Schlüsselsicherstellung nach Begehung einer Owi - rechtmäßig?
Möchte mich hier nochmals kurz auf den vom Moderator geschlossenen Thread beziehen:
Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wurde vorgestern von der Polizei angehalten. Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin. (Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Ist das so zulässig?
Ich finde das ganze sinnlos. Ein Bußgeld und von mir aus den Punkt kann man ja noch tolerieren, aber das Auto still zu legen scheint mir vorsichtig ausgedrückt "wahnhaft".
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.
Zumindest hätte man mich noch nach Hause fahren lassen können.
Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben. Ich kann es immer noch nicht glauben.
Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.
...und muß dem Mod hier leider widersprechen, denn die Polizei macht sowas durchaus - auf alle Fälle in Bayern.
Der Wahrheitsgehalt des von "MyronGenes" dargelegten Sachverhaltes sei mal dahingestellt, Fakt ist aber, dass die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel in diesem Fall ein verhältnissmäßiges Mittel zur Unterbindung der fortgesetzten Begehung einer Owi war. Natürlich hätte der Polizeibeamte auch das Fahrzeug sicherstellen und zur Verwahrstelle schleppen lassen können mit dem Vermerk, den Pkw erst bei schneefreier Fahrbahn oder nach dem "Aufzug" von WR herauszugeben. Ich frage mich gerade, wie hoch und kostenaufwändig die ganze Sache dann erst geworden wäre.
Praktiziert werden diese "formlosen Sicherstellungen" der Fahrzeugschlüssel auch ganz gerne bei Fahrzeugen die in der Nacht mit kaum sichtbarer Beleuchtung unterwegs sind oder bei Fahrzeugen mit abgefahrenen Reifen etc. Sollte der Fahrzeugführer nicht mit dieser "formlosen Sicherstellung" der Fahrzeugschlüssel einverstanden sein, wird das Fahrzeug natürlich abgeschleppt. Meist wird vom Fahrzeugführer aber die erstere Alternative gewählt.
Ach ja, bevor die Spezialisten vom Stammtisch der Schneeglöckchenzüchter hier wieder nach einer Rechtsgrundlage rufen: Art. 25 PAG.
LG
N.T.
Beste Antwort im Thema
nichts destotrotz,
ich stand früher den jungens und mädels sowieso schon im allgemeinen eigentlich recht positiv gegenüber,
ABER seit ich den andern fred und diesen gelesen habe,
falls ihr mitlesen solltet:
GEIL GEMACHT, mein dickes fettes lob an die beamten, denen würde ich sofort nen bier, glühwein oder von mir aus auch nur nen kaffee ausgeben.
endlich mal beamte die eier haben und mitbürger vor solchen typen sinnvoll schützen
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von infuso
unsinn, google nach der 7 grad lüge.
dennoch sollte man jetzt winterreifen drauf haben, denn man muss wohl eben doch mit schnee rechnen 😮
Hier mal nen Text dazu : Trotzdem sind Winterreifen auch bei kalten Temperaturen nicht immer besser als Sommerreifen. Das zeigt zum Beispiel ein kürzlich durchgeführter Winterreifen-Test des Fachmagazins "Auto Bild Allrad". Das Fazit: Auf trockener und nasser Fahrbahn sind Sommerreifen einem Winterreifen fast immer überlegen, auch bei Kälte. Selbst die im Test besten Winterreifen verschenkten beim Bremsen auf trockenem Asphalt aus Tempo 100 bereits mehr als vier Meter Bremsweg gegenüber einem Sommerreifen. Der schlechteste Winterreifen brauchte sogar über neun Meter mehr. Das kann bei einem Unfalls dramatische Folgen haben. Ein guter Winterreifen zeichnet sich deshalb dadurch aus, dass er auf Schnee und Eis sehr viel besser ist als ein Sommerreifen. Bei Nässe und Trockenheit sollte er aber möglichst nicht viel schlechter als ein Sommerreifen sein.
Aber in hier beschriebenen Fall hatte es geschneit als der Schluessel weggenommen wurde. Da ist die Situation eindeutig. 😉
Zitat:
Original geschrieben von infuso
klar ist es hier eindeutig aber pauschal zu behaupten, bei kälte sind wr besser ist halt unsinn.
