Schiebefenster
Hy,
hat jemand auch Probleme mit seinem/n Schiebefenstern.
Habe soeben einen neuen Termin beim Freundlichen gemacht. Mein Schiebefester wurde schon einmal getauscht weil es undicht war. Habe das gleiche Problem schon wieder. Wie sieht es bei Euch aus ??P.S. die Knöpfe der Schiebetüren fliegen raus. Hab sonst absolut nichts auszusetzen.
Beste Antwort im Thema
Die Schiebefenster des Caddy sind häufig undicht, bei Wassereintritt sollte man baldmöglichst zum 🙂 fahren und Abhilfe einfordern. Üblicherweise wird dabei folgende Rep.-Reihenfolge durchgeführt...
- Tausch des Schiebefenstereinsatzes durch einen neuen Einsatz
- Tausch des kompletten Seitenfensters (incl. des bisherigen Einsatzes)
- Austausch des Seitenfenters (mit Schiebefensters) gegen eine feste, einteilige Scheibe (ohne Schiebefenster)
Spätestens mit der letztgenannten Variante ist das Problem dann gelöst😉. Grundsätzlich ist es dabei von Vorteil, seine Ansprüche direkt an den verkaufenden 🙂 zu richten, da die Herstellergarantieleistungen seitens VWN keinen Austausch des Schiebfensters durch eine feste Scheibe vorsehen. Die garantiebefreite DIY-Fraktion kann auch ihr Glück mit dem Reinigen der Fensterdichtungen versuchen, hier steht wie man das Schiebefenster dafür ausbauen kann.
Anmerkung: Bei den Facelift Modellen sind diese Schiebefenster nur noch als gegen Aufpreis zu haben.
Damit haben die meisten Caddy 3 Facelift und Caddy 4 dieses Problem nicht mehr, da es nur sehr selten geordert wurde.
461 Antworten
Nochmal zum Verständnis:
Ich wollte bereits bei der ersten Beanstandung feste Scheiben haben. Der Händler hätte das auch gemacht. ABER: VW gibt da kein OK!
VW schreibt vor: 1. Reinigen und Pflege der Dichtungen
2. Austausch der Schiebeelemente
3. Austausch der gesamten Scheibe
4. garnix! VW hofft auf den aufgebenden Kunden.
Dass bei mir noch die Türen mehrfach lackiert werden mussten ist eine andere Sache. Begeistert war ich nicht, aber der VW-Händler hat sich alle Mühe gegeben, die Schäden zu beheben. Da kannst du dann auch juristisch nichts gegen machen.
Der Händler war/ist bei uns nach der Insolvenz eines anderen VW- betriebs erst seit einem guten halben Jahr am Markt. Da der Betrieb direkt in Nähe meiner Arbeitsstelle liegt, werde ich wohl auch weiterhin dort hingehen. Es sei denn, die bauen sich noch weitere solche Böcke.
Olaf
Ich wiederhole mich zwar, aber es scheint immer noch nicht bei allen angekommen zu sein:
_VW-Werkstatt
..arbeitet nach den Garantievorgaben von VWN
..bekommt einen wesentlichen Teil des Aufwands von VWN erstattet
..darf nur Schiebefenster gegen Schiebefenster tauschen
_VW-Händler (Verkäufer!)
..muss nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln ein fehlerfreies Produkt erzeugen. Wenn er das nicht kann oder will, bekommt der das Auto vor die Füße geschmissen (unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen).
..darf jederzeit Schiebefenster auf Kundenwunsch durch eine feste Scheibe ersetzen.
..bekommt die Arbeiten nicht von VWN ersetzt, sondern muss für seine Gewährleistungshaftung selber Vorsorge treffen.
Juristisch korrekt heißt das ganze Sachmängelhaftung. Sie lässt sich durch einen professionellen Verkäufer nicht ausschließen. Auch wenn VW-Verkäufer (ich kenne einen namentlich) das gegenüber Kunden anders behaupten. Wer mehr darüber wissen will, kann zum Beispiel das durchlesen, was RA Ulrich Dähn für Wohnmobilfahrer zusammengetragen hat (zum Beispiel hier).
