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Schul-/Behindertenbusse, Warnblinkanlage

Themenstarteram 20. Juli 2011 um 22:34

Thema hatten wir schon, vielleicht hat sich die Rechtslage verändert. Was sagen die Fachleute? Bei Schul- und Behindertenbussen kann man immer wieder feststellen, dass sie im öffentlichen Straßenverkehr am Straßenrand anhalten und Personen ein- oder aussteigen lassen. Eine Haltestelle ist dort regelmäßig nicht eingerichtet. Zur Absicherung schalten sie ihre Warnblinkanlage ein. Dies scheint zwar der Sicherheit zu dienen, verwirrt aber andere Verkehrsteilnehmer, da die Warnblinkanlage nur an besonders gekennzeichneteten Haltestellen verwendet werden darf und dann auch Pflichten für andere Fahrzeugführer entstehen. Z.B. Vorbeifahrt nur im Schritttempo, auch im Gegenverkehr.

Leider setzten manche Busfahrer ihre vermeintlichen Rechte schon fast mit Gewalt durch. So heute passiert. Busfahrerin hält in zweiter Reihe auf der Fahrbahn an, schaltet Warnblinkanlage ein und führt ein Kind an der Schulter über die Fahrbahn. Dem herannahenden Fahrzeugführer des Gegenverkehrs gibt sie mit der Hand Haltezeichen und geht schnurstracks weiter, da sie ja Weisungen erteilt hatte. Nach Ansprache hatte sie keinerlei Unrechtsbewußtsein, denn bei eingeschalteter Warnblinkanlage muss auch der Gegenverkehr Schritttempo fahren.

Ich hoffe, dass zukünftig nicht auch Taxifahrer, Lieferantenfahrzeuge usw mit eingeschalteter Warnblinkanlage weitere Rechte einfordern.

Beste Antwort im Thema

Da steigt der Fahrer eines Schulbusses aus um ein Kind über die Strasse zu bringen. Ich ziehe den Hut vor solchen "Helden des Alltags", es gibt leider viel zu wenige davon.

Sich über so etwas aufzuregen, weil man für ein paar Sekunden in seinem Vorwärtsdrang gebremst wurde ist einfach nur erbärmlich.

Einige Kommentare hier lassen befürchten, dass das Kind ohne Begleitung des Fahrers eine Ewigkeit auf eine Lücke im Verkehr gewartet hätte und im schlimmsten Fall unter die Räder gekommen wäre.

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am 21. Juli 2011 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Da steigt der Fahrer eines Schulbusses aus um ein Kind über die Strasse zu bringen. Ich ziehe den Hut vor solchen "Helden des Alltags", es gibt leider viel zu wenige davon.

Sich über so etwas aufzuregen, weil man für ein paar Sekunden in seinem Vorwärtsdrang gebremst wurde ist einfach nur erbärmlich.

Einige Kommentare hier lassen befürchten, dass das Kind ohne Begleitung des Fahrers eine Ewigkeit auf eine Lücke im Verkehr gewartet hätte und im schlimmsten Fall unter die Räder gekommen wäre.

Quark mit Sosse. Es ist einfach eine Regel, dass der durchgehende Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang hat. Das gilt für alle und ist vom Gesetzgeber bewusst unabhängig davon geregelt, wie "bedürftig", "schwach", "hilflos" die Person am Strassenrand ist. Wenn jemand freiwillig auf sein Recht verzichtet - schön. Wenn nicht - dann ist das eben so. Die Freiwilligkeit zu erzwingen steht der Busfahrerin jedoch NICHT an und zudem gefährdet sie sich und das Kind auch noch in höchsten Masse.

Zu meiner Schulbuszeit war es ein absolutes Unding irgendwo anders als an einer Haltestelle zu halten. KEIN Busfahrer wäre nur im Traum darauf gekommen. Noch weniger wäre ein Busfahrer auf die Idee gekommen, einfach einen Bus mit Kindern darin (!) zu verlassen. Eher eine massive Pflichtverletzung als "Heldin der Arbeit".

