Schlüsselsicherstellung nach Begehung einer Owi - rechtmäßig?
Möchte mich hier nochmals kurz auf den vom Moderator geschlossenen Thread beziehen:
Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wurde vorgestern von der Polizei angehalten. Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin. (Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Ist das so zulässig?
Ich finde das ganze sinnlos. Ein Bußgeld und von mir aus den Punkt kann man ja noch tolerieren, aber das Auto still zu legen scheint mir vorsichtig ausgedrückt "wahnhaft".
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.
Zumindest hätte man mich noch nach Hause fahren lassen können.
Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben. Ich kann es immer noch nicht glauben.
Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.
...und muß dem Mod hier leider widersprechen, denn die Polizei macht sowas durchaus - auf alle Fälle in Bayern.
Der Wahrheitsgehalt des von "MyronGenes" dargelegten Sachverhaltes sei mal dahingestellt, Fakt ist aber, dass die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel in diesem Fall ein verhältnissmäßiges Mittel zur Unterbindung der fortgesetzten Begehung einer Owi war. Natürlich hätte der Polizeibeamte auch das Fahrzeug sicherstellen und zur Verwahrstelle schleppen lassen können mit dem Vermerk, den Pkw erst bei schneefreier Fahrbahn oder nach dem "Aufzug" von WR herauszugeben. Ich frage mich gerade, wie hoch und kostenaufwändig die ganze Sache dann erst geworden wäre.
Praktiziert werden diese "formlosen Sicherstellungen" der Fahrzeugschlüssel auch ganz gerne bei Fahrzeugen die in der Nacht mit kaum sichtbarer Beleuchtung unterwegs sind oder bei Fahrzeugen mit abgefahrenen Reifen etc. Sollte der Fahrzeugführer nicht mit dieser "formlosen Sicherstellung" der Fahrzeugschlüssel einverstanden sein, wird das Fahrzeug natürlich abgeschleppt. Meist wird vom Fahrzeugführer aber die erstere Alternative gewählt.
Ach ja, bevor die Spezialisten vom Stammtisch der Schneeglöckchenzüchter hier wieder nach einer Rechtsgrundlage rufen: Art. 25 PAG.
LG
N.T.
Beste Antwort im Thema
nichts destotrotz,
ich stand früher den jungens und mädels sowieso schon im allgemeinen eigentlich recht positiv gegenüber,
ABER seit ich den andern fred und diesen gelesen habe,
falls ihr mitlesen solltet:
GEIL GEMACHT, mein dickes fettes lob an die beamten, denen würde ich sofort nen bier, glühwein oder von mir aus auch nur nen kaffee ausgeben.
endlich mal beamte die eier haben und mitbürger vor solchen typen sinnvoll schützen
91 Antworten
Für einige hier wieder eine willkommene Gelegenheit, Polizisten-Schelte zu betreiben. Bitte nochmals lesen: Es hat geschneit und da eiert einer auf SR-Reifen durch die Gegend. Diese faulen Ausreden von wg. bin nicht zum Wechseln gekommen. Dann soll er sein Auto stehen lassen, um das Risiko für sich und die anderen VT auf Null zu bringen. Ein anderer Fall: Ein leicht angetrunkener Autofahrer gerät in eine Polizeikontrolle. Er wäre nach eigener Einschätzung noch fähig, seine Fuhre nach Hause zu bringen. Rät der Beamte da ihm wohl, vorsichtig nach Hause zu fahren?
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Der Betroffene hat doch in seinem Thread zugegeben, dass er bei Schneefall auf SR unterwegs war.Ich fasse es nicht, dass manche hier auch noch auf die Beamten schimpfen...aber sobald euch jemand mit SR im Winter in die Seite segelt, wird sich eure Meinung bestimmt ändern... 😠
Ach nochwas...1500€ für den Steuerzahler sind zur Zeit wohl eher Peanuts! 😁
Das habe ich überlesen.
Nee dann ist der Fall ganz klar, zahlen, Reifen wechseln falls man doch sein Auto im Winter braucht und gut ist!