Das ich ausgerechnet Dir mal zustimmen kann.... :-)
Tja, aber dem geschickt platzierten Werbegag der reifenindustrie glauben eben immer noch viele.
Fakt ist: (Gute) WR sind auf Schneebedeckter oder schneematschbedeckter fahrbahn "unschlagbar". Bei allen anderen fahrbahnverhätnissen eher schlechter als (gute) SR.
Wer dann auch noch glaubt bei Eis mit WR "auf der sicheren seite" zu sein.... naja. Eis ist nun mal Eis. Da rutsch ich mit WR genauso gut oder schlecht und weit (oder weniger weit bei Hindernissen) wie mit SR.
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Die 7 Grad Regel habe ich eigtl. immer so verstanden das wenn es dauerhaft diese Temperatur hat, jederzeit damit gerechnet werden kann, das es Winterlich auf der Straße wird. Die Reifenindustrie könnte natürlich auch noch "spezielle Übergangsreifen" für den Herbst und das Frühjahr entwickeln 😁
Aber BTT:
Ich finde es grundsätzlich nicht verkehrt, das die Polizei das Recht hat, auf diese Art "Rollende Zeitbomben" aus dem Verkehr zu ziehen. Im Eingangs erwähnten Beispiel handelt es sich aber nicht um eine Zeitbombe! Daher finde ich diese Maßnahme in dieser Situation (sofern sie stimmt) doch etwas übertrieben! Grundsätzlich ist die Maßnahme aber richtig!
Es ist wie leider so oft hier: Der TE hat einen Fehler gemacht, sieht sich im Recht und der Stammtisch kommt in Wallung. WER EINEN FEHLER MACHT MUSS DAFÜR EINSTEHEN...
Die Polizei ist ja sogar zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Natürlich hat der Beamte im gewissen Rahmen einen Spielraum in dem er sich bewegen kann.... Wenn er aber in der möglichen Weiterfahrt eine Gefahr sieht kann er die Weiterfahrt untersagen. So einfach ist das. Der schlaue Vorschlag mit dem Ersatzschlüssel... Eine absolute Meisterleistung muss ich sagen. Mich würden an dieser Stelle die Konsequenzen interessieren wenn man die Karre dann mit dem Ersatzschlüssel abholt...
Stellt euch mal was Echo hier und in der Presse vor: Es wird jemand auf Schnee mit Sommerschlappen erwischt, Polizei kontrolliert, er darf weiterfahren und erleidet einen Unfall. Durch den Unfall ist er selber behindert... Dann findet man hier einen Fred: Polizei hat durch Untätigkeit mein Leben versaut... Wie kann ich die verklagen...
nichts destotrotz,
ich stand früher den jungens und mädels sowieso schon im allgemeinen eigentlich recht positiv gegenüber,
ABER seit ich den andern fred und diesen gelesen habe,
falls ihr mitlesen solltet:
GEIL GEMACHT, mein dickes fettes lob an die beamten, denen würde ich sofort nen bier, glühwein oder von mir aus auch nur nen kaffee ausgeben.
endlich mal beamte die eier haben und mitbürger vor solchen typen sinnvoll schützen
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Ich finde es grundsätzlich nicht verkehrt, das die Polizei das Recht hat, auf diese Art "Rollende Zeitbomben" aus dem Verkehr zu ziehen. Im Eingangs erwähnten Beispiel handelt es sich aber nicht um eine Zeitbombe!
Einem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt mit einem für diese Straßenverhältnisse - trotz gesetzlicher Vorschrift - "verkehrsuntauglichem" Fahrzeug untersagt. Um eine weitere Gefahr für den Fahrzeugführer und den anderen VT's auszuschließen wurde der Schlüssel einbehalten.
Ich gebe dir Recht das es sich nicht um eine Zeitbombe handelt sondern um eine Permanentgefährdung.
