Scheinwerfer und Lack gekratzt mit einem Schlüssel

Audi A5 F5 Coupe

Hi Leute, irgend ein Neider hat mein Auto gekratzt...
wisst ihr ob man nur das Glas austauschen kann vom Scheinwerfer oder muss das komplett getauscht werden? Viele Grüße

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Na ja jeder Schaden betrifft die Allgemeinheit und auch dann wenn jemand fahrlässig handelt oder einen Fahrfehler begeht.

Ich werde nichts illegales tun. Weiterhin hat meine Familie mit mir inkl. Reichlich Geld für Versicherungen ausgegeben (ohne Schadensregulierungen), dass die Allgemeinheit inkl. deren Fehlern noch lange davon profitieren wird und auch hat.
Eventuell sollte ich versuchen den Scheinwerferschaden über die TK abzuwickeln und den Lackschaden bei einem freien Lackierer beheben zu lassen. So würde ich ohne die VK auskommen.

Da hast du vollkommen recht.

Ich bin einfach sauer, dass ich keinen Fehler begangen habe, für welchen die Allgemeinheit einstehen muss, sondern weil es Menschen gibt, die gerne anderen wirtschaftliche Schäden zufügen. Ich verstehe es nicht was es denen bringt. Für die dauert es vllt. 2 Sekunden und schon muss manch anderer dafür eventuell Monate arbeiten gehen um es in Ordnung zu bringen.

Den Frust kann ich sehr gut verstehen. Hatte mir Anfang der 90er einen neuen Golf II GTI gekauft und nach einem halben Jahr hat mir so ein Depp die Beifahrerseite von vorn bis hinten durchgängig mit Schlüssel oder Schraubendreher verkratzt. Da die Lackierung zu teuer war, habe ich mit Lackstift ausgebessert. Das Auto zwölf Jahre gefahren. Da hat den Kratzer niemanden mehr interessiert.

Der Schaden am Fahrzeug beträgt 4.700 Euro. Der Schaden, der dir durch die Hochstufung innerhalb der VK entsteht, dürfte unterhalb 500 Euro liegen. Wenn deine Selbstbeteiligung unterhalb 4.000 Euro 🙄 liegt, sollte die Entscheidung für oder gegen die Nutzung der Versicherung recht einfach ausfallen, oder? 😉

Besteht der Scheinwerfer vorne wirklich aus Glas? Handelt es sich nicht um einen farblosen Kunststoff?

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Das Scheinwerferglas ist ja schon seit vielen Jahren aus Kunststoff.

Zitat:

@CAHA_B8 schrieb am 2. Januar 2020 um 22:40:40 Uhr:


Das Scheinwerferglas ist ja schon seit vielen Jahren aus Kunststoff.

Damit kann es auch auch nicht als TK abgerechnet werden, weil die TK bei Glasbruch, aber nicht bei Kunststoffbruch bezahlt.

Doch, die Teilkasko zahlt sowohl Bruch der Scheinwerfergläser sowie Rückleuchten aus Kunststoff. Aber hier geht es ja um einen Kratzer.

hi Leute so selbst ein Kratzer bei den Led leuchten schlimm Tür wird Schwierigkeiten machen weil sich das licht brechen kann und so andere geblendet werden .und denn Scheinwerfer zahlt die tk egal ob glas oder Kunstoff es ist ein Glass Ersatz und somit für dir tk erneuerbar wie eine Windschutzscheibe .
lg

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