Scheinbar noch rechtzeitig kaputt gegangen

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Gestern hat sich bei mir wieder ein Scheinwerfer verabschiedet. Da ich Xenon habe, kann ich natürlich nicht einfach so das Birnchen wechseln.
Nachdem ich aber mal den Brenner ausgebaut und festgestellt habe, dass er zerbröselt ist, habe ich mal bei Ford nachgefragt.

Der Brenner kostet 150 Euro, und man solle doch vor einem Wechsel prüfen, ob er nicht von einem defekten Vorschaltgerät über den Jordan geschickt wurde.

Was für ein Glück, dass kurz nach meinem Kauf des Wagens Anfang Oktober letzten Jahres wegen Problemen mit den Scheinwerfern beide Lichtmodule und die Leuchtmittel ausgetauscht wurden. Also habe ich wohl noch Teilegarantie drauf und die Sache wird mich wohl nichts kosten.

Nun aber meine Fragen:

Wie lange halten denn Xenon-Brenner bzw. Vorschaltgeräte bei Euch so durch?

Ich habe einen Diesel, treiben die wegen Vibrationen öfter mal diese Teile in den Exitus?

Würde es dann Sinn machen, die Vorschaltgeräte z.B. auf Gummipuffer oder -scheiben zu montieren, damit weniger Vibrationen zu den Geräten durchkommen?

13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von torre01


G

Was für ein Glück, dass kurz nach meinem Kauf des Wagens Anfang Oktober letzten Jahres wegen Problemen mit den Scheinwerfern beide Lichtmodule und die Leuchtmittel ausgetauscht wurden. Also habe ich wohl noch Teilegarantie drauf und die Sache wird mich wohl nichts kosten.

Die Frage ist: Was meinst du mit Teilegarantie?

Auf eine Reperatur hast du in der Regel 6 Monate Gewährleistung.

Da sollte also die ganz normale Garantie des Fahrzeuges zum Tragen kommen.

Gruß,
Joschi

Teilegarantie hast du nur, wenn du diese auch bezahlt hast. Wenn die Teile im Garantierahmen ausgewechselt wurden, enden diese auch mit Ablauf der Garantie. Beispiel: Garantie beträgt ein Jahr. Nach 11 Monaten geht was kaputt und wird ersetzt. Die Garantie dafür endet also schon nach einem Monat.
Übertrag das mal auf deinen Fall. Ich kann nämlich nicht erkennen, ob es sich um einen Neu-oder Gebrauchtwagen handelt und wann das Kaufdatum war.

Das mit dem Garantieende wurde mir von meinem Händler auch so erzählt.

Kann aber nicht glauben das das rechtmäßig ist.

Denn der Gesetzgeber sagt ja ganz klar was anderes.

Und ich glaube kaum das es da einen Unterschied macht ob das Teil nun bezahlt wurde oder nicht.
Denn NEU ist NEU und bleibt NEU.

Ich für meine Teil würde es da im Fall der Fälle auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Du erhälst ja beim Kauf die Garantie für den gesamten Kaufgegenstand. Wenn dann an diesem was ausgewechselt wird, bleibt die Garantie bestehen und verlängert sich für das ausgetauschte Teil nicht. Den Rechtsstreit verlierst du.
Anders vielleicht, wenn die Reparatur durch Dritte bezahlt wird, eben bei Ford die A1 Garantie, da müsste man sich noch mal schlau machen. Aber bei der Herstellergarantie kannste nix machen.

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Ja klar bekomm ich beim kauf auf den ganzen Wagen eine gesetkiche Gewährleistung.

Wenn jetzt innerhalb dieser ein Teil des ganzen kaput geht und getauscht wird wird ja nicht ein Teil eingebaut bei dem schon ein Teil der Gewährleistung abgelaufen ist sondern ein Neuteil.

Und auch dafür müsste es wieder die gesetzliche Gewährleistung geben.

Ich kenn genug Branchen wo das so ist, nur die Automobilindustrie meint mal wieder was anderes machen zu dürfen.

Und genau das würde ich rechtlich klären lassen.

das würde ja bedeuten das wenn wärend der Garantiezeit, welche noch ca 2 Wochen besteht, dein Fensterhebermotor verendet und dieser getauscht wird, und dieser nach 3 Wochen wieder verendet, man keine Ansprüche hätte? Das wäre ja der Hammer.

Da freu ich mich ja schon auf den Besuch bei meiner Werkstatt. Weil die nämlich zum 2. mal, am Ende des letzten Jahres, meinen linken Xenon Brenner getauscht haben, und ich jetzt wieder ein flackern habe. Und der Meister damals meinte: "hast ja jetzt wieder nen Jahr Garantie darauf. " Sollte dies nicht so sein, dann tuts dort nen Rumms.

