ForumF30, F31, F34 & F80
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. Scheinwerferreinigungsanlage stillegen bei Xenon

Scheinwerferreinigungsanlage stillegen bei Xenon

BMW 3er F30
Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 6:11

Hat jeman seine Scheinwerferreinigungsanlage für die Xenonsscheinwerfer stillgelegt?

Leiner scheint die Wasserpumpe nicht mehr über eine separate Sicherung abgesichert zu sein, wie bei den E9x/E8x. Hier hatte ich kurzerhand die Sicherung gezogen und schluss war mit der unnutzen Wasserverschwendung.

Mir reichts beim F30 satt, jedesmal nach dem anspringen des Fagrlichtes beim Scheibenreinigen einen Schall Reinungswasser in die Gegend zu blasen. Ich muss jedesmal erst schauen, ob kein Fußgänger oder Motorradfahrer in der Nähe ist. Ausserdem verspritzt man vom eh knappen Wasser des F30 auch noch zuviel Sosse.

Hat jemand schon einen Trick gefunden oder weiss, wie man an die Wasserpumpe oder deren elektr. Zuleitungen koommt?

Beste Antwort im Thema

Wieso sollte man das tun?

Die Scheinwerferreinigungsanlage aktiviert sich erst nach 1Sekunde ziehen des Lenkstockhebels.

Zieh einfach 2xkurz und wisch einmal von Hand.

Das reicht

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Eine digitale Lösung gibt es auf jeden Fall!

SRA komplett deaktivieren geht bzw. an dem Waschverhalten der SRA kann man auch einiges verändern lassen.

Brauchst halt nur einen der Dir das codiert.

Gruß AL

Wieso sollte man das tun?

Die Scheinwerferreinigungsanlage aktiviert sich erst nach 1Sekunde ziehen des Lenkstockhebels.

Zieh einfach 2xkurz und wisch einmal von Hand.

Das reicht

Folg, Parameter sind Standardmäßig eingestellt und könnten verändert werden. ;)

- SRA alle 10 Waschbetätigungen aktiv

- Sperrzeit zw. SRA Aktivierungen: 10min

- Dauer Spritzimpulse: 1.000ms

- Anzahl Spritzimpulse: 2

- SRA Deaktiviert ab 130km/h

Bedingungen zum aktivieren:

- SRA nur aktiv wenn Scheinwerfer an

- SRA aktiv bei der ersten Waschbetätigung

am 19. Dezember 2013 um 7:54

Ich spiele mal den Ordnungshüter :p und weise als Antwort auf § 50 Absatz 10 Nummer 2 der StVZO hin. Demnach müssen Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, mit einer Scheinwerferreinigungsanlage ausgerüstet sein.

MfG

300cc

Zitat:

Original geschrieben von 6ender

Wieso sollte man das tun?

Die Scheinwerferreinigungsanlage aktiviert sich erst nach 1Sekunde ziehen des Lenkstockhebels.

Zieh einfach 2xkurz und wisch einmal von Hand.

Das reicht

Super, das hab ich nicht gewusst. DAS muss ich gleich nach er Arbeit testen.

cu

bacsihu

Zitat:

Original geschrieben von 300cc

Ich spiele mal den Ordnungshüter :p und weise als Antwort auf § 50 Absatz 10 Nummer 2 der StVZO hin. Demnach müssen Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, mit einer Scheinwerferreinigungsanlage ausgerüstet sein.

MfG

300cc

Ähm, wollen wir mal Haarespalten? Das Fahrzeug ist ja immer noch damit ausgerüstet und damit STVZO-konform...:rolleyes:

Gruß

flash

Zitat:

Original geschrieben von flash70

Zitat:

Original geschrieben von 300cc

Ich spiele mal den Ordnungshüter :p und weise als Antwort auf § 50 Absatz 10 Nummer 2 der StVZO hin. Demnach müssen Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, mit einer Scheinwerferreinigungsanlage ausgerüstet sein.

MfG

300cc

Ähm, wollen wir mal Haarespalten? Das Fahrzeug ist ja immer noch damit ausgerüstet und damit STVZO-konform...:rolleyes:

Gruß

flash

Ich denke mal so ist es richtig:

§ 50 Absatz 10 Nummer 2 der StVZO

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer funktionierenden Scheinwerferreinigungsanlage ausgerüstet sein.

