scheinwerferwechsel bei ATU
hab mir heute bei atu die scheinwerfer wechseln lassen, ich hatte vorher angerufen und nachgefragt was es kostet und wie lange es ungefähr dauert, der am telefon meine ca. 30min bzw. auch um die 30 €. Hatte auch mit bisschen mehr gerechnet. Beim abgeben des autos habe ich auch den meister gefragt er meine auch so ca. halbe stunde zum preis habe ich ihn nicht gefragt dachte mir halbe stunde wird wohl um die 30 oder auch 40 € sein. Beim Abholen dann der schock 105 € für scheinwerferwechsel 1 1/2 std. berechnet. Der meister war nicht mehr da. Ich wolte zwar nicht bezahlen aber hab das auto gebraucht. Morgen früh soll der meister wieder da sein. Ist das normal, bin am ausrasten.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von svente-1
hätte mir den wagen mit einem 2. schlüssel abends abgeholt und am nächsten tag 40€ aufm tisch geknallt und gut is. schlüssel zurückverlangt und fertig.
...womit du dich strafbar gemacht hättest...
grüße
1,5 Stunden ist echt zu viel. Als mein Scheinwerfer kaputt war hab ich das mit einer Anleitung aus nem Forum in max. 45 Minuten erledigt gehabt. Inzwischen hab ich Übung, da dürfte es in 20 Minuten erledigt sein.
Hallo,
laut Autodata (sollten von VW übernommene Zeiten sein) sind für den Wechsel beider Scheinwerfer 1,2 Stunden angesetzt.
Gruß
ich wechsel mittl. die stoßstange/scheinwerfer in maximal 5min 😉
für so etwas hättest auch eine anleitung gefunden...
greetz chris
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Zitat:
Original geschrieben von Tomy 69
Hallo,
laut Autodata (sollten von VW übernommene Zeiten sein) sind für den Wechsel beider Scheinwerfer 1,2 Stunden angesetzt.
Gruß
na dann hat er ja kaum chancen, dennoch ist das erhöhen des preises ohne rücksprache mit dem Kunden wie ich oben bereits schrieb nicht rechtens. das bleibt somit deine einzige möglichkeit.
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§650 Kostenanschlag
(1) Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden [...] und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Antrags ausführbar ist, so steht dem Unternehmer, wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grunde kündigt, nur der im § 645 Abs. 1 bestimmte Anspruch zu.
(2) Ist eine solche Überschreitung des Anschlages zu erwarten, hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.
In § 645 Abs. 1 steht dann nochmal, dass der Unternehmer in Folge eines Mangels, den er nicht zu vertreten hat, Anspruch auf Vergürtung seiner Auslagen durch den Besteller hat. Ist deine Stoßstange also festgenietet und er bekommt die nicht ohne weiteres ab, ist dies ein Umstand den er nicht zu vertreten hat. Dennoch muss er dich dann über die Überschreitung eures Vertrages informieren. Wenn du dann abbrechen lässt, müsstest du die nötigen Auslagen tragen.
Insofern und nach meinem rechtlichen Laienverständnis ist das was die gemacht haben rechtswiedrig. die hätten dich über ihre mehrarbeit informieren müssen und auf deine zustimmung warten müssen. im zweifel dürfte ein auszug von einem reperaturleitfaden genügen, der die arbeitsleitung als 30 minuten ausweist. evtl hat jemand im forum so einen auszug für dich. den würde ich den roten jungs dann unter die nase halten.
aber eine gute werkstatt würde es trotzdem nicht machen. bsp mein freundlicher: habe bei ihm gefragt: einbau ffb. er sagte ca 60-70 euro. ich ok. auto hingebracht, die bauen über 2st. dran rum, weil 1. eine bescheidene anleitung dabei war, und2. die originalzv die ffb nicht erkennen wollte.
dies sagten die mir bei der abholung. war etwas erschrocken, darauf der meister, keine sorge, es bleibt bei 60 euro.
und so war es dann auch.