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Scheibengravur?? Erlaubt oder nicht?

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 14:12

Servus Leutz,

Wollt mal fragen ob Scheibengravur erlaubt is bei den kleinen hinteren Scheiben der Hintertür am Caravan..

Wollt für meine kleine Tochter ihr Name eingravieren...

 

Was sagt ihr dazu?

MFG Cleaner

Beste Antwort im Thema

Habt ihr für "erlaubt" passendene Gesetzestexte???

Scheiben, egal wo am Auto erfüllen für mich einen Sicherheitsaspekt. Also in meinen Augen nicht zulässig...

Aufkleber rein und fertig^^

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Zitat:

Original geschrieben von Sidex1

Heute unteranderem wegen Scheibengravur keine HU bekommen aber schaut seber

kommt also auf dem prüfer an ob er gut gelaunt ist oder wie bei mir halt nicht

was waren die anderen mängel:eek:

Also erstmal hallöle an alle

also ich habe heute die erfahreung gemacht mit der Gravur ....

also es ist " VERBOTEN " habe heute eine Anzeige bekommen + Mängelanzeige + Scheibe muss gewechselt werden + 1 Punkt + 75 € geldstrafe .....

die grünen meinten, dass da die Bauartgenehmigung der scheibe erlischt und daher es verboten ist ????!!!!

aber werde es jetzt mal über den anwalt laufen lassen mal schauen was dabei rauskommt .....

Zitat:

Original geschrieben von c20let-7

die grünen meinten, dass da die Bauartgenehmigung der scheibe erlischt und daher es verboten ist ????!!!!

damit haben die beamten 100% recht....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von c20let-7

die grünen meinten, dass da die Bauartgenehmigung der scheibe erlischt und daher es verboten ist ????!!!!

damit haben die beamten 100% recht....

jaaaa haben da schon recht aber ne anzeige und 1 punkt ???? muss das sein mal schauen was der anwalt dazzu sagt....

Ja haben sie das ist die "Standartanzeige" für nicht eingetragene bzw erlaubte Teile.

 

MfG Dark-Angel712

Zitat:

Original geschrieben von c20let-7

aber ne anzeige und 1 punkt ????

sollen sie dir etwa einen orden verleihen und dich auf ne currywurst einladen?! :confused: :rolleyes:

im übrigen könnens auch 3punkte werden!

das heist doch auch wenn ein ich rein theoretisch einen steinschlag in der hinteren seitenschiebe drinnen hätte das die bauart genehmigung erlischt oder ? nur glaube ich nicht das ich 1. an dieser stelle je einen haben werde und 2. würde es sicherlich denke ich niemanden intressieren

Wie kommst du jetzt auf Steinschläge?:confused:

1. ein Steinschlag ist nicht freiwillig, oder schmeißt du gerne Steine in deine Scheiben?

2. man darf auch nicht mit jedem Steinschalg weiterfahren (Sichtbereich oder Steinschlag mit Riss)

 

MfG Dark-Angel712

Zitat:

Original geschrieben von baddieday

das heist doch auch wenn ein ich rein theoretisch einen steinschlag in der hinteren seitenschiebe drinnen hätte....

....würde die scheibe praktisch in zig-tausend teile zerspringen!

im übrigen kann dir auch für stenschläge eine strafe aufgebrummt werden, das dies aber nicht üblich ist, ist lediglich auf guten willen der kontrollierenden beamten zurückzuführen, ein anrecht darauf, hast du jedenfalls nicht......

 

Der Steinschlag ist nur dann beachtenswert, wenn er im Sichtfeld liegt oder aber weitere Schäden verursacht hat, oder aber der Werbung mit dem plötzlich auftretenden Riss helfen kann. Auch der MINI-Steinschlag ist eine Beschädigung der Oberfläche mit einer Veränderung der bauartgenehmigten Struktur der Scheibe....

Gravur ist also verboten, da hilft Alles nichts. Egal, wie einige Betroffenen und Prüfer es sehen oder auch nicht sehen (wollen).

Diesen Schwachsinn müsste tatsächlich mal jemand mit dem Argument "Steinschlag" bis zum Endse durchfechten. Es dürfte unerheblich sein, ob gewollt oder ungewollt. Der Effekt ist der gleiche. Sonst komme ich rein zufällig so beim Sandstrahlen an die Scheibe, dass ein Muster entstanden ist.

