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Schuldfrage bei Kollision auf schmaler Straße

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 21:06

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren wie in folgendem Fall die Schuldfrage geklärt werden könnte:

Angenommen, auf einer schmalen Straße ohne Fahrbahnmarkierung fahren zwei engegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei.

Ein Fahrzeug ist aber zu weit links und die Fahrzeuge streifen sich / Spiegel werden abgerissen.

Woher kann man jetzt wissen wer zu weit links war? Solch Situationen gibt es ja ziemlich oft, in engen, zugeparkten Straßen. Wo man denkt "das war knapp".

Wenn sich beide Fahrer nicht einigen können, wird die Schuld dann einfach geteilt? Auch wenn einer offensichtlich zu weit links war? Man könnte es meistens gar nicht beweisen.

Sowas ist mir noch nicht passiert, aber es interessiert mich, weil ich nicht wüsste wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.

Was meint ihr dazu?

Gruß

kryptos92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:05:04 Uhr:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:50:18 Uhr:

Daher werden sich beide die Haftung in irgendeiner Form teilen müssen.

Beide müssen sich überzeugen, dass es passt. Im Zweifel erstmal anhalten und dann fährt einer langsam weiter.

Der Audi hätte langsam rückwärts fahrend, die abgeschrägte Kante hochfahren und somit noch einige Zentimeter gewinnen können.

Beide haben den Fehler gemacht weiterzufahren. Wer mit welcher Geschwindigkeit kann keiner sagen, außer der Traktor hat einen Fahrtenschreiber an Board (was ich bezweifle).

Der Traktorfahrer muss eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er ein überbreites Gerät angehängt hat und nicht darauf vertrauen, dass es schon passen wird. Ebenso hätte der Fahrer vom Audi durchaus noch einige cm nach rechts gekonnt. Eine Linie auf der Straße ist keine 3m hoher Mauer, an der das Auto zerschellt.

Zunächst anhalten wäre hier wohl besser gewesen.

Wäre der Traktor ordentlich rechts gefahren, bei seiner Seite über der Straßenbegrenzung auf dem Seitenstreifen so wie es sein soll und vor der Kurve in Schrittgeschwindigkeit wäre NICHTS passiert. Wenn ich im Gegenverkehr dem entgegen komme muss ich erstmal davon ausgehen er fährt so ... genau wie bei einer Ampel die für mich grün zeigt, dass die anderen bei rot stehen bleiben. Da mach ich ja auch keine Vollbremsung und schaue ob tatsächlich keiner bei rot fährt. Die Kollision mit dem dem Ausleger ist zu diesem Zeitpunkt wo man den Traktor sieht, ja noch gar nicht erahnbar. Man kann m.E. aus dem Fehler des Traktorfahrers (nicht weit genug rechts gefahren) meinem Sohn nicht den Vorwurf machen ER hätte noch weiter rechts gekonnt - die Fahrbahn ist 5m, 2,50 für jeden erstmal. Das Teil war so oder so in der Fahrspur meines Sohnes, das muss dem Traktorfahrer bewusst sein und dafür trägt er primär die Verantwortung. Der Einschlag am Spiegel war 10cm von der Außenkante des Spiegels weg. d.h. selbst wenn mein Sohn größtenteils auf der Linie gewesen wäre hätte er 1-2cm tuschiert. So auf den cm genau am rechten Fahrbahnrad kann doch kein Menschen fahren, das ist doch auf einer Straße außerorts völlig unrealistisch.

