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Scheibentausch- wie läuft das mit der Versicherung?

Themenstarteram 21. September 2009 um 9:00

Ich muss wegen vielen kleinen Steinschlägen vermutlich für den nächsten TÜV die Frontscheibe erneuern lassen. Wie läuft das mit der Versicherung und dem Bezahlen, wenn ich zu Carglass oder Scheibendoktor fahre? Bezahle ich dort die SB (150€ der TK), oder bekomme ich die Rechnung von der Versicherung nachträglich? Wie lange dauert dieser Scheibentausch, wegen dem Einkleben der Golf 4-Scheibe?

Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr

Ich muss wegen vielen kleinen Steinschlägen vermutlich für den nächsten TÜV die Frontscheibe erneuern lassen.

Nun müssen wir erst einmal herausfinden, ob es sich tatsächlich um echte Steinschläge handelt. Ein Steinschlag ist eine Beschädigung, die das Glas einer Scheibe durchgängig beschädigt. Da es sich bei Frontscheiben um Verbundsicherheitsglas handelt, reicht es aus, wenn eine der beiden Scheiben durchgängig beschädigt ist.

Ist der Schaden nur an der Oberfläche, dann spricht man nicht von einem Steinschlag, sondern von einem Oberflächenkrater.

Dies Oberflächenkrater erfüllen die Veraussetzung für die Abwicklung über die TK nicht, da kein Glasbruch vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr

Ich denke, die werden die Scheibe klaglos bezahlen. Natürlich alles auf legalem Wege! Ich lasse mich mal beraten beim Scheibendoc.

Du solltest Dich nicht vom Scheibendoc beraten lassen, sondern direkt Deiner Versicherung den Schaden wahrheitsgemäss darlegen. Teile dem Schadencenter mit, dass sich auf der Scheibe zahlreiche verschleissbedingte Oberflächernkrater, also keine Steinschläge im eigentlichen Sinn, befinden und warte die Antwort ab. Sollte die Versicherung den Schaden kulanzhalber übernehmen wollen, was im Regelfall nicht stattfindet, dann lass Dir dies am besten schriftlich bestätigen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Weilheimer

Die Versicherung zahlt, solange die Werkstatt schreibt, daß der Tausch wegen Steinschlag im Sichtbereich bzw. Scheibenriss nötig war. Und die Werkstatt wird das immer schreiben, weil sie einen als Kunden haben will!

Keine seriöse Werkstatt wird dies schreiben und wenn sie es doch macht, dann ist sie definitiv nicht seriös. Und wer will eigentlich sein Auto freiwillig dort abgeben, wo er weiss dass es nicht seriös ist ???

 

Zitat:

Original geschrieben von Scout-sama

Naja, oder man bekommt vom Glaser ganz Legal 150€ und muss dafür Werbung für ihn machen:

http://www.autoglas-kreuzberg.de/html/angebote.html

Schöne Seite, da freut sich wiedereinmal die Wettbewerbszentrale, die damit gutes Geld verdient.

Warum ??? Weil unlauterer Wettbewerb aufgrund Anstiftung zum Versicherungsbetrug. Erklärung und Links zu den Urteilen folgen unten.

 

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von daSn00p

übernimmt das dann auch die teilkasko? hab tk 0 sb.

Da Du eine TK Ohne SB hast, werden auch beim Austausch der Scheibe die Kosten von der Versicherung komplett übernommen.

Zitat:

Original geschrieben von daSn00p

steigt durch irgend eine der arbeiten, reparieren oder tausch, mein beitrag oder sf danach? bzw verringert sich im nächsten jahr nicht?

Glasschäden von der Teilkasko abgedeckt. Da es in der Teilkasko KEINE Schadenfreiheitsklassen gibt kann auch im nächsten Jahr nichts steigen bzw. nicht sinken.

Bei Teilkaskoschäden wird man nicht im Rabatt raufgestuft. Die SF Klasse bleibt erhalten. Bezieht sich auf Vollkasko (wenn man hat) bzw. die Haftpflichtversicherung.

Bei Teilkasko gibts keinen SF-Rabatt. die Prämie ist immer gleich. Außer es gibt eine Preiserhöhung/minderung wegen anderer Einstufung bzgl. Schadensverlauf usw.

Dein Fall ist ein Grenzfall. Lies die Threds oben durch und du kannst dir schon mal ein Urteil bilden. Schildere es deiner Versicherung. Manchmal sind die kulanter als man glaubt. Vor allem wenn es sich nicht um einen billigen Direktversicherer handelt. Da kann der Mitarbeiter der Agentur vor Ort bei Grenzfällen so oder so entscheiden. Oftmals eine Frage der Formulierung. Ist deswegen noch lange kein Betrug.

Meine Erfahrung in über dreißig Jahren.

am 14. Januar 2010 um 16:05

wie hier auch schon zu lesen hab ich noch son bissl das moralische prob.

versicherung zum 1.1. gewechselt und nun direkt schaden.

hab keine lust direkt wieder gekündigt zu bekommen

ach alles kein problem.... hab mir im mai meinen golf geholt.. steinschlag schaden war da schon vorhanden... habs dann im juni machen lassen und als schadenstag haben wir einfach ca. 1 woche vorher genommen... fertig..

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von vikko

ach alles kein problem.... hab mir im mai meinen golf geholt.. steinschlag schaden war da schon vorhanden... habs dann im juni machen lassen und als schadenstag haben wir einfach ca. 1 woche vorher genommen... fertig..

Da der Steinschlag bereits vorhanden war ist dies ein glatter Fall von Versicherungsbetrug !!!

Manche Leute gehen eben rücksichtslos mit den Versicherungsprämien der ehrlichen Bürger um, die dies alles mitfinanzieren müssen und sind scheinbar auch noch stolz darauf.

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