Es liegt an euch, ob ihr mehrfach eure Scheiben tauschen lasst oder nur einmal (gegen eine feste). Sprecht ihr mit dem Kundendienstmeister, dann gibt's gemäß Garantie wieder ein Schiebefenster. Sprecht ihr klare Worte mit eurem Verkäufer, dann könnt ihr euch eine feste Scheibe einbauen lassen.
Jens
P.S.: Sind denn die "neuen" Schiebefenster jetzt auch schon wieder undicht?
Danke für deine erneut mühe
aber du weißt selbst dass dies schall und rauch ist denn keiner hält sich daran und der händler
sagt garantie sticht die gewährleistung
dass thema hatte ich bereits auch mehrfach bei mehreren 😁 durch
Zitat:
Original geschrieben von jens voshage
Ich wiederhole mich zwar, aber es scheint immer noch nicht bei allen angekommen zu sein:_VW-Werkstatt
..arbeitet nach den Garantievorgaben von VWN
..bekommt einen wesentlichen Teil des Aufwands von VWN erstattet
..darf nur Schiebefenster gegen Schiebefenster tauschen_VW-Händler (Verkäufer!)
..muss nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln ein fehlerfreies Produkt erzeugen. Wenn er das nicht kann oder will, bekommt der das Auto vor die Füße geschmissen (unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen).
..darf jederzeit Schiebefenster auf Kundenwunsch durch eine feste Scheibe ersetzen.
..bekommt die Arbeiten nicht von VWN ersetzt, sondern muss für seine Gewährleistungshaftung selber Vorsorge treffen.Juristisch korrekt heißt das ganze Sachmängelhaftung. Sie lässt sich durch einen professionellen Verkäufer nicht ausschließen. Auch wenn VW-Verkäufer (ich kenne einen namentlich) das gegenüber Kunden anders behaupten. Wer mehr darüber wissen will, kann zum Beispiel das durchlesen, was RA Ulrich Dähn für Wohnmobilfahrer zusammengetragen hat (zum Beispiel hier).
Es liegt an euch, ob ihr mehrfach eure Scheiben tauschen lasst oder nur einmal (gegen eine feste). Sprecht ihr mit dem Kundendienstmeister, dann gibt's gemäß Garantie wieder ein Schiebefenster. Sprecht ihr klare Worte mit eurem Verkäufer, dann könnt ihr euch eine feste Scheibe einbauen lassen.
Jens
P.S.: Sind denn die "neuen" Schiebefenster jetzt auch schon wieder undicht?
Ja ;-(
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Pferdemuchte
Danke für deine erneut mühe
aber du weißt selbst dass dies schall und rauch ist denn keiner hält sich daran und der händler
sagt garantie sticht die gewährleistungdass thema hatte ich bereits auch mehrfach bei mehreren 😁 durch
Spätestens der Rechtsanwalt setzt die Ansprüche des Kunden durch. Ich würde meinen Verkäufer jedenfalls nicht aus seiner Pflicht entlassen. Und die Rechtslage ist eindeutig - da gibt es nicht mal ein Kostenrisiko für den Kunden.
Jens
Hallo,
ich habe das Ganze auch nun zum dritten mal durch.Das Auto ist jetzt 1 Jahr alt und diese Woche werden die Schiebefenster nun schon zum dritten! Mal getauscht.
VW hat wie erwartet den Antrag auf Austausch gegen feste Scheibe abgelehnt bzw. geschrieben das müsste der Besitzer selber tragen.
Über das Autohaus kann ich es nicht erzwingen,da ich das Auto dort nicht gekauft habe.Das andere Autohaus wo ich den Caddy gekauft habe,liegt dank Umzug 550km entfernt.
Also bleibt mir wohl nichts weiter übrig als die Schiebefenster noch 1 Jahr lang auf Garantie tauschen zu lassen,bis diese abgelaufen ist.Dann sehen wir weiter.
