Scheinwerferreinigungsanlage SEAT Leon 5F
Hallo,
lässt sich eigentlich die Scheinwerferreinigungsanlage beim SEAT Leon 5F deaktivieren? Laut Handbuch löst die Anlage der Scheibenreinigung beim ersten Antippen und jeweils 5 Mal aus. Die Frage bezieht sich auf die Wintermonate, da bei Frost möglicherweise Beschädigungen sich daraus ergeben.
Beste Antwort im Thema
Hallo
die SWRA kann man ja auch nicht einzeln als Extra bestellen, die ist bei LED Scheinwerfen serie gewesen oder Bestandteil vom Winterpaket und auf meine Sitzheizung und LED wollte ich nicht verzichten !
Von daher ist es völliger Unsinn zu schreiben das man die nicht kaufen soll, mir pesönlich sprüht die viel zu oft aber ich umgeh das halt indem ich nach möglichkeit das Licht einfach mal kurz ausschalte. Wenn ich dazu keine möglichkeit habe sprüht sie halt und gut.
Gruß Dirk
91 Antworten
Wenn sie aufgetaut sind, etwas mit Silikon einsprühen. Dann sollten Sie wieder reinfahren.
Wie oben schon geschrieben, sollte der Intervall so programmiert/codiert werden, dass sie erst mit etwa jedem 20. Mal ausfahren.
In die Führung jeweils links und rechts?
Zitat:
@Cupra280sc schrieb am 30. November 2016 um 08:44:19 Uhr:
In die Führung jeweils links und rechts?
Denke ja.
Das Auto hat einen Listenpreis von 40.000€ und es gibt so viele banale Probleme, welche einfach nur noch nerven.
Danke für deine Hilfe!
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Noch ist dir ja nicht abschließend geholfen worden.
Ist bei Audi aber sicher nicht anders. ..
Werde nachher mal schauen ob das Problem noch besteht, wenn ja werde ich es dem freundlichen vorführen, mal sehen ob sich dann endlich mal was tut.
Deaktivert man die SWRA dann müsste ja rein Theoretisch auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, da eine funktionierende SWRA zur Beleuchtungseinheit des Fahrzeugs mit dazugehört. So ist es zumindestnds bei Xenon Scheinwerfern vorgeschrieben (bei LED Scheinis doch auch ?) sprich es MUSS eine SWRA vorhanden sein und diese muss auch funktionieren...
PS: Bei Audi funktioniert das ganze über ein "längeres" ziehen am Wischwaschhebel, sprich ein kurzes antippen lösst hier lediglich die Scheibenwaschanlage aus und ein etwas längere ziehen eben, dann die SWRA mit...🙂
Denke da gehts nach dem Prinzip wie auch beim Heckscheibenwischer was dran ist muss funktionieren. Gibt ja auch die leds ohne waschanlage.
Edit Doppelpost...
Alle in DE ausgelieferten Fahrzeugs mit einer SWRA ab Werk MÜSSEN nach StVZO auch funktionsfähig sein. Ohne Funktion der SWRA gibt es auch keine HU und ohne HU erlischt dann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Ebenso bei einer vorsätzlich vorgenommen Bauarveränderungen am Fahrzeug selber, welche NICHT genehmigt sind...😉
Zitat:
Die SRA hat ihre Wurzeln in Skandinavien. Von 1972 bis Anfang der 1990er Jahre war sie beispielsweise in Schweden vorgeschrieben und noch heute werden dort fast alle Autos damit geliefert – auch wenn sie Halogenlicht haben.
Wenn in Deutschland ein Auto damit ausgerüstet ist, muss die Anlage auch funktionieren
klick mich zart...
Zitat:
@Lalelubär schrieb am 30. November 2016 um 17:59:37 Uhr:
...
PS: Bei Audi funktioniert das ganze über ein "längeres" ziehen am Wischwaschhebel, sprich ein kurzes antippen lösst hier lediglich die Scheibenwaschanlage aus und ein etwas längere ziehen eben, dann die SWRA mit...🙂
Drum schreib ich auch etwa jedes 20. Mal.
Bei Audi wird die SWRA ebenfalls, bei kurzzeitigem Betätigen des Wischerhebels, nach einer bestimmten Anzahl Betätigungen mit ausgelöst.
Von mir aus auch das...😎
Allerdings geht es hier im Kern ja darum, dass einige sie ganz deaktivieren wollen und das ist laut StVZO so nicht zulässig, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Hat das Fahrzeug aber ab Werk GARKEINE SWRA, dann ist es eben eine andere Bauart und wird auch anders bewertet. Ist aber eine vorhanden, dann MUSS sie auch funktionieren und dabei ist es egal, ob vorsätzlich "abgeklempt" wurde oder durch einen Defekt ausgefallen...
Bei Xenon ist es lt. EU vorgeschrieben mit der SWRA, bei LED Scheinwerfern nicht.
Xenon hat nur eine Lichtquelle, LED Scheinwerfer haben mehrere.
Mein Cupra SC 280 mit Schalensitze hat deswegen keine SWRA mit dem LED Licht😉
Sorry, aber der Text aus dem Link sollte doch klar sein...😕
Hat das Fahrzeug eine SWRA ab Werk (egal ob sie nun vorgeschrieben gebraucht wird oder nicht) MUSS diese auch funktionstüchtig sein. Egal ob als Zusatzausstattung für LED´s oder nicht ...😉
PS: Und bei Xenon ist es auch nicht mehr unbedingt zwigend vorgeschrieben, wenn die Lichtquelle denn unter 2000Lumen beträgt, siehe Text Link. Also so z.B die neueste Xenon Technologie mit 25 Watt...😉
Zitat:
@Lalelubär schrieb am 30. November 2016 um 20:10:05 Uhr:
Sorry, aber der Text sollte doch klar sein...😕Hat das Fahrzeug eine SWRA ab Werk (egal ob man sie braucht oder nicht) MUSS diese auch funktionstüchtig sein. Egal ob als Zusatzausstattung für LED vorgeschrieben oder nicht ...😉
Ist ein Leuchtmittel im Handschuhfach kaputt..... erlischt auch nicht gleich die Betriebserlaubnis😉
Die SWRA ist bei LED nicht vorgeschrieben, somit muss diese nicht gehen, sondern ist nur ein zusätzlicher Ausstattungspunkt bei einem Fahrzeug.
Da die SWRA keinerlei Sicherheitsaspekte hat.... außer das die Scheinwerfer schön sauber werden... und die Motorhaube und Kotflügel schön versiffen, muss diese nicht funktionieren.
Bei Xenon muss sie es aber!
Ist der Wassertank leer.... funktioniert das Teil ja auch nicht, dann dürfte man ja auch nicht weiterfahren, weil dann die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Genauso ist es mit den Heckwischer, den kann man auch abbauen (habe schon einige beim Cupra gemacht) und trotzdem hat der TÜV alles abgenommen.
Auch der ist serienmäßig vom Hersteller verbaut😉
Unsere TÜV Heinis sind nicht die Herrgötter in weiß sondern die in blau🙁