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Schneeflocken-Tempolimit gilt auch ohne Schnee

Eine 60 auf weißem Grund mit roten Rand auf einem roten Schild bedeutet 60km/h Tempolimit.
Mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt 60kmh nur wenn es Nass ist.
Wenn aber unter dem 60er Schild ein weißes viereckiges Schild mit einer Schneeflocke drauf ist, bedeutet das wohl nicht, das die 60er Begrenzung nur eingehalten werden muss, wenn Schnee liegt.

Hier ein Artikel dazu:
http://www.t-online.de/.../...e-oberlandesgericht-hat-entschieden.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 14. Oktober 2014 um 15:01:00 Uhr:


...
Himmel, manchmal frage ich mich ernsthaft was in der Fahrschule schief gelaufen ist und sinne über einen Preis, eine Auszeichnung nach wie: "Der goldene Führerschein mit Zitrone" oder so ...
...

Gott sei Dank, daß wir Dich haben. Wenigstens einer mit vollem Durchblick 😉.

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Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 14. Oktober 2014 um 14:14:29 Uhr:


Eine 60 auf weißem Grund mit roten Rand auf einem roten Schild bedeutet 60km/h Tempolimit.
Mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt 60kmh nur wenn es Nass ist.
Wenn aber unter dem 60er Schild ein weißes viereckiges Schild mit einer Schneeflocke drauf ist, bedeutet das wohl nicht, das die 60er Begrenzung nur eingehalten werden muss, wenn Schnee liegt.

Hier ein Artikel dazu:
http://www.t-online.de/.../...e-oberlandesgericht-hat-entschieden.html

Und ich dachte immer, dann gilt 60 für Schneeflocken 😁

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 13. August 2015 um 07:29:18 Uhr:



Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 14. Oktober 2014 um 14:14:29 Uhr:


Eine 60 auf weißem Grund mit roten Rand auf einem roten Schild bedeutet 60km/h Tempolimit.
Mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt 60kmh nur wenn es Nass ist.
Wenn aber unter dem 60er Schild ein weißes viereckiges Schild mit einer Schneeflocke drauf ist, bedeutet das wohl nicht, das die 60er Begrenzung nur eingehalten werden muss, wenn Schnee liegt.

Hier ein Artikel dazu:
http://www.t-online.de/.../...e-oberlandesgericht-hat-entschieden.html

Und ich dachte immer, dann gilt 60 für Schneeflocken 😁

Das war jetzt der intelligenteste Beitrag in diesem Thread.

LOL

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 11. August 2015 um 08:43:41 Uhr:


Ich verwahre mich ja prinzipiell gegen jegliche "Abzocke"-Vorwürfe in Verbindung mit Geschwindigkeitsübertretungen.
Allerdings bin ich in diesem Fall wirklich geneigt, meine Meinung zu ändern.

Man könnte das Zusatzschild ja einfach weg lassen, dann wäre das TL unmissverständlicher und für jeden klar.

In diesem Fall wie bei mir gestern, wo dann wirklich quasi aufgelauert wird, fällt es schon schwer, nicht an das Wort "Abzocke" zu denken.

Dafür mal ein "Danke" von mir, @einTraumtaenzer, auch wenn Du davon nichts mitbekommst 😉 (Ignore). In Deinem Fall kann man tatsächlich von Abzocke sprechen.

Genau genommen bräuchte man an solchen Orten zwei Limits:

Das schon angegebene, das ohnehin immer gilt und zusätzlich eines - weit darunter (z. B. 30 km/h) - das sich auf die Schneeflocke bezieht.

So gesehen kann man da aber jetzt sogar schon doppelt abzocken (wie es manche schreiben):

Im Sommer alle, die schneller fahren, als auf dem Schild steht, weil das immer gilt.
Im Winter (bei Schneefall oder Minustemperaturen) so richtig nach BKatV Punkt 8.1, auch wenn man nicht schneller fährt, als es auf dem Schild steht. Macht dann pauschal schon 100 € (inklusive Punkt), sofern ich das nicht falsch verstehe.

Es stimmt wirklich: Eindeutiger wäre besser, da wäre allen geholfen.

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wenn das Schild einer nicht versteht, ist er dann überhaupt fähig geistig ein Fahrzeug zu führen, er wird es schon merken wenn er mit 100 km/h bei Schneefall im Graben liegt. Hoffentlich werden dann keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährtet.

