runter, bremsen, keine Vollbremsung, soweit rechts halten wir möglich unter Wahrung der eigenen Fahrsicherheit und Kontrolle. Es gibt kein Gesetzt dass Dich zwingt Deine eigene Sicherheit und Fahrzeug zu opfern auf Biegen und Brechen.

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Okt. 2020 um 13:48:22 Uhr:

aber m.E. immer natürlich im Ermessenspielraum des Fahrers .. man kann ihn nicht pauschal dazu zwingen da die eigene Fahrsicherheit immer an oberster Stelle steht.

Bitte, was?

 

Also da rennt ein Kind bei Schnee über die Straße, ich niete es lieber um, bevor ich beim Ausweichen von der Straße abkomme? Schon klar.

 

 

P.S.:

Auch dein restlicher Post sagt eigentlich nur aus: ich Vorfahrt, du nix. Freie Fahrt für freie Bürger!

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