Ich habbe das Auto vor nicht ganz einem Jahr beim einem Fordhändler gekauft. Dieser rühmt sich, 24 Monate Garantie für Gebrauchtwagen zu geben. Allerdings hat sich dieses Versprechen nur zum Teil bewahrheitet.
Für eine Scheinwerferreinigungsdüse, die nach 4 Wochen kaputt war, musste ich 190 Euro bezahlen und bei einem gerissenen Entriegelungszug für die Tankklappe nach 3 Monaten bin ich auch auf den Kosten hängen geblieben.

Nachdem die Scheinwerfer in den ersten Wochen, in denen ich das Auto hatte, massive Probleme gemacht hatten, bin ich wieder hingefahren und habe das Autohaus auf den Umstand, dass diese Teile noch kein Jahr alt sind, hingewiesen.

Da haben sie mir gesagt, ich könne das Auto abgeben, da geht etwas mit Garantie. Wir werden sehen und ich bin gespannt, ob ich das Auto heute wieder bekomme. Ich war 4 Tage in Frankreich und habe das Auto dort gelassen.

Ob sich der Fordhänler mit 24monatiger Garantie rühmt, ist völlig unmassgeblich. Was du als Vertrag in den Händen hast und vom Verkäufer unterschrieben ist, ist massgeblich. Und wenn hier eine Garantie gegeben wurde, wird diese im Vertrag oder in einem besonderen Vertrag beschrieben sein, und nur das gilt.
Und eine Garantie endet irgendwann einmal, auch wenn zwischenzeitlich Neuteile eingebaut wurden, verlängert sich für diese Teile die Garantie nicht. Und wenn hier andere Meinungen herrschen, sind diese verkehrt. Mag ja sein, das ein Händler die Augen zudrückt und dem Kunden entgegen kommt, aber rechtlich ist bei Garantieende Schluss.
Anders ist es mit der gesetzlichen Gewährleistung, welche 2 Jahre beträgt. Bei gebrauchten Sachen kann diese im Vertrag auf ein Jahr begrentzt werden.Also im Vertrag diese Klausel suchen, wenn nicht vorhanden, hast du zwei Jahre Gewährleistung. Du musst nur nachweisen, das der vorhandene Mangel schon bei Übergabe bestand bzw. der Mangel dazu geeignet war, bei Übergabe bestanden zu haben. In den ersten 6 Monaten bist du von dieser Beweislast weitgehend befreit.
Könnt mir ruhig glauben.....datt iss so.

Glaub ich Dir ja. Was einen halt stutzig macht ist die Tatsache, dass man ein gebrauchtes Auto kauft (2 Jahre alt, also nicht irgendeine alte Schüssel) und von Anfang an Probleme mit beiden Scheinwerfer bekommt.
Dann wir an dem Auto repariert und nach nicht mal einem Jahr, fängt der Kram von vorne an. Sind dann eventuell defekte Teile eingebaut worden? Das weiß man natürlich nicht.

Das ganze ist halt immer schwierig mit der Teilegarantie. Stell Dir vor, Du hast bei einem fast neuen Auto einen Motorschaden, der auf Garantie durch einen neuen Motor behoben wird. Durch einen dämlichen Zufall hat auch dieser Motor ein Problem und fliegt Dir nach 4 Monaten um die Ohren. Dann kannst Du, rein rechtlich gesehen, die 7000 Euro für einen neuen Motor selber berappen.

Mit meinen Scheinwerfern könnte sich das eventuell ähnlich verhalten. Stell Dir vor, die Vorschaltgeräte sind z.B. durch ein Problem im Lichtmaschinenregler entstanden, weil dieses die Spannungen vielleicht nicht so toll regelt wie es soll, oder Spannungsspitzen produziert, die dem Vorschaltgerät nicht gut tun (ist jetzt nur mal fiktiv).
Die bauen Dir neue Teile ein und nach 10 Monaten ist das Teil wieder im Eimer. Der Schaden (im fiktiven Fall der Regler) bestand schon bei Übergabe, das kann man aber nach den10 Monaten nicht mehr beweisen und man bezahlt das Xenon-Vorschaltgerät und den Brenner selbst. Allerdings macht man das dann evenntuell einmal im Jahrr, weil der Regler noch immer nicht als defekt diagnostiziert wurde.

Aber egal - das führt zu nichts.

Ich habe mein Auto wieder und ob ich eine Rechnung für den Brenner erhalten werden, muss sich zeigen.
Genervt hat nur, dass ich am Freitag das Auto abgegeben habe, keine Visitenkarte des Kundenbetreuers oder einen Auftragsdurchschlag erhalte. Am Dienstag früh rufe ich an, und das Fahrzeug wird nicht im Computersystem des Autohauses gefunden, man hat keine Ahnung, dass das Auto da ist und was daran eventuell gemacht werden soll.