Sicherstellung der Schlüssel war wohl in Ordnung, aber der Nachweis von Winterreifen ist nicht erforderlich. Du kannst auch einfach warten, bis Schnee und Matsch weg sind. Dann müssen sie Dir die Schlüssel auch so wieder geben.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Sicherstellung der Schlüssel war wohl in Ordnung, aber der Nachweis von Winterreifen ist nicht erforderlich. Du kannst auch einfach warten, bis Schnee und Matsch weg sind. Dann müssen sie Dir die Schlüssel auch so wieder geben.
Ich denke, dass die Beamten sich sicher sein wollen, dass der TE auch beim nächsten Schneefall nicht wieder auf SR rumeiert.
Auch von mir ein dickes Lob an diese Polizisten!!!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@kleinermarsUnd eine Stunde danach schneit es! Was dann?
Nix. Vorbeugende Sicherstellung darf nur aufgrund richterlicher Entscheidung oder bei Gefahr im Verzug erfolgen = sehr hohe Anforderung. Einfacher Verdacht auf Wiederholung reicht dafür nicht.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@kleinermarsUnd eine Stunde danach schneit es! Was dann?
Und 5 Minuten später geht die Welt unter, was dann?
Zum TE, wenn kein Schnee auf der Straße war, klagen und gut ist, ansonsten blechen und net mehr fahren!
Hatte im Dezember den gleichen Fall, Ende vom Lied war das der deutsche Steuerzahler mir knapp 1500 Euro Schaden/Verdienstausfall zahlen durfte!
Genau so Polizisten braucht das Land nämlich nicht, so Leute machen den schlechten Ruf der Beamten nur noch schlechter!
Der Betroffene hat doch in seinem Thread zugegeben, dass er bei Schneefall auf SR unterwegs war.
Ich fasse es nicht, dass manche hier auch noch auf die Beamten schimpfen...aber sobald euch jemand mit SR im Winter in die Seite segelt, wird sich eure Meinung bestimmt ändern... 😠
Ach nochwas...1500€ für den Steuerzahler sind zur Zeit wohl eher Peanuts! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Möchte mich hier nochmals kurz auf den vom Moderator geschlossenen Thread beziehen:
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...und muß dem Mod hier leider widersprechen, denn die Polizei macht sowas durchaus - auf alle Fälle in Bayern.Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wurde vorgestern von der Polizei angehalten. Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin. (Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Ist das so zulässig?
Ich finde das ganze sinnlos. Ein Bußgeld und von mir aus den Punkt kann man ja noch tolerieren, aber das Auto still zu legen scheint mir vorsichtig ausgedrückt "wahnhaft".
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.
Zumindest hätte man mich noch nach Hause fahren lassen können.
Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben. Ich kann es immer noch nicht glauben.
Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.
Der Wahrheitsgehalt des von "MyronGenes" dargelegten Sachverhaltes sei mal dahingestellt, Fakt ist aber, dass die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel in diesem Fall ein verhältnissmäßiges Mittel zur Unterbindung der fortgesetzten Begehung einer Owi war. Natürlich hätte der Polizeibeamte auch das Fahrzeug sicherstellen und zur Verwahrstelle schleppen lassen können mit dem Vermerk, den Pkw erst bei schneefreier Fahrbahn oder nach dem "Aufzug" von WR herauszugeben. Ich frage mich gerade, wie hoch und kostenaufwändig die ganze Sache dann erst geworden wäre.
Praktiziert werden diese "formlosen Sicherstellungen" der Fahrzeugschlüssel auch ganz gerne bei Fahrzeugen die in der Nacht mit kaum sichtbarer Beleuchtung unterwegs sind oder bei Fahrzeugen mit abgefahrenen Reifen etc. Sollte der Fahrzeugführer nicht mit dieser "formlosen Sicherstellung" der Fahrzeugschlüssel einverstanden sein, wird das Fahrzeug natürlich abgeschleppt. Meist wird vom Fahrzeugführer aber die erstere Alternative gewählt.
Ach ja, bevor die Spezialisten vom Stammtisch der Schneeglöckchenzüchter hier wieder nach einer Rechtsgrundlage rufen: Art. 25 PAG.
LG
N.T.
Kann dies für NRW bestätigen, nur mit einer anderen Rechtsgrundlage. Verschiedene Länder eben. Und Sorry für das komplette Zitat.