Auch beim Steinschlag kann ich keinen Nachweis der Unbedenklichkeit führen oder sogar eine Bescheinigung vorlegen. Erst recht kann ich ihn nicht vorher genehemigen lassen. Aber wo ist die Grenze bei derr Gravur: Eine Bescheinigung über die Art (GRavur/Ätzen/Strahlen) gibt es nicht; auch nicht über die Tiefe der Oberflächenbehandlung (wie beim Steinschlag also).

Also müsste alles Auslegungssache sein unter Berücksichtigung der Intention des Gesetzgebers beim Erlass derartiger Vorschriften.

Und was würde als Resultat herauskommen: Alle kleinsten Steinschlagschäden würden verboten, kleine Beschädigungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Da jedoch das Verursacherprinzip gilt, müsste eine Regressmöglichkeit gegen die Steine möglich sein.

Zusammenfassung: Ein Musterbeispiel für schwachsinnige Regelungen.

Zitat:

Original geschrieben von UliBN

Und was würde als Resultat herauskommen: Alle kleinsten Steinschlagschäden würden verboten, kleine Beschädigungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Da jedoch das Verursacherprinzip gilt, müsste eine Regressmöglichkeit gegen die Steine möglich sein.

Zusammenfassung: Ein Musterbeispiel für schwachsinnige Regelungen.

Ne, eher eine Zusammenfassung für einen völlig falschen Denkansatz.

Ein Steinschlag kann nie zum Erlöschen der Betreiberlaubnis führen, da es sich um einen verschleiß-/nutzungsbedingeten Mangel handelt. Derartige Mängel sind nicht geeignet, um ein Erlöschen BE herbeizuführen.

Und, wie hier schon mehrfach richtig geschrieben wurde für halt ein Gravieren, Schleifen, etc zu einem Verändern eines bauartgenehmigten Teils - und das ist absolut unzulässig.

Dazwischen gibts es keine Grauzone, das ist wirklich mehr als eindeutig geregelt.

Es soll Leute geben, die zum Lachen in den Keller gehen, damit es keiner sieht. Aber vorher machen sie auch noch das Licht aus. :-)

Zitat:

Original geschrieben von mille007

Zitat:

Original geschrieben von UliBN

Und was würde als Resultat herauskommen: Alle kleinsten Steinschlagschäden würden verboten, kleine Beschädigungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Da jedoch das Verursacherprinzip gilt, müsste eine Regressmöglichkeit gegen die Steine möglich sein.

Zusammenfassung: Ein Musterbeispiel für schwachsinnige Regelungen.

Ne, eher eine Zusammenfassung für einen völlig falschen Denkansatz.

Ein Steinschlag kann nie zum Erlöschen der Betreiberlaubnis führen, da es sich um einen verschleiß-/nutzungsbedingeten Mangel handelt. Derartige Mängel sind nicht geeignet, um ein Erlöschen BE herbeizuführen.

Und, wie hier schon mehrfach richtig geschrieben wurde für halt ein Gravieren, Schleifen, etc zu einem Verändern eines bauartgenehmigten Teils - und das ist absolut unzulässig.

Dazwischen gibts es keine Grauzone, das ist wirklich mehr als eindeutig geregelt.

ein steinschlag kann dazu führen das du keine tüv plakette bekommst und somit deine betriebserlaubis bis zum beheben des schadens erloschen ist

:D:confused::cool::eek::(:mad::o:rolleyes::p;);):p:rolleyes::o:mad::(:eek::cool::confused::D:)

 

PS:

alle scheiben würden bei einem steinschlag in 1000 stücke springen ob gravur oder nicht spielt absolut keine rolle

nur die windschutzscheibe ist durch eine "folie" davor sicher zu dem besteht die aus einem anderen glas

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

ein steinschlag kann dazu führen das du keine tüv plakette bekommst und somit deine betriebserlaubis bis zum beheben des schadens erloschen ist

Falls es beim Steinschlag keine Plakette gibt, liegt das daran, dass dieser (mindestens) als erheblicher Mangel eingestuft wurde. Die Betriebserlaubnis bleibt dennoch bestehen. Die erlischt dadurch nicht!

Zitat:

Original geschrieben von mille007

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

ein steinschlag kann dazu führen das du keine tüv plakette bekommst und somit deine betriebserlaubis bis zum beheben des schadens erloschen ist

Falls es beim Steinschlag keine Plakette gibt, liegt das daran, dass dieser (mindestens) als erheblicher Mangel eingestuft wurde. Die Betriebserlaubnis bleibt dennoch bestehen. Die erlischt dadurch nicht!

es reicht im sicht bereich und ohne tüv keine betriebserlaubnis

sollte nun wohl klar sein

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