Oder kann man bei VW auf Wandlung pochen,eigentlich heißt es doch nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen hat man Anspruch auf Wandlung,oder sehe ich das falsch?
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von gogogo6
...
VW hat wie erwartet den Antrag auf Austausch gegen feste Scheibe abgelehnt bzw. geschrieben das müsste der Besitzer selber tragen.
...
Moin!
Da hab ich wirklich "Glück" gehabt oder die "besseren Argumente" gegenüber VWN.
Nun, ich hab aber wirklich das ganze Garantie-Programm durch (s.u.); vielleicht hatten sie daher ein Einsehen.
Hast Du denn direkt an VWN geschrieben, oder lag die Kommunikation allein in den Händen des 🙂 ?
Grüße!
Ronnie
bei der Sachmängelhaftung hast du/der Käufer beim 1. Schaden/Mangel normalerweise die Wahl, ob du Mangelfreien Ersatz oder Nachbessern willst. Lässt du dich auf eine Nachbesserung ein, hat der Verkäufer das Recht 2x Nachzubessern. Nach dem 2. erfolglosen Nachbessern (also beim 3. Defekt) geht das Spiel wieder von vorn los (Ersatz oder Nachbessern)! Ein Mangelfreier Ersatz muss aber im Verhältnis zum Produkt und Mangel stehen! Du bekommst also kein neues Auto, wenn dir zum dritten mal die verkleidung der Handbremse ab geht 🙂
ich hatte das mit der Undichtigkeit der Schiebefenster auch schon auf beiden Seiten. Sie habe es aber bereits beim ersten Versuch dicht bekommen (sind keine neuen Scheiben, soweit ich weiss)
Zitat:
Original geschrieben von cadrai
bei der Sachmängelhaftung hast du/der Käufer ...
Stopp, hier können wir schon aufhören. Sachmängelhaftung ist gegenüber dem Verkäufer. Also gegenüber dem Autohaus in 550 Kilometer Entfernung. Der ist weit weg und außerdem vermutlich noch gar nicht in Anspruch genommen worden.
Gegenüber VWN zieht nur die Garantie. Und da kümmert sich der Kundendienstmeister einer beliebigen VWN-Werkstatt drum und es gelten die Bedingungen, die VWN vorgibt. Und wenn VWN bei Garantiefällen sagt: "Nur gleiches mit gleichem", dann ist das so.
Wichtig bei diesen Sachen ist wirklich, dass ihr die rechtliche Grundlage und die Verantwortlichen schön auseinander haltet. Noch mal ganz kurz:
Sachmängelhaftung - Verkäufer - muss dafür sorgen, dass alles in Ordnung kommt - keinerlei Kosten für den Käufer - keine Möglichkeit, Einschränkungen durch den Verkäufer oder den Hersteller zu machen - erste 6 Monate Beweislast beim Verkäufer(!), danach beim Käufer
Garantie - Hersteller - sorgt im Rahmen seiner Bedingungen dafür, dass alles in Ordnung kommt - Kosten für den Käufer möglich - die Regeln werden durch den Hersteller festgeschrieben
Jens
Insgesamt scheint aber wirklich auch das Wollen des Händlers eine Rolle zu spielen.
Bei mir war es so, dass ich das Fahrzeug von einem Werksangehörigen privat gekauft habe.
Der Händler/VW-Werkstatt zu Hause hat jetzt bei mir den Tausch Scheibefenster gegen feste Schieben durchgesetzt.
Bleibt hartnäckig, auch wenn ihr gegenüber dem Händler keinen Anspruch habt.
hat mich jetzt auch erwischt mit der undichten Scheibe. Grade befindet sich mein Hugo deswegen in der Werkstatt.
Ich möchte auch eine feste Scheibe haben. Der Händler meinte, dass ihm ein Kunde bekannt sei, bei dem VWN zur festen Scheibe zugestimmt habe.
Ich soll jetzt erstmal die Reparatur abwarten und mich direkt bei der VW Kundenhotline melden. Dann würde der Händler von VW angerufen und die Sache werde schon geregelt...
