Scheinwerferreinigungsanlage SEAT Leon 5F

Seat Leon 3 (5F)

Hallo,
lässt sich eigentlich die Scheinwerferreinigungsanlage beim SEAT Leon 5F deaktivieren? Laut Handbuch löst die Anlage der Scheibenreinigung beim ersten Antippen und jeweils 5 Mal aus. Die Frage bezieht sich auf die Wintermonate, da bei Frost möglicherweise Beschädigungen sich daraus ergeben.

Beste Antwort im Thema

Hallo

die SWRA kann man ja auch nicht einzeln als Extra bestellen, die ist bei LED Scheinwerfen serie gewesen oder Bestandteil vom Winterpaket und auf meine Sitzheizung und LED wollte ich nicht verzichten !
Von daher ist es völliger Unsinn zu schreiben das man die nicht kaufen soll, mir pesönlich sprüht die viel zu oft aber ich umgeh das halt indem ich nach möglichkeit das Licht einfach mal kurz ausschalte. Wenn ich dazu keine möglichkeit habe sprüht sie halt und gut.

Gruß Dirk

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Die Beleuchtung im Handschuhfach ist aber etwas vollkommen anders und gehört nicht zur Allg. aussenliegenden Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug...😉

Es geht auch nicht darum, ob sie bei LED`s vorgeschrieben ist oder nicht, sondern darum, dass es eine Technische Einrichtung am Fahrzeug ab Werk ist, welche zu funktionieren hat.Sprich diese Bauartgenehmigung mit SWRA ist Bestandteil der allg. Betriebserlaubnis für SO ein Fahrzeug MIT SWRA und wird von der StVZO auch so geregelt. Du kannst doch auch nicht einfach den Beifahrescheibenwischer ausbauen/entfernen und dann sagen, aber die Scheibenwischer funktionieren auf der Fahrerseite ja noch...😮

Nochmal, ist eine SWRA Anlage ab Werk in einem Fahrzeug verbaut, ist das Fahrzeug so eben Bauartzugelassen und SIE MUSS damit auch funktionieren.Unabhängig davon, ob sie nun gebraucht wird oder nicht...😉

Beim Thema Sicherheitsaspekt täuscht du dich aber leider etwas, man lese dazu bitte folgenden Text:

Zitat:

Wozu aber ist die Reinigung der Scheinwerfer überhaupt nötig? Die meisten meinen, damit kein Schmutz das Licht schwächen kann. Dies stimmt nur zum Teil und wäre gerade bei Xenon mit seiner reichlichen Lichtausbeute gar nicht so dringend erforderlich. Der Hauptgrund für die Vorschrift ist, dass Schmutz die optischen Eigenschaften der Scheinwerfer stört und zur Blendung führt. Die ist übrigens bei geringer Verschmutzung am stärksten und natürlich umso höher, je mehr Licht ein Scheinwerfer liefert.

Quelle dazu

PS. Ist der Wassertank leer, dann ist es deine Pflicht als Fahrzeugführer dafür zu sorgen das diese entsprechend wieder aufgefüllen wird, damit die Funktion wieder hergestellt wird. Ebenso hast du als Fahrzeugführer dafür zu sorgen das deine Beleuchtungseinheit am Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand ist, das bedeutet voll Funktionstüchtig in Bezug auf Technik und Sauberkeit.Sowas regelt alles die StVZO...😉

Ich habe keine SWRA und meine Scheinwerfer werden dadurch nicht gereinigt, dann müsste ich ja bei Schmuddelwetter, Schneefall, Schneematsch und wenn die Scheinwerfer z.B. durch eine Baustellenausfahrt verdreckt sind, immer nur ständig diese Dinger reinigen, fahre ich damit 1000 KM in den Urlaub, stehe ich dann alle 20 KM an der Tanke und reinige die Scheinwerfer.
Oder ich dürfte dann nicht mehr mit dem Auto fahren.
Völlig irrelevant🙂

Und was die StVZO so alles regelt, dann dürfte fast keiner von uns mehr Autofahren.