Nagut ... da es nicht anders geht: Du bist persönlich schuld an diesem Unfall und zwar ganz alleine. Dein Sohn konnte tatsächlich nichts dafür. Er wurde in seinem Leben von dir in Sachen Straßenverkehr so dominant konditioniert, dass er weiße Linien nicht ohne Verlust der Lebensfunktionen überfahren kann. Da führt kein Weg zurück wenn er erstmal drüber wäre. Diese Barriere hast du ihm in den Kopf gepflanzt. Wie fühlst Du dich damit? Der Traktorist konnte auch nicht weiter nach rechts. Er konnte auch nicht über den Gegenverkehr drüber hüpfen, durfte aber 3m breit sein. Hätte er angehalten, wäre dein unschuldiger Sohn trotzdem dort unschuldig reingefahren, denn es war ja kein Platz für eine Passage innerhalb der weißen Linien. Rückwärts wäre es auch nicht gegangen, denn das würde ein Nachgeben im Recht bedeuten, dessen man sich doch so sehr gewiss ist. Das geht schon aus Prinzip nicht. Auch das ist Folge der Erziehung zur strikten Durchsetzung des eigenen Rechtes. Darin liegt also der "Pfähler". Ich hoffe es hilft dir, dass nicht dein Sohn sondern Du allein schuld bist. ;)

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Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:48:22 Uhr:

 

aber m.E. immer natürlich im Ermessenspielraum des Fahrers .. man kann ihn nicht pauschal dazu zwingen da die eigene Fahrsicherheit immer an oberster Stelle steht.

Es gibt kein Gesetzt dass Dich zwingt Deine eigene Sicherheit und Fahrzeug zu opfern auf Biegen und Brechen.

Gleiches würde dann aber auch für den Unfallgegner gelten. Dein Sohn und der Traktorfahrer haben sich beide gleichermaßen verschätzt und sind vermutlich nach dem Motto "wird schon passen" aufeinander zu gefahren. Beide hielten es nicht für nötig anzuhalten.

am 13. Oktober 2020 um 12:01

Hi!

...und wie immer gilt die Regel: fahre nur Autos, die Du Dir leisten kannst.

Wenn der Audi-Spiegel zu teuer ist, ist das eben ein Zeichen von falschem Einkauf, schließlich geht auch beim Parken immer mal wieder ein Spiegel verloren.

Dennoch würde ich, bei vorhandener RSV, Einspruch gegen das Ticket einlegen und den Treckerkutscher wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung aufgrund rücksichtslosen Fahrens anzeigen.

Es ist nämlich selbstverständlich vollkommen inakzeptabel, mit diesen Riesenkisten auf PKW draufzuhalten weil man meint, der Stärkere zu sein.

ZK

Mein Sohn hat immerhin sofort gebremst, die Geschwindikeit verringert, klar keine Vollbremsung auf der Landstrasse ... würde ich auch nie machen nur auf "Verdacht" ich könnte ggf. am Gegenverkehr nicht vorbei kommen obwohl ich für mein Gefühl soweit rechts bin wie es geht - das ist doch völlig unrealistisch... der Traktor hat OHNE Geschwindigkeitsverringerung drauf gehalten und ihn passiert. Der ganze Vorgang dauerte nur 2-3 Sekunden.

Zitat:

@ZiKla schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:01:33 Uhr:

Hi!

...und wie immer gilt die Regel: fahre nur Autos, die Du Dir leisten kannst.

Wenn der Audi-Spiegel zu teuer ist, ist das eben ein Zeichen von falschem Einkauf, schließlich geht auch beim Parken immer mal wieder ein Spiegel verloren.

Dennoch würde ich, bei vorhandener RSV, Einspruch gegen das Ticket einlegen und den Treckerkutscher wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung aufgrund rücksichtslosen Fahrens anzeigen.

Es ist nämlich selbstverständlich vollkommen inakzeptabel, mit diesen Riesenkisten auf PKW draufzuhalten weil man meint, der Stärkere zu sein.

ZK

... die Tür ist auch kaputt, die Fensterscheibe, KV ~ 3.500 EUR

Zitat:

@ZiKla schrieb am 13. Okt. 2020 um 14:1:33 Uhr:

...und wie immer gilt die Regel: fahre nur Autos, die Du Dir leisten kannst.

Wenn der Audi-Spiegel zu teuer ist, ist das eben ein Zeichen von falschem Einkauf, schließlich geht auch beim Parken immer mal wieder ein Spiegel verloren.