Amen

Ich denke wir reden hier von Bussen der Sprinterklasse die Schüler oder behinderte Schüler einsammeln?

 

Und wenn ich mir §1 und §3 (2a) StVO so ansehe kann man auch mal kurz anhalten für ein behindertes Kind das vom Busfahrer/Betreuer über eine Straße begleitet wird.

am 21. Juli 2011 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Busfahrerin hält in zweiter Reihe auf der Fahrbahn an, schaltet Warnblinkanlage ein und führt ein Kind an der Schulter über die Fahrbahn. Dem herannahenden Fahrzeugführer des Gegenverkehrs gibt sie mit der Hand Haltezeichen und geht schnurstracks weiter....

Seit wann hat eine Busfahrerin oder eben Busfahrer die Befugnis den fließenden Verkehr anzuhalten, nur um ein Kind rüberzubringen ?!

Ich meine, es ist ja alles schön und recht, wenn die Fahrer für die Sicherheit sorgen. Aber hier hat die Person mit dem Kind zu warten bis die Strasse frei zum überqueren ist.

 

Wäre dies mein Kind gewesen, dann hätte ich schon dafür gesorgt, dass die Fahrerein jetzt keinen Bus mehr lenkt. 

am 21. Juli 2011 um 9:49

Zitat:

Graue Theorie ohne größere Relevanz für die Praxis.

Zum Glück, denn man braucht die Leute nicht beachten.

am 21. Juli 2011 um 10:25

Ich denke der TE sollte beim nächsten Mal auf sein Recht bestehen und Vollgas geben, um die Fahrerin des Behinderten/Schülerbusses auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Wer nicht hören will muss fühlen. Aber nicht vergessen, die Scheibenwischer anzumachen, falls was auf der Windschutzscheibe landet. :rolleyes:

am 21. Juli 2011 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

die Warnblinkanlage nur an besonders gekennzeichneteten Haltestellen verwendet werden darf und dann auch Pflichten für andere Fahrzeugführer entstehen. Z.B. Vorbeifahrt nur im Schritttempo, auch im Gegenverkehr.

Leider setzten manche Busfahrer ihre vermeintlichen Rechte schon fast mit Gewalt durch. So heute passiert. Busfahrerin hält in zweiter Reihe auf der Fahrbahn an, schaltet Warnblinkanlage ein und führt ein Kind an der Schulter über die Fahrbahn. Dem herannahenden Fahrzeugführer des Gegenverkehrs gibt sie mit der Hand Haltezeichen und geht schnurstracks weiter, da sie ja Weisungen erteilt hatte.

Ich habe kein Problem damit im Schritttempo vor mich hinzurollen allerdings würde mich das Haltezeichen der Busfahrerin überhaupt nicht interessieren. Denn diese Befugnis steht ihr nicht zu!

Allerdings kann ich deine Aufregung auch nicht ganz nachvollziehen. Wenn selbst ich als kinderloser jemand, der eher für ein Tier als für einen Menschen bremsen würde, dies als nicht weiter tragisch hinnimmt; frage ich mich wieso ihr pseudotoleranten Menschen nicht darüber froh seid, das jemand seine Pflichten ernst nimmt und für das wohl eurer Plagen sorgt.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Aber hier hat die Person mit dem Kind zu warten bis die Strasse frei zum überqueren ist.

eben!

das ganze hat dann nämlich noch einen negativen effekt...

wenn sich das kind von der busfahrerin (die die situation sicherlich besser einschätzen kann als ein kind) abguckt, das es sinngemäß einfach über die straße laufen kann, weil die autos ja eh anhalten müssen...braucht man keine rosarote brille um zu wissen, wie das dann u.u. mal endet...

am 21. Juli 2011 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Zitat:

 

Ich habe kein Problem damit im Schritttempo vor mich hinzurollen allerdings würde mich das Haltezeichen der Busfahrerin überhaupt nicht interessieren. Denn diese Befugnis steht ihr nicht zu!