Alleine alle Vorschriften.. wie man das KFZ bewegen muss sind doch nur für die Führerscheinprüfung🙂
In der Realität begeht jeder von uns beim fahren x-fach Verstöße gegen die StVO!
Genauso gegen die StVZO.... weil man vielleicht Mängel am Fahrzeug gar nicht kennt bzw. erkennt und man dann damit auch nicht mehr fahren dürfte.
Dafür gibt es bei uns den TÜV der alle 3 bzw. 2 Jahre alles checkt.... oder weil da viele blind sind eben auch nicht.
Auch der Papst hat schon einmal an ein hübsches Mädel gedacht.....😉

Zitat:

@mzmzmz schrieb am 30. November 2016 um 20:46:22 Uhr:


Ich habe keine SWRA und meine Scheinwerfer werden dadurch nicht gereinigt, dann müsste ich ja bei Schmuddelwetter, Schneefall, Schneematsch und wenn die Scheinwerfer z.B. durch eine Baustellenausfahrt verdreckt sind, immer nur ständig diese Dinger reinigen, fahre ich damit 1000 KM in den Urlaub, stehe ich dann alle 20 KM an der Tanke und reinige die Scheinwerfer.
Oder ich dürfte dann nicht mehr mit dem Auto fahren.
Völlig irrelevant🙂

Es ist nicht irrelavant, nur weil du meinst das es das ist...😉
Wenn dein Auto keine SWRA hat, dann ist dein Auto so auch eben Bauartzugelassen und darf entsprechend so betrieben werden. Also mit einfachen Worten DEIN/DAS Auto hat somit auch eine allg. Betrieberlaubnis ohne SWRA. Habe ich allerdings ein Auto MIT SWRA, ist es eben eine andere Bauartzulassung und unterliegt somit auch einer anderen Genehmigung, sprich die SWRA hat eben zu funktionieren - ganz einfach...🙂

Weiß nicht warum man sowas nicht verstehen möchte und hier jetzt irgendwie versucht Allg. geltende Vorschriften anders zu erklären/darzustellen...😕

Zitat:

Und was die StVZO so alles regelt, dann dürfte fast keiner von uns mehr Autofahren.

Gott sei Dank regelt sowas ja eben die StVZO und nicht Du oder ich, dafür gibt es diese Gesetze ja eben und jeder muss sich dran halten. Und wenn er es nicht macht, dann musst man eben mit den Konsequenzen rechnen..😉

Zitat:

Alleine alle Vorschriften.. wie man das KFZ bewegen muss sind doch nur für die Führerscheinprüfung🙂
In der Realität begeht jeder von uns beim fahren x-fach Verstöße gegen die StVO!
Genauso gegen die StVZO.... weil man vielleicht Mängel am Fahrzeug gar nicht kennt bzw. erkennt und man dann damit auch nicht mehr fahren dürfte.
Dafür gibt es bei uns den TÜV der alle 3 bzw. 2 Jahre alles checkt.... oder weil da viele blind sind eben auch nicht.
Auch der Papst hat schon einmal an ein hübsches Mädel gedacht.....😉

Es ändert aber alles nichts an der Tatsache das es eben NICHT zugelassen ist, sprich man durch eine vorsätzliche Deaktivierung der SWRA (wenn sie denn vorhanden ist) eben seine Allg. Betriebserlaubnis für das Fahrzeugs "auf´s Spiel setzen tut". Da kann man noch soviel drüber "lamentieren" oder sich versuchen zu "winden" es nützt ja alles nichts...🙂

Und du kennst doch sicherlich das Sprichwort:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...😮

Also mit anderen Worten, ist deine SWRA defekt und du weißt es nicht, musst du sie aber trotzdem spätestends zur nächsten HU wieder instandsetzen lassen (oder eben wenn es vorher einer Offizellen Personen z.B der Polizei ect. auffällt) ansonsten bekommst du keinen TÜV und somit erlischt auch die Betrieberlaubnis für das Fahrzeug, so einfach ist das...😎

Und JA, wenn deine Scheinwerfer während er Fahrt so stark verdrecken, dass du sie eben alle 30KM reinigen musst, dann ist das es eben so. Glaube kaum das da der Gesetzgeber im Falle eines z.b verursachten Unfall´s, auf deine individuellen Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Da du eben als Fahrzeugführer für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs und alle seine Technischen Einrichtungen zu Sorgen hast.