 

Dennoch würde ich, bei vorhandener RSV, Einspruch gegen das Ticket einlegen und den Treckerkutscher wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung aufgrund rücksichtslosen Fahrens anzeigen.

Es ist nämlich selbstverständlich vollkommen inakzeptabel, mit diesen Riesenkisten auf PKW draufzuhalten weil man meint, der Stärkere zu sein.

Das ist ja nun auch totaler Quatsch

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Okt. 2020 um 14:3:03 Uhr:

Mein Sohn hat immerhin sofort gebremst, die Geschwindikeit verringert, klar keine Vollbremsung auf der Landstrasse ... würde ich auch nie machen nur auf "Verdacht" ich könnte ggf. am Gegenverkehr nicht vorbei kommen obwohl ich für mein Gefühl soweit rechts bin wie es geht - das ist doch völlig unrealistisch..

Dann aber auch nicht beschweren, wenn man 3500€ Schäden am Fahrzeug hat.

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:48:22 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:29:52 Uhr:

 

Die Vermeidung einer Kollision ist auch so eine Ausnahme. (Rechtfertigender Notstand, § 16 OWiG)

Grüße vom Ostelch

aber m.E. immer natürlich im Ermessenspielraum des Fahrers .. man kann ihn nicht pauschal dazu zwingen da die eigene Fahrsicherheit immer an oberster Stelle steht. Angenommen Du weichst mehr aus, gehst über die Linie, berührst den Wulst und wirst das Auto komt ins Schlingern und Du haust voll in den Ausleger ODER der Ausleger ist dann schon vorbei an Dir und haust das Auto dahinter in den Gegenverkehr hinter dem Traktor ? Dann bist Du zu 100% Schuld weil Du die Kontrolle verloren hast und man wird Dir einen Fahrfehler vorhalte und das überfahren der Linie ... Das würde ja im Extremfall bedeuten Du müsstest komplett von der Strasse in den Acker um einen Unfall zu vermeiden und erzeugst damit einen anderen (eigenen) Unfall. Das kann nicht sein. Mein Sohn hat in der Fahrschule das so explizit gelernt und auch ich habe es ihm so gesagt ... in solchen Fällen immer sofort Geschwindikeit runter, bremsen, keine Vollbremsung, soweit rechts halten wir möglich unter Wahrung der eigenen Fahrsicherheit und Kontrolle. Es gibt kein Gesetzt dass Dich zwingt Deine eigene Sicherheit und Fahrzeug zu opfern auf Biegen und Brechen.

Wir müssen das Beispiel nun doch nicht ins Uferlose ausdehnen und verbiegen. Es ging allein um das (gefahrlose) Überfahren der durchgezogenen Linie und die damit verbundene Folge nach dem OWiG. Grundsätzlich ist das Überfahren der Linie eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall wäre sie wegen § 16 OWiG aber nicht rechtswidrig.

Es ging selbstverständlich nicht darum, dass man gezwungen sein könnte, ein Ausweichmanöver zu fahren, das noch mehr Gefahren mit sich bringen könnte.

Dein Sohn hätte also ausnahmsweise auch auf oder rechts neben der weißen Linie fahren dürfen, wenn das ohne sich und andere zu gefährden möglich gewesen wäre.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:48:22 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:29:52 Uhr:

 

Die Vermeidung einer Kollision ist auch so eine Ausnahme. (Rechtfertigender Notstand, § 16 OWiG)