Ich schimpfe gegen alle und jeden wenn sie meinen ihre Macht zu missbrauchen, ob Beamter, Priester, Arzt etc. hab aber wie gesagt überlesen das es zugeschneit war.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Zitat:Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Möchte mich hier nochmals kurz auf den vom Moderator geschlossenen Thread beziehen:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wurde vorgestern von der Polizei angehalten. Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin. (Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)
Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Ist das so zulässig?
Ich finde das ganze sinnlos. Ein Bußgeld und von mir aus den Punkt kann man ja noch tolerieren, aber das Auto still zu legen scheint mir vorsichtig ausgedrückt "wahnhaft".
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.
Zumindest hätte man mich noch nach Hause fahren lassen können.
Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben. Ich kann es immer noch nicht glauben.
Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Kann dies für NRW bestätigen, nur mit einer anderen Rechtsgrundlage. Verschiedene Länder eben. Und Sorry für das komplette Zitat.Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...und muß dem Mod hier leider widersprechen, denn die Polizei macht sowas durchaus - auf alle Fälle in Bayern.
Der Wahrheitsgehalt des von "MyronGenes" dargelegten Sachverhaltes sei mal dahingestellt, Fakt ist aber, dass die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel in diesem Fall ein verhältnissmäßiges Mittel zur Unterbindung der fortgesetzten Begehung einer Owi war. Natürlich hätte der Polizeibeamte auch das Fahrzeug sicherstellen und zur Verwahrstelle schleppen lassen können mit dem Vermerk, den Pkw erst bei schneefreier Fahrbahn oder nach dem "Aufzug" von WR herauszugeben. Ich frage mich gerade, wie hoch und kostenaufwändig die ganze Sache dann erst geworden wäre.
Praktiziert werden diese "formlosen Sicherstellungen" der Fahrzeugschlüssel auch ganz gerne bei Fahrzeugen die in der Nacht mit kaum sichtbarer Beleuchtung unterwegs sind oder bei Fahrzeugen mit abgefahrenen Reifen etc. Sollte der Fahrzeugführer nicht mit dieser "formlosen Sicherstellung" der Fahrzeugschlüssel einverstanden sein, wird das Fahrzeug natürlich abgeschleppt. Meist wird vom Fahrzeugführer aber die erstere Alternative gewählt.
Ach ja, bevor die Spezialisten vom Stammtisch der Schneeglöckchenzüchter hier wieder nach einer Rechtsgrundlage rufen: Art. 25 PAG.
LG
N.T.
is in nds genauso, und sorry für das komplette zitat
Is ja gut. Hab´s verstanden😁
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Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
is in nds genauso, und sorry für das komplette zitat
Drei unserer vier Autos sind auf Winterreifen - ich habe sie in dieser Saison noch nicht gebraucht. Ich wohne auch in NDS.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Drei unserer vier Autos sind auf Winterreifen - ich habe sie in dieser Saison noch nicht gebraucht. Ich wohne auch in NDS.Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
is in nds genauso, und sorry für das komplette zitat
Applausio!!!
Zitat:
Original geschrieben von infuso
da gab es ja noch keine wr pflicht bei schnee.
Nein, aber es hat schon immer den § 1 StVO gegeben. Mit entsprechender Begründung ist auch über diesen einiges möglich.
N.T.
Mal was anderes:
In Bonn wurde gestern von der Polizei kontrolliert ob die Fahrzeuge Winterreifen drauf haben. Laut eines Artikels des Bonner General Anzeigers hier klicken, der letzte Absatz unten, wurde aber niemand mit Sommerreifen erwischt. Es wurden aber wohl einige Verwarngelder verhängt weil die Fahrzeuge nicht richtig von Schnee + Eis befreit wurden! Ich finde solche Kontrollen gut.
EDIT:
Hier ein Link zum gleichen Thema direkt von der Polizei Bonn.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ein leicht angetrunkener Autofahrer gerät in eine Polizeikontrolle. Er wäre nach eigener Einschätzung noch fähig, seine Fuhre nach Hause zu bringen. Rät der Beamte da ihm wohl, vorsichtig nach Hause zu fahren?
