adierte OWIs ergibt Busgeld 45,- und Punkt in Fb.

Mit 13 kmh zu schnell gelasert und ohne Gurt herausgezogen worden bekam ich gestern den "Bußgeldbescheid" in dem beide Tatvorwürfe aufgeführt und wohl einfach adiert wurden und mit 45,- Euro Bußgeld und Einem Punkt bestraft wurden.

Ist ein Einspruch gegen diesen Punkt sinnvoll?

grüßchen aus München Frank

19 Antworten

gegen den Punkt solltest du auf jeden Fall einspruch erheben, ist bei 13km/h wohl ein witz.

Nicht nur gegen den Punkt.
Meines Erachtens ist dies eine Tateinheit und hätte nicht addiert werden dürfen, also nur 30 € fürs nicht Gurten.

Erstberatung beim Rechtsanwalt einholen.

Beides geht nicht, wenn dann zwei Tatvorwürfe in 2 Einheiten, eine Zusammenfassung geht nicht.
Nicht zum Anwalt, um Rat zu holen, sondern zum Anwalt für Verkehrsrecht, um ihn dagegen angehen zu lassen.
Beide Tatvorwürfe, sind jeder für sich punktfrei, nur einer von beiden kann in Rechnung gestellt werden.

Nenn bitte mal die Bußgeld-Stelle/den Landkreis beim Namen!

Würde mich sehr interessieren, wer so etwas lächerliches ubd Unverschämtes versucht durchzusetzen!

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Selbst wenn das Amt die beiden Verwarnungen zusammen addiert hätte, würden nicht 45 sondern 50€ dabei heraus kommen.
Woher die allerdings die Rechtfertigung für den Punkt nehmen, ist mir ebenfalls schleierhaft. Da muss irgend ein Sachbearbeiter ziemlich gepennt haben - vielleicht war's der Azubi. 🙂

Die Rechtslage ist glasklar, da würde ich selbst einen Einspruch mit Hinweis auf den derzeit gültigen Bußgeldkatalog formulieren.

Den Gang zum Anwalt kann man sich in dem Falle sparen, der kann auch nichts anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Beide Tatvorwürfe, sind jeder für sich punktfrei, nur einer von beiden kann in Rechnung gestellt werden.

Warum kann deiner Meinung nach nur einer der beiden Tatbestände geahndet werden?

Es sind doch zwei voneinander unabhängige Vergehen. Der Korrektheit wegen muss nur jeder für sich eine Verwarnung mit eigenem Aktenzeichen bekommen.

Vor dem Gang zum Anwalt würde ich erstmal schriftlich Einspruch erheben mit Anhang der Gesetzeslage, dann dürfte sich das normal schon erledigt haben.

Ohje.

Also erstmal, sowas ist möglich.

Nennt sich "angemessene Erhöhung". Bei Tateinheit.

Kommt man da über 40 € gibt es den Punkt. Das ist automatisch so.

Tatmehrheit.
Das ist nun das Problem. Im Prinzip müßte man das auf Tatmehrheit bringen und jeweils einzeln bezahlen.

Dazu gibt es unterschiedliche Auslegungen was nun Tateinheit oder Mehrheit ist.

Man kann da eigentlich nur Kontakt (und zwar schnell) mit der Bußgeldstelle aufnehmen oder wenn die nicht will vor Gericht gehen.
Kann aber auch bei dem schiefgehen, da Gurt und zu schnell durchaus auch als Tateinheit gesehen werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Nenn bitte mal die Bußgeld-Stelle/den Landkreis beim Namen!

Würde mich sehr interessieren, wer so etwas lächerliches ubd Unverschämtes versucht durchzusetzen!

Viechtach

Lächerlich und unverschämt sind hier einige, das stimmt. 🙄

Urteil:
http://lrbw.juris.de/.../document.py?...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ohje.

Man kann da eigentlich nur Kontakt (und zwar schnell) mit der Bußgeldstelle aufnehmen oder wenn die nicht will vor Gericht gehen.

Nein, die Will nicht,

Ob Tat-ein oder Mehrheit, der Sachbearbeiter meinte (tel.) ich könne ja "Wiederspruch" einlegen.

weil: Gurt sind 30,-€ und zu schnell wären 15,- ergäbe eben 45,- Ergo zudem ein Pünktchen.

Naja dann bleibt dir der Gang vor Gericht.

Soviel kostet das im Ordungswidrigkeitenverfahren jetzt auch nicht.

Auch die Frage um wieviel erhöht wird - oder ob erhöht wird - da kann ein Richter auch anderer Meinung sein als die Bußgeldstelle.
Aber eben auch nicht...

Was anderes wird dir nur kaum bleiben wenn du den Punkt nicht haben willst.

Zitat:

Original geschrieben von Ruebe-ruebe



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Nenn bitte mal die Bußgeld-Stelle/den Landkreis beim Namen!

Würde mich sehr interessieren, wer so etwas lächerliches ubd Unverschämtes versucht durchzusetzen!

Viechtach

Wieso überrascht mich das nicht.....Viechtach. ......

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ohje.

Also erstmal, sowas ist möglich.

Nennt sich "angemessene Erhöhung". Bei Tateinheit.

Kommt man da über 40 € gibt es den Punkt. Das ist automatisch so.

Entschuldigung aber bei 13 km/h zu schnell + Nicht angeschnallt ist sowas ja mal völlig übertrieben! !!

Ich habe von Viechtach 3 Punkte bekommen wegen Tempo 89 bei erlaubten 60 in Tateinheit mit Überholen im Überholverbot +
In solchen Fällen mag es ja noch verständlich sein, diese "angemessene Erhöhung".

Aber doch bitte nicht in den Punktebereich für 13 km/h zu schnell in Verbindung mit nicht angeschnellt sein.

Aber so sind nun mal die Bayern....auch die meisten Verkehrs/Autobahn-Polizisten sind auch unter aller Kanone...

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