PS: Was man allerdings machen könnte wäre, sie in einer Fachwerkstatt deaktivieren zu lassen und dann eine neue Bauartgenehmigung für das Fahrzeug OHNE SWRA zu beantragen, sprich alles Offizell zu machen mit Papiere ect. Aber das werden die wenigsten hier machen, da mit viel Aufwand und vermutlich Geld verbunden. Aber auf eigene Faust sowas zu deaktivieren - "No Way"...🙂

Bin jetzt raus hier.
Du scheinst auch in den Brunnen zu springen...wenn andere dir das sagen🙁
Bist ein "guter Deutscher", immer schön Obrigkeitshörig😉
Man...sind da unsere Südeuropäischen Nachbarn viel tiefen entspannter🙂

Edit:
Immer schön den Schulterblick nicht vergessen beim Spurwechsel🙂
Und 50 fahren wo 50 erlaubt ist, sowie alles andere genau nach dem Gesetz einhalten!
Manchmal glaube ich du bist Verkehrsrichter am Amtsgericht, so wie du fährt kein Mensch Auto😉

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Hat mit "in den Brunnen springen" wenig zutun, sondern damit, dass man nicht unbedingt seine allg. Betrieberlaubnis für son "Micky Maus Blödsinn" auf´s Spiel setzen sollte...😉

Meine SWRA am Audi funktioniert seit 14j nach FAST genau demselben Prinzip und das vollkommen Problemlos und einwandfrei. Keine Ahnung warum Seat das nicht hinbekommt oder man es nicht erstmal damit versucht, zumindestends etwas nachzuhelfen/anzupassen, als es gleich deaktivieren zu wollen... 😕

Aber da Dir scheinbar nun die Argumente ausgehen und DU jetzt hier ein auf "eingeschnappter Tropf" machst, bin ich jetzt ein "guter Deutscher, Obrigkeitshörig und Richter am Verkehsrgericht". Wie lächerlich ist das denn bitte, aber genauso kenne ich ja mittlerweile MT/den Leon Bereich. Nun ja, sei es drum - Tschüss...😎

Das Problem liegt einfach daran das die SWRA den Wasserbottich zu schnell leert. Dadurch suchen vielen, wie auch ich, nach Abhilfe. Der Händler könnte sicherlich auch die Anzahl der Reinigungsvorgänge verändern aber die wollen oder dürfen das offensichtlich nicht.

Nicht gleich immer eingeschnappt sein, erleichtert das Leben ungemein.
Das es hier auch einmal "härter" zu geht hatte ich dir schon einmal geschrieben.
Man kann aber auch in Romanform alles totreden und begründen.
Leben und leben lassen ist viel wichtiger.
Bin überhaupt nicht eingeschnappt, mag aber keine Menschen die immer alles besser wissen und ihre Lebensweise anderen Menschen auf die Augen drücken zu wollen.

Zitat:

@dw1566 schrieb am 30. November 2016 um 22:13:14 Uhr:


Das Problem liegt einfach daran das die SWRA den Wasserbottich zu schnell leert. Dadurch suchen vielen, wie auch ich, nach Abhilfe. Der Händler könnte sicherlich auch die Anzahl der Reinigungsvorgänge verändern aber die wollen oder dürfen das offensichtlich nicht.

