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Schuldfrage bei Kollision auf schmaler Straße

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 21:06

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren wie in folgendem Fall die Schuldfrage geklärt werden könnte:

Angenommen, auf einer schmalen Straße ohne Fahrbahnmarkierung fahren zwei engegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei.

Ein Fahrzeug ist aber zu weit links und die Fahrzeuge streifen sich / Spiegel werden abgerissen.

Woher kann man jetzt wissen wer zu weit links war? Solch Situationen gibt es ja ziemlich oft, in engen, zugeparkten Straßen. Wo man denkt "das war knapp".

Wenn sich beide Fahrer nicht einigen können, wird die Schuld dann einfach geteilt? Auch wenn einer offensichtlich zu weit links war? Man könnte es meistens gar nicht beweisen.

Sowas ist mir noch nicht passiert, aber es interessiert mich, weil ich nicht wüsste wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.

Was meint ihr dazu?

Gruß

kryptos92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:05:04 Uhr:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:50:18 Uhr:

Daher werden sich beide die Haftung in irgendeiner Form teilen müssen.

Beide müssen sich überzeugen, dass es passt. Im Zweifel erstmal anhalten und dann fährt einer langsam weiter.

Der Audi hätte langsam rückwärts fahrend, die abgeschrägte Kante hochfahren und somit noch einige Zentimeter gewinnen können.

Beide haben den Fehler gemacht weiterzufahren. Wer mit welcher Geschwindigkeit kann keiner sagen, außer der Traktor hat einen Fahrtenschreiber an Board (was ich bezweifle).

Der Traktorfahrer muss eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er ein überbreites Gerät angehängt hat und nicht darauf vertrauen, dass es schon passen wird. Ebenso hätte der Fahrer vom Audi durchaus noch einige cm nach rechts gekonnt. Eine Linie auf der Straße ist keine 3m hoher Mauer, an der das Auto zerschellt.

Zunächst anhalten wäre hier wohl besser gewesen.

Wäre der Traktor ordentlich rechts gefahren, bei seiner Seite über der Straßenbegrenzung auf dem Seitenstreifen so wie es sein soll und vor der Kurve in Schrittgeschwindigkeit wäre NICHTS passiert. Wenn ich im Gegenverkehr dem entgegen komme muss ich erstmal davon ausgehen er fährt so ... genau wie bei einer Ampel die für mich grün zeigt, dass die anderen bei rot stehen bleiben. Da mach ich ja auch keine Vollbremsung und schaue ob tatsächlich keiner bei rot fährt. Die Kollision mit dem dem Ausleger ist zu diesem Zeitpunkt wo man den Traktor sieht, ja noch gar nicht erahnbar. Man kann m.E. aus dem Fehler des Traktorfahrers (nicht weit genug rechts gefahren) meinem Sohn nicht den Vorwurf machen ER hätte noch weiter rechts gekonnt - die Fahrbahn ist 5m, 2,50 für jeden erstmal. Das Teil war so oder so in der Fahrspur meines Sohnes, das muss dem Traktorfahrer bewusst sein und dafür trägt er primär die Verantwortung. Der Einschlag am Spiegel war 10cm von der Außenkante des Spiegels weg. d.h. selbst wenn mein Sohn größtenteils auf der Linie gewesen wäre hätte er 1-2cm tuschiert. So auf den cm genau am rechten Fahrbahnrad kann doch kein Menschen fahren, das ist doch auf einer Straße außerorts völlig unrealistisch.