Zitat:

@vrano2 schrieb am 18. August 2015 um 11:08:34 Uhr:


wenn das Schild einer nicht versteht, ist er dann überhaupt fähig geistig ein Fahrzeug zu führen, er wird es schon merken wenn er mit 100 km/h bei Schneefall im Graben liegt. Hoffentlich werden dann keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährtet.

Übertriebene Meinung

Das Schild ist streng genommen klar, führt allerdings leicht zu einem Denkfehler, der sich jedoch erheblich von einer totalen Inkompetenz zum Führen eines Kfz unterscheidet.

Das ist keine "übertriebene Meinung", sondern Polemik.

Dieser Schilderkombination ist ein Design-Fehler. Völlig unabhängig von dem, was man in der Fahrschule mal auswendig gelernt hat, ist die Verwechslungsgefahr mit den einschränkenden Zusatzschildern wie "nur bei Nässe" eben viel zu hoch.
Liesse sich leicht vermeiden, indem die Schneeflocke oberhalb von dem Tempolimit-Schild angebracht würde. Damit würde der Wahrnehmungsautomatismus der heutzutage von Zusatzschildern geprägt ist, vermieden.

PS: Ich lese gerade, dass das alles mal viel eindeutiger geregelt war.
http://www.vzkat.de/Gefahrzeichen/Hinweis_Gefahrzeichen.htm
Da war der Amtsschimmel mal wieder auf Drogen und hat eine Bereinigung durchgeführt, die "Schilderwaldnovelle", so dass es jetzt mehr Zeichen als vorher sind, noch zudem mit schlechterer, uneindeutigerer Symbolik bei Kombination mit anderen Zeichen. Was für ein Irrsinn!
Und da bin ich fein raus, als ich in der Fahrschule war, gab es den Kram noch nicht. 😉 Da ging noch ein Vierteljahrhundert ins Land.

Entschuldigt, dass ich diesen alten Thread ausgrabe.

Meiner Meinung nach ergibt die Entscheidung des OLG Hamms für sich genommen auch keinen Sinn. Im Sommer (oder generell bei milden Temperaturen z.B. höher als 4°C) sollte die Geschwindigkeitsbeschränkung zum Beispiel nicht gelten. Aber es ist letztendlich immer noch eine Einzelentscheidung, die sich auf das Urteil der Vorinstanz des Amtsgericht Siegens bezieht. Und dieses Urteil ist eigentlich relativ klar, und wenn man es liest, wird auch klar warum die Rechtsbeschwerde nicht erfolgreich war.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung fand am 30. Januar 2014 gegen 18:27 auf der B 54 bei Burbach statt. Sobald die Temperatur unter 4°C fällt, wurde die elektronische Geschwindkeitsbegrenzung mit dem Schneeflockensymbol eingeschaltet. Lautt Zeuge (Polizist) lag am Straßenrand Schnee. Ich habe die historischen Wetterdaten überprüft, und bei der nächsten, wenige Kilometer entfernten, Station (Flugplatz Siegerland) herrschten sowohl um 18:20 als auch um 18:50 -2,0°C. Die zweitnächste Station (Dillenburg) maß um 18:00 eine Temperatur von -0,7°C, und um 19:00 eine Temperatur von -1,3°C.

Bei Temperaturen von knapp unter 0°C und Schnee am Straßenrand muss man mit Straßenglätte rechnen, insbesondere Wenn das Zusatzzeichen angezeigt wird. Daher erfolgte das Bußgeld und der Entzug der Faherlaubnis für einen Monat meiner Meinung nach eindeutig zu Recht.

Zitat:

Entschuldigt, dass ich diesen alten Thread ausgrabe.

Ich muss da auch mal einsteigen.

Vielleicht sollte man mal die Besonderheit in Betracht ziehen, das es sich bei dem Urteil um eine elektronisch geregelte Geschwindigkeitsanzeige handelte.
Auf gut Deutsch. Wenn die Wetterbedingungen Glättegefahr beinhalten springt die Anzeige von generell 80km/h auf 60km/h wegen Glättegefahr um.

Das ist in meinen Augen schon etwas ganz anderes, als wenn da das ganze Jahr hindurch nur ein 60er (Blech-)Schild mit nem Schneeflockensymbol unten drunter steht. So wie auf dem Foto.