 

Allerdings kann ich deine Aufregung auch nicht ganz nachvollziehen. Wenn selbst ich als kinderloser jemand, der eher für ein Tier als für einen Menschen bremsen würde, dies als nicht weiter tragisch hinnimmt; frage ich mich wieso ihr pseudotoleranten Menschen nicht darüber froh seid, das jemand seine Pflichten ernst nimmt und für das wohl eurer Plagen sorgt.

da bin ich doch mehr als "begeistert" über soche aussagen und drück mal die klingel  :mad::rolleyes:

 

Man kann über diesen Grenzfall diskutieren und auch mich stören Busfahrer, die absichtlich so halten (ob Haltestelle oder nicht), dass die Autos nicht vorbei kommen oder rücksichtlos wieder auf die Straße ziehen, egal ob jemand schon halb vorbei gefahren war, oder nicht. In diesem Fall kannte die Frau anscheinend selbst die Regeln nicht und hat daraus anscheinend ein falsches Anspruchsverhalten abgeleitet, nämlich dass sie egal wo sie hält, den Gegenverkehr mit der Warnblinkanlage immer zum Schritttempo zwingen kann. Nicht gut, aber immerhin hat es in diesem Fall eher der Sicherheit geholfen als geschadet.

Ich denke aber, solche Fälle gibt es lange nicht so oft wie das Gegenteil, ich sehe nämlich fast jeden Tag Autofahrer, die im Gegenverkehr mit 60 am Bus vorbeibrettern, auch wenn die Warnblinkanlage an ist. Das ärgert mich deutlich mehr, weil in Deutschland Verkehrsregeln anscheinend ziemlich aus der Mode gekommen sind. Bei neuen Sachen, z.B. als die neuen Blinkregeln im Kreisverkehr eingeführt wurden oder auch das Thema mit den Warnblinkern bei den Bussen, machen es die meisten 6 Monate lang richtig und dann interessiert es kein Schwein mehr. Also lieber eine übereifrige Busfahrerin als 20 schlafende Autofahrer, die trotz Warnblinkanlage mit vollem Tempo vorbeirauschen.

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

 

Ich habe kein Problem damit im Schritttempo vor mich hinzurollen allerdings würde mich das Haltezeichen der Busfahrerin überhaupt nicht interessieren. Denn diese Befugnis steht ihr nicht zu!

Allerdings kann ich deine Aufregung auch nicht ganz nachvollziehen. Wenn selbst ich als kinderloser jemand, der eher für ein Tier als für einen Menschen bremsen würde, dies als nicht weiter tragisch hinnimmt; frage ich mich wieso ihr pseudotoleranten Menschen nicht darüber froh seid, das jemand seine Pflichten ernst nimmt und für das wohl eurer Plagen sorgt.

da bin ich doch mehr als "begeistert" über soche aussagen und drück mal die klingel  :mad::rolleyes:

Auch auf die Gefahr hin, dass ich zerrissen werde: die Meinung und Wortwahl zu den Kindern ist nicht richtig, aber ich bin schon der Meinung, dass es Tiere mindestens so viel verdient haben, dass man für sie bremst, wie Menschen. Wenn man sich anschaut, wie wir Menschen mit der Natur, mit Tieren und unserer Zukunft umgehen, muss man sich ab und an fragen, ob nicht die größere Intelligenz und das höhere Bleiberecht im Tierreich zu finden ist.

am 21. Juli 2011 um 11:09

Die Wortwahl Plagen ist doch vollkommen korrekt. Was führt ihr euch schon wieder so auf?

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Busfahrerin hält in zweiter Reihe auf der Fahrbahn an, schaltet Warnblinkanlage ein und führt ein Kind an der Schulter über die Fahrbahn. Dem herannahenden Fahrzeugführer des Gegenverkehrs gibt sie mit der Hand Haltezeichen und geht schnurstracks weiter....

...

Wäre dies mein Kind gewesen, dann hätte ich schon dafür gesorgt, dass die Fahrerein jetzt keinen Bus mehr lenkt. 

Oh mein Gott, bist du ein Bär...:rolleyes:

Jeder, der es noch nicht wissen sollte: Ein Schulbus MUSS beim Halten die Warnblinkanlage einschalten und der Verkehr MUSS dann Schrittgeschwindigkeit fahren. Hat also nichts mit Eigenmächtigkeit zu tun.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/bus-warnblinklicht.php

am 21. Juli 2011 um 12:41

Ich versteh die Aufregung nicht. Ob mit Warnblinklicht oder ohne, das spielt eine geringe Rolle.

Rechtlich gesehen dürften keine weiteren "Pflichten" daraus entstehen, aber mal ehrlich, da fährt man doch eh langsam wenn Kinder ein und aussteigen. Wer würde den gerne den Eltern erklären daß ihr Kind unter der Motorhaube verschwunden ist und 50m mitgeschleift wurde?

Da gibts noch ganz andere Dinge, über die man sich viel mehr aufregen kann, wie z.B. Ampelanlagen.

Das Halten in zweiter Reihe ist mittlerweile ein gesellschaftliches Problem. Wer "darf" und wer darf nicht? Eigentlich gibt es klare Regeln, die aber oftmals völlig praxisfremd sind. Der Staat, insbesondere die Kommunen, haben es versäumt dem Autoverkehr frühzeitig Rechnung zu tragen und für entsprechend breite Straßen und ausreichend Parkplätze zu sorgen.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Jeder, der es noch nicht wissen sollte: Ein Schulbus MUSS beim Halten die Warnblinkanlage einschalten und der Verkehr MUSS dann Schrittgeschwindigkeit fahren. Hat also nichts mit Eigenmächtigkeit zu tun.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/bus-warnblinklicht.php

Das ist nicht ganz richtig.

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

Aber weiter oben stehen meine Ausführungen zu behinderten Kindern und den §1 und 3.

Also anhalten.

 

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

Der Staat, insbesondere die Kommunen, haben es versäumt dem Autoverkehr frühzeitig Rechnung zu tragen und für entsprechend breite Straßen und ausreichend Parkplätze zu sorgen.

Das kann man so nicht überall sagen. Die Hauptstraße durch meinen Stadtteil in München (Cosimastraße in Bogenhausen/Oberföhring) war bisher richtig breit und hatte beide Richtungen zusätzlich durch einen sehr breiten Grünstreifen getrennt. Seit einiger Zeit baut man gegen den Willen der Anwohner (Unterschriftensammlungen, Presse etc.) eine Straßenbahnstrecke auf diesem Grünstreifen, weil man die Endhaltestelle um gefühlte 2 km verlängern wollte. Im Zuge der Baumaßnahmen hat man auch die Straßen, Gehwege, Parklücken etc. komplett neu gemacht und man sieht sehr genau, dass das gezielte Gängeln der Autofahrer oberstes Gebot war. Jetzt sind die Gehwege gefühlt 10 Meter breit, aber es gibt wenig Parklücken für die Anwohner, die Fahrspuren wurden von bisher vielleicht 4,50 Meter auf vielleicht 2,50 Meter Standardbreite gekürzt, alle 50 Meter wurde eine Ampel hingesetzt und die Bushaltestellen (der Bus war bisher im 5 min Takt unterwegs und fährt perverserweise auch zukünftig parallel zur Straßenbahn weiter) sind soweit in die Straße reinversetzt worden, dass man nicht mal mehr mit einem Motorrad am haltenden Bus vorbeirollen kann. Von meiner Abzweigung habe ich stadteinwärts bisher vielleicht 4 Minuten bis zum Anfang der Straße gebraucht, zukünftig muss ich von locker 10 Minuten ausgehen. So sehen städtebauliche Maßnahmen zumindest in München heute aus!

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