Nagut ... da es nicht anders geht: Du bist persönlich schuld an diesem Unfall und zwar ganz alleine. Dein Sohn konnte tatsächlich nichts dafür. Er wurde in seinem Leben von dir in Sachen Straßenverkehr so dominant konditioniert, dass er weiße Linien nicht ohne Verlust der Lebensfunktionen überfahren kann. Da führt kein Weg zurück wenn er erstmal drüber wäre. Diese Barriere hast du ihm in den Kopf gepflanzt. Wie fühlst Du dich damit? Der Traktorist konnte auch nicht weiter nach rechts. Er konnte auch nicht über den Gegenverkehr drüber hüpfen, durfte aber 3m breit sein. Hätte er angehalten, wäre dein unschuldiger Sohn trotzdem dort unschuldig reingefahren, denn es war ja kein Platz für eine Passage innerhalb der weißen Linien. Rückwärts wäre es auch nicht gegangen, denn das würde ein Nachgeben im Recht bedeuten, dessen man sich doch so sehr gewiss ist. Das geht schon aus Prinzip nicht. Auch das ist Folge der Erziehung zur strikten Durchsetzung des eigenen Rechtes. Darin liegt also der "Pfähler". Ich hoffe es hilft dir, dass nicht dein Sohn sondern Du allein schuld bist. ;)

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Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:54:29 Uhr:

Die Situation passierte in einer Rechtskurve, der Trekker war nicht schon hunderte Meter im Vorab zu sehen.

Also kann man sagen, dass dein Sohn in eine Kurve fuhr ohne überhaupt sehen zu können, was ihn hinter der Kurve erwartete?

@tiger55

Du hast mit deinem Thread den Beweis für "der Threadersteller ist im V&S immer Schuld" angetreten.

Meiner Meinung nach spricht der Anscheinsbeweis erst mal gegen den Traktor.

Einfach mal die Forderung an die gegnerische Versicherung geben und gucken was raus kommt. Kann auch gut sein daß die das zahlen (die machen halt eine Abwägung was evlt. vor Gericht dabei raus kommt und was ein Prozess kosten würde und welche Chancen bestehen). Ich denke daß die Versicherung weiß daß die Betriebsgefahr zu ihren Ungunsten steht. Die werden vermutlich erst mal 50:50 anbieten, es liegt dann an dir das zu akzeptieren oder dem zu Widersprechen.

Vor einem Richter gibt's auch kein "Aussage gegen Aussage" zumindest nicht so daß er da auf 50:50 entscheiden müsste. Der ist völlig frei in seiner Entscheidung (und deine Geschichte klingt erst mal nicht unglaubwürdig, außer für V&S-Foristen, die selbstredent zu 100,00% aus Idealfahrern bestehen schon allein wegen des §1 der StVO :D).

Fazit: Bringt wohl nix hier weiter zu schreiben (außer irgendwann Arbeit für die Moderation), bevor neue Fakten (Info von gegnerischer Versicherung, Gerichtsurteil, Antwort auf "Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid", ...) vorhanden sind.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:31:14 Uhr:

@tiger55

Du hast mit deinem Thread den Beweis für "der Threadersteller ist im V&S immer Schuld" angetreten.

Der Threadersteller kann schonmal gar keine Schuld haben, da er nicht am Unfall beteiligt war.

Für die Unschuld des Traktorfahrers will hier auch niemand argumentieren.

Man kann aber keine Aktionen vom Gegenverkehr erwarten, zu denen man selbst strikt nicht bereit ist ;-)

Ich frage mich eher, warum man eine Diskussion lostritt, wenn man sich vorher schon über alles sicher ist und keinen mm von seiner Auffassung abrückt?

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:20:38 Uhr:

"Da alles innerhalb weniger Sekunden passiert ist, konnte dein Sohn gleich abschätzen wie weit der Traktor schon rechts war und noch ein Stück weiter nach rechts gekonnt hätte?"

Genau das kann er / man nicht ... wie soll man auf 40, 30, 20, 10 Meter bereits abschätzen können dass man an dem Gruber HINTER dem Trator ggf. mit dem Spiegel nicht vorbei kommt? Man sieht das Teil, aber es ist ja in dem Moment unbekannt ob es 2,70 oder gar 3 m breit ist. Deshalb ist ja erstmal anzunehmen wenn man selbst soweit als möglich und sicher rechts fährt kommt man vorbei.

