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Feuerwehrzufahrt blockiert - 75€ Bußgeld und 1 Punkt rechtmäßig?

Themenstarteram 12. Juli 2013 um 13:33

Ein Bekannter hat mit seinem Wagen eine Feuerwehrzufahrt blockiert. Dadurch konnte die Feuerwehr NACH dem Einsatz nicht bzw. nur schwer wenden (ist eine Sackgasse).

Er konnte seinen Wagen noch retten, bevor der Abschlepper kam.

Nun hat er einen Bußgeldbescheid erhalten. Ihm wird vorgeworfen, eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt und dadurch eine Einsatzfahrt der Feuerwehr aktiv behindert zu haben.

Sind die 75€ und ein Punkt rechtmäßig?

Beste Antwort im Thema

NEIN,

ist viel zu wenig, für sowas müsste es das 10fache geben

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NEIN,

ist viel zu wenig, für sowas müsste es das 10fache geben

Laut BKat sind's 50€ und ein Punkt. Der Einsatz für die Feuerwehr ist erst dann beendet, wenn die Fahrzeuge wieder im Gerätehaus sind...

Abgesehen von der Rechtmäßigkeit ist es natürlich trotzdem komplett merkbefreit, in einer Feuerwehrzufahrt zu parken...

am 12. Juli 2013 um 13:52

Ich arbeite bei der Post, das abstellen des Fahrzeuges kann echt eine Qual sein. Parkverbote sind okay, solange man den Verkehr nicht behindert. Aber Feuerwehrzufahrten sind nicht okay. Zumal diese strafen mein Arbeitgeber nicht bezahlt, ausser dem Parkverbot.

Und deswegen verstehe ich die kleinen Autofahrer net, die können alle ihre Schüsseln schön wo abstellen, wo es erlaubt ist. Dann müssen se halt paar Meter mehr laufen.

Ich habe dafür kein Verständnis, und deshalb eine zu geringe Strafe, aber diese sind in D bekanntlich alle zu milde!

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Laut BKat sind's 50€ und ein Punkt. Der Einsatz für die Feuerwehr ist erst dann beendet, wenn die Fahrzeuge wieder im Gerätehaus sind...

Dazu kommen ja noch die Gebühren, damit dürften 75€ passen.

 

 

Aber wie auch immer, wenn tatsächlich im Einsatz eine Behinderung der Feuerwehr stattfindet sollten das Bußgeld schmerzhaft höher sein. Bei 75€ denkt wohl kaum Einer daran seine Parkgewohnheiten diesbezüglich zu optimieren, bin mir ziemlich sicher das der Bekannte des TE bei nächster Gelegenheit wieder an gleicher Stelle parken wird. Vielleicht nicht die nächsten Wochen aber relativ schnell wieder.

Der Bonuspunkt ist eh schnell wieder vergessen und kommt bestenfalls dann wieder in Erinnerung wenn die Führerscheinbehörde eine kostenpflichtige Erinnerung über den Kontostand schickt.

am 12. Juli 2013 um 15:03

Würdest Du diese Frage auch noch stellen, wenn Du dort im Einzugsbereich dieser Feuerwehr wohnen würdest, es bei Dir brennt, oder der RTW wird benötigt?

Nur hat der Probleme die Anschlußfahrt zu Dir aufzunehmen, weil das Auto des Bekannten es verhindert, daß dieses Einsatzfahrzeug, was in deiner Nähe war, losfahren kann.

Deshalb muß nun ein Einsatzfahrzeug von wesendlich weiter entfernt zu Dir fahren und das dauert .

In der Zwischenzeit wirst Du durch den Brand schön geräuchert, oder die Pumpe Deines liebsten Angehörigen ist dabei, den Geist aufzugeben.

Nach meinem Geschmack sind die Strafen für zugeparkte Feuerwehrzufahrten, oder Rettungswege, viel zu niedrig. Das müßte bei 1000 € aufwärts beginnen und mindestens 1 Jahr Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem müßte man das Tatfahrzeug amtlich einziehen und zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation versteigern. Egal, ob ein Einsatz behindert wurde, oder nicht. Schließlich können dadurch Menschenleben in Gefahr kommen. Wäre das der Fall, die Strafe für den Fahrer müßte um den Faktor 10 steigen und zusätzlich, als Bonus, 2 Jahre "Gitterurlaub" OHNE Bewährung.

