Scheinwerferunterkante...
Hi.
War gestern beim Tüv. Wurde auch gleich wieder weggeschickt weil meine Scheinwerferunterkante 47,5cm betrug.
Dank meinem Gewinde hab ich mein Auto dann schonwieder auf die knapp 50cm gebracht. (und kam dann auch durch den Tüv).
Der Tüverer meinte die Polizei könnte einem bei einer Verkehrskontrolle wegen zu geringer Scheinwerferunterkante die Plakete abkratzen....
In Aschaffenburg hat es (angeblich) schon 16 Fahrzeuge erwischt.
Mal ehrlich.. Wie schnell ist man bei ner Tieferlegung unter 50cm.. Hat man doch gleich..
Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht?
Mit freundlicher Lichthupe ;-)
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wo lebst du bitte?
das bei euch männliche kühe autos kontrollieren?€dit: ihr seid euch den stress doch selbst schuld!
wenn 50cm vorgegeben sind, dann ist das so! wenn ihr dann so bl*d seid und das fz auf weniger runterschraubt, kann weder die polizei noch der böse-abzocker-staat was für eure eigene dummheit....
der Threadsteller hatte nach den Erfahrungen der leute hier gefragt.
Ich selbst Tune seit ungefähr 10 Jahren autos,
hatte darunter 2 Pokalsieger aber egal.
Mein 325er Coupe ist von mir gemacht habe Rundum
10X17 und ein gewindefahrwerk drinnen das auto ist sehr
tief aber es schleift NIX ist alles fachgerecht gemacht
und wenn ich ne §21 abnahme dafür bekomme und der TÜV-Prüfer absoulut nux gegen diesen Umbau einzuweden hat
und sagt das alles in ordnung ist und mich die scheiss bullerei
mich anhält und mir ne anzeige austellt und mir vorwirft das
da was nicht mit rechten dingen bei der eintragung abgelaufen ist dann ist das für mich
eindeutuge ABZOCKEREI.
Tuning ist für mich mein hobby und meine Leidenschaft
und ich hasse es wenn ich bei der ausübung meines hobbys
steine in den weg gelegt bekomme.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wo lebst du bitte?
das bei euch männliche kühe autos kontrollieren?€dit:
was ist Euro-dit?
Hallo,
ich habe immer einen Ausdruck im Auto liegen:
Vorschriften zu § 30 StVZO
Zulässige Messwert-Abweichungen bei Fahrzeugprüfungen (Toleranzenkatalog)
Verlautbarung vom 19. April 1984 (VkBl. S. 182 Nr. 78)
- StV 13/36.23.00-02 -
Dort steht dann drin, dass die Toleranz 50mm beträgt (für die Lichtaustrittskante).
Gilt zwar nur für Hersteller und Inhaber der ABE - evtl. hilfts trotzdem bei einer Kontrolle.
Grüße - Manfred
Ich finde das SUV wie der Q7 auch die Lichtanlagen geändert werden müssen🙂 die sind so hoch das sie die Fahrer vor ihnen mit ihren xenon sehr stark blenden und das kann ja woll auch nit sein.
😁 da kann es doch ruhig etwas zu tief sein als viel zu hoch😁