1. Fehler in meinen Augen

Da es nicht abzuschätzen ist, so langsam wie möglich werden. Im Zweifel sogar anhalten.

Zitat:

Wenn eine Ample grün ist mache ich auch keine Vollbremsung und bezweifle der Andere bei rot fährt doch drüber.

???

Was willst du damit aussagen?

Zitat:

Dafür ist auch zuviel Dynamik im Spiel, wenn der Trekker Fahrer selbst bei Passieren nochmal minimal nach rechts lenkt, scheert das Teil hinten erheblich weiter in den Gegenverkehr ein

Soweit richtig

Zitat:

, d.h. es hätte gepasst aber durch diesen nicht vorhersehbaren Lenkeingriff des Traktorfahres genau im Moment des Passieren hat es dann nicht mehr gepasst.

Spekulation deinerseits, um mit aller Macht um einen Haftungsanteil drumherum zu kommen.

Wird sehr schwer, dass zu beweisen ohne eine Kamera

Zitat:

All diese Möglichkeiten und Eventualitäten können deshalb (so mein Verständnis) nicht zum Vorwurf und Nachteil des Schwächeren ausgelegt werden.

Hätte dein Sohnemann ordentlich die Geschwindigkeit verringert und bis zum Rand das Fahrzeug bewegt oder angehalten so, wäre nichts passiert, auch deinem Fahrzeug nicht.

Wäre dein Sohn nicht mit dem A6, sondern einem Ford Fiesta gefahren, hätte es mit dem Abstand gepasst.

Sollen diese Möglichkeiten nun zum Nachteil anderer VT ausgelegt werden?

Was ich dir damit sagen möchte:

Finde dich damit ab, dass ihr euren Teil der Haftung haben werdet, sofern ihr dem Traktorfahrer keine Fahrlässigkeit nachweisen könnt.

Beide haben Fehler gemacht. Der Traktorfahrer wird aufgrund der höheren Betriebsgefahr wahrscheinlich einen höheren Haftungsanteil bekommen, muss aber nicht.

Ich wiederhole mich mal:

Ich verstehe, dass du bei deinem Sohn keine Schuld siehst.

Du wirst aber verstehen müssen, dass es so ist. Auch er hat nicht alles richtig gemacht. Was genau, haben wir nun seitenlang erklärt.

Dies ist unter Pech gehabt zu verbuchen.

Shit happens

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:36:33 Uhr:

Man kann aber keine Aktionen vom Gegenverkehr erwarten, zu denen man selbst strikt nicht bereit ist ;-)

Wieso strikt nicht bereit? Entsprechend dem fahrerischen können war alles bestens (und nachdem was ich täglich im Straßenverkehr erlebe sind 50% der deutschen Autofahrer noch unterhalb des hier gezeigten Niveaus).

Ich gehe davon aus, daß beim Trekker das Verbesserungspotential hier wesentlich höher lag (und von dem kann man sehr wohl eher verlangen über die Linie zu fahren zumal es explizit vorgeschrieben ist).

Klar ist irgendwann Schluß aber mit so einem Gespann kann ich halt nicht mit vollgas durch 'ne Kurve.

Natürlich davon ausgehend daß die Schilderungen halbwegs zutreffen (was ich persönlich nicht pauschal anzweifle).

Wie gesagt, alles Spekulation und bringt uns keinen Schritt weiter.

Gruß Metalhead

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:39:39 Uhr:

Wäre dein Sohn nicht mit dem A6, sondern einem Ford Fiesta gefahren, hätte es mit dem Abstand gepasst.

Ja und wäre der Traktor ein Dreirad gewesen wäre auch nix passiert (hätte der Hund nicht geschissen hätte er den Hasen erwischt).

Jetzt werden die Argumente aber wirklich absurd. Sorry.

Zitat:

Finde dich damit ab, dass ihr euren Teil der Haftung haben werdet, sofern ihr dem Traktorfahrer keine Fahrlässigkeit nachweisen könnt.