Genau das ist das Problem und das der Wagen immer versifft danach aussieht.
Ist beim Ibiza Cupra meiner Frau auch so, es ärgert sie ständig.
Bei den vorherigen BMW Modellen konnte man auch ganz kurz ziehen und nur die Scheibe bekam Wasser ab, zog man länger auch die Scheinwerfer, je nach Verschmutzung.
Bei Seat kommt immer die volle Ladung oben und unten.
Würde mir deswegen nie mehr einen Seat kaufen mit SRWA.... bin echt froh das es die bei meinem Auto nicht zu bestellen war.🙂

@mzmzmz
Ich bin eingeschnappt, obwohl du hier nichts Argumentatives mehr dazu vorbringen könntest und mich dann indirekt als "Obrigkeitshörig und Regelverliebt bezeichnest und damit auch beleidigen tust und dann zum Schluss gesagt hast, dass du aus dem Thread raus bist...?

Sorry, aber ich muss gerade etwas schmunzeln und mich fragen, wer denn hier etwas PERSÖNLICH nimmt und sich nun mal geltendes Recht so hinlegen möchte, wie er es benötigt/meint zu brauchen...

Mir ist es vollkommen egal, ob es hier "härter" zur Sache geht oder nicht.Aber deine Auslegung von geltenden Vorschriften in der StVZO ist so einfach nicht Richtig und damit auch eigentlich kompletter Blödsinn.Die Begründungen dazu stehen oben und wenn DU sie ignorierst oder deine eigene Interpretation daraus ableitest, dann ist es nicht mein Problem.Fakt ist und bleibt nun mal, hat man eine SWRA am Fahrzeug verbaut, hat diese auch soweit zu funktionieren und darf erstmal nicht so einfach und vorsätzlich deaktiviert werden.Weder vom Fahrzeugbesitzer noch vom Händler oder sonst irgendjemanden, da sonst eben die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt.Das ist eben die geltende Vorschrift dazu und hat somit auch nichts mit Besserwisserei/Roman schreiben oder anderen Leuten seine Lebensvorstellung auf's Auge drücken zu wollen, etwas zutun. Dürfte doch auch Dir einleuchten - ODER..?

Und nur das habe ich hier auf Nachfrage geschrieben/erklärt und auch entsprechend mit einem Link dazu unterlegt. Und damit brauch ich mir von Dir zum Schluss hier nicht Vorwürfe wie, ich wäre "Obrigkeitshörig oder Richter am Verkehrsgericht" anzuhören. Ist nämlich ziemlich Unsachlich und zudem auch noch Unwahr zugleich.Also "atme" mal Tief durch und sehe es so wie es gemeint war, nämlich als ein Sachlicher Hinweis zum Thema "Bauliche Veränderungen" am Fahrzeug in Verbindung mit der dazugehörigen Betriebserlaubnis...

@dw1156
Abhilfe kann man ja auch gerne suchen, allerdings sollte man dabei drauf achten, hier nicht zuweit zu gehen und z.b in Eigenregie Systeme am Fahrzeug zu deaktivieren, die zu einem erlischen der Betriebserlaubnis führen können. Und dieser Hinweis sollte in einem großen Autoforum wie MT durchaus ja erlaubt sein...🙂

Zitat:

@mzmzmz schrieb am 30. November 2016 um 22:17:15 Uhr:



Bin überhaupt nicht eingeschnappt, mag aber keine Menschen die immer alles besser wissen und ihre Lebensweise anderen Menschen auf die Augen drücken zu wollen.

Offtopic:
Ich gebe zu, ich habe mich in diesem Forum noch nicht allzu oft zu Wort gemeldet. Dennoch verfolge ich einige Themen hier interessehalber seit einiger Zeit und muss jetzt mal etwas loswerden:
Mir schon mehrfach aufgefallen, dass du, mzmzmz, hier immer derjenige bist, der seine "Lebensweise anderen Menschen auf die Augen drücken" will!
Immer diskutierst du bei Meinungsverschiedenheiten so lange (oftmals auch am eigentlichen Thema vorbei), bis dein(e) "Gegner" irgendwann aufgeben oder jemand zumindest versucht, wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren.
Immer musst du das letzte Wort haben, eher bist du dich nicht zufrieden.
Und immer sind es die Anderen, die Unrecht haben.
Das, was du hier gerade deinem Gegenüber vorwirfst, trifft alles zu 100% auf dich zu. Vielleicht solltest du dir darüber einmal Gedanken machen.