Ist ja vom Vorposter auch so dargelegt worden.
Die elektronische Schilderbrücke warnt ja nicht vor einer eventuell imaginär auftretenden Gefahr, sondern vor einer, witterungsbedingt, konkret bestehenden. Und aus dem verlinkten Artikel geht leider kein bischen hervor, inwieweit dies bei dem Urteil differenziert wurde.

Da haben die Schreiberlinge wohl wiedermal selbst ihr Gehirn ausgeschalten und gedankenlos interpretiert.
Aber in der heutigen Nur-Nachgeplapper-Welt leider der mainstreammäßige Usus im "Journalismus". 😉

Hallo, Rainer_EHST,

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 2. Dezember 2017 um 08:14:27 Uhr:



Zitat:

Entschuldigt, dass ich diesen alten Thread ausgrabe.


Auf gut Deutsch. Wenn die Wetterbedingungen Glättegefahr beinhalten springt die Anzeige von generell 80km/h auf 60km/h wegen Glättegefahr um.

es gibt elektronische Schilderbrücken, die bei Schneefall und/oder Glätte nur das Glättesymbol und ein Überholverbot für LKW anzeigen, ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.

Nichtsdestotrotz wird auch hier verlangt, den gesunden Menschenverstand einzuschalten und nicht davon auszugehen, dass man mangels Geschwindigkeitsbeschränkung so schnell fahren darf, wie es mit dem Fahrzeug technisch möglich ist.

Hier kommt dann wieder die angepasste Geschwindigkeit zum Tragen.

Viele Grüße,

Uhu110

Is ja nu egal, welches Verbotsschild sich oberhalb der Schneeflocke befindet.
Die Schneeflocke bedeutet nun mal, das dieses Verbot zusammen mit der, durch die Schneeflocke, definierten Gefahr gilt.

Und Glättegefahr heißt ja noch lange nicht, das es tatsächlich glatt ist, sondern es glatt sein kann.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:55:46 Uhr:


Is ja nu egal, welches Verbotsschild sich oberhalb der Schneeflocke befindet.
Die Schneeflocke bedeutet nun mal, das dieses Verbot zusammen mit der, durch die Schneeflocke, definierten Gefahr gilt.

Und Glättegefahr heißt ja noch lange nicht, das es tatsächlich glatt ist, sondern es glatt sein kann.

Nein, eben nicht.

Ein Zusatzschild "bei Nässe" bedeutet, dass das dazugehörige Tempolimit nur dann gilt, wenn die Straße tatsächlich nass ist.

Ein Schneeflockenschild hingegen ist keine Einschränkung, sondern eine Erklärung, ähnlich wie das Zusatzschild "Staugefahr". Letzteres bedeutet ja auch nicht, dass das dazugehörige Tempolimit ignoriert werden darf, wenn man absolut sicher ist, dass gerade kein Stau ist. Ebenso ist es mit der Schneeflocke: Das Tempolimit gilt generell. In der Regel wird das TL-Schild außerhalb der Frostsaison abgebaut oder zugeklappt. Aber solange es da steht, gilt es auch, und zwar unabhängig davon, ob gerade tatsächlich Straßenglätte herrscht oder nicht. Selbst wenn gerade 15 Grad über Null sind.

Zitat:

Ein Zusatzschild "bei Nässe" bedeutet, dass das dazugehörige Tempolimit nur dann gilt, wenn die Straße tatsächlich nass ist.

Was man ja auch sieht. 😉

Und außerdem, bei Nässe heißt es ja nicht, bei Gefahr von Nässe.
Und die Schneeflocke heißt ja nicht, bei Schnee, sondern bei Gefahr von Glätte.

Man sollte schon unterscheiden, ob die bestehende Gefahr, oder der tatsächlich bestehende Zustand als Kriterium der Geltung gemeint ist.

Edit:
Die Antwort kam vor der Änderung deines Beitrages. 😉

Zitat:

@CV626 schrieb am 02. Dez. 2017 um 14:58:51 Uhr:


In der Regel wird das TL-Schild außerhalb der Frostsaison abgebaut oder zugeklappt.

Kennt jemand eine Situation, in der das umgekehrt ist, also Tempolimit im Sommer, im Ggs. dazu keine gesonderte Beschraenkung im Winter (natuerlich ohne Schneeflockenzeichen)?

Es ist so einfach !

Das Limit gilt immer.

Aber Vorsicht, wenn es kalt ist könnte es hier besonders schnell und doll glatt sein, abweichend von den Straßenabschnitten davor oder danach.

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