Die Fahrlässigkeit ist zu 100% gegeben, denn sonst wäre kein Unfall passiert. Das hat aber nix mit der Schadensregulierung zu tun.

Zitat:

Beide haben Fehler gemacht. Der Traktorfahrer wird aufgrund der höheren Betriebsgefahr wahrscheinlich einen höheren Haftungsanteil bekommen, muss aber nicht.

So sehe ich das auch.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:54:45 Uhr:

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:36:33 Uhr:

Ich gehe davon aus, daß beim Trekker das Verbesserungspotential hier wesentlich höher lag (und von dem kann man sehr wohl eher verlangen über die Linie zu fahren zumal es explizit vorgeschrieben ist).

Klar ist irgendwann Schluß aber mit so einem Gespann kann ich halt nicht mit vollgas durch 'ne Kurve.

Gruß Metalhead

Wieso kann man bitte vom Trecker eher verlangen über eine Linie zu fahren, als vom Pkw?

Ich fahre selbst sowohl Pkw als auch lof-Maschinen. Mit dem Pkw kann man wohl unbestritten deutlich einfacher Platz machen. Manche Sturköpfe sehen das allerdings nicht ein, nach dem Motto "was hat der auf der Straße verloren".

Zumal es ja in diesem Fall eben nicht vorgeschrieben ist, ich kann hier jedenfalls keinen befestigten Seitenstreifen erkennen.

Bedeutend schneller als der Audi kann er nicht unterwegs gewesen sein. Dennoch waren beide wohl zu schnell, sonst hätte es nicht gekracht.

Mit dem fahrerischen Können gebe ich dir Recht. Hätte mir vielleicht auch so passieren können. Ich denke jeder kennt noch brenzlige Situationen aus seiner Fahranfänger-Zeit. Vor einer Teilschuld schützt das allerdings nicht.

Doppelpost

Schön dass du mein Argument als das erkannt hast, was es ist.

Dies ist schließlich nur die Antwort auf das Argument vom TE, dass der Traktor genau in dem Moment noch einen Schlenker gemacht hat bzw. hätte machen können.

Das sollte der übernächste Satz in meinem Kommentar aber klar gemacht haben.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:54:45 Uhr:

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:36:33 Uhr:

Man kann aber keine Aktionen vom Gegenverkehr erwarten, zu denen man selbst strikt nicht bereit ist ;-)

Ich gehe davon aus, daß beim Trekker das Verbesserungspotential hier wesentlich höher lag (und von dem kann man sehr wohl eher verlangen über die Linie zu fahren zumal es explizit vorgeschrieben ist).

Klar ist irgendwann Schluß aber mit so einem Gespann kann ich halt nicht mit vollgas durch 'ne Kurve.

Gruß Metalhead

Du musst auf ein paar Sachen mehr achten, denn du hast ja hinten dein Anbaugerät noch. Natürlich kannst du über die Linie, du kannst sogar aufs Bankett, wenn nicht gleich ein Graben kommt. Bedenke aber bitte Leitpfosten, Schilder und Planken, sofern vorhanden. Die sind dann sehr leicht rasiert.

"Vollgas" (was heißt: zwischen 25 und 50, je nach Bauart und Zulassung) ist zweideutig. Läuft die Karre nur 30, ist das OK. Aber das Anbaugerät läßt die Zugmaschine aufschwimmen, so geht "Vollgas" nur auf ebener Fläche, sonst bekommst du Probleme. Ein erfahrener Traktorist schätzt das aber ein.

 

Ich denke aber, überhöhte Geschwindigkeit wirst du dem Traktorfahrer nicht nachweisen können.

Gruß Jörg.

 

Bis dann neues von der Versicherung vorliegt kann dieser Kreisel doch mal etwas Ruhe vertragen.

Mich bitte kontaktieren wenn es hierfür neues gibt, dann mach ich wieder auf.

Moorteufelchen

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