Grüße vom Ostelch

aber m.E. immer natürlich im Ermessenspielraum des Fahrers .. man kann ihn nicht pauschal dazu zwingen da die eigene Fahrsicherheit immer an oberster Stelle steht. Angenommen Du weichst mehr aus, gehst über die Linie, berührst den Wulst und wirst das Auto komt ins Schlingern und Du haust voll in den Ausleger ODER der Ausleger ist dann schon vorbei an Dir und haust das Auto dahinter in den Gegenverkehr hinter dem Traktor ? Dann bist Du zu 100% Schuld weil Du die Kontrolle verloren hast und man wird Dir einen Fahrfehler vorhalte und das überfahren der Linie ... Das würde ja im Extremfall bedeuten Du müsstest komplett von der Strasse in den Acker um einen Unfall zu vermeiden und erzeugst damit einen anderen (eigenen) Unfall. Das kann nicht sein. Mein Sohn hat in der Fahrschule das so explizit gelernt und auch ich habe es ihm so gesagt ... in solchen Fällen immer sofort Geschwindikeit runter, bremsen, keine Vollbremsung, soweit rechts halten wir möglich unter Wahrung der eigenen Fahrsicherheit und Kontrolle. Es gibt kein Gesetzt dass Dich zwingt Deine eigene Sicherheit und Fahrzeug zu opfern auf Biegen und Brechen.

uffbasse ...

1. freut Euch ein zweites und ein drittes Loch in den Hintern, dass da kein sich ausklappender Heuwender hinten dran hing. Das hätte auch Menschen-Schaschlik geben können.

2. der Blechschaden wird wohl versichert sein. Selbst wenn nicht: das ist nur Geld.

3. der Ostelch sieht das völlig richtig und nicht nur er. Nimm das einfach mal zur Kenntnis und gestehe Dir selbst zu, dass Menschen gelegentlich irren und dass es Situationen gibt, in denen beide Seiten ganz objektiv mit passiverem Verhalten den Schadensfall hätten vermeiden können.

4. Den Bußgeldbescheid wird man aus der Welt bekommen, weil der Vorwurf ziemlich dämlich ist.

5. die zivilrechtliche Seite ist bei der Haftungsquote durchwachsen. Da ist der Rat zum Anwalt zu gehen schon durchaus angebracht.

6. die beiden Pullizeidamen sehen doch ganz nett und friedlich aus. Also kann man auch diesbezüglich auf dem Teppich bleiben. ;)

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:03:03 Uhr:

würde ich auch nie machen nur auf "Verdacht" ich könnte ggf. am Gegenverkehr nicht vorbei kommen obwohl ich für mein Gefühl soweit rechts bin wie es geht - das ist doch völlig unrealistisch...

Offensichtlich ist es nicht unrealistisch, sonst wäre es ja wohl kaum zum Unfall gekommen.

Wenn ich unter dieser Einstellung Auto fahren würde könnte ich jedes Jahr zwei Totalschäden produzieren....

Die Situationen gibt es zu genüge. Wenn man nicht mal anhält oder doch mal die weiße Linie nutzt könnte man auf dem Land die Autos schneller kaputt fahren als man nachkaufen kann.

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Zitat:

@Bamako schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:06:14 Uhr:

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Okt. 2020 um 14:3:03 Uhr:

Mein Sohn hat immerhin sofort gebremst, die Geschwindikeit verringert, klar keine Vollbremsung auf der Landstrasse ... würde ich auch nie machen nur auf "Verdacht" ich könnte ggf. am Gegenverkehr nicht vorbei kommen obwohl ich für mein Gefühl soweit rechts bin wie es geht - das ist doch völlig unrealistisch..

Dann aber auch nicht beschweren, wenn man 3500€ Schäden am Fahrzeug hat.

Die Kollision wäre so oder so passiert, auch wenn ER angehalten hätte, der Traktor hat drauf gehalten und selbst wenn er gestanden hätte wäre er genauso an der gleichen Stelle gestanden, unmittelbar an der weisen Linie. Soweit rechts wie zumutbar ohne die eigene Sicherheit zu gefährden bzw. einen weiteren Gesetzesverstoss gegen die STVO zu tätigen. Er muss ja noch quasi um zum Stehen zu kommen die 30-40 km/h des Traktors mit rausbremsen weil der ja nicht bremste.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:11:56 Uhr:

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:48:22 Uhr:

 

aber m.E. immer natürlich im Ermessenspielraum des Fahrers .. man kann ihn nicht pauschal dazu zwingen da die eigene Fahrsicherheit immer an oberster Stelle steht. Angenommen Du weichst mehr aus, gehst über die Linie, berührst den Wulst und wirst das Auto komt ins Schlingern und Du haust voll in den Ausleger ODER der Ausleger ist dann schon vorbei an Dir und haust das Auto dahinter in den Gegenverkehr hinter dem Traktor ? Dann bist Du zu 100% Schuld weil Du die Kontrolle verloren hast und man wird Dir einen Fahrfehler vorhalte und das überfahren der Linie ... Das würde ja im Extremfall bedeuten Du müsstest komplett von der Strasse in den Acker um einen Unfall zu vermeiden und erzeugst damit einen anderen (eigenen) Unfall. Das kann nicht sein. Mein Sohn hat in der Fahrschule das so explizit gelernt und auch ich habe es ihm so gesagt ... in solchen Fällen immer sofort Geschwindikeit runter, bremsen, keine Vollbremsung, soweit rechts halten wir möglich unter Wahrung der eigenen Fahrsicherheit und Kontrolle. Es gibt kein Gesetzt dass Dich zwingt Deine eigene Sicherheit und Fahrzeug zu opfern auf Biegen und Brechen.

uffbasse ...

1. freut Euch ein zweites und ein drittes Loch in den Hintern, dass da kein sich ausklappender Heuwender hinten dran hing. Das hätte auch Menschen-Schaschlik geben können.

2. der Blechschaden wird wohl versichert sein. Selbst wenn nicht: das ist nur Geld.

3. der Ostelch sieht das völlig richtig und nicht nur er. Nimm das einfach mal zur Kenntnis und gestehe Dir selbst zu, dass Menschen gelegentlich irren und dass es Situationen gibt, in denen beide Seiten ganz objektiv mit passiverem Verhalten den Schadensfall hätten vermeiden können.

4. Den Bußgeldbescheid wird man aus der Welt bekommen, weil der Vorwurf ziemlich dämlich ist.

5. die zivilrechtliche Seite ist bei der Haftungsquote durchwachsen. Da ist der Rat zum Anwalt zu gehen schon durchaus angebracht.

6. die beiden Pullizeidamen sehen doch ganz nett und friedlich aus. Also kann man auch diesbezüglich auf dem Teppich bleiben. ;)

Da war noch ein männlicher Polizist dabei, der hatte den Mutti-Spruch los gelassen.

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:20:38 Uhr:

... siehe Bild hier ..

Quelle?

Gruß Metalhead

ommmmm ......

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:19:05 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:06:14 Uhr:

 

Dann aber auch nicht beschweren, wenn man 3500€ Schäden am Fahrzeug hat.

Die Kollision wäre so oder so passiert, auch wenn ER angehalten hätte, der Traktor hat drauf gehalten und selbst wenn er gestanden hätte wäre er genauso an der gleichen Stelle gestanden, unmittelbar an der weisen Linie. Soweit rechts wie zumutbar ohne die eigene Sicherheit zu gefährden bzw. einen weiteren Gesetzesverstoss gegen die STVO zu tätigen. Er muss ja noch quasi um zum Stehen zu kommen die 30-40 km/h des Traktors mit rausbremsen weil der ja nicht bremste.

Mit dem Unterschied, dass die Schuldfrage eine Andere wäre.

Wie viel ist er noch gefahren selbst? 40km/h? Oder noch langsamer?

Wir reden da im Fall von fiktiv 40km/h von einem Bremsweg der im Notfall vielleicht noch 10 Meter beträgt.

Und ich sage, der Unfall wäre wohl NICHT unvermeidbar gewesen. Der Traktor steht schon praktisch in der Leitplanke, der Audi hat noch Luft.

 

Würde ich immer drauf halten, wenn es nicht passt, hätte ich mindestens 3 Unfälle am Tag. Gut, ich spreche hier vom LKW, aber dennoch muss ich mehrfach täglich wegen Gegenverkehr anhalten, über Grünstreifen, Fahrbahnrandmarkierungen und Gehwege fahren, um nicht zu kollidieren. Die selben Regeln gelten auch für PKW!

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