Wenn das Gesetz wäre, keiner würde sich dann mehr sowas erlauben.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Nach meinem Geschmack sind die Strafen für zugeparkte Feuerwehrzufahrten, oder Rettungswege, viel zu niedrig. Das müßte bei 1000 € aufwärts beginnen und mindestens 1 Jahr Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem müßte man das Tatfahrzeug amtlich einziehen und zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation versteigern. Egal, ob ein Einsatz behindert wurde, oder nicht. Schließlich können dadurch Menschenleben in Gefahr kommen. Wäre das der Fall, die Strafe für den Fahrer müßte um den Faktor 10 steigen und zusätzlich, als Bonus, 2 Jahre "Gitterurlaub" OHNE Bewährung.

Wenn das Gesetz wäre, keiner würde sich dann mehr sowas erlauben.

Ach quatsch! Sofort auf dem Marktplatz aufknüpfen, den Unhold, und seine Überreste zur Abschreckung danach noch durchs Dorf schleifen! :rolleyes:

am 12. Juli 2013 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Laut BKat sind's 50€ und ein Punkt. Der Einsatz für die Feuerwehr ist erst dann beendet, wenn die Fahrzeuge wieder im Gerätehaus sind...

Zu den 50 € Bußgeld kommen noch 23,50 € Gebühren und Auslagen, somit passt es, vielleicht hat er den Gesamtbetrag gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Er konnte seinen Wagen noch retten, bevor der Abschlepper kam.

Aufpassen, da könnte noch was kommen wegen Leerfahrt. Das kann die Kosten des Bußgelds durchaus übersteigen.

am 12. Juli 2013 um 17:56

Die Postkutscher sind ja wohl auch nicht besser! Eher schlimmer...freie Parkplätze werden nicht genutzt..lieber in 2. Reihe mit Warnblinker.....sollte sofort > 100.-+ 1 Punkt sanktioniert werden!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

 

Sind die 75€ und ein Punkt rechtmäßig?

Ja.

Schönen Abend noch.

Hallo an alle !

Also ich bin im Rettungsdienst !

Was hier immer mehr einreist nicht nur egal Sondern sch... Egal . Es wird immer mehr Zugeparkt. Oh ich muß ja zwei Meter weiter laufen. Bei uns im Uni-Klinikum hat das drastisch zugenommen. Da werden Zufahrten zur "Notfallambulanz " die gleichzeitig Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind gnadenlos zugeparkt oder zugestellt. Ohne irgend ein Unrechtsbewußtsein. Letztens ein Kandidat, der hat sich einfach in den Rettungsweg und Feuerwehrzufahrt gestellt. Dabei ist bei dem VK in dem Bereich alles zusammengebrochen. Es ging nichts mehr. Ich also hin und in zur Rede gestellt. Seine Antwort " aber ich will doch nur auf den Parkplatz". Die Ampel Rot "Parkplatz besetzt". Nur auf meine Androhung die Polizei zu rufen hat er sich dann entfernt.

In solchen Fällen sind, meiner Meinung nach, die Folgen noch zu gering. Die müßten drastisch erhöht werden. Bei einem Notfall kann es jeden treffen, auch den Rücksichtslosen Parker. Und auch dem müssen wir bei einem Notfall helfen.;);):confused:

Jetzt kommt aber das große ABER, wenn die Kontrolldichte nicht stimmt, wird immer so weiter gemacht. Und manche begreifen es erst, wenn sie einmal eine Weile zu Fuß gehen, oder der FS ganz weg ist !!! oder sie selbst Betroffene sind .

In diesem Sinn! Greift EUCH auch einmal an die eigene Nase ( einmal ganz kurz wo hinstellen und der Rest ist egal ).

Gruß MIFIA4

am 12. Juli 2013 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Bei uns im Uni-Klinikum hat das drastisch zugenommen.

Ich habe letzten Monat für einen Krankenbesuch der ca. 3 Stunden dauerte 12,- € für einen Parkplatz am Arsch der Welt bezahlt.

Da kann ich schon die Leute verstehen, die versuchen noch das letzte frei Stückchen zuzuparken.

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