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Fahrt zum Tüv mit neuen Felgen. Versicherung?

Themenstarteram 18. April 2008 um 15:06

utz?Ich hab einen Satz neue Felgen, wie ist das nun mit der Fahrt zum Tüv? Bekanntlich erlischt ja der Versicherungsschutz wenn ich mit den nicht eingetragenen Felgen unterwegs bin.

Wie läuft das ab? Wie komm ich zum Tüv?

Beste Antwort im Thema

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schraubst du die Felgen erst beim TÜV drann oder lädst das Auto aufn Hänger und fährst hin.

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leider ist die fahrt zum TÜv immer ohne betriebserlaubnis. schraube die Felgne doch am parkplatz vom TÜV :D nein aber es ist immer ein risiko weil ich muss am montag wegen meine felgen fahren :cool:

Themenstarteram 18. April 2008 um 15:50

Wenn die mich nun Anhalten kann ich dann ja lang sagen ich war auf dem Weg zum Tüv, die Polizei sagt dann es könnte genauso gut sein dass ich schon ein ganzes Jahr so rumfahr...

Und bei dem (zwar unwahrscheinlich) Fall, dass ich auf der Fahrt zum Tüv einen Unfall hätte... hab ich erst recht ein Problem.

Gibts da vielleicht zumindest irgendwie ein Schreiben das man sich beim Tüv besorgen kann, wo Datum etc. vom Tüvtermin draufsteht. Damit man wenigstens was in der Hand hat?

Warum sollte der Versicherungsschutz nicht mehr gelten !? Im Gutachten von VW steht z.B. drinn:

Zitat:

Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 (3) STVO vorgeschriebene Abnahme des Ein oder Anbaus durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

wenn die felgen nicht eingetragen sind dann ist die Betriebserlaubnis weg weil vieleicht passen die felgne doch nicht weil im jeden felgen gutachten steht, das vieleicht änderungen vorgenommen werden müssen wie bördeln. da gibt es schöne 3 punkte in flensburg für sowas und bischen € .

ob man es beantragen kann weiß ich net aber mit blöden ausreden braucht ihr nicht ankommen zu en bullen den sowas hören die öfters auch wenn es erlich ist.

 

grüße

am 18. April 2008 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk

Zitat:

oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

Das wäre bei meinen Felgen übrigens auch der Fall im Gutachten stehen Auflagen, die nicht erfüllt sind, jedoch weis ich dass trozdem eine Eingetragen über eine Einzel-, oder Sonderabnahme, oder wie das heist möglich ist. Und bei so einem Grenzfall würde es im Unfall-Fall nochmal problematischer, wie bei Felgen die laut Gutachten schon bedenkenlos passen.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schraubst du die Felgen erst beim TÜV drann oder lädst das Auto aufn Hänger und fährst hin.

hiho

wenn das so wäre müsste jeder den nen fahrwerk drinne hat das teil auf dem tüv parkplatz einbauen ....

meist reicht es aus die abe bzw gutachten aufmerksam zu lesen wann die eintragung vorgenommen werden muss (unverzüglich heißt sofort direkt pronto salvatore))))

wer sich z.b mit nicht eingetragenen felgen montags erwischen lässt hat gute karten nur nen mängelbericht zu bekommen (ok ich bin grad auf dem weg zum tüv werkstatt oder so) in dem der fahzeugführer meist aufgefordet wird den mißstand spätestenz nach 7 tagen behoben zu haben ....

wenn mann allerding samstags auf der piste erwischt wird....sieht die sache schon anders aus weil es kaum nen tüv gibt der nacht um halb 3 auf hat ...(und hier ist freundlichkeit trumpf bzw wie gut die rennleitung drauf ist )

zur not voher beim tüv vorbeifahren und sich nen termin bestätigen lassen (aber nicht für 2 wochen im vorraus )

gruss dirk

am 18. April 2008 um 17:22

Mit der direkten Fahrt zum Abnahmestelle (UND NUR DANN) erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz nicht. So einfach ist das geregelt. Wie man das dann bei einer Verkehrskontrolle nachweisen muss weiß ich nicht, aber wenn man sich vorher einen Termin holt kann man ja anhand des Terminbuchses "nachweisen" dass man einen Termin hat.

Zitat:

Original geschrieben von Blackforrest

Wenn die mich nun Anhalten kann ich dann ja lang sagen ich war auf dem Weg zum Tüv, die Polizei sagt dann es könnte genauso gut sein dass ich schon ein ganzes Jahr so rumfahr...

Man sieht wohl ob die Felgen, Fahrwek, usw. eben erst montiert worden sind oder du schon ein Jahr damit rumfährst.

Du darfst ja auch auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle fahren um dein KFZ anzumelden.

auf dem direkten weg zum tüv, ist dein fz versichert.....direkt bedeuted aus deiner garage zum tüv....OHNE umweg über mc-doof oder sonstwoher....

wenn du noch einen "termin" beim tüv vereinbarst, kann dir da auch kein polizist etwas.....

also in meinen VW gutachten (orginal VW felgen toccata) steht sogar drin das ich damit nicht zur prüfstelle fahren muss. ^^

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook

Mit der direkten Fahrt zum Abnahmestelle (UND NUR DANN) erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz nicht. So einfach ist das geregelt. Wie man das dann bei einer Verkehrskontrolle nachweisen muss weiß ich nicht, aber wenn man sich vorher einen Termin holt kann man ja anhand des Terminbuchses "nachweisen" dass man einen Termin hat.

Sorry aber da muss ich euch wiederspechen. In den mir bekannten Gutachten steht immer "unverzüglich". So, was ist nun aber unverzüglich per Gesetz? Lt. Gesetzgeber bzw. den mir bekannten Urteilen ist damit 5 Werktage gemeint. Es gab aber sogar schon einmal Urteile wo jemand wegen Urlaub erst 10 Werktage später zum TüV kam.

MfG

wing

am 18. April 2008 um 20:49

Hey Leute, ich darf mich mal kurz vorstellen, ich bin der Martin, bin jetzt auf nen Golf 4 abgestiegen und kenne mich mit rechten und gesetzten gut aus (durch beruf)!

Ihr habt es schon richtig erfasst, man darf zuhause oder in einer werkstatt sein nicht eingetragenes teil verbauen und damit zum nächsten offenen TÜV fahren innerhalb 1 woche (5 werktage, montag bis Freitag), bei Einzelabnahmen Braucht man einen bescheinigten termin!

viele Polizisten sagen nichts, aber die meisten wollen bei einzelabnahmen einen termin sehen!

bei mir sind sie schon bis zum TÜV migefahren mit blaulicht (begleitschutz :-) ).

grundsätzlich ist es immer ratsam einen termin zu haben, es könnte allein schon der fall sein das der liebe TÜV keine zeit hat da er zu viel zu tun hat, kam alles schon vor! Und man spart sich viele diskusionen mit den Grünen, sorry blauen jetzt!

nicht jeder polizist entscheidet gleich, zum beispiel geschwindigkein, 10 km zu schnell, der eine verwarnt der ander kassiert!

Gruß Martin

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