Zumindest sei dies so das Vorgehen bei dem ihm bekannten Kunden gewesen und er habe die feste Scheibe über die Garantie bekommen...
Werde jetzt mal abwarten... Im Grunde kommt es doch VW vieeel billiger zuzustimmen als wenn dreimal die Scheibe getauscht wird....
mal sehen...
Zitat:
Original geschrieben von west1978
... Im Grunde kommt es doch VW vieeel billiger zuzustimmen als wenn dreimal die Scheibe getauscht wird....
Vielleicht sehen wir das ganze juristische Ausmaß nicht. Was ist, wenn ein findiger Anwalt den Austausch von Schiebefenster durch feste Scheibe als Schuldeingeständnis auslegt, dass VWN Murks gemacht hat. Und sich VWN nicht mehr mit Einzelfällen oder Stand der Technik rausreden kann.
Vielleicht steckt bei VWN nicht nur Ignoranz dahinter.
Jens
UPDATE
Heute war es endlich soweit. 14.37 Uhr. Das Handy klingelt. Der sehr freundliche und nette Verkäufer ruft mich an.
In seinem e-mail-Postfach liegt die sehnsüchtig erwartete Antwort von VW(N): Für den Austausch des Schiebefensters gegen eine feste Scheibe gewähren sie die lt. Kostenvoranschlag angegeben 277,- € Kulanz. Ich soll doch bei Möglichkeit mal vorbeikommen......
Zur Vorgeschichte: Unser Caddy ist inzwischen 3 Jahre alt. In den ersten 2 Jahren gab's bereits das Schiebeelement und nach einem halben Jahr später kurz vor Ablauf der Werksgarantie das gesamte Fensterelement neu. Da die LifetimeGarantie solche Fälle nicht abdeckt und auch die Rücksprache mit den bekannten 🙂 keine Lösung brachte, schlug man mir (auch von Seiten des 🙂) vor, ich solle mich doch mal persönlich an VW(N) wenden. Das habe ich dann getan (Dickes Danke nochmal an Volker(Gewinner-Caddy)) und habe die mail dann sowohl an VW als auch an VWN geschickt. Ich bekam dann nach ca. 2 Wochen Post mit der Bitte um Zusendung der Servicenachweise und eines Kostenvoranschlages. Nach Rücksprache mit dem freundlichen Werkstattmeister vor ca. einer Woche kam dann heute Zusage.
Aber es gibt bereits den nächsten Ärger: Einen gammelnden Heckklappengriff und ein Radio das manchmal bei Schlüsselabziehen nicht ausgeht.🙁
Zitat:
Original geschrieben von jens voshage
Vielleicht sehen wir das ganze juristische Ausmaß nicht. Was ist, wenn ein findiger Anwalt den Austausch von Schiebefenster durch feste Scheibe als Schuldeingeständnis auslegt, dass VWN Murks gemacht hat.
Da braucht man IMHO aber gar kein besonders findiger Anwalt sein. VW braucht kein großartiges Schuldeingeständnis ablegen, der systematische Betrug an den Kunden ist ja eh offensichtlich. Es ist sicher schon strafrechtlich relevant, dass man von praktisch allen Freundlichen, die man darauf anspricht, wenn man sich für einen Neuwagen interessiert, erklärt bekommt, dass VW da alles im Griff hat und sicher keine Probleme auftreten werden!
Nur wer hat schon Zeit und Lust, sich mit einem so mächtigen Gegner auf juristische Duelle einzulassen?
Nun ja, zwischen offensichtlich und juristisch bewiesen liegen aber Welten. Und die können für einen Kunden mehrere Hundert Euro ausmachen oder für einen Konzern Hunderttausende.
Daher ist es eben der leichteste Weg, innerhalb der ersten sechs Monate das undichte Fenster im Rahmen der Gewährleistung durch den Händler austauschen zu lassen - sofern das nicht geht, wird's aufwendig.
Jens