Scheinwerfer Trendline vs. Comfortline/Highline

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo Community,

mich würde interresieren wie groß der Unterschied der beiden Scheinwerfer bezüglich Helligkeit und Ausleuchtung ist.
Das einzige Merkmal das ich bisher herrausgefunden habe ist ein zusätzlicher Reflektor, jedoch habe ich keine Ahnung was dieser wirklich bringt.
Hat schon jemand die Möglichkeit gehabt beide Scheinwerfer bei einer Probefahrt im dunkeln zu testen?
Habe bisher eine Probefahrt in einem Trendline hinter mir und dort war mir das Abblendlicht etwas zu dunkel für meinen Geschmack.

Gruß
CandyPoloV

53 Antworten

Zitat:

Die Konsequenz wäre, dass Du mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug und damit ohne Versicherungsschutz fährst ...

Das hängt davon ab, ob die Veränderung nach § 19 Abs 2 StVZO eines oder mehere der genannten Kriterien zutreffen.

Zudem kann das Teil verwendet werden, wenn sich eine E-Nummer darauf befindet.

Mal allgemein gesagt, wer ohne oder mit erloschener BE des Fahrzeugs, trotzdem fährt, begeht eine Straftat nach dem Steuer- und Pflichtversicherungsgesetz, wie mein Vorgänger bemerkt hat

Nicht so schnell mit den jungen Pferden, ihr tut fast so, als ob man wegen anderer Stand-, oder
Blinkleuchten zum Verbrcher wird. Ob der Versicherer bei Schaden seine Pflicht ganz oder
teilweise versagt wegen 2 Birnchen ist auch eine wage Vermutung. Zumal kann angenommen
werden, dass Stand-, oder Blinkleuchten weder einen Unfall begünstigen, noch verhindern.

Zitat:

Original geschrieben von Esprit ATP Tour


Nicht so schnell mit den jungen Pferden, ihr tut fast so, als ob man wegen anderer Stand-, oder
Blinkleuchten zum Verbrcher wird. Ob der Versicherer bei Schaden seine Pflicht ganz oder
teilweise versagt wegen 2 Birnchen ist auch eine wage Vermutung. Zumal kann angenommen
werden, dass Stand-, oder Blinkleuchten weder einen Unfall begünstigen, noch verhindern.

So pauschal würde ich das nicht sagen. Wenn durch die Stand- oder Blinkleuchten das Signalbild signifikant verändert wird, kann das durchaus gravierende Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer haben. Beispiel: rotes Standlicht, das im Dunkeln ohne Abblendlicht eingeschaltet ist.

In diesem Fall ja.

Schautmal da ( betrifft mein P21 Watt TFL / Kurvenlicht )

http://xenonwhite.de/sonderlampen/mtec-p21w-chrom-super-white.php

Einziges Problem: Sie haben 27 watt und für das Tagfahrlicht sind eigentlich nur 21 watt Birnen vorgesehen.Das heißt wenn du sie zu lange leuchten lässt kann es passieren das sie zu heiß werden und der sockel anschmort

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Die Versicherung erlischt so oder so, ob dass der Versicherer das will oder nicht. Ist gesetzlich geregelt.

Morgen rufe ich die HUK mal an. Dann poste ich es.

Zitat:

Schautmal da ( betrifft mein P21 Watt TFL / Kurvenlicht )

http://xenonwhite.de/sonderlampen/mtec-p21w-chrom-super-white.php

Die hat mein Dad im Q7 TFL drin. Soweit ich weiß haben die nur 21 Watt, aber kann mich auch irren und deine Internetseite hat recht.

Sehen recht schick aus 🙂 Hast aber wie gesagt keine Zulassung.

LG Nick

Ich stellte vor Tagen per Mail der HUK folgende Frage:
"An meinem Fahrzeug befinden sich li und re je eine P21 Watt
Birne, wie man sie vom Bremslicht her kennt. Sie haben die
Funktion Tagfahrlicht, bzw bei eingeschaltetem Abblendlicht
die Funktion Kurvenlicht bis ca 40 km /h. Wie wirkt es sich
auf den Versicherungsschutz, mit oder ohne Unfall aus, wenn
ich diese Birnen durch nicht zugelassene LED bzw Xenon gefüllte
Birnen, die zwar kaum heller, aber weißer sind, austausche."

Heute kam folgende Antwort:

Fahrzeug: Pkw VW, amtl. Kennzeichen: HOM-K 4486
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ein Austausch der Birnen kann vorgenommen werden, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Sie
sollten jedoch darauf achten, dass diese für Ihr Fahrzeug auch zugelassen sind, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Sollten Sie sich beim Kauf nicht sicher sein empfehlen wir Ihnen sich beim TÜV zu erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Ihre Kundenbetreuung

IM KLARTEXT:

Versicherungsschutz erlischt nicht, aber die Betriebserlaubnis.

Tja ... was soll man dazu sagen?
Ohne Betr.Erlaubn. herumfahren ist nicht jedermanns Sache. ( Meine auch nicht so wirklich )

Zitat:

Original geschrieben von Esprit ATP Tour


Ich stellte vor Tagen per Mail der HUK folgende Frage:
"An meinem Fahrzeug befinden sich li und re je eine P21 Watt
Birne, wie man sie vom Bremslicht her kennt. Sie haben die
Funktion Tagfahrlicht, bzw bei eingeschaltetem Abblendlicht
die Funktion Kurvenlicht bis ca 40 km /h.

Hallo,

da ist Dir ein kleiner Fehler unterlaufen: Die 21 Watt-Birnchen werden nicht als Kurvenlicht verwendet.

Grüße,

diezge

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