Im Übrigen kommen deine letzten Kommentare schon fast so rüber, als wolltest du andere Mitglieder davon überzeugen, dass es gar nicht so schlimm und sogar OK ist, in einigen Punkten gegen die StVZO zu verstoßen. Eventuell bist du auch einer von denjenigen, die im Winter zu faul sind, das komplette Auto von Schnee zu befreien und meinen, ein "Guckloch" in der von Schnee oder Eis bedeckten Frontscheibe reicht vollkommen aus, um ausreichend zu sehen und am Straßenverkehr teilzunehmen?

Zu guter Letzt noch etwas zum Thema:
Auch ich glaube, dass gerade bei Beleuchtungseinrichtungen Sachen, wie eine SWRA, funktionstüchtig sein müssen, wenn sie am Auto (ab Werk) vorhanden sind.

Zitat:

@mzmzmz schrieb am 30. November 2016 um 22:24:00 Uhr:


Genau das ist das Problem und das der Wagen immer versifft danach aussieht.
Ist beim Ibiza Cupra meiner Frau auch so, es ärgert sie ständig.
Bei den vorherigen BMW Modellen konnte man auch ganz kurz ziehen und nur die Scheibe bekam Wasser ab, zog man länger auch die Scheinwerfer, je nach Verschmutzung.
Bei Seat kommt immer die volle Ladung oben und unten.
Würde mir deswegen nie mehr einen Seat kaufen mit SRWA.... bin echt froh das es die bei meinem Auto nicht zu bestellen war.🙂

Daran ist wiederum VW schuld. Bei denen ist es auch so gelöst, dass beim ersten und dann jedem ich glaube 4. mal spritzen die SWRA zum Einsatz kommt.

Evtl. kann man das ja umcodieren auf die Lösung von Audi. 😉
Ich möchte übrigens eine SWRA haben. Gerade im Winter bei viel Salz und Feuchtigkeit auf der Straße merkt man tatsächlich einen Unterschied vor und nach der Reinigung.

Ich bin auch froh, eine SWRA an meinem Leon zu haben. Die Lichtausbeute der LED Funzeln wird durch gereinigte Scheinwerfer besser!
Unvorstellbar aber wahr!!!

Moin,

es gibt bei der SWRA zwei Parameter, mit denen man die Funktionsweise beeinflussen kann:

  • Aktivierungsintervall
  • Verzögerungszeit

Bei meinem Leon wurde das so codiert, dass die SWRA erst bei jeder 20. Betätigung mit einer Verzögerung von 2 s auslöst, also praktisch nie (es sei denn man legt es darauf an 😉). Bei der letzten HU gab es hierzu nichts zu beanstanden.

Gruß
Danny

Zitat:

@DannyN85 schrieb am 7. Dezember 2016 um 10:59:42 Uhr:



... Bei der letzten HU gab es hierzu nichts zu beanstanden.

Gruß
Danny

Die Spritzparameter zu verändern ist ja auch OK, denn damit setzt man ja nicht die komplette Funktion der SWRA außer Kraft. Von daher wird der TÜV da auch nichts gegen sagen, aber eine komplette eigenmächtige Deaktivierung der SWRA ist eben erstmal Verboten und würde auch bei der HU auffallen. Kann man es anpassen - umsobesser...😉

Bleibt bei niemanden der Schaum vom Wasser auf den LEDs liegen ? Bei uns trotz wenig Frostschutz immer und das Licht geht dann in alle Richtungen

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