Hallo,
ja klar rät er Dir das. Ist mir früher, als ich jünger und leichtsinniger war schon passiert. Polizeikontrolle und 0,48 ‰. Dann fragte er mich, wie weit ich noch bis nach Hause habe. Nachdem ich "8 km" antwortete, ließ er mich weiterfahren mit der Bemerkung "Aber bitte vorsichtig fahren!" Er hatte eigentlich auch keine andere Möglichkeit, denn erst ab 0,5 ‰ ist der Führerschein weg.
Anderer Fall zum Schlüssel:
Mein Onkel (Landwirt) war mit seinem Transporter im Hopfengarten um zu arbeiten, lies aber den Schlüssel stecken, weil er das schon immer so macht, warum auch immer. Als er zurück kam war der Schlüssel weg und ein Zettel klebte am Lenkrad, dass er seinen Schlüssel bei der Polizeiwache XY abholen kann.
Grund der Sicherstellung: Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, sein Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern, weil sonst Straftaten damit begangen werden können. Zum Beispiel könnten Kinder auf dumme Ideen kommen und damit rumfahren, wenn der Schlüssel schon steckt. Nachdem mein Onkel die Diebstahlsicherungpflicht vernachlässigt hatte, war die Polizei dazu gezwungen, den Transporter gegen Diebstahl zu sichern.
Grüße,
diezge
@diezge
Den Schein zwicken und die Schlüsselwegnahme sind doch verschiedene Dinge. Da hat "dein" Beamter m. E. aber mehr als einen Packen Verantwortung für dich übernommen. Es scheint aber doch noch Ermessensspielräume zu geben!
Im Eröffnungspost steht: ..es hat geschneit... ...die Straßen waren aber frei...
Warum wurde die Weiterfahrt also untersagt? Hier im z.B. Moseltal schneit es oft und es bleibt 0,0 davon liegen.
Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.
...offensichtlich lag ja Schnee und die Polizeibeamten hatten, was die Straßenverhältnisse betraf, eine etwas andere Einschätzung als der Fahrzeugführer.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Im Eröffnungspost steht: ..es hat geschneit... ...die Straßen waren aber frei...Warum wurde die Weiterfahrt also untersagt? Hier im z.B. Moseltal schneit es oft und es bleibt 0,0 davon liegen.
Wie war das noch?
"Bei Einbruch der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen...."
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...offensichtlich lag ja Schnee und die Polizeibeamten hatten, was die Straßenverhältnisse betraf, eine etwas andere Einschätzung als der Fahrzeugführer.Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.N.T.
Richtig. Und wenn einige Straßen geräumt sind, ist es wahrscheinlich oder sogar sicher ( dass wissen die Beamten in aller Regel ), dass andere nicht geräumt sind. Also besteht die Gefahr, dass der Betroffene sich mit seinen Sommerreifen auch auf nicht geräumte Straßen begibt und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Also alles richtig gemacht.
Wenn es schneit spielt es keine Rolle ob der Schnee liegenbleibt!
- oder soll die Polizei eine Glatte Stelle suchen?-
Natürlich ist die Sicherstellung des Schlüssels richtig - wenn zu erwarten ist das der Fahrer sein Tun beabsichtig weiterzuführen.
wenn eine Stereoanlage im Mietshaus rumblärrt um 2 uhr nachts und du nicht bereit bist das zu unterlassen kann die Polizei auch deine Stereoanlage "mitnehmen" nennt sich Gefahrenabwehr - und klar ist das Verhältnismässig!
Du darfst nicht mehr weiterfahren weil es schneit (ob er liegenbleibt spielt keine Rolle).
Du bist bis hierher gefahren - warum soll der Polizist glauben, dass du wartest bis es 5 grad wärmer ist!
Die Tat war ja auch - hinreichend "begründet" - och bleibt ja eh bei uns NIE liegen...
Endlich ist die Polizei mal so klug und verhindert schlimmeres und was passiert?
Es wird wieder rumgemeckert!
Und wenn was passiert wenn dir der held ins auto donnert und man 5 Jahre auf eine Regulierung warten muss?
weil nicht versichert oä.?
Dann geht hier das Gebrülle los... warum die den nicht gleich standrechtlich erschossen haben... MT - die Comunity mit den Extremen!
Alex