Zitat:

Original geschrieben von 6ender

Wieso sollte man das tun?

Die Scheinwerferreinigungsanlage aktiviert sich erst nach 1Sekunde ziehen des Lenkstockhebels.

Zieh einfach 2xkurz und wisch einmal von Hand.

Das reicht

so mache ich das auch immer...

Unglaublich wie lange der Wassertank dann reicht - im Gegensatz zum Vollwaschprogramm :D

Und wie schon erwähnt... ist die reinigungsanlage bei unseren Xenon-Brennern Pflicht. Keine Ahnung obs beim TÜV überhaupt kontrolliert wird, aber wäre echt blöd deswegen ne Mängelkarte oder keine Plakette zu bekommen. Dann doch lieber kurz den Wischerhebel ziehen.

Was im Übrigen beim F3x wesentlich besser geht als noch bei meinem 1er. Da war die 1 Sekunde nämlich verdammt kurz :D (oder beim F3x ist es mehr als 1 Sekunde)

Und nen schönen Nebeneffekt hat die manuelle Betätigung auch - er wischt nicht lästig nach, so dass die Scheibe nicht gleich wieder verschmiert ist.

am 19. Dezember 2013 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von bacsihu

Zitat:

Original geschrieben von 6ender

Wieso sollte man das tun?

Die Scheinwerferreinigungsanlage aktiviert sich erst nach 1Sekunde ziehen des Lenkstockhebels.

Zieh einfach 2xkurz und wisch einmal von Hand.

Das reicht

Super, das hab ich nicht gewusst. DAS muss ich gleich nach er Arbeit testen.

cu

bacsihu

genauso praktiziere ich es auch, weil es mich ebenso nervt wie oft die scheinwerfer mit gesäubert werden. funktioniert wunderbar.

die codiergeschichte find ich interessant. mal schaun, obs hier im norden einen pfiffigen git, der nicht nur die standardsachen drauf hat, und solche nettigkeiten auch kann.

Hallo zusammen,

Diese Änderung der Funktionen der Waschanlage durch Umcodierung erscheint mir heikel. Wie F30 schon schreibt ist die Scheinwerferwaschanlage bei Einsatz von Entladungslampen vorgeschrieben.

Sowohl diese Vorschrift als auch die Funktion der Scheinwerferwaschanlage selbst werden durch EU Regelungen vorgegeben. Die entsprechenden Dokumente sind in Wikipedia Stichwort "Xenonlicht" verlinkt.

Aus diesem Grund würde ich davon ausgehen, dass eine Veränderung der Funktionsweise und insbesondere die Außerbetriebsetzung - zum Beispiel durch Umcodierung - zum Erlöschen dir Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führt. Damit wäre dann auch der Versicherungsschutz futsch.

Gruss

Chris

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 11:42

Jungs (inkl. Mädels),

da ich aber häufig in einem nicht deutschen Land unterwegs bin und dies vielleicht auch nicht zur EU gehört, spielt §50 somit keine Rolle. Nehmt doch bitte an, dass ich in Russland, Ukraine oder Marokko unterwegs bin. Wir brauchen dies hier also garnicht erörtern!

 

1s Hebelbetätigung:

Bei mir geht die SRA auch schon schneller in Aktion.

Ich kannte auch schon den Trick mit dem ganz kurzen SPritzen. Allerdings muss ich den Hebel hier eher in der Gegend um max. 0,2s betätigen, dass die SRA nicht gleich mit losspritzt.

Weiss jemand, wo die Kabel zur Pumpe verlaufen?

Oder wie man da am besten dran kommt?

Die Zeit ist jedenfalls lange genug um ohne SRA zu spritzen

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 14:19

Ich habe es eben nochmal mit dem ganz kurzen Ziehen probiert. Also, man darf nur kurz tippen. Wenn man auch nur einen Moment den Hebel hält, deutlich kürzer als eine Sekunde, geht die SRA an. :(

Zitat:

Original geschrieben von UA2

Ich habe es eben nochmal mit dem ganz kurzen Ziehen probiert. Also, man darf nur kurz tippen. Wenn man auch nur einen Moment den Hebel hält, deutlich kürzer als eine Sekunde, geht die SRA an. :(

Übung macht den meister. :cool:

immer fleißig trainieren dann hast du's in kurzer zeit drauf.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. Scheinwerferreinigungsanlage stillegen bei Xenon