Nachdem ich am Telefon ein Fass aufgemacht habe, ruft mich der Kundendienstberater an (er hatte Spätdienst und war wohl wirklich zur Zeit meines Arufs nicht im Haus, aber warum ist der Auftrag nicht angelegt?) und erklärt mir, dass den Xenon-Brenner bestellt habe. Mir wurde zwar am Freitag vom Lageristen gesagt, dass er das Teil auf Lager hätte, darauf erklärte der Kundenberater, der Lagerist wisse nicht, dass es da Änderungen gegeben habe und dass er deswegen auch die Vorschaltgeräte bestellt habe.

Eine Stunde später kam dann der nächste Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, der Brenner sei ausgetauscht und alles sei in Ordnung, mehr sei nicht defekt gewesen. Mal sehen, wie es weiter geht.

Nachdem ich in der Werkstatt die Erfahrung gemacht habe dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut und dann man eine popelige Sitzhöhenverstellung in 3 Werkstattbesuchen behebt, werde ich da zwar eventuell wieder ein Auto kaufen (wenn der Peis stimmt), sicherheitsrelevante Arbeiten macht aber jemand anderes.

Das sind nun mal die Gesetze. Die Gesetze begrenzen aber auch die Anzahl der Reparaturversuche am ganzen Objekt. Wenns beim dritten Mal nicht klappt, Vertrag wandeln, Auto zurückgeben oder Preisnachlass. Drei Reparaturversuche sind also nicht so zu werten, dreimal Motor oder dreimal Getriebe, sondern drei mal Auto. Hab aber gelesen, das du schon öfters da warst, also klopp auffen Tisch.

Zitat:

Original geschrieben von mondeo901


Hab aber gelesen, das du schon öfters da warst, also klopp auffen Tisch.

Vielleicht habe ich ja deswegen jetzt den Brenner so bekommen. Obwohl sich das erst noch herausstellen muss.

Was hatte ich denn alles schon.

Tür hinten rechts hat andere Farbe als der Rest des Fahrzeugs
Sitzhöhenverstellung rechts defekt
Scheinwerfer flackern und gehen aus
Scheinwerfer geht gar nicht
Scheinwerferreinigungsdüse defekt
Blinken blinken mit doppelter Blinkfrequenz obwohl alle Birnen ok sind - Anhängersteckdose überflutet
Bowdenzug der Tankklappe gerissen
Taster zum Öffnen der Heckklappe geht nicht, Heckklappe entriegelt sich ständig selbst
Scheinwerfer geht gar nicht

Das sind aber alles irgendwie Kleinigkeiten, wegen denen ich ein Auto, das ansonsten super funktioniert, wandeln würde. Leider ist halt die Werkstatt irgendwie "verplant" und das ist halt dumm für die Werkstatt. Ich habe mit dem Auto mittlerweile 50000km absolviert und die Kundendienste haben andere Werkstätten gemacht, weil sich das Autohaus, in dem ich das Auto gekauft habe, alle diesbezüglichen Chancen vertan hat.

Auf der anderen Seite bin ich aber heilfroh, dass ich Probleme wie Ruckeln, zusetzende AGR-Ventile und was hier sonst noch so alles aufgeführt wird, überhaupt nicht kenne.
Deshalb, und weil ich das Auto mag, habe ich das Auto noch immer. Ausserdem haben die ja, bis auf die Scheinwerferreinigungsdüse und den Bowdenzug alles gemacht. Wenn auch mit mehreren Anläufen. Die Anhängerdose habe ich selber getauscht, weil ich irgendwie die Geduld mit der Werkstatt verloren hatte und weil sich der Schaden in Grenzen gehalten hat.

So hab jetzt meinen neuen Brenner im rechten Scheinwerfer (3.Mal)
Garantie ist abgelaufen 07/2007. Letzter erfolgter Wechsel des Brenner war 29.12.2007.

Ist das Flackern jetzt wieder für ca 1 Jahr behoben. Da das Diagnosegerät keinen Fehler brachte tauscht man auch nicht das Zündsteuergerät(Modul).

Ging auf Garantie, weil Teil knapp unter 1 Jahr alt.

Hallo,

ich habe mir mittlerweile 2 neue Brenner (Phillips) bei ebay erstanden und eingebaut. Die beiden Brenner kosteten inklusive Versand 50,50 Euro und das Flackern ist nun weg.

Ich hatte diesen Schritt unternommen, weil kurz nach dem, in diesem Thread beschriebenen, Wechsel des rechten Brenners auch der linke Brenner anfing, Schwierigkeiten zu machen. Das Teil ging ständig aus und ließ sich dann durch Licht aus und wieder an, immer wieder für einige Minuten wieder einschalten.

Ausserdem hatte ich Unterschiede in der Lichtfarbe zwischen den beiden Originalbrennern (vermutlich wegen des Altersunterschieds).

Nachdem der originale Brenner (Osram) bei Ford 130 Euro/Stück kostet, werde ich im Fall von Problemen wieder auf die Teile von ebay zurück greifen.

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