Scheinwerferunterkante...

BMW 3er E36

Hi.

War gestern beim Tüv. Wurde auch gleich wieder weggeschickt weil meine Scheinwerferunterkante 47,5cm betrug.
Dank meinem Gewinde hab ich mein Auto dann schonwieder auf die knapp 50cm gebracht. (und kam dann auch durch den Tüv).
Der Tüverer meinte die Polizei könnte einem bei einer Verkehrskontrolle wegen zu geringer Scheinwerferunterkante die Plakete abkratzen....
In Aschaffenburg hat es (angeblich) schon 16 Fahrzeuge erwischt.
Mal ehrlich.. Wie schnell ist man bei ner Tieferlegung unter 50cm.. Hat man doch gleich..
Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht?

Mit freundlicher Lichthupe ;-)

18 Antworten

1. Wenn der Polizist etwas finden will, dann findet er es auch.
2. Es kommt wohl auf die Gegend und den Polizisten an und ob er
einen Zollstock dabei hat.
3. Direkt die Plakette abkratzen wurde in 'unserer' Gegend noch
nicht praktiziert. Bei schweren Vergehen (z.B. Fahrwerk zu tief)
wurde man zur Polizeistelle bestellt und konnte dort zeigen das
man den Fehler behoben hat bzw. das keiner bestand.

Sowas ist alles sehr Vage da es schlecht gelaunte Polizisten und welche die auch mal ein Auge zudrücken gibt.

Achja: wenns nicht ums Eintragen geht, fahr auf einen freizügigeren TüV.

Beim e36 ist man sehr sehr schnell drunter.Das ist ja das blöde.
Manche regeln sind eh fürn Hut,Porsche,Ferrari usw. haben da nämlich schon wieder ganz andere Regeln und sind davon zb. befreit 🙄

Ich hatte damals auch weit unter 50cm,was ich jetzt hab weiß ich garnicht.Ehrlich gesagt ist es mir auch egal.

Aber soweit ich weiß,wird eh die Lichtaustrittskantte gemessen.Das heißt der Punkt,an dem das Licht austritt.

das liegt daran, das porsche und co sonderregelungen haben, da die autos ab serie schon so tief sind.

ps: es kommt aber nicjht auf die unterkante des scheinwerfers an, sondern auf den austritt des lichtes!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


das liegt daran, das porsche und co sonderregelungen haben, da die autos ab serie schon so tief sind.

ps: es kommt aber nicjht auf die unterkante des scheinwerfers an, sondern auf den austritt des lichtes!

Steht ja alles schon da 😛

Ja mit Porsche und co weiß ich ja,doch wenn einer,dann alle oder keiner.Genauso wie der Politiker rotz jetzt schon wieder,größere Firmenwagen kann man nicht mehr von den Steuern absetzen,aber den IHRE A8,S-Klasse und 7er Flotte ist davon nicht betroffen.Son Salat 😠

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ich denke mal ich bin auch drunter...

aber ma ehrlich bei mir hat der prüfer bei den eintragungen das gar nich nachgemessen..er hat nur den abstand kotflügel zu radmitte eingetragen

wenn ich jetz in kontrolle käm un es würde sich rausstellen die wäre zu tief, kann man ja anhand der eintragungen erkennen das der Tüv es so durchgehen lassen hat...bin ich dann der arsch oder der Tüv? weil es steht ja die unterschrift vom prüfer drunter....

aber bin wahrscheinlich eh wieder ich...

mfg

Nach dem was ich so bis jetzt gehört habe soll wohl IMMER der Fahrer der Arsch sein...

Fraglich ist dann wohl die Daseinsberechtigung des TÜV!

Und ich Frage mich die ganze zeit warum ich sachen eintrage fahre seit 3 jahren und werd auch jedes wochenende angehalter, aber keiner will ne eintragung sehen!

Genau so mit der lichtkante, ich kenn keinen der probleme da mit hatte! (einfach zum anderen tüv und fertig)

Zitat:

Original geschrieben von BMW-BBS


[Bbin ich dann der arsch oder der Tüv? weil es steht ja die unterschrift vom prüfer drunter....

den tüv kannst du nciht belangen...wenn der mehrmals negativ auffällt, bekommt er seine lizens zum plaketten-kleben entzogen....

aber auf der strafe, den punkten und den nebenkosten (die sehr leicht in den 4-stelligen bereich gehen), bleiben 1. der fahrer und 2. sogar der halter (sofern fahrer und halter abweichen) sitzen....da hast du auch keine möglichkeit den tüv'ler in regress zu ziehen.....

tja andere dürfen das eben, andere nicht, pech 😁 (aber sowas lässt sich der staat natürlich ordentlich was kosten)dann muß man eben in nen land ziehen, wo automäßig alles egal, ägypten oder sowas 😉

bei uns gehen die Bullen ab wie sau
die messen direkt die scheinwerferunterkante
und nicht die lichtsaustrittskante und dann ist so ziemlich jedes auto reif das ein sportfahrwerk drinn hat.
ich persöhnlich hatte schon ziemliche jede menge probleme
wegen diesen verfic..en 50 cm.
ich habe schon jede menge streit mit den bullen gehabt deshalb

StVZO §50 (3):
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Zitat:
§49a (11) StVZO
Für die Bestimmung der "leuchtenden Fläche", der "Lichtaustrittsfläche" und der "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Richtlinie 76/756/EWG des Rates.

In dieser Richlinie wird im Anhang 2 unter Punkt 1 auf die ECE48 verwiesen.

Die StVZO gilt schon für unsere Fz, aber wie stellst du die "Spiegelkante", wie es im Gesetzestext heißt, bei einem Fz fest, der nur einen Linsenscheinwerfer hat? ( Fiat Barcetta glaub ich hat so einen...) Sollen sich die Juristen darum streiten, die habens ja so formuliert...
Pkw sind in der 70/156EWG festgelegt, und in dieser wird der Anbau der Beleuchtungseinrichtung nach 76/756EWG, welche eben auf ECE R48 verweist, geregelt.
Es ist m.E. müßig, 2 Regelwerke nebeneinander zu haben, deswegen wird die StVZO langsam "übertrumpft". In verschiedenen Bereichen ist es bereits so, dass in einzelnen §§ steht:" muss den im Anhang genannten Bestimmungen entsprechen", welche auf ECE und EG/EWG verweisen.

Im 50er heißt es zwar Spiegelkante, aber das ist m.E. nicht korrekt formuliert, denn es geht immer um den Lichtaustritt, weil der technisch relevant ist.

Übrigens: was mir noch einfiel: Warum erlöschen der BE? Frei nach §19(2) StVZO:
Gefährdung? Nein.
Abgas, Geräuschänderung? Nein.
Änderung der Fz-Art? Nein.

Lediglich ein Verstoß gegen §50(3)StVZO.

Zitat:
§69a (3)StVZO:
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
(...)
18a. des § 50 Abs. 1, 2 Satz 1, 6 Halbsatz 2 oder Satz 7, Abs. 3 Satz 1 oder 2, Abs. 5, 6 Satz 1,3,4 oder 6, Abs. 6a Satz 2 bis 5 oder Abs. 9 über Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht oder Abs. 10 über Scheinwerfer mit Gasentladungslampen;
(...)

Zitat:
Bußgeldkatalog

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(...)
Lichttechnische Einrichtungen
(...)
222 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
222.1 Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 €
(...)

(eben mal gegoogelt)

Zitat:

Original geschrieben von KneziNK


ich habe schon jede menge streit mit den bullen gehabt deshalb

wo lebst du bitte?

das bei euch männliche kühe autos kontrollieren?

€dit: ihr seid euch den stress doch selbst schuld!
wenn 50cm vorgegeben sind, dann ist das so! wenn ihr dann so bl*d seid und das fz auf weniger runterschraubt, kann weder die polizei noch der böse-abzocker-staat was für eure eigene dummheit....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


den tüv kannst du nciht belangen...wenn der mehrmals negativ auffällt, bekommt er seine lizens zum plaketten-kleben entzogen....
aber auf der strafe, den punkten und den nebenkosten (die sehr leicht in den 4-stelligen bereich gehen), bleiben 1. der fahrer und 2. sogar der halter (sofern fahrer und halter abweichen) sitzen....da hast du auch keine möglichkeit den tüv'ler in regress zu ziehen.....

Polen reicht.

Oder wie nen bekannter, der ist Tcheche (sch*** wie schreibt man das) 🙂 Und der hat sein auto bei sich inna heimat gemeldet. Der kan an seinem auto hier fahren was er will!!!

Der NIX eingetragen und sachen dran da wird jedem Tüver schwindelig.

Davon abgesehen zahlt der 250€ VOLLKASKO für nen 325i Cabrio!

IM JAHR!!! 🙂 Ohne SB 😁

Hate darüber auch schon nachgedacht weil der mein auto da auch versichern wollt, aber ist mir etwas zu heikel...

EDIT:
@magirus: Reiß mal deine klappe nicht so weit auf! Solch ein gesülze ist kontraproduktiv und interessiert hier keinen ausser dich!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Jäckels


2. Es kommt wohl auf die Gegend und den Polizisten an und ob er
einen Zollstock dabei hat.

er macht die hose auf, und wenn die höhe der unterkante mindestens die 50 fache länge seines besten stücks ergibt, dann biste durch den tüv..

hab gehört die meisten sollen ja nen kurzen haben 😛

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