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Wie weit gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 19:23

Hi,

Daß die Geschwindigkeitsbegrenzung beim Aufhebungsschild endet ist klar.

Wie sieht es aber aus, wenn ich auf der Autobahn z.B. eine Begrenzung auf 100km/h habe und dann eine Auffahrt kommt?

Endet die Begrenzung mit der Auffahrt, weil die Auffahrenden diese Begrenzung ja nicht gesehen haben?

Bisher ging ich immer davon aus, hab jetzt aber von einem strittigen Fall gehört, so daß mich da die offizielle Rechslage (am liebsten mit Quellen) doch sehr interessieren würde.

Beste Antwort im Thema

Wenn eine neue Auffahrt kommt, müsste das Limit wiederholt werden, ansonsten das Aufgehoben-Schild kommen.

Oder auf einer Bundesstraße habe ich das auf meiner Tour morgens ein Mal, dass 80 sind und dann kommt eine Gabelung von links, dann beschleunige ich auf 100 und das ist ok, denn sonst müssten die 80 ja wiederholt werden.

Mit einer Quelle kann ich gerade aber leider nicht dienen.

cheerio

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Wenn eine neue Auffahrt kommt, müsste das Limit wiederholt werden, ansonsten das Aufgehoben-Schild kommen.

Oder auf einer Bundesstraße habe ich das auf meiner Tour morgens ein Mal, dass 80 sind und dann kommt eine Gabelung von links, dann beschleunige ich auf 100 und das ist ok, denn sonst müssten die 80 ja wiederholt werden.

Mit einer Quelle kann ich gerade aber leider nicht dienen.

cheerio

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein "Streckenverbot" und endet nur dann, wenn man die Strecke verlässt, oder die Begrenzung aufgehoben wird !

Die volkstümliche Meinung diese ende an der nächsten Kreuzung, oder Einmündung ist schlichweg falsch !

Dieses gilt im übrigen nur für Halt und Park-verbote ;)

Die Verwaltungsvorschrift sagt hier nur, dass die Schilder an der nächsten Kreuzung wiederholt werden SOLLTEN. ( aber nicht müssen )

und woher soll ein ,,neu Auffahrender " wissen das dort z.B nur 80Km/h erlaubt sind ohne schild ?

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein "Streckenverbot" und endet nur dann, wenn man die Strecke verlässt, oder die Begrenzung aufgehoben wird !

Die volkstümliche Meinung diese ende an der nächsten Kreuzung, oder Einmündung ist schlichweg falsch !

Dieses gilt im übrigen nur für Halt und Park-verbote ;)

Die Verwaltungsvorschrift sagt hier nur, dass die Schilder an der nächsten Kreuzung wiederholt werden SOLLTEN. ( aber nicht müssen )

Hm ja, das habe ich auch gehört. Und bisher weder für die eine noch die andere Meinung eine belastbare Quelle gesehen.

 

Wenn das mit dem Streckenverbot aber stimmt und das Schild an der nächsten Kreuzung nicht wiederholt wurden, dürfen dann diejenigen, die frisch aufgefahren sind (und daher die Begrenzung nicht gesehen haben) unbegrenzt fahren, während diejenigen, die länger auf der Strecke sind sich an die 100km/h halten müssen?

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

..., dürfen dann diejenigen, die frisch aufgefahren sind (und daher die Begrenzung nicht gesehen haben) unbegrenzt fahren, während diejenigen, die länger auf der Strecke sind sich an die 100km/h halten müssen?

Nein, dürfen sie nicht.

Die Strecke ist auf zB. 100 km/h begrenzt, nicht nur die Fahrzeuge/Fahrer, die an dem Schild vorbeigekommen sind.

Auch die, die nicht an dem Schild vorbeigekommen sind, dürfen nur diese 100 km/h fahren oder machen etwas unzulässiges.

Allerdings blieben sie straffrei, da sie einen sogenannten "strafbefreienden Verbotsirrtum" begehen. Diesen Begriff genau zerlegen, der erklärt sich eigentlich sehr genau selbst.

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein "Streckenverbot" und endet nur dann, wenn man die Strecke verlässt, oder die Begrenzung aufgehoben wird !

Die volkstümliche Meinung diese ende an der nächsten Kreuzung, oder Einmündung ist schlichweg falsch !

Dieses gilt im übrigen nur für Halt und Park-verbote ;)

Die Verwaltungsvorschrift sagt hier nur, dass die Schilder an der nächsten Kreuzung wiederholt werden SOLLTEN. ( aber nicht müssen )

Hm ja, das habe ich auch gehört. Und bisher weder für die eine noch die andere Meinung eine belastbare Quelle gesehen.

 

Wenn das mit dem Streckenverbot aber stimmt und das Schild an der nächsten Kreuzung nicht wiederholt wurden, dürfen dann diejenigen, die frisch aufgefahren sind (und daher die Begrenzung nicht gesehen haben) unbegrenzt fahren, während diejenigen, die länger auf der Strecke sind sich an die 100km/h halten müssen?

Zitat:

 

 

genau das frage ich mich auch ... :confused:

am 26. Oktober 2010 um 5:10

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

..., dürfen dann diejenigen, die frisch aufgefahren sind (und daher die Begrenzung nicht gesehen haben) unbegrenzt fahren, während diejenigen, die länger auf der Strecke sind sich an die 100km/h halten müssen?

Nein, dürfen sie nicht.

Die Strecke ist auf zB. 100 km/h begrenzt, nicht nur die Fahrzeuge/Fahrer, die an dem Schild vorbeigekommen sind.

Auch die, die nicht an dem Schild vorbeigekommen sind, dürfen nur diese 100 km/h fahren oder machen etwas unzulässiges.

Allerdings blieben sie straffrei, da sie einen sogenannten "strafbefreienden Verbotsirrtum" begehen. Diesen Begriff genau zerlegen, der erklärt sich eigentlich sehr genau selbst.

...und wer will sicher nachweisen ob man nun auf die AB aufgefahren ist oder schon die Schilder hätte sehen müssen...? (ausser bei Messung durch Providafahrzeug über eine längere Strecke)

Ich denke, dass dürfte bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung nach einer punktuellen Messung interessant werden...;)

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

 

...und wer will sicher nachweisen ob man nun auf die AB aufgefahren ist oder schon die Schilder hätte sehen müssen...? (ausser bei Messung durch Providafahrzeug über eine längere Strecke)

Keiner. Deswegen dürfte der Fall dann eingestellt werden, falls jemand so krank sein sollte dort zu messen.

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Die Thematik wurde erst neulich diskutiert ...

http://www.motor-talk.de/.../...ch-neuer-ab-auffahrt-t2881799.html?...

So schauts aus, und zwar von mir selber. ;)

Alle Antworten sind dort ausgiebig erläutert zu finden, daher mache ich hier dicht.

Evtl. noch aufkommende Fragen bitte im bereits bestehenden Thread diskutieren.

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

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