Schul-/Behindertenbusse, Warnblinkanlage
Thema hatten wir schon, vielleicht hat sich die Rechtslage verändert. Was sagen die Fachleute? Bei Schul- und Behindertenbussen kann man immer wieder feststellen, dass sie im öffentlichen Straßenverkehr am Straßenrand anhalten und Personen ein- oder aussteigen lassen. Eine Haltestelle ist dort regelmäßig nicht eingerichtet. Zur Absicherung schalten sie ihre Warnblinkanlage ein. Dies scheint zwar der Sicherheit zu dienen, verwirrt aber andere Verkehrsteilnehmer, da die Warnblinkanlage nur an besonders gekennzeichneteten Haltestellen verwendet werden darf und dann auch Pflichten für andere Fahrzeugführer entstehen. Z.B. Vorbeifahrt nur im Schritttempo, auch im Gegenverkehr.
Leider setzten manche Busfahrer ihre vermeintlichen Rechte schon fast mit Gewalt durch. So heute passiert. Busfahrerin hält in zweiter Reihe auf der Fahrbahn an, schaltet Warnblinkanlage ein und führt ein Kind an der Schulter über die Fahrbahn. Dem herannahenden Fahrzeugführer des Gegenverkehrs gibt sie mit der Hand Haltezeichen und geht schnurstracks weiter, da sie ja Weisungen erteilt hatte. Nach Ansprache hatte sie keinerlei Unrechtsbewußtsein, denn bei eingeschalteter Warnblinkanlage muss auch der Gegenverkehr Schritttempo fahren.
Ich hoffe, dass zukünftig nicht auch Taxifahrer, Lieferantenfahrzeuge usw mit eingeschalteter Warnblinkanlage weitere Rechte einfordern.
Beste Antwort im Thema
Da steigt der Fahrer eines Schulbusses aus um ein Kind über die Strasse zu bringen. Ich ziehe den Hut vor solchen "Helden des Alltags", es gibt leider viel zu wenige davon.
Sich über so etwas aufzuregen, weil man für ein paar Sekunden in seinem Vorwärtsdrang gebremst wurde ist einfach nur erbärmlich.
Einige Kommentare hier lassen befürchten, dass das Kind ohne Begleitung des Fahrers eine Ewigkeit auf eine Lücke im Verkehr gewartet hätte und im schlimmsten Fall unter die Räder gekommen wäre.
65 Antworten
Zusätzlich zum § 20 StVO ist auch der § 16 StVO zu beachten. Hier liegt des Rätsels Lösung. Busse dürfen nur an besonderen Haltestellen, bei denen die Verwaltungsbehörde das Einschalten der Warnblinkanlage angeordnet hat, die Warnblinkanlage einschalten. Und diese Anordnung wird nur für wenig Haltestellen erlassen.
Alle, die jetzt etwas gelernt haben, sollten mir übrigens ein "Danke" geben.
Danke.
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Dann darf man sich eben auch über Innenstadtsterben nicht wundern weil die Menschen in die Vororte ziehen, die Unternehmen in die Kleinstädte wegen der Verkehrsanbindung und die Einkaufsläden sowieso.
Das ist doch so gewollt, damit die Umweltzonen ihre volle Wirkung entfalten können....
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wenn diese Funktion auch für andere, nach eigener Meinung sinnvolle, Situationen benutzt wird, verliert sie schnell an Wert. Überlege mal, jeder dürfte ein Blaulicht nach eigener Einschätzung nutzen. Überall nur Blaulichter und keiner macht mehr Platz.
Jo ich fahr ja auch permanent aus Jux und Tollerei mit Warnblinke rum. Isses echt so schwer, bei so ner Diskussion auch nur eine Spur von Realismus zu bewahren?
Für mich sieht das so aus, als wenn hier ein Sprinter / VW T4 oder T5 ein mehr oder weniger behindertes Kind von oder zu der Lebenshilfe / AWO / beschützenden Werkstatt / Sonderkindergarten befördert.
Dann wird das Kind bis zur Haustür gebracht. Und der Fahrer hat nullkommagarkeine Rechte, die nicht jeder andere Fahrer auch (nicht) hat.
Die Fahrer - oftmals meiner Beobachtung nach 400€-Kräfte - haben dann halt nur "normale" Kenntnisse der Verkehrsregeln. Das mit dem "Schulbus und Warnblinker" ist noch bekannt. Das Detail Haltestelle ist dann nicht mehr bekannt.
In der Regel hilft da ein nettes Gespräch. In einem Härtefall habe ich auch schon mal die auf dem T4 angegebene Rufnummer angewählt. Das Gespäch war erstmal hart (mein Gegenüber war auch nicht wirklich fit in den Details von StVO und Konsorten), aber mit ein wenig Geduld konnte ich überzeugen. Ab der nächsten Fahrerbesprechung konnte ich dann das geänderte Verhalten beobachten. 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Noch eins: Woher nimmst Du eigentlich die Differenzierung: „ob auf der Fahrbahn angehalten wird oder in der "Haltestellenbucht"😉“?
Meines Wissens gilt die Regelung aus § 20 StVO immer, egal ob der Bus auf der Straße steht oder in der Haltebucht.
Ein Missverständnis oder eine Unkenntnis hierüber könnte ganz schön unangenehm werden.
Sorry, es hat jetzt ein wenig länger gedauert, dafür wird's mein letzter Beitrag für heute sein 😁
Bis etwa Ende der 90er Jahre gab es eine komplexere, aber auch missverständlichere Regelung, was Schulbusse und das Einschalten der Warnblinkanlage anging. Danach war es von Bedeutung, wo die Haltestelle war bzw. wie sie ausgebaut war, also auf der Fahrbahn oder in einer separaten Haltebucht. Davon abhängig war dann auch die Verhaltensvorschrift für andere Verkehrsteilnehmer, wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet war, differenziert nach Vorbeifahren oder Entgegenkommen. Dies ging bis dahin, das an einem in gleicher Fahrtrichtung an einer Haltestelle auf der Fahrbahn haltentem Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage grundsätzlich nicht vorbei gefahren werden, der Gegenverkehrs diesen nur in Schrittgeschwindigkeit passieren durfte. Dies sah dann direkt wieder anders aus, wenn es eine Haltebucht war usw. usw. Für den Normalverbraucher ziemlich undurchschaubar. Ich habe die Änderung bzw. in diesem Zusammenhang wohl Vereinfachung der StVO, was § 12 angeht, vergessen oder verdrängt und jetzt einige Zeit damit verbracht, das genaue Änderungsdatum heraus zu finden. Lange Ausführung und wenig Hintergrund. Dies war letztlich der Grund meiner Differenzierung.
Die geltende StVO macht aber meine Einschränkung letztlich überflüssig.
Gruß
Achim H.
@ichtyos
Sorry, aber ich verstehe absolut nicht warum man sich über solche Nichtigkeiten überhaupt aufregen muß. Da wird keiner Behindert und man bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone wenn man mal eine Sekunde warten muß weil ein Busfaherer ein Kind auf die andere Straßenseite begleitet. Außerdem ist es für mich blödsinnig da zu sagen der hat keine Rechte dazu. Wie schon gesagt hat auch keiner ein Recht den Verkehr für einen rangierenden LKW auufzuhalten und trotzdem beschwert sich keiner. Es hat auch keiner das Recht schneller als erlaubt zu fahren und trotzdem machen es sehr viele usw.
Das ist für mich das selbe als wenn jemand wegen 